Nein, meine Damen und Herren, wenn der neue Stil ernst gemeint ist, dann hätte ein solcher Antrag, so auch an Sie das Ansinnen herangetragen wurde, von der Mehrheit kommen können. Die Mehrheit bestimmt den Stil. Die Mehrheit bestimmt die Art der Auseinandersetzung. Die Mehrheit bestimmt über den Umgang, denn sie kann sich zwischen gemeinsam und nicht gemeinsam entscheiden. Sie kann teilnehmen lassen oder nicht.
Deswegen lautete der Satz, mit dem wir unsere Pressekonferenz aufgemacht haben: Wir wollen neuen Stil ausprobieren. – Deshalb haben wir uns auch redlich bemüht, auf fachliche Festlegungen zu verzichten. Dass es eine Pressekonferenz gab, kann man kritisieren.
Meine Damen und Herren, dass in dieser Frage Druck entstehen muss und Handlungsbedarf besteht, darüber sind wir uns doch einig. Natürlich werden wir am Ende bereit sein, in den Beratungen im Ausschuss über die beiden Anträge auf den Weg einer Einigung zu kommen. Das bedeutet aber für uns, dass eine öffentliche Anhörung vorausgesetzt ist. Selbstverständlich sind wir auch bereit, auf unseren eigenen Entwurf zugunsten einer gemeinsamen Lösung zu verzichten.
Neuer Stil braucht kleine Schritte von beiden Seiten. Wir wollen ein Angebot machen. Machen Sie mit. Ich bin zuversichtlich, dass es den Versuch einer Einigung im Ausschuss auf eine Anhörung vor Festlegung des Gesetzentwurfs lohnt. Meine Damen und Herren, es täte dem Hessischen Landtag in so wenigen strittigen Fragen gut, mehr Gemeinsamkeit zu suchen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass dieses Haus sich zumindest grundsätzlich darüber einig ist, dass wir dringend eine Überarbeitung der bestehenden Gesetzeslage brauchen. Hessen ist hier, wie an vielen anderen Punkten auch, Schlusslicht. In diesem Fall ist Hessen sogar ganz weit abgehängt.
Die meisten Länder haben vor vielen Jahren ein PsychischKranken-Gesetz gemacht, das in vielen Fällen auch schon wieder reformbedürftig ist. Viele Länder haben in den letzten Jahren eines gemacht. Ich glaube, die letzte Landesregierung hat auch versucht, einen Vorstoß zu starten, der wohl gescheitert ist, so würde ich es einmal sagen.
Wenn wir uns anschauen, wie der Tenor in den Ländern um uns herum aussieht, dann stellt man immer fest, dass dort von Hilfe, sogar von einem Rechtsanspruch auf Hilfe, und von Vor- und Nachsorge die Rede ist. Es ist unterschiedlich stark gewichtet, wie weit auf die Situation der Unterbringung eingegangen wird und wie viel Wert man auf die Rahmenbedingungen legt.
Ich finde, es ist an der Zeit, die Rahmenbedingungen deutlich weiter in die Mitte zu rücken und zu verankern, dass es Hilfe für Menschen gibt, die psychisch krank sind. Sie sollten, bevor sie in eine stationäre Behandlung kommen, behandelt werden, um eine stationäre Behandlung zu vermeiden. Wir müssen natürlich auch eine ausgewogene Nachsorge haben. Die beste stationäre Behandlung hilft nicht, wenn der Patient anschließend ins Leere fällt.
Das alles dürfte unstrittig sein. Die Frage ist jetzt: Wie kommen wir dazu, und wie kommen wir sehr zeitnah dazu?
Wir haben hier zwei konkurrierende Anträge vorliegen. Der eine sagt: Wir machen das so, wie wir es immer gemacht haben. Die Fraktionen schreiben einen Entwurf. Wir binden möglichst viele Menschen in einer Anhörung ein, und dann beschließen wir etwas. – Der Alternativvorschlag sagt: Wir hören uns gemeinsam erst einmal alle an, die 365 Tage im Jahr damit befasst sind, die betroffenen Kranken, die Angehörigen, das pflegende Personal, die Ärzte und alle die, die in diesem Umfeld tätig sind.
Ich würde vielleicht noch hinzufügen, dass wir in die Nachbarländer hören, um die Erfahrung mit ihren jeweiligen Gesetzen, die zum Teil recht weit auseinandergehen, dazu zu nehmen, um zu erfahren, was sich in der Praxis bereits bewährt hat und was vielleicht nicht die klügste Methode ist. Das könnte man durchaus noch mit aufnehmen.
Wenn wir alle gemeinsam erst einmal diese Menschen anhören, die in diesem Bereich arbeiten, dann ist das tatsächlich ein neuer Stil. Das entspricht dann dem Wunsch und dem Bedürfnis derer, die betroffen sind. Das bietet auch noch einmal in Zeiten der großen Politikverdrossenheit eine Chance, den Menschen zu zeigen, dass wir sie ernst nehmen.
Wir nehmen sie dann sogar so ernst, dass wir ihnen nicht erst einen mehr oder weniger zu kritisierenden Entwurf vorlegen, sondern wir uns zunächst auf einer gemeinsamen Veranstaltung anhören, was ihre Belange sind. Dabei sollte man sich wechselseitig zuhören und Fragen stellen können. All das sollte dann in einen Entwurf aufgenommen werden.
Das ist ein ganz anderes Herangehen. Das wäre ein gutes Zeichen nach draußen, dass man Politik anders machen kann. Wir alle reden viel von Transparenz, von Bürgernähe und von Einbeziehung. Hier gibt es jetzt die Idee, wie wir das an einem ganz konkreten Beispiel mit Leben füllen können. Dieser Idee sollten wir folgen.
Deshalb sollten wir diesem Antrag eine Chance geben. Ich bitte die Regierungsfraktionen, mit ein bisschen Offenheit in die Ausschussberatungen zu gehen und darüber nachzudenken, was sie zu befürchten haben, wenn sie es anders machen. Ich glaube, wir alle haben viel zu gewinnen, wenn wir die Idee der SPD-Fraktion aufnehmen und uns einem anderen Verfahren stellen. Wir haben nichts, aber auch gar nichts zu verlieren, wenn wir es auf diese Weise tun. Deshalb sollten wir es so machen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schaffung eines Psychisch-Kranken-Gesetzes gehört zu den gesundheitspolitischen Schwerpunkten der Regierung und der sie tragenden Fraktionen aus CDU und GRÜNEN. Die heutige gesetzliche Grundlage aus dem Jahr 1952 klärt zwar die Unterbringung der Patienten wegen Eigen- und Fremdgefährdung, berücksichtigt aber kaum bis gar nicht die Rechte der Patienten auf eigenverantwortliche und menschenwürdige Lebensgestaltung und auf eine qualifizierte Behandlung.
Insofern besteht auch Einigkeit in diesem Hause, dass ein solches Gesetz auf den Weg gebracht werden muss. Diese Diskussion über Stilfragen, und ob es eine Anhörung gibt, ist meines Erachtens eine Phantomdiskussion. Selbstverständlich wird es eine Anhörung geben. Selbstverständlich werden diese Diskussionen konsensorientiert sein. Selbstverständlich ist uns allen bewusst, dass dies für die parteipolitische Auseinandersetzung wenig dienlich ist.
Ich möchte jetzt ein paar Dinge zur Sache selbst sagen. Ich finde es wichtig, dass bei diesem Gesetzentwurf einige Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere dass der Maßregelvollzug, also die staatlich angeordnete Unterbringung psychisch Kranker im Zusammenhang mit einer Straftat,
von der Unterbringung der gesetzestreuen Patienten eindeutig getrennt wird. Es muss Regelungen zur Krisenintervention, für die kontinuierliche Behandlung, für die Betreuung, Prävention und Nachsorge bei entsprechenden Erkrankungen geben.
Es sollte die Erkenntnis berücksichtigt werden, dass eine wohnortnahe und eine möglichst ambulante Behandlung einer wohnortfernen und stationären Behandlung vorzuziehen ist. Eine Behandlung und eine Einweisung sollten in Übereinstimmung mit den Betroffenen erfolgen, und nur in definierten und fachlich begründeten Ausnahmefällen und nach Abwägung von Rechtsgütern durch die Justiz darf davon abgewichen werden.
Die Rechte und Pflichten der Betreuer sollten beschrieben, aber auch eingegrenzt werden. Hierbei müssen natürlich Entwicklungen in der Rechtsprechung und Verpflichtungen aus dem Beitritt zu internationalen Konventionen berücksichtigt werden.
Bei der Formulierung eines Gesetzentwurfs sind natürlich die Expertenmeinungen anzuhören. Ich weiß gar nicht, warum Sie diesen Punkt als strittig gestellt sehen. Mediziner, Justiz, Polizei und Patientenvertreter sollten angehört werden. Darüber hinaus müssen auch die Fragen der Verantwortlichkeiten und damit der Finanzierung geklärt werden, sodass die Meinung der Kommunen und kommunaler Zusammenschlüsse, hier Landeswohlfahrtsverband, und gesetzlichen Krankenkassen eingebunden werden muss.
Dies erfordert ein geordnetes Verfahren: Gesetzentwurf durch die Landesregierung, Lesungen im Parlament, sehr ausführliche schriftliche und mündliche Anhörung und dann Beschlussfassung. Meine Damen und Herren, bei einem so schwierigen Thema geht Sorgfalt vor Schnelligkeit.
In sehr vielen bereits in den einzelnen Bundesländern bestehenden Gesetzen sind ganz wesentliche Aspekte wie etwa die Finanzierung und die Rolle der Betreuer gar nicht geklärt. Ich möchte das jetzt gar nicht kritisieren, aber wir wollen das in dem Gesetzentwurf der Landesregierung, den wir dann diskutieren, wirklich geklärt haben.
Die Betreuung und Versorgung psychisch kranker Menschen ist nicht nur eine Herausforderung für die Medizin und die staatlichen Gewalten, sondern hat auch enorme volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Zahl der Erkrankungen nimmt erstens ständig zu – sei es durch vermehrtes Auftreten oder genauere Stellung von Diagnosen –, zweitens sind psychische Erkrankungen mittlerweile die häufigste Ursache für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
Vor einer Generation war es noch anders, da waren es die Gelenkerkrankungen. Insofern wollen wir das Thema ganz ruhig und sachlich angehen. Wir werden nach einem entsprechenden Gesetzentwurf ausreichend Gelegenheit haben, dies anzuhören, zu diskutieren und es gegebenenfalls auf Anregung von Expertenmeinungen hin zu modifizieren, damit Hessen ein modernes und benchmarkingorientiertes Psychisch-Kranken-Gesetz erhält. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Spies trägt vor, dass dieses Thema eigentlich nicht strittig sei, der parteipolitischen Profilierung nicht nutze und es noch besserer Stil sei, wenn man dem Vorschlag der SPD folgen und eine Anhörung weit vor einem Gesetzesverfahren machen würde. – Herr Spies, wenn dem so wäre, muss ich Sie fragen: Warum machen Sie eigentlich vorher eine eigene Pressekonferenz und sprechen nicht mit den Obleuten über die Möglichkeit einer frühzeitigen Anhörung? Diese Frage hätte ich Ihnen gern einmal gestellt.
Ganz offensichtlich ist die Frage des guten Stils auch eine Definitionsfrage der SPD. Wären Sie tatsächlich der Meinung gewesen, dass es so unstrittig ist, dass wir gemeinsam mit allen fünf Fraktionen an der Idee eines frühzeitigen Beteiligungsverfahrens arbeiten könnten, warum haben Sie sich nicht beim letzten Obleutetreffen beispielsweise des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses gemeldet und gesagt: „Hört mal, Kolleginnen und Kollegen, können wir da konsensual etwas ganz Besonderes machen?“
Nein, darum geht es Ihnen offensichtlich nicht, sondern es geht Ihnen darum, zu sagen: „Wir von der SPD haben etwas im Koalitionsvertrag entdeckt, und wir fordern schon mal eine Anhörung. Wo bleibt eigentlich das Konzept, wo bleibt eigentlich das Gesetz?“ – Das haben Sie bei der Kinderförderung gemacht, das machen Sie jetzt beim PsychKG, wir können Ihnen da noch viele Anregungen geben.
Ja, gern. – Ich stelle noch die Frage, damit es im Rahmen der Geschäftsordnung bleibt: Stimmen Sie mir zu?
Wären Sie bereit, zu memorieren, dass ich mit meinem Beitrag zur Frage, was das mit Stil zu tun hat, ausdrücklich auf diese Frage eingegangen bin, nämlich mit dem Hinweis, dass allerdings eine Pressekonferenz, die ebenfalls genau diesen Ansatz zum Gegenstand hatte – ich erinnerte an den Eröffnungstanz, an dieser Stelle den neuen Stil von mehr Kooperation üben zu wollen –, um aber, und das will ich nicht bestreiten
aber ja –, auch darauf zu verweisen, dass natürlich eine Pressekonferenz in dieser Frage, die nicht beliebig lange
Herr Dr. Spies, Sie haben eine Pressekonferenz abgehalten, um dieses Thema zu besetzen, und zwar parteipolitisch. Das ist Ihr gutes Recht, aber tun Sie dann doch bitte nicht so, als ob Sie dann völlig selbstlos auftreten können. Es geht Ihnen darum, sich auf diesem Feld profilieren zu wollen und sagen zu können: Wir haben es zuerst gewusst, Herr Lehrer.
Fakt ist in diesem Zusammenhang doch, dass sich CDU und GRÜNE im Dezember in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt haben, dass es dringend einer Weiterentwicklung, einer Fortführung, einer neuen gesetzlichen Grundlage im Umgang mit psychisch Kranken bedarf. Das ist ein gutes Zeichen für Hessen, es wird eine neue gesetzliche Grundlage geben, nehmen Sie das doch bitte zur Kenntnis. Es ist ein guter Tag für Hessen; denn das wird so kommen.
Zweitens. Das ist ein unglaublich sensibles Thema. Im Übrigen teile ich Ihre Meinung nicht, dass es so unstrittig ist. Ich glaube vielmehr, dass man, wenn man dabei Fehler begeht, ganz große Diskussionen im Land heraufbeschwören kann. Deswegen ist es auch für uns GRÜNE – ich betone es noch einmal – ein ganz sensibler Bereich der Bürgerrechte: Es geht um freiheitsentziehende Maßnahmen, es geht um Prävention, Vermeidung von Unterbringung, es geht um die Frage von menschengerechter Unterbringung, es geht um Betreuung und Nachsorge. Das ist ein hochsensibler Bereich.