Worum geht es beim Investitionsschutz? Die bisher angedachten Regelungen würden dazu führen, dass Unternehmen klagen können. Das ist von meinen Vorrednern an verschiedenen Stellen dargestellt worden.
Es gibt eine Bilanz der Verhältnisse, die zwischen den USA und Kanada herrschen. Verschiedene amerikanische Unternehmen haben gegen Kanada geklagt. Es sind Klagen mit einem Streitwert bis zu 170 Millionen eingereicht worden, die von kanadischen Unternehmen auch bezahlt werden müssen. Das muss für Europa verhindert werden.
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Ihre Ausführungen bringen mich zu der Frage, ob Sie, ähnlich wie die Kollegin, Schiedsgerichtsverfahren grundsätzlich ablehnen. Das ist eine gängige Art und Weise, Kosten, die in Streitigkeiten nicht nur zwischen Staaten oder zwischen Unternehmen und Staaten, sondern auch zwischen Unternehmen und teilweise zwischen Privatleuten entstehen, in Grenzen zu halten.
Wenn Sie Verfahren, wie sie jetzt hier dargelegt worden sind, ablehnen, frage ich mich, was das für die innerdeutschen Schiedsgerichtsverfahren heißt, bis hin zu den Schlichtungsverfahren, wie wir sie z. B. im hessischen Nachbarschaftsrecht haben. Lehnen Sie so etwas auch grundsätzlich ab, und teilen Sie die Position der Linksfraktion, dass dies ein undemokratisches, nicht rechtsstaatliches Verfahren ist?
Das ist eine interessante Frage. Sie fragen die Landesregierung jetzt ernsthaft, ob sie die Position der Linksfraktion teilt. Ich denke, die Antwort ist klar: in dieser Absolutheit natürlich nicht.
Schiedsverfahren haben in gewissen Anwendungsbereichen natürlich eine sehr hilfreiche Funktion. In diesem Fall muss man sich sehr genau anschauen, ob es hilfreich ist. Es darf auf keinen Fall dazu führen, dass rechtsstaatliche We
ge in Deutschland unterhöhlt und ausgehöhlt werden. Deswegen muss man sich im Einzelfall anschauen, in welcher Weise das eine Bereicherung, eine Handelserleichterung wird, und wo es zu einer Gefahr für den rechtstaatlichen Anspruch in Deutschland und in Europa wird. Auch da gibt es keine einfachen Antworten.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Dieses Abkommen zwischen den USA und der Europäischen Union soll der Industrie wie auch den kleinen und mittleren Unternehmen den Marktzugang erleichtern. Es darf aber nur zustande kommen, wenn die Zweifel an der dauerhaften Sicherung unserer Standards in den unterschiedlichen politischen Bereichen sowie die Kritik an dem intransparenten Verfahren ausgeräumt werden können.
Gerade weil Hessen als exportstarkes Land in besonderer Weise von der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft profitieren kann, setzten wir uns dafür ein, dass das europäische Niveau im Umwelt-, Tier- und Klimaschutz, im Daten-, Gesundheits- und Verbraucherschutz, bei Arbeitnehmerrechten und den Sozialstandards erhalten bleibt. – Herzlichen Dank.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zum TTIP ist zur Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und mitberatend an den Europaausschuss vorgesehen. – Das ist korrekt, dann machen wir das so.
Der Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist jetzt zur Entschließung vorgesehen.
Der geht auch an den Ausschuss, also an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und mitberatend an den Europaausschuss. Okay, dann machen wir das so.
Danke, Herr Grüttner, dass Sie mich auf das Versäumnis hingewiesen haben. – Herr Staatssekretär, wir gratulieren Ihnen selbstverständlich alle zu Ihrer ersten Rede in diesem Haus.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Slowenienhilfe – unermüdlicher Einsatz der hessischen Hilfskräfte der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks – Drucks. 19/187 –
Deswegen komme ich sofort zur Abstimmung. Wer diesem Dringlichen Entschließungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist DIE LINKE.
Antrag der Abg. Merz, Dr. Spies, Hofmann, Di Benedetto, Decker, Gnadl, Grumbach, Kummer, Löber, Neuschäfer, Roth, Waschke, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend Hessen braucht endlich ein Psychisch-Kranken-Gesetz – Sachverstand einbeziehen – Anhörung beschließen – Drucks. 19/199 –
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend moderne gesetzliche Rahmenbedingungen für ein Leben in Würde psychisch kranker Menschen – Drucks. 19/298 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Halten Sie einen Augenblick inne. Nehmen Sie mit mir Abstand von einer guten Idee, einer verführerischen Vorstellung von einem konstruktiven Ansatz; nehmen Sie mit mir Abschied vom neuen Stil im Hessischen Landtag.
Erstens. Wie kein anderer Punkt wäre dieser vorliegende Tagesordnungspunkt, dieser von uns eingebrachte Antrag, eine Gelegenheit, genau diesen neuen Stil in der Praxis auszuprobieren. Die Grundlage ist die Aufforderung der Fachverbände, die im Oktober des letzten Jahres zumindest an mich – ich vermute, auch an die anderen Fraktionen – herangetragen wurde, eine solche Veranstaltung, eine Anhörung im Ausschuss durchzuführen, öffentlich und ohne Vorfestlegung, aus der dann ein gemeinsamer, an der Sache orientierter Prozess entstehen kann, um das seit 30 Jahren brachliegende Problem der Schaffung eines PsychischKranken-Gesetzes in Hessen anzugehen.
Zweitens. Durch eine solche Anhörung vorab könnten die gemeinsamen Optionen ausgelotet werden und eine gemeinsamen Aktion angegangen werden.
Drittens. Dieser Punkt ist auch deshalb so besonders geeignet, um die Suche nach einem gemeinsamen Weg anzugehen, weil in den letzten 30 Jahren alle Fraktionen des Hessischen Landtags – mit Ausnahme der LINKEN, aber das liegt nur daran, dass es euch damals noch nicht gab – und alle Regierungen Anteil daran hatten, dass es noch kein Psychisch-Kranken-Gesetz gibt, denn seit 30 Jahren hätte man das tun müssen.
Viertens. Über das Grundansinnen gibt es in dieser Frage Einigkeit, dass nämlich nicht mehr die Angst vor psychisch Kranken durch einfach nur Unterbringen auszuagieren ist, sondern dass wir Lösungen finden wollen, Hilfe für Betroffene, die die Vermeidung von Angst der Betroffenen vor die Angst vor ihnen stellt.
Fünftens. Es handelt sich um kein parteipolitisches Thema. Die Unterschiede, die Wertorientierung, zwischen den politischen Blöcken sind an dieser Stelle äußerst überschaubar und dürften sich allenfalls auf Nuancen beziehen.
Sechstens. Es handelt sich beim besten Willen um kein publizistisches Massenthema. Sie werden keine großen Schlagzeilen bekommen, wenn Sie gemeinsam über ein Psychisch-Kranken-Gesetz diskutieren. Das mag man gut oder schlecht finden; in jedem Falle erklärt es das Thema für ungefährlich. Letztlich bleibt es für die Mehrheit politisch ungefährlich, denn sie hat im Moment selbst den Vorsitz einer solchen Anhörung. Gefordert wird seitens der SPD-Fraktion in Weitertragung der ausdrücklichen Bitte der Fachverbände die Anhörung der Fachleute, und dieser Anhörung sitzt auch noch die verehrte Kollegin Ravensburg, CDU, vor.
Was kann also passieren? – Am Ende wird es natürlich einen Regierungsentwurf geben. Den wird der Minister vorstellen. Er wird zugunsten der Landesregierung punkten. Er wird wie auch immer aussehen. Warum also erwecken Sie zumindest mit dem vorliegenden Antrag von CDU und GRÜNEN den Eindruck – ich will es noch gar nicht glauben –, sich diesem ausdrücklichen Wunsch der Fachwelt versagen zu wollen, dass sie vom Landtag angehört und dass im Landtag diskutiert wird? Was haben Sie angesichts unserer Festlegung, wir wollten einen neuen Stil praktizieren, zu verlieren?
Nein, meine Damen und Herren, wenn der neue Stil ernst gemeint ist, dann hätte ein solcher Antrag, so auch an Sie das Ansinnen herangetragen wurde, von der Mehrheit kommen können. Die Mehrheit bestimmt den Stil. Die Mehrheit bestimmt die Art der Auseinandersetzung. Die Mehrheit bestimmt über den Umgang, denn sie kann sich zwischen gemeinsam und nicht gemeinsam entscheiden. Sie kann teilnehmen lassen oder nicht.