Inzwischen gibt es 37 Zusatzvereinbarungen, bei denen allerdings noch Unklarheiten bestehen, auch im Hinblick auf ihre Rechtsverbindlichkeit. Das heißt, der Vertragstext von CETA sowie die 37 Zusatzvereinbarungen gehören auf den Prüfstand. Sie müssen – damit komme ich zu Ihrem Antrag zurück – einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, insbesondere mit Blick auf ihre konkreten Auswirkungen auf Hessen und ihre Rechtsverbindlichkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Klarstellung, dass CETA – auch auf europäischer Ebene – zu einem „gemischten Abkommen“ erklärt wurde, bedeutet, dass sich natürlich auch die nationalen Parlamente mit dieser Thematik beschäftigen werden und am Ende eine Entscheidung über Zustimmung oder Ablehnung treffen müssen. Sie wissen ganz genau, dass die Bundesregierung und der damalige Bundeswirtschaftsminister Gabriel im Juli 2016 verkündet haben, ein Ratifizierungsgesetz zu CETA vorzulegen, mit dem sich auch der Bundestag und der Bundesrat befassen sollten. Mir ist nicht bekannt, ob aus diesen Ankündigungen inzwischen schon etwas entstanden ist.
Nein, ich sage nur, auch das angekündigte und noch nicht vorliegende Ratifizierungsgesetz der Bundesregierung bedarf einer sorgfältigen Überprüfung. Nichts anderes will ich damit festhalten.
Für uns GRÜNE ist es wichtig, dass die vom Hessischen Landtag durch seine Zustimmung zu den Anträgen Drucks. 19/300 und 19/3333 aufgestellten Kriterien als Prüfungsgrundlage zur Bewertung der Verhandlungsergebnisse herangezogen werden. Ich betone noch einmal, was wir damals beschlossen haben: Wahrung von Schutzstandards, insbesondere zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, des geistigen Eigentums, der Arbeiternehmerrechte, des Umwelt- und Tierschutzes sowie des Daten- und Verbraucherschutzes – unter Beibehalt des in Europa bewährten Prinzips des vorsorgenden Verbraucherschutzes und unter Beibehalt eines sozialen und ökologischen Standards als Be
Ich möchte Sie auf die Ausgabe Nr. 6 der Zeitung „Rathaus und Umwelt“ aus dem Jahre 2016 aufmerksam machen. Darin finden Sie eine Zusammenfassung. Ich möchte zwar nicht in Gänze, aber in Ausschnitten darstellen, was dort zusammengefasst wurde. Darin heißt es – das ist nicht meine Wertung, sondern das ist etwas, was am Ende zu überprüfen wäre; ich betone das gleich zu Beginn, damit kein falscher Eindruck entsteht –, CETA würde die Regierung nicht daran hindern, diese Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu definieren, zu erbringen und zu regulieren.
Es wird auch ausdrücklich betont, dass CETA die Fähigkeit der Vertragschließenden wahrt, ihre eigenen Gesetze und Vorschriften zu erlassen und anzuwenden, die die Wirtschaftstätigkeit im öffentlichen Interesse regulieren, etwa in den Bereichen – das ist ein wörtliches Zitat – „Schutz und Förderung der öffentlichen … Sicherheit, Umweltschutz, öffentliche Sittlichkeit, Sozialschutz oder Verbraucherschutz, Schutz von Privatsphäre und Datenschutz sowie Förderung und Schutz der kulturellen Vielfalt“.
CETA berührt nicht die Lebensmittel- und Umweltvorschriften der EU. Kanadische Erzeugnisse dürfen – ohne jegliche Ausnahme – nur dann in die EU eingeführt und hier verkauft werden, wenn sie vollständig im Einklang mit den europäischen Rechtsvorschriften stehen.
Ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, der Handel, den die EU mit Regionen und Staaten betreibt, muss fairen Regeln unterliegen und darf den Wirtschaftsraum der EU und ihre demokratischen Institutionen nicht schwächen. Ob das im Falle von CETA so ist, wird die Prüfung ergeben. Anschließend wissen wir mehr. Für uns gilt nämlich: erst die Fakten, dann die Meinung. – Vielen Dank.
Ich begrüße den Wirtschaftsminister zu der Debatte. Sehr geehrter Herr Al-Wazir, es ist schön, dass Sie Zeit haben.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Es geht um CETA! – Florian Rentsch (FDP): Ich denke, das ist für den Wirtschaftsminister interessant!)
(Beifall bei der FDP – Minister Tarek Al-Wazir: Entschuldigung, ich habe gerade mit dem Limburger Bürgermeister zu Mundipharma telefoniert! Hätte ich das lassen sollen? – Zurufe von der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe ganz höflich den Herrn Minister begrüßt, der hereingestürzt ist, um meinen Worten zu lauschen. Das finde ich gut.
Zu dem Handelsabkommen muss ich unbedingt noch ein paar grundsätzliche Punkte ausführen. Man kann sich hier nämlich in Kleinteiligkeit verlieren, wenn man eigentlich keine politischen Aussagen treffen möchte. Die größte Exportnation der Welt – Deutschland exportiert Güter von einem höheren Wert als das Land China mit seinen 1,2 oder 1,3 Milliarden Einwohnern – fängt an, den Handel kritisch zu sehen. Man muss sich schon einmal fragen, was in unserem Land passiert.
In einem zweiten Schritt geht es darum: Die Folge des Handelsbilanzüberschusses, den wir haben, ist ein gewaltiger Leistungsbilanzüberschuss. Was machen wir damit? Wir investieren das Geld im Ausland. Es gibt so gut wie kein Land auf der Welt, das ein so großes Interesse am Investitionsschutz haben dürfte wie Deutschland.
Warum gibt es in unserem Land jetzt eine Bewegung, die natürliche Interessen Deutschlands kritisch sieht?
Ich kann Ihnen sagen: Es ist natürlich richtig, dass wir über unsere Interessen reden. Es gab einmal die Meinung – die LINKEN mögen das anders sehen –, dass Handel Frieden und Wohlstand schafft. Davon waren wir einmal überzeugt. Ich denke, es gibt in diesem Landtag noch andere Fraktionen, die glauben, dass der Handel – der Austausch von Waren – auch für den Austausch von Kulturgütern gut ist, dem Frieden dient und in dieser Hinsicht nicht so kritisch zu sehen ist.
In der Friedensforschung wurde auch einmal – das kennen Sie wahrscheinlich – über das „McDonald‘s-Gesetz“ geredet. Ich weiß nicht, ob jeder es kennt: Demnach haben noch nie zwei Länder, in denen es McDonald‘s-Filialen
gibt, gegeneinander Krieg geführt. In der Friedensforschung hat man das als „McDonald‘s-Gesetz“ bezeichnet. Damit wollte man diesen Hinweis geben: Die Länder des Westens – der offenen Welt – neigen eher nicht dazu, sich mit Feuer und Schwert zu bekämpfen.
Aber ich möchte in Bezug auf CETA noch einmal die Interessenlage der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen klarmachen: 70.000 europäische Unternehmen handeln mit Kanada. 80 % davon sind kleine und mittelständische Unternehmen. In Deutschland sind 10.000 Unternehmen davon betroffen. Sie handeln mit Kanada; für sie ist das entscheidend. In diesen 10.000 Unternehmen sind 140.000 Menschen beschäftigt. Man sieht, man hat es wirklich mit mittelständischen Unternehmen zu tun, die hier Handel betreiben.
Wer profitiert denn in erster Linie von diesen Handelserleichterungen – von Standardisierungen, die Kosten für Unternehmen senken, die mit Kanada handeln wollen? Das sind kleine mittelständische Unternehmen; denn die großen Player haben riesengroße Rechtsabteilungen und können das auch so stemmen. Für die Googles und die Siemens dieser Welt ist ein Handelsabkommen nicht zentral entscheidend; aber für unsere mittelständische Wirtschaft ist das ein zentrales Argument, und darum muss man im Grundsatz für dieses Handelsabkommen sein.
Noch einmal zum Investitionsschutz. Es gibt ein schönes aktuelles Beispiel: ein hessisches Unternehmen, das auf den Philippinen Infrastrukturmaßnahmen finanziert und dann enteignet wird. Bei diesem hessischen Unternehmen handelt es sich zufällig um die Fraport, an der auch das Land Hessen beteiligt ist. Da es ein Investitionsschutzabkommen gibt und unsere hessischen Finanzen eben dadurch und durch ein Schiedsgericht bis zu einem bestimmten Betrag – 120 Millionen € – geschützt sind, haben wir von den Investitionen, die wir auf den Philippinen getätigt haben, 120 Millionen € zurückbekommen. Als Hessen können wir eigentlich nicht dagegen sein.
Darum sage ich noch einmal, an die Freunde der Fraktionen gerichtet, die die Landesregierung tragen: Der Wirtschaftsminister wird hier wahrscheinlich wieder die eine oder andere Pirouette drehen. Die GRÜNEN haben im Europäischen Parlament – Herr van Ooyen hat darauf hingewiesen – trotz der Verhandlungen immer noch tapfer gegen den Freihandel gestimmt.
Zusammen mit ihren linken Freunden haben sie gegen etwas, was mit im größten Interesse unseres Landes sein muss, gestimmt. Man kann über Details reden. Man kann fragen: Wie organisiert man einen Handelsgerichtshof? Man kann über ganz viele Dinge diskutieren. Aber man kann, wenn man die Interessen Deutschlands vertritt, eigentlich nicht gegen den Freihandel sein.
Darum erwarte ich von der Landesregierung auch ein klares Bekenntnis und eine klare Aussage dazu, wie man sich, wenn es denn zur Abstimmung kommt, verhalten wird. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der kanadische Premierminister Trudeau hat im Februar vor dem Europäischen Parlament in Straßburg gesprochen. Dabei sagte er: „Die ganze Welt profitiert von einer starken EU“. Dies waren klare Worte, die man nicht von jedem Politiker jenseits des Atlantiks so hört. Den Freihandelsvertrag CETA nannte er einen „Meilenstein“ in der Zusammenarbeit von Europäischer Union und Kanada.