Der Bedarf ist gestiegen. Es gibt mehr Geburten. Es gibt mehr Flüchtlingskinder, die in die Schulen kommen. Außerdem gibt es den Ganztag und die Inklusion, die Sie beschlossen haben. Insofern wäre es angebracht, wenigstens einmal einzugestehen, dass die demografische Rendite eine Fehleinschätzung war, weil darauf die Schwierigkeiten basieren, die sich nun zeigen.
Nun möchte ich noch etwas zur Inklusion sagen. Sie haben soundso viele Lehrer für die Inklusion eingestellt. Noch schlimmer wäre es, wenn Sie noch nicht einmal die eingestellt hätten. Als der gemeinsame Unterricht in den Schulen noch Ausdruck des Versuchs der Integration war, gab es am Anfang eine Doppelbesetzung. Zum Schluss gab es immer noch 18 Stunden gemeinsamen Unterricht. Heute kann man froh sein, wenn man noch in vier Stunden doppelt besetzt ist. Inklusion soll doch mehr sein als der gemeinsame Unterricht. Außerdem ist die Förderung zurückgefahren worden. Hören Sie also auf, einfach nur Zahlen in den Raum zu werfen. Setzen Sie die Zahlen ins Verhältnis zu den Bedarfen, die es gibt.
Nein, Fakten stören überhaupt nicht. Wenn man die Fakten aber nicht ordentlich einordnet, Herr Wagner, dann kommt man dazu, dass man sagt: Wow, bin ich toll. Ich habe 50.000 Lehrer. – Die entscheidende Frage ist doch, ob das ausreichend ist oder ob das nicht ausreichend ist.
Danke, Frau Kollegin Faulhaber. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Schwarz von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Debatte eigentlich recht sachlich war, ist nun dem einen oder anderen offensichtlich das Nervenkostüm geplatzt. Deswegen will ich das noch einmal einordnen.
Ich beginne einmal mit dem Kollegen Greilich. Ehrlich gesagt, finde ich es inakzeptabel, wenn hier so getan wird, als
Das müssen Sie dann verantworten. Ich erinnere einmal an die Zeiten, in denen Sie Verantwortung getragen haben, und an muntere Debatten darüber.
Zweite Bemerkung. Ich möchte auf die Frage der vertrauensvollen Zusammenarbeit eingehen. Mein Eindruck ist ein anderer. Zu Schuljahresbeginn bin ich in vielen Staatlichen Schulämtern zu Besuch gewesen. Dabei habe ich mich mit vielen Schulleitungen ausgetauscht. Ich kann nur feststellen: Das Vertrauen ist da. Es gibt eine direkte Kommunikation, so, wie es sein soll. Außerdem wird den Schulleitungen etwas zugetraut, nämlich zu entscheiden, wer mit welcher Qualifikation den Unterricht abdecken kann. Ich weiß gar nicht, was dagegen spricht, wenn beispielsweise Studenten in einer Schule erste Möglichkeiten des Ausprobierens eröffnet werden.
Das ist schön. – Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal an einer beruflichen Schule waren. Kennen Sie Handwerker, Herr Kollege Merz?
Das ist schön. – Trauen Sie einem Handwerker mit einer Ausbildereignungsprüfung zu, qualifizierten Unterricht zu geben? – Sie glauben das vielleicht nicht.
Im Übrigen kann ich Ihnen Folgendes sagen. Leute aus der Praxis werden nicht nur von den Schulen und den Kolleginnen und Kollegen sehr geschätzt, sondern auch von den Eltern. Es gibt wunderbare Beispiele dafür.
Selbstverständlich ist bekannt, wer wo unterrichtet. Das ist dem Staatlichen Schulamt und natürlich auch der Besoldungsstelle bekannt, von der diese Lehrenden bezahlt werden. Das ist also kein zugebundener Sack, Herr Kollege Degen. Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr.
Eine abschließende Bemerkung. Herr Kollege Greilich, ich komme noch einmal auf die Inklusion zu sprechen. Sie haben in Ihrem Antrag richtigerweise formuliert, dass das Kindeswohl das Maß aller Dinge sein muss, dass die Wahlfreiheit von elementarer Bedeutung ist und dass nicht
eine möglichst hohe Inklusionsquote entscheidend dafür ist, ob Inklusion gelingt oder nicht gelingt. Ich stimme jedem dieser Punkte zu.
Der Minister hat darauf hingewiesen: Die Förderschulen sind und bleiben für uns elementar. Von daher weiß ich gar nicht, warum Sie hier einen Streit vom Zaun brechen wollen. Wir sind uns in der Sache doch sehr einig. Inklusionsbemühungen und Förderschulen sind keine Konkurrenten, sondern bedingen einander und gehören zusammen.
Das bedeutet, wir überweisen die drei Anträge zur weiteren Behandlung an den Kulturpolitischen Ausschuss. Vielen Dank.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung jugendhilferechtlicher Vorschriften – Drucks. 19/5144 –
Der Gesetzentwurf wird von Herrn Staatsminister Grüttner eingebracht. Bitte schön, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zahl der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet, d. h. weder mit einem Personensorgeberechtigten noch mit einem anderen Erziehungsberechtigten, nach Deutschland einreisen, bleibt auf hohem Niveau stabil. Zum 1. August 2017 befanden sich in Hessen 5.630 unbegleitete minderjährige Ausländer in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit des Landes. Zum Vergleich: Am 3. November 2015 waren es 6.516 und am 1. August 2016 6.450 unbegleitete minderjährige Ausländer. Man sieht, die Zahlen sind fast konstant geblieben.
Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern alleine nach Deutschland kommen, gehören zu den schutzbedürftigsten Gruppen. Sie müssen ihren Bedürfnissen entsprechend aufgenommen und mit allen ihren Belastungen, auch schmerzhaften Erfahrungen und Ängsten, aufgefangen werden. Sie müssen aber auch die Möglichkeit erhalten, durch Zugang zu Angeboten formaler und non-formaler Bildung ihre Potenziale zu entfalten und sich in die Gesellschaft einzubringen. Dies ist eine Aufgabe, an der sich alle Länder im Rahmen ihrer Kapazitäten gleichermaßen beteiligen müssen.
Bei allen Überlegungen steht für die Hessische Landesregierung das Kindeswohl an erster Stelle. Hier sind wir uns mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Jugendhilfeverbänden einig. Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern stellt alle Kommunen und Landkreise vor große Herausforderungen.
Die Situation vor der Änderung des SGB VIII erlaubte keine bundesweite Verteilung und war für die Haupteinreiseländer – Hessen, Bayern, das Saarland, Bremen und Hamburg – eine sehr große Belastung. Die Jugendämter an den Einreiseknotenpunkten – in Hessen insbesondere Gießen und Frankfurt – konnten wegen der Pflicht zur Inobhutnahme nicht entlastet werden. Die Situation wäre langfristig aus der Sicht des Kindeswohls, aber auch für die Mitarbeiter der Jugendämter schwer zu ertragen gewesen.
Das Gesetz des Bundes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher regelt im SGB VIII eine landes- und bundesweite Aufnahmepflicht für diese Kinder und Jugendlichen. Nach der Aufnahmequote des Bundesgesetzes soll eine gleichmäßige Lastenverteilung unter den Ländern gewährleistet sein. Die Aufnahmequote richtet sich grundsätzlich nach dem Königsteiner Schlüssel.
Das Bundesgesetz hält unverändert am Primat der Kinderund Jugendhilfe auch für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer fest. Die Länder standen demzufolge Ende 2015 vor der Frage, wie dieses kurzfristig in Kraft getretene Bundesgesetz landesrechtlich umgesetzt werden sollte.
In Hessen erfolgte im November 2015 eine rasche Umsetzung – auch dank der sehr unkomplizierten und guten Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Zur Sicherstellung eines effektiven und am Kindeswohl orientierten Verteilverfahrens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes hat die Hessische Landesregierung, vertreten durch das Sozialministerium, das Finanzministerium und das Innenministerium, mit dem Hessischen Landkreistag und dem Hessischen Städtetag ein vorläufiges Verteilverfahren vereinbart. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft nun eine dauerhafte gesetzliche Regelung.
Eine wesentliche Neuerung durch das Bundesgesetz ist, dass der Bund dem Landesgesetzgeber das Recht gewährt, in engen Grenzen auf die Ausgestaltung des landesinternen Verteilverfahrens Einfluss zu nehmen. Der Regierungsentwurf nutzt diese Möglichkeiten insbesondere bei der für die Organisation der Verteilung zuständigen Behörde. Dazu haben wir das RP Darmstadt bestimmt. Das RP Darmstadt hat bereits einen umfangreichen Erfahrungsschatz in Zusammenhang mit Fragen der Verteilung von Asylsuchenden, aber auch unbegleiteter minderjähriger Ausländer.
Wesentlich ist ebenfalls die gleichmäßige Verteilung der Lasten auf die hessischen Jugendämter; denn nur so kann das Kindeswohl in jedem einzelnen Fall umfangreiche Berücksichtigung finden. Die landesinterne Verteilung auf die hessischen Jugendämter erfolgt daher grundsätzlich nach einem fairen Quotensystem – analog zu den Quoten nach dem Landesaufnahmegesetz. Die Landesstelle muss aber, um dem überragenden Gut des Kindeswohls umfassend Rechnung zu tragen, zunächst überprüfen, ob Bedürfnisse des Gesundheitsschutzes, geschlechtsspezifische Bedürfnisse oder vor Ort zur Verfügung stehende, individuell erforderliche Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen nur bestimmte Jugendämter in Betracht kommen lassen. Erst bei mehreren möglichen Jugendämtern erfolgt die Zuweisung mittels einer Quote.
Es besteht zukünftig die Möglichkeit, eine weiter ausdifferenzierte Quote in Zusammenarbeit mit den hessischen Ge