Mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen bleiben bei uns ganz oben auf der To-do-Liste. Deshalb bleibt es auch weiter dabei: Wir fordern die Rückkehr des Landes Hessen in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will eines vorausschicken – gerade nach dem Beitrag des Kollegen Schaus. Wir sollten das, was jetzt hier vorgelegt worden ist, überhaupt nicht infrage stellen, die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten im Land Hessen. Das ist eine gute Nachricht, das ist eine Nachricht, über die wir uns mit den Beamtinnen und Beamten freuen können, die jetzt schwere Zeiten hinter sich haben. Das muss man sehr klar sagen.
Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition, es hat lange genug gedauert, bis Sie zu dieser Einsicht in die Vernunft gekommen sind.
Die hessischen Beamtinnen und Beamten haben es verdient, dass nach der tendenziell verfassungswidrigen Praxis in den letzten Jahren
Ich sage sehr deutlich, wir freuen uns ganz besonders darüber, dass jetzt, nachdem das vorher anscheinend nicht möglich war – wir haben es ja mehrfach diskutiert –, doch die Gutschrift auf dem Lebensarbeitszeitkonto beibehalten wird. Wir sehen das als wichtiges Zeichen dieser Landesregierung kurz vor den wichtigen Wahlen im Bund und in den Ländern. Diese Landesregierung, diese Koalition schmeißen dann glücklicherweise alles über Bord, was sie vor Wochen noch als unverzichtbar bezeichnet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Jubelbrief des Innenministers und des Finanzministers, der zwei Tage nach der Bekanntgabe der Entscheidung quer im Land gestreut wurde, wurde ja schon zitiert. Ich finde an dem Brief nichts irgendwie Beanstandenswertes. Darin wird einfach einmal mitgeteilt: Freunde, wir haben es gemerkt, es wird demnächst gewählt.
Wir fallen jetzt um und beschreiben einmal, was wir aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben.
Mir ist dazu das Bild eingefallen von der Angst des Tormanns vor dem Elfmeter. Das ist die Angst des Schwarzen vor dem Wähler.
Diese Angst ist ja nicht ganz unbegründet, wenn man sich so die Umfragen umschaut, die täglich veröffentlicht werden.
Herr Bauer, Sie lesen ja auch Zeitung und wissen, wie die Umfragen so sind, ob im Saarland Frau Kramp-Karrenbauer als vorletzte CDU-Ministerpräsidentin jetzt auch noch ihr Amt verliert, wie es im Bund mit der MerkelDämmerung weitergeht. Das sind alles offene Fragen.
Aber ich muss Ihnen sagen, mit diesem Brief werden Sie Ihr Problem nicht gelöst haben. Denn das, was bleibt, sind die anhängigen Klagen vor den Verwaltungsgerichten. Der Kurswechsel schützt Sie nur vor einem, nämlich vor der sicheren Niederlage – das haben Ihnen Ihre Juristen wahrscheinlich auch aufgeschrieben –, die Sie dann kassiert hätten, wenn der Kurs so, wie er vereinbart war, beibehalten worden wäre und Sie das wieder auf 1 % gedeckelt hätten. Das ist, glaube ich, unstreitig, dass spätestens dann die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschritten worden wäre.
Dann sind Sie zurückgeschreckt. Aber das, was Ihnen bleibt, ist das Risiko, dass Ihre Gratwanderung in den letzten Jahren von den Gerichten für verfassungswidrig erklärt werden wird. Der Beamtenbund und die Gewerkschaft der Polizei sind dort auf dem Weg.
Eines ist sicher: Es ist nicht sicher, wie diese Klageverfahren ausgehen werden – das sage ich sehr offen –; denn Sie balancieren genau an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit entlang. Aber diese Urteile, die zu erwarten sind, werden uns ein deutliches Stück Konkretisierung bringen, wo denn die Grenze dessen ist, was sich ein Dienstherr gegenüber seinen Beamten erlauben kann oder nicht.
Eines steht nun einmal fest: Diese Klagen sind die logische Folge der verfehlten schwarz-grünen Entscheidungen, den öffentlichen Dienst betreffend, mit denen Sie im Übrigen den Standort Hessen ein ganzes Ende gefährdet haben. Wir wissen jetzt schon, welche Probleme wir bei der Besetzung der Stellen im öffentlichen Dienst haben, insbesondere bei der Besetzung mit Fachkräften, welche Probleme der Kultusminister hat, Grundschullehrer für die Stellen zu finden, die dringend besetzt werden müssten,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Umkehr war zu spät – das ist das Problem –, und die Umkehr ist im Übrigen auch noch inkonsequent. Ich will in dem Zusammenhang ein Thema ansprechen, das wir in der letzten Plenarrunde schon einmal debattiert haben, nämlich die Frage, ob sich der hessische Sonderweg bewährt hat, den Ministerpräsident Roland Koch im Jahr 2004 eingeschlagen hat. Wir haben das über viele Jahre unterstützt, weil wir die
Hoffnung hatten, dass dieser hessische Sonderweg auch bessere Ergebnisse für das Land Hessen und für die Bediensteten bringen könnte. Aber nach mittlerweile 13 Jahren müssen wir feststellen, dass die vom Ansatz her gute Idee, einen gesonderten Tarifvertrag für Hessen abzuschließen, gescheitert ist.
Es gab einmal ein bisschen mehr, es gab einmal ein bisschen weniger, aber unter dem Strich bleibt, dass es keine signifikanten Abweichungen zu den Bundesergebnissen gegeben hat. Das hat ja auch die Landesregierung immer wieder betont
und gesagt, es ginge den hessischen Beamten nicht schlechter als anderen. Es geht denen im Übrigen aber auch nicht besser. Das ist eben die andere Seite.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil Herr Kollege Boddenberg das schon gesagt hat und ich mich auch an die letzte Debatte dazu noch erinnere, sage ich sehr deutlich: Es ist überhaupt kein Fehler, etwas, was man für sinnvoll hält, auszuprobieren. Dann allerdings, wenn man feststellt, dass es sich nicht bewährt hat, muss man auch die Konsequenzen ziehen und das ändern. Verwerflich ist, Herr Kollege Boddenberg – dazu können Sie dann gern etwas sagen –, stur an dem Weg festzuhalten, obwohl man die bessere Erkenntnis gesammelt hat.
Wir haben jetzt schon gehört, was gerade auch an diesem Abschluss für das Land Hessen besonders sein soll. Da wird als erstes Beispiel das Jobticket genannt. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man ein Jobticket politisch will, dann kann man das auch machen. Dazu brauche ich keinen hessischen Sonderweg, sondern dazu brauche ich den politischen Willen, das zu machen.
Die zweite Besonderheit, für die sich der Innenminister besonders lobt, ist das Burkaverbot im Tarifvertrag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt nur zwei Möglichkeiten, wie es zu dieser Schnapsidee gekommen ist. Entweder wir haben einen Regelungsbedarf in diesem Bereich. Wenn wir einen Regelungsbedarf haben, dann gehört das nicht in einen Tarifvertrag, sondern dann gehört das in die parlamentarische Debatte,