Protocol of the Session on May 3, 2017

Die vom Bundesgesetzgeber herausgestrichene Übergangsregelung fehlt. Vor diesem Hintergrund soll eine Übergangsvorschrift vergleichbar der herausgenommenen Regelung des Bundes in das derzeit gültige Hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch XII aufgenommen werden, um eine etwaige Regelungslücke zu schließen und die Rechtssicherheit bis zu einer endgültigen Regelung herzustellen.

Angesichts dessen, dass unter Berücksichtigung der weiteren Vorgaben in § 94 Sozialgesetzbuch IX und hinsichtlich der Umsetzungserfordernisse gemeinsame Gespräche zur Umsetzung in Hessen und zur Schaffung eines Gesetzes geführt werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt, eine weitere darauf zielende Regelung mit präjudizierender Wirkung für die Zuständigkeiten zu treffen.

Zum Wohle der Menschen mit Behinderungen und im Interesse einer funktionierenden Verwaltung müssen aber die erforderlichen Umsetzungen und Regelungen genau betrachtet und erörtert werden, damit infolgedessen dann die Zuständigkeiten für die Aufgaben genau getroffen werden können. Dabei ist von allen Beteiligten zu beachten, dass in der kommunalen Familie Konsens erreicht wird und erhalten bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist sehr wichtig. Deshalb ist gerade die Diskussion über das Lebensabschnittsmodell – das ist ganz aktuell – sehr spannend und noch lange nicht eindeutig entschieden und ausgestanden. Gerade an dieser Stelle fallen dem Landkreistag und dem Städtetag in Verbindung mit dem Landeswohlfahrtsverband eine Schlüsselstellung und eine sehr hohe Verantwortung zu. Dabei muss aus unserer Sicht eine konsensuale Lösung das Ziel aller Beteiligten im Sinne der behinderten Menschen in Hessen sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb haben wir den Gesetzentwurf heute eingebracht. Wir bitten Sie im Rahmen einer Diskussion dann um Anregungen. Wir sind sehr positiv gestimmt, dass dieses Gesetz dann auch eine Mehrheit finden wird. Wir sind aber mit der Diskussion noch lange nicht am Ende, sondern wir werden hier in Hessen weiterhin sehr intensiv mit den Trägern diskutieren und dann hoffentlich eine gemeinsame, sehr gute Lösung im Sinne der Menschen, für die wir uns einsetzen, nämlich der behinderten Menschen im Land Hessen, erreichen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Reul.

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich jemanden auf der Besuchertribüne ganz herzlich begrüßen. Es ist Herr Thomas Viesehon, Mitglied des Deutschen Bundestages, von der Fraktion der CDU. Ich begrüße Sie ganz herzlich.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner spricht nun Kollege Merz von der SPD-Fraktion. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann das wiederholen, was ich heute früh zum Landesblindengesetz gesagt habe: Der Vortrag des Kollegen Reul war fast so schnörkellos und sachdienlich wie der des Ministers.

(René Rock (FDP): Er hat das Ganze aufgegriffen!)

Aber natürlich nur fast, weil es ein Fraktionsentwurf ist und nicht einer der Landesregierung. Ich habe dem inhaltlich nichts hinzuzufügen. Es liegt auch hier kein vernünftiger Grund vor, warum wir diesem Gesetz unsere Zustimmung verweigern sollten. Es sei denn – das ist jetzt eine Frage des Verfahrens –, es würden im Verlauf einer Anhörung, die jetzt leider sein muss, weil es keine Regierungsanhörung gegeben hat, schwerwiegende Gründe vorgebracht werden. Insofern werden insbesondere die Kommunalen Spitzenverbände, aber auch die Verbände der Träger zu hören sein. Ich sage jetzt einmal für die SPD-Fraktion: Schwerwiegende Gründe gegen den Gesetzentwurf sind gegenwärtig nicht zu erkennen. Aber das ist der Vorbehalt, der im Moment zu machen ist.

Wir haben auch zur Kenntnis genommen: Es ist aufgrund der Streichung einer Vorschrift ein Übergang zu einem eigentlich fälligen Ausführungsgesetz, das dann sicher von der Landesregierung – nach einer ausführlichen Regierungsanhörung – eingebracht werden wird. Darüber wird dann länger zu reden und gegebenenfalls auch zu streiten sein. Das alles ist hier nicht erkennbar. Deswegen sind wir auch bereit, das zügig zu machen. Insbesondere wäre es klug, vielleicht schon zu der Ausschussberatung eine Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände zu haben, um das Verfahren zu beschleunigen. In der Tat muss bis August etwas passieren. Niemand kann ein Interesse daran haben, dass Zahlungen, die den Kommunen und anderen zustehen, nicht geleistet werden können. Insofern meine Anregung: Wir sind, wie immer, zu jeder Schandtat bereit. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU und der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Merz. – Als nächste Rednerin spricht nun Kollegin Schott von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Versuchung ist unglaublich groß, bei siebeneinhalb Minuten Redezeit – zu einem Gesetz, zu dem man eigentlich nichts weiter sagen kann, als das, was Kollege Merz eben gesagt hat und dem ich mich vollumfänglich anschließe – die Zeit zu nutzen, um tatsächlich einmal über den Ursprung zu reden, nämlich das Bundesteilhabegesetz. Dafür würden die siebeneinhalb Minuten aber wiederum nicht ausreichen. Ich beschränke mich deshalb darauf, dass der ehemalige Bundespräsident Köhler anlässlich des 100-jährigen Jubilä

ums der blista in diesem, unserem schönen Land im letzten Jahr gesagt hat: Dieses Bundesteilhabegesetz muss man unbedingt verhindern, weil es so schlecht ist, wie es ist. – Das war wohl kein so ganz furchtbar schöner Tag für Herrn Grüttner. Herr Grüttner, ich habe das Foto dann gelöscht, das ich von Ihnen gemacht habe, während der Präsident sprach. Das wollen wir hier jetzt nicht mehr aufwärmen; denn es ist ja nun – Gott sei Dank – wenigstens das Allerschlimmste noch aus diesem Gesetz herausgekommen.

Das, was wir jetzt hier tun, müssen wir tun. Auch wir stehen einer zügigen Regelung nicht im Wege, weil es natürlich ganz wichtig ist, dass die Kommunen wieder zu ihrem Geld kommen.

An der Stelle kann man auch einmal darauf hinweisen, dass die Kommunen diejenigen sind, die das finanzieren. Die Kommunen tragen das Geld zusammen, das der Landeswohlfahrtsverband verwaltet und ausgibt. Wenn es den Kommunen wirtschaftlich nicht so gut geht, dann stellt dieser Betrag ein richtiges Problem dar. Wir müssen einfach darauf achten, dass wir hier am Ende nicht eine Kostendämpfung zulasten der betroffenen Menschen betreiben, weil das Geld angeblich nicht da ist, das wir dringend brauchen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir sollten hier darauf hinweisen, dass es letztendlich um so etwas wie Barbeträge und dergleichen mehr geht. Das zeugt davon, dass Menschen, die ein Leben lang in diesem Land gearbeitet haben und ihren Teil dazu beigetragen haben, dass diese Gesellschaft und Wirtschaft funktionieren, am Ende ihres Lebens – meistens dann, wenn sie in Pflege geraten – so arm sind, dass sie Taschengeldbezieher werden. Darüber reden wird gerade; das heißt dann auf Amtsdeutsch Barbetrag. Aber eigentlich ist das unwürdig, und wir sollten noch einmal über die Würde im Alter nachdenken. Ich hoffe, wir finden dazu Gelegenheit und Raum, in diesem Haus noch einmal zu überlegen, wie man solche Situationen endlich beenden kann. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank für Kollegin Schott. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Rock von der FDP-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege Rock, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Merz hat darauf hingewiesen: Wir haben es hier mit einem ganz konkreten Fall der Sozialstaatsmechanik zu tun, die wohl nur absolut Eingeweihte interessiert. Ich glaube, dass uns die Anhörung Aufschluss darüber geben wird, ob das, was hier von den Fraktionen der CDU und der GRÜNEN vorgelegt worden ist, schon das erfüllt, was der Vorredner hier gesagt hat, nämlich dass es einen Ausgleich zwischen den zuständigen Ebenen gibt. Uns ist natürlich wichtig, dass die Interessen der betroffenen Menschen ausreichend gewürdigt werden. Das würdigen wir nach der Anhörung. Ansonsten würde sich jetzt aus dem Gesetz heraus für uns kein Grund zur Ablehnung ergeben. Aber wir werden uns einmal die Fachleute anhören. Ich glaube, dass bei diesem Gesetz kein großer Streit entstehen kann. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Als nächste Rednerin spricht nun Frau Kollegin Erfurth von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass sich hier abzeichnet, dass wir einen Konsens bekommen, weil wir im Grunde nur ein Umsetzungsgesetz auf den Weg bringen, mit dem, was sozusagen zunächst zu tun ist. Frau Schott, es geht jetzt nicht um das Bundesteilhabegesetz in Gänze, wie das eben bei Ihnen anklang. Es geht zunächst einmal nur um das, was wir hier in Hessen besorgen müssen, damit wir die Umsetzungsarbeiten für das Bundesteilhabegesetz beginnen können – ich will es einmal so formulieren.

Das Bundesteilhabegesetz war für alle Beteiligten auf der Bundesebene ein ziemlicher Kraftakt – für die Ministerin, die große Ansprüche erweckt hatte, die sie aber dann längst nicht alle einlösen konnte, für die Regierungsfraktionen, die sich irgendwie zusammenraufen und auf eine Linie einigen mussten, und auch für die Opposition. Ich kann für die GRÜNEN auf Bundesebene sprechen, die sehr mit dem Gesetz gehadert haben. Es ist dann doch gelungen – zusammen mit den Koalitionspartnern aus den jeweiligen Ländern –, noch ein paar Dinge durchzusetzen.

Daher ist das verabschiedet. Jetzt muss dieses Gesetz in Landesrecht umgesetzt werden. Bei allen Gesetzen, die gewohnte Gleise verlassen und die neue Umsetzungsschritte erforderlich machen, beginnen jetzt die Umsetzungsarbeiten. Wie so oft im Leben fängt es auch hier mit dem Geld an. Der Kollege Reul hat ja beschrieben, worum es geht, nämlich um die zugesagten finanziellen Entlastungen für die Länder. Für die Jahre 2017 bis 2019 sind 6 Millionen € zugesagt worden. Insofern müssen wir Regelungen schaffen, damit das Geld vereinnahmt werden kann und damit das Geld tatsächlich an die behinderten Menschen weitergeleitet werden kann. Hierzu brauchen wir schnell Umsetzungsmöglichkeiten. Deshalb das Fraktionsgesetz, Herr Merz. Wir müssen einfach schnell sein. Wenn noch eine Regierungsanhörung vorgeschaltet worden wäre, hätten wir das schlicht und einfach nicht geschafft. Ich finde es gut, dass wir diesen Konsens haben. Die Anhörung, die Sie angeregt haben und die natürlich auch sein muss, folgt ja dann.

Der Kollege Reul hat bereits darauf hingewiesen, dass wir der Entscheidung des Trägers der Eingliederungshilfe nicht vorgreifen. Die Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden dazu müssen noch geführt werden. Es muss noch bestimmt werden, wie es einmal werden wird. Daher ist dies eine Übergangsregelung, die wir jetzt auf den Weg bringen. Eine genaue und vertiefte Beschäftigung wird dann noch folgen. Das wird uns noch länger beschäftigen, da bin ich sicher. Das Bundesteilhabegesetz hat noch manches zu bieten, was wir auch in Hessen noch durch die Mühle drehen müssen. Ich bin jedoch dankbar, dass sich abzeichnet, dass wir eine Anschubregelung auf den Weg bringen können. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Erfurth. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Grüttner. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen herzlichen Dank für die Einbringung eines Gesetzentwurfs durch die Fraktionen, die, wie Frau Kollegin Erfurth bereits gesagt hat, auch der Zeit geschuldet ist. Wir alle wissen, dass das Bundesteilhabegesetz am 23. Dezember 2016 beschlossen und am 29. Dezember 2016 im „Bundesgesetzblatt“ veröffentlicht worden ist. Anschließend wurde die Chance eröffnet, in die Umsetzung zu gehen. Eine der wesentlichen Umsetzungen, nämlich Geld nicht nur zu vereinnahmen, sondern auch an die Betroffenen weiterzuleiten, ist das, was heute als Gesetzentwurf vorliegt. Hierzu muss bis Ende August eine gesetzliche Regelung getroffen werden. Schneller ging es an manchen Stellen halt nicht, weil man schlicht und einfach einmal schauen musste, wie man das umsetzt.

Zweiter Punkt. Ich will gar nicht auf die Fragestellung eingehen, was das Bundesteilhabegesetz bedeutet. Das wird uns noch reichlich beschäftigen. Insofern war es eine Missinterpretation meines Gesichtsausdrucks durch Frau Schott anlässlich der Veranstaltung zum 100-jährigen Jubiläum der blista. Zum damaligen Zeitpunkt war ich auch nicht mit dem Bundesteilhabegesetz zufrieden. Ich bin auch jetzt nicht zu 100 % zufrieden.

Wenn wir nicht dieses, auch mit den Ergänzungen, in den Bundestag eingebracht hätten – wofür wir uns sehr stark eingesetzt haben –, hätten wir bis heute kein Bundesteilhabegesetz. Kein Bundesteilhabegesetz zu haben wäre deutlich schlechter als die jetzige gesetzliche Regelung, auch wenn diese noch Lücken aufweist, weil wir damit den Versuch unternehmen können, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Insofern müssen wir sehen, dass wir an dieser Stelle weiterkommen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Ernst-Ewald Roth (SPD))

Dritter Punkt. Deswegen wird uns die Ausführung des Bundesteilhabegesetzes durchaus noch beschäftigen, aber nicht nur bezogen auf die Frage des Inhalts, sondern auch bezogen auf die Frage, wie wir das nachher administrieren.

Wir wissen alle, wovon wir reden. Es ist immer die Frage, wer in Zukunft für die Eingliederungshilfe zuständig sein wird. Ist es der überörtliche Sozialhilfeträger, der Landeswohlfahrtsverband, oder sind das die Kommunen? Das wird eine spannende Diskussion. Diese Diskussion darf man nicht über das Knie brechen, sondern dabei sind sehr viele Details zu berücksichtigen, die sehr wohl abgewogen werden müssen. Dazu dient auch die Übergangsvorschrift in diesem Gesetz. Damit verlängern wir den Status quo um zwei Jahre, um ausreichend Zeit zu haben, diese Diskussion zu führen. Bei mir sind jetzt schon Kommunen vorstellig geworden, die in Zukunft für die Eingliederungshilfe zuständig sein wollen. Bei mir sind aber genauso viele Kommunen vorstellig geworden, die sagen: Lasst das, bitte

schön, beim LWV. – Und was der LWV sagt, kann man sich vorstellen.

(Gerhard Merz (SPD): Erzählen Sie mehr davon!)

Insofern wird das eine spannende Diskussion, die uns in der Tat noch beschäftigen wird. Deswegen die Übergangsvorschrift in diesem Gesetz: um ausreichend Zeit zu haben, diese Diskussion zu führen.

Vierter Punkt. Ich werde versuchen, auf der Grundlage des heute eingebrachten Gesetzentwurfs für die Ausschusssitzung oder in unmittelbarer Nähe dazu eine Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände – nicht im Sinne eines förmlichen Anhörungsverfahrens, aber zumindest in Form einer Auffassung dazu –zu erfragen und dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Das kann möglicherweise die Zeiten der Anhörung abkürzen. In diesem Sinne hoffe ich auf gute Beratung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Grüttner. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit haben wir das Ende der ersten Lesung erreicht.

Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes – Drucks. 19/4828 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt 7,5 Minuten. Der Gesetzentwurf wird eingebracht von Herrn Dr. Arnold. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine gute Bildung und moderne Bildungseinrichtungen, das ist die Grundlage für die Zukunft unserer Kinder und damit auch für die Zukunft unseres Landes insgesamt. Deshalb freue ich mich sehr, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes im Hessischen Landtag heute in erster Lesung einbringen zu können. Mit diesem zweiten Kommunalinvestitionsprogramm ermöglichen die Finanzhilfen von Bund und Land zusätzliche Investitionen in die kommunale Schulinfrastruktur in einer Größenordnung von über 500 Millionen €. Das ist eine gute Nachricht für unsere kommunalen Schulträger.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Programm ist ein Riesenschub für moderne Schulen, für moderne Bildungseinrichtungen, aber sicherlich auch ein guter Konjunkturmotor für die hessische Wirtschaft, meine Damen und Herren. Bereits über das erste Kommunalinvestitionsprogramm wurden durch Zuwendungen von Bund und Land den Landkreisen, Städten und Gemeinden