Ich muss Sie unterbrechen, weil es hier sehr laut ist. Komischerweise ist das immer donnerstags abends der Fall. Vielleicht hat das etwas mit der Uhrzeit zu tun. Bitte, Herr Rock hat allein das Wort. Alleine. – Halt, ich sehe noch Leute reden. Jetzt müssen Sie bitte einmal Ruhe halten. Ich bitte um Ruhe. – Danke schön.
Danke, Herr Präsident. – Ich möchte nur noch einmal an die Zeit erinnern, in der eben diese vielen Menschen zu uns kamen und die staatlichen Stellen deutliche Überforderungsanzeichen gezeigt haben und auch die Kommunen kaum in der Lage waren, die Situation im Griff zu behalten.
Viele von uns waren in dieser Zeit in provisorischen Aufnahmeeinrichtungen und haben sich ein Bild vor Ort gemacht. Es ist so, und das möchte ich hier auch noch einmal sagen, dass wir diese Situation ohne das unglaublich intensive ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit nicht so gut hätten meistern können. Darum möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich für dieses bürgerschaftliche Engagement danken.
Die Zusammenarbeit zwischen Kommunen des Landes Hessen und dem Land war am Anfang natürlich auch durch die Herausforderungen geprägt, findet aber aus meiner Sicht in der Festlegung dieser Pauschalen einen versöhnlichen Ausklang, weil viele Kommunen sehr viel Geld in die Hand nehmen mussten, um eine vernünftige Unterbringung der Flüchtlinge sicherzustellen.
Herr Bocklet, ob man sich als Land relativ schnell wieder von diesen Pauschalen verabschieden kann, ist mir nicht ganz klar. Ich glaube, da muss auch die Landesregierung noch einmal intensiv mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Gespräch kommen. Denn ich glaube, es gibt viele Ungleichgewichte, die ähnlich geprägt sind wie das, was wir hier auch im Land erlebt haben, dass man sich tatsächlich auf große Flüchtlingszahlen eingestellt hat, Gebäude angemietet hat, auch längerfristige Mietverträge gemacht hat, und manche Kommunen haben damit jetzt ernsthaft Probleme. Ich glaube, auf solche Spezialfälle muss man noch einmal draufschauen.
Ansonsten werden wir diesem Antrag zustimmen. Wir hätten das vielleicht auch noch einmal im Ausschuss würdigen können. Aber ich glaube, an dieser Stelle gibt es keinen Dissens. Das ist auch ein gewisser Nachklapp zu der gemeinsamen Haltung, die wir hier im Landtag in dieser Zeit gezeigt haben. Von daher wird meine Fraktion diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will jetzt gar nicht auf die Einzelheiten eingehen, was große und kleine Pauschale ist, soziale Betreuung und anderes mehr, sondern ich will auf drei bis vier Aspekte, die eben in der Debatte angesprochen worden sind, noch einmal eingehen.
Vorab: Ich habe schon einige Verhandlungen mit Kommunalen Spitzenverbänden geführt. Ich glaube, mein Kollege Finanzminister Thomas Schäfer hat noch ein paar mehr geführt. Aber ich glaube, es war so ziemlich das erste Mal, dass wir es erlebt haben, dass wir bei diesen Verhandlun
gen eine längere Auszeit nehmen mussten, weil sich die Kommunalen Spitzenverbände in einer Art und Weise verhakt haben, die höchst selten gewesen ist. Ich bin sehr dankbar gewesen, dass dann insbesondere eine Position, die dort vehement vertreten worden ist, bei den Kommunalen Spitzenverbänden nicht mehrheitsfähig geworden ist und man zu einem guten Ergebnis gekommen ist. Aber so ist das manchmal bei solchen Verhandlungen.
Deswegen möchte ich nur drei oder vier Punkte nennen, die eben angesprochen worden sind – zum besseren Verständnis:
Erstens. Es war vollkommen unstrittig zwischen der kommunalen Familie und dem Land, dass die bisherigen Pauschalen eine Situation erzeugt haben, dass deutlich höhere Zahlungen seitens des Landes geleistet worden sind, als die Kommunen Aufwendungen hatten. Das ist auch durch den Rechnungshof festgestellt worden, und das war auch Gegenstand der Verhandlungen. Es war die Fragestellung, wie man mit diesen Überzahlungen umgeht und was man an dieser Stelle auch versucht an Maßnahmen mit aufzufangen, die durchaus Akzeptanz finden oder gefunden haben, was Aufwendungen der Kommunen anbelangt.
Wenn es darum geht – und diese Situation trifft die Kommunen genauso wie das Land –, dass unverschuldet eine gewisse Zahl von Gemeinschaftsunterkünften angemietet wurde, weil wir gedacht haben, dass es einen weiteren hohen Zugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern geben würde, und wir momentan Leerkapazitäten haben, müssen wir damit als Land genauso umgehen, wie die Kommunen damit umgehen müssen. Das ist schlicht und einfach Fakt.
Aber an dieser Stelle zu sagen, wir würden die Kommunen alleinlassen, ist vollkommen falsch. Es war Gegenstand der Vereinbarung durch Fortführung der großen Pauschale in unveränderter Höhe, dass alle Ansprüche der Kommunen im Hinblick auf Leerstände von angemieteten Gemeinschaftsunterkünften abgeglichen sind.
Das ist also ein Verhandlungsergebnis. Hinterher zu kommen und zu sagen, man hätte aber noch Mietkosten und müsste an dieser oder jener Stelle etwas ändern, scheint dann nicht unbedingt dem Verhandlungsergebnis, das wir erzielt haben, Rechnung zu tragen.
Zweitens. Eben wurde die Wohnsitzauflage erwähnt. Es gibt in Hessen noch keine Wohnsitzauflage. Sie hat auch in keiner Art und Weise in den Verhandlungen mit den Kommunen, was die Pauschalen anbelangt, eine Rolle gespielt. Also, auch an dieser Stelle werden Argumente ins Feld geführt, die jenseits der Realitäten sind. „Bedarfsdeckung“ ist eben als Wort gefallen. – Nein, es geht nicht um Bedarfsdeckung, sondern es geht um eine angemessene und gerechte Verteilung von Aufwendungen. Wer glaubt, dass ausschließlich Bund oder Land verantwortlich für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Asylbewerbern sind, irrt. Es sind auch die Kommunen, die eine Verantwortung tragen.
Deswegen müssen sie auch einen gewissen Teil der Kosten tragen, und das heißt – das ist das Gegenteil von Bedarfsdeckung –, es ist eben auch ein Austarieren der unterschiedlichen Aufgabenstellungen, die wir haben, weil die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen eine gesamt
Ein Letztes. Psychosoziale Betreuung. Das ist relativ problematisch. Wir haben auch dank des Einverständnisses des Haushaltsgesetzgebers und aller Beteiligten einen Weg gefunden, jetzt eine Chance der psychosozialen Betreuung aufzubauen, die absolut notwendig ist, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung beginnt und auch in einer kommunalen Unterbringung weitergeführt wird, obwohl wir als Land in den Pauschalen auch einen entsprechenden Anteil an psychosozialer Betreuung und Gesundheitskosten bezahlen.
Das heißt, hier sind wir uns sehr schnell einig geworden, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen. Das ist eine notwendige Aufgabe. Sie wird uns auch in den nächsten Jahren weiter verfolgen. Hier haben sowohl die Kommunen als auch das Land entsprechende Verantwortung gezeigt. Ich denke, der Kompromiss, den wir erzielt haben, und vor allen Dingen, dass es ein Kompromiss ist, der bis zum Jahr 2020 Geltung hat, sind ein Zeichen dafür, dass wir uns auf gleicher Augenhöhe begegnet sind. Kompromiss bedeutet, dass jede Seite zu- und abgeben muss, und das hat sowohl die kommunale Seite als auch die Landesseite getan, und im Interesse des Landes und der Kommunen ist das ein gutes Ergebnis, das wir erzielt haben.
Dann lasse ich Sie über den Entschließungsantrag Drucks.19/4604 abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, GRÜNE und FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Die SPD und DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Wir haben damit die Tagesordnung beendet, und ich darf Sie jetzt noch ganz kurz um Aufmerksamkeit bitten. Mit dem Ende dieses Tages beginnt für zwei Kollegen ein neuer Lebensweg. Es endet etwas, aber es beginnt etwas Neues. Ich möchte ganz offiziell heute unseren Kollegen Florian Rentsch und unseren Kollegen Peter Stephan verabschieden. Auf die zweistündigen Laudationes, die ich jetzt halten könnte, verzichte ich. Das machen wir später.
Ich möchte aber sehr gerne für uns alle sagen, dass wir heute zwei sehr geschätzte Kollegen verabschieden und – das will ich betonen – sehr gut wissen, auf was wir in Zukunft zu verzichten haben: Lieber Florian Rentsch, das ist ja nicht nur ein parlamentarisches Dasein gewesen, sondern du warst Mitglied der Landesregierung mit deiner Kompetenz im Bereich der Wirtschafts- und Verkehrspolitik. Der Kollege Stephan kennt alle Windkraftanlagen Hessens, von innen und von außen. Das sind Dinge, die natürlich ersetzt werden müssen, und das sind Dinge, auf die wir wahrscheinlich auch dann, wenn wir Nachfragen haben, nicht verzichten wollen.
In diesem Sinne, lieber Herr Rentsch, waren Sie seit 2003 Mitglied des Hessischen Landtags. Ein ganz junger Spund damals – in Anführungszeichen. Mittlerweile ein erfahre
ner Politiker mit einem neuen Lebensweg, der Ihnen mit Sicherheit auch viel bringen wird. Das wünsche ich Ihnen auch von ganzem Herzen.
Den lieben Peter Stephan wird man auch ab und zu fragen müssen, weil er sich hier im Landtag eine Kompetenz erarbeitet hat, die nicht überall vorhanden ist; wir sind ja eine arbeitsteilige Gesellschaft. Eines will ich Ihnen erzählen – den wesentlichsten Vorgang, den er mit mir hatte: Kurz nachdem er dem Mitglied des Landtags geworden war, kam er zu mir und sagte: Das kann nicht sein, dass in der Cafeteria nur Rheingauer Wein angeboten wird. Es muss auch Bergsträßer sein. – Seitdem gibt es Bergsträßer Wein unten in der Cafeteria.
Sie sehen, wie stark Abgeordnete sich in der regionalen Wirtschaft hier wiederfinden. Alles Gute für Sie, besuchen Sie uns öfter und immer wieder, und ich wünsche Ihnen für den nächsten Lebensabschnitt alles Gute. Bleiben Sie vor
(Allgemeiner Beifall – Abg. Michael Boddenberg (CDU) überreicht jeweils einen Blumenstrauß und eine Flasche Wein an die Abg. Florian Rentsch (FDP) und Peter Stephan (CDU).)
Meine Damen und Herren, die Geschenke tauschen wir jetzt noch aus. Wenn Sie zuschauen wollen, ist es in Ordnung. Ansonsten darf ich Ihnen einen schönen Abend wünschen und ein schönes Wochenende – inklusive der Mitteilung, dass Tagesordnungspunkt 59 an den Wirtschaftsausschuss geht und alle anderen Punkte in der nächsten Tagesordnung aufgerufen werden.