Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist in der Tat ein Tag der Freude, weil wir den Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung beschließen können. 90.000 Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dieses Landes profitieren von diesem Gesetzentwurf. Ich finde, das ist ein Tag, an dem man sich wirklich freuen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte noch kurz auf einen Einwand eingehen, den Herr Kollege Rudolph vorgebracht hat, weil mich das schon gereizt hat. Die Frage der unteren Besoldungsgruppen ist in der Tat eine Frage, über die wir diskutieren müssen. In Hessen gibt es rund 2.000 Menschen, die in den Besoldungsgruppen A 5, A 6 und A 7 beschäftigt sind. Für diese Menschen ist die Frage der Besoldungserhöhung von ganz besonderer Bedeutung. Herr Kollege Rudolph, deswegen haben wir einen Festbetrag von 75 € bei der Besoldungserhöhung vereinbart. Dies macht bei einem Beamten in der Besoldungsstufe A 7 Stufe 1 ein Mehr von 3,46 % aus. Ich finde, das kann sich durchaus sehen lassen, Herr Kollege Rudolph.
Ich will das noch einmal für die Beamten in der A 10 aufzeigen. Das ist in der Regel ein Polizeibeamter in Hessen. In Stufe 2 macht eine Erhöhung von 75 € nicht 2 % aus, sondern das ist eine Erhöhung um 2,82 %. Insofern können Sie erkennen, dass wir an dieser Stelle nicht nur den Tarifabschluss übernehmen, sondern dass das insbesondere für
die Beamten in den unteren Besoldungsgruppen ein besonderer Schritt nach vorn ist. Darüber freuen wir uns. Deswegen sind wir sehr glücklich, dass wir das heute verabschieden können.
Es geht nicht um ein paar Peanuts, die wir heute verteilen. Vielmehr hat das, was wir heute beschließen, ein Volumen von rund 320 Millionen €. Das ist ein Riesenschluck aus der Pulle. Wir gönnen das den Beamten. Das war aber nur möglich, weil die Anstrengungen rund um die Haushaltskonsolidierung in den vergangenen Jahren erfolgreich waren. Zudem haben die Steuereinnahmen eine gute Entwicklung genommen. Deswegen ist es richtig, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesem Mehr beteiligt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Außerdem möchte ich noch auf die Freifahrtberechtigung eingehen, weil das hier immer so ein bisschen weggenuschelt wird. Mit den Gewerkschaften haben wir für die Tarifbeschäftigten eine Freifahrtberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr vereinbart. Dies gilt nun auch für die Beamtinnen und Beamten. Das heißt konkret, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause den ÖPNV kostenlos nutzen können, sondern auch am Wochenende und am Abend mit Familienangehörigen. Das ist ein besonderer Schritt, und das ist eine besondere Leistung. Deswegen sind wir froh, dass wir diesen Punkt umsetzen können.
Ich will auch an dieser Stelle sagen, was das bedeutet. Ein Beamter in der A 7, Stufe 1, der eine Grundbesoldung von 2.162 € bezieht, der jeden Tag von Fritzlar zum Kasseler Hauptbahnhof pendelt und der seine Fahrkarte derzeit selbst bezahlt, spart durch diese Freifahrtberechtigung 1.580 €. Ich finde, Herr Kollege Rudolph, Sie sollten einmal darüber nachdenken, was Sie hier zu den unteren Besoldungsgruppen gesagt haben.
Auch für die A 10 möchte ich das noch einmal hinterlegen: Stufe 2, 2.652 €. Wenn jemand von Fulda nach Frankfurt einpendelt – hiervon haben wir viele, z. B. in der Steuerverwaltung –, dann liegt der Vorteil bei 2.650 €. Das müsste er heute für eine Jahreskarte für den ÖPNV bezahlen.
Sie erkennen, wir denken hier auch das mit, was in der Debatte zum Tagesordnungspunkt zuvor von der Umweltministerin vorgetragen worden ist. Das ist ein Beitrag zum Klimaschutz. Wir wollen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sofern sie dies können, öffentliche Personennahverkehrsmittel benutzen. Wir wollen sie aber auch entlasten. Deswegen ist das rundum ein gutes Paket. Es freut mich, dass wir das heute beschließen können. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir freuen uns darüber, dass nach einem Jahr mit einer Nullrunde und einem Jahr mit einer 1-%-Magererhöhung die Beamtinnen und Beamten in Hessen nunmehr mehr Besoldung erhalten und dass – zumindest, was die Prozentsätze angeht – das dem entspricht, was in den Tarifverhandlungen vereinbart wurde.
Was uns allerdings nicht freut, ist, dass die Koalitionsfraktionen nicht bereit waren, eine zeitgleiche Übertragung des Tarifvertrags im Verhältnis 1 : 1 vorzunehmen, und auch dem Änderungsantrag, die Besoldung in diesem Jahr bereits zum 1. März und nicht erst ab dem 1. Juli zu erhöhen, nicht zugestimmt haben.
Wir freuen uns, dass die Anwärterbezüge entsprechend erhöht werden. Ich will ausdrücklich sagen, wir freuen uns auch darüber, dass es im Zusammenwirken mit den Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen zum TV-H gelungen ist, erstmals eine Freifahrtregelung einzuführen, die jetzt auch in die Besoldungsregelung für die Beamten übernommen wird. Der handwerkliche Fehler, der im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im Hinblick auf Unsicherheiten, was die steuerrechtliche Betrachtung dieses geldwerten Vorteils angeht, unterlaufen ist, ist nunmehr eindeutig ausgeräumt.
Allerdings will ich an dieser Stelle auch sagen, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, Sie haben mit dieser Regelung für die Beamten Erwartungen im gesamten öffentlichen Dienst und darüber hinaus in privaten Betrieben geweckt, die ihren Beschäftigten bisher nur zu anderen Konditionen ein Jobticket anbieten konnten. Was dies in Zukunft bedeutet, werden wir sehen. Wir denken, die Stärkung des ÖPNV ist ein wichtiger und richtiger Schritt, und dieser ist in jedem Fall zu begrüßen.
Was wir nicht begrüßen, ist, dass Sie, nachdem die Arbeitszeit im Jahre 2004 auf 42 Wochenstunden hochgesetzt wurde, nunmehr nur einen kleinen Schritt tun und die Arbeitszeiterhöhung um nur eine Stunde zurücknehmen. Das ist eben keine 40-Stunden-Woche,
und das entspricht z. B. auch nicht der Forderung der Gewerkschaft der Polizei, im Hinblick auf die Belastung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Schichtdienst auf 38,5 Wochenstunden zurückzugehen.
Herr Bauer, die Wertschätzung der Polizei, die hier immer betont wird, ist in dieser Regelung nicht in besonderem Maße berücksichtigt.
Auch nach der nächsten Landtagswahl werden wir als LINKE darauf achten, dass nach wie vor eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vorgenommen wird. Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich auch – denn das gehört zum Thema – dass wir nach wie vor nachdrücklich dafür eintreten, dass das Land Hessen in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehrt.
Danke, Herr Schaus. – Für die Landesregierung erteile ich dem Innenminister, Herrn Staatsminister Beuth, das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich sehr herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen des Hessischen Landtags dafür bedanken, dass sie in gerade einmal zwei Monaten mit dafür gesorgt haben, dass wir ein Gesetzgebungsverfahren durchführen konnten, das am Ende dazu führt, das wir für unsere hessischen Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger eine ordentliche und angemessene Erhöhung der Besoldung erreichen. Ich bin Ihnen allen dafür sehr dankbar, denn das ist immer mit sehr viel Arbeit verbunden.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz.)
Wir haben bei den Tarifverhandlungen ein ordentliches und angemessenes Ergebnis erreicht, das wir nunmehr übertragen, in der Tat nicht ganz zeitgleich, aber inhaltsgleich. Ab dem 1. Juli 2017 werden sich die Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter in Hessen um 2 %, mindestens um 75 € erhöhen. Ich verweise auf diese 75 € deswegen, weil dadurch eine Sozialkomponente verankert wird. Wir werden die Besoldung ab dem 1. Februar 2018 um weitere 2,2 % erhöhen. Ich finde, das ist ein gutes Ergebnis. Ich freue mich für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Land.
Lassen Sie mich, da die Debatte über die Besoldung gerade einmal 48 Stunden her ist, nur einen Punkt nochmals aufgreifen, der mir wichtig ist. Bei der Debatte am Dienstag ging es um die Frage, dass es bei uns Tarife gebe, die, finanziell gesehen, dem Existenzminimum entsprächen. Ich will Ihnen zu dieser Frage ganz kurz etwas vortragen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat vor wenigen Wochen die Besoldung des Landes Niedersachsen just zur Grundsicherung – früher Sozialhilfe – gegengeprüft. Es ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass in Niedersachsen die Besoldungsgruppe A 2 – die wir in Hessen seit vielen Jahren gar nicht mehr haben – den Mindestabstand zur Grundsicherung nicht mehr wahrt. Das mag sein. Im Jahre 2016 lag das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 2 in Niedersachsen bei rund 25.600 € jährlich. In Hessen wird das niedrigste Grundgehalt aus der Besoldungsgruppe A 5 gezahlt. Im Jahre 2016 lag das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 5 in Hessen bei rund 28.900 €, also gut 3.300 € über dem Betrag, den die Rechtsprechung als problematisch eingeschätzt hat. Ich finde, das sollten wir hier zur Kenntnis nehmen, damit der Vorwurf, das Gehalt aus bestimmten Besoldungsgruppen entspreche gerade dem Existenzminimum, ausgeräumt ist.
Ich freue mich, dass wir neben der Besoldungserhöhung noch ein paar andere Facetten nicht nur im Tarif für unsere Beschäftigten, sondern auch für unsere Beamtinnen und
Beamten haben absichern können. Die Freifahrtregelung ist angesprochen und gewürdigt worden. Auch hierüber freue ich mich. Ich freue mich nicht nur für unser Haus, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das alles mit vorbereitet haben, sondern ich freue mich auch für die Beamtinnen und Beamten, die am Ende in den Genuss einer Freifahrtberechtigung kommen – neben der Besoldungserhöhung.
In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Arbeit und vielen Dank für die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Ich lasse in dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die CDU, die FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die SPD und die LINKEN. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen wurde und zum Gesetz erhoben ist.
Große Anfrage der Abg. Eckert, Barth, Faeser, Frankenberger, Gremmels, Grüger, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend Konzept für autonome und digital vernetzte Mobilität in Hessen – Drucks. 19/4852 zu Drucks. 19/3883 –
Antrag der Fraktion der FDP betreffend Mobilität 4.0 – Testfeld autonomes Fahren für Hessen – Drucks. 19/5013 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend autonome und digital vernetzte Mobilität ist zentrales Feld der Landesregierung – Drucks. 19/5070 –