Protocol of the Session on April 3, 2014

Die Sachlage ist, dass drei US-Firmen unter Berufung auf das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA gegen die mexikanische Regierung geklagt haben. Sie haben geklagt, weil ihnen – so sagen sie – Handelshemmnisse auferlegt worden seien. Klagegrund war eine Ablehnung des Staates Mexiko. Der Staat Mexiko hat aus Gesundheitsgründen den Import von Maissirup abgelehnt. Das

Schiedsgericht sah dies jedoch als Handelshemmnis an und entschied gegen Mexiko.

Den US-Firmen wurde eine Entschädigung von 169 Millionen US-Dollar zugesprochen – 169 Millionen US-Dollar, die der Staat Mexiko, vielmehr die mexikanischen Steuerzahler, zu tragen hat. So etwas darf nicht passieren. Andere Aspekte müssen ebenfalls eine große Rolle spielen, gerade im Zusammenhang mit Handelshemmnissen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Kommen wir zu einem weiteren wichtigen Punkt: der Schädlichkeit von Produkten. In Europa genügt allein der Verdacht auf Schädlichkeit eines Stoffes, um ein Verbot zu rechtfertigen. Das ist die Sachlage, die wir auf europäischer Ebene vorfinden. In den USA dagegen ist jeder Stoff erlaubt, dessen Schädlichkeit nicht bewiesen ist. Das heißt, ein Verbot gibt es erst, nachdem ein Schaden festgestellt wurde. Erst eine festgestellte Schädigung führt also dazu, dass ein bestimmter Stoff nicht mehr erlaubt ist.

Wir sollten darauf achten, dass das, was sich in der EU bewährt hat, nicht durch ein Handelsabkommen mit den USA gekippt werden kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Frau Hammann, Sie müssen zum Ende kommen.

Ich habe noch ein bisschen Zeit. Meine Uhr geht ein bisschen anders. – Aus gutem Grund sind zahlreiche Produkte in der EU nicht zugelassen. Ihr Import ist verboten. Dies betrifft beispielsweise Lebensmittelprodukte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen: Tiere oder Fleisch von Tieren, denen Wachstumshormone zugeführt wurden, oder Tiere oder Fleisch von Tieren, die geklont wurden. Dazu zählen Produkte, die in der EU nicht zugelassen sind – Stichwort: Chlordesinfektion bei Geflügelfleisch –, oder auch Produkte, deren Bestandteile nicht ausreichend gekennzeichnet sind.

Wir wollen, dass dieses hohe Niveau im Gesundheits- und Verbraucherschutz nicht in Gefahr gerät. Das haben wir in diesem Antrag festgehalten, und dafür setzen wir uns ein. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Danke, Frau Hammann. Sie wissen, die Uhren gehen manchmal anders. – Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Samson gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben mir die ganzen guten Beispiele schon weggenommen, die mir aufgeschrieben wurden. Aber ich finde noch ein paar andere.

Über das Handelsabkommen mit den USA ist in den letzten Wochen viel berichtet worden. Das ist gut so. Schließlich ist es ein ganz wichtiges Thema und einer der schleichenden Verhandlungsprozesse auf Brüsseler Ebene, deren Ergebnisse eine fundamentale Bedeutung für die ökonomischen, aber auch für die ökologischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge haben, in denen wir alle leben.

Während eine Seite große Chancen für die Wirtschaft sieht, sieht die andere – sowohl die Wirtschaft und vor allem auch die Verbraucher – sehr große Risiken. Das haben wir hier vonseiten der LINKEN und vonseiten der FDP erlebt. Ich glaube, da haben wir in der letzten Stunde das volle Spektrum erfahren.

Ich möchte hier eine Abwägung und das bisherige Ergebnis der Landesregierung vorstellen, wie sie sich bislang in diesen Fragen positioniert hat und wie sie das zukünftig tun wird.

Aber zunächst einmal: Was hat das überhaupt mit Hessen zu tun? Warum besprechen wir das hier? Es hat sowohl für die Bundesrepublik als auch für die EU insgesamt – das habe ich erwähnt – und insbesondere für Hessen eine große Bedeutung. Hessen pflegt einen sehr intensiven Handelsaustausch mit den USA. Für fast 11 % der hessischen Exporte liegt das Ziel in den USA. Ihr Wert addierte sich allein im Jahr 2013 auf den Betrag von 6,2 Milliarden €.

Auf der anderen Seite die Importe: 10 % stammen aus den USA. Die Einfuhren aus den Vereinigten Staaten nach Hessen summierten sich auf 7,8 Milliarden €.

Während für andere deutsche Bundesländer in der Regel ein europäisches Nachbarland der wichtigste Außenhandelspartner ist, sind das für die hessische Wirtschaft die USA. Sie sind der mit Abstand wichtigste Partner, sowohl als Zielmarkt für Exporte als auch als Quellmarkt für die Einfuhr nach Hessen.

Das ist nur ein Teil der Realität. Das ist der ökonomische Teil. Es gibt viele gesellschaftliche Verbindungen, die es auf jeden Fall auch wert sind, hier betrachtet zu werden.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Es gibt auch die militärischen Verbindungen!)

Es gibt auch enge militärische Verbindungen, aber um die geht es Gott sei Dank in diesem Zusammenhang nicht. – Dass es enge Verflechtungen mit den USA gibt, gilt jedoch nicht nur für die Handelsströme, sondern vor allem auch für die ökonomisch extrem wichtigen Direktinvestitionen hessischer Unternehmen in den USA und für amerikanische Anleger bei uns in Hessen. Die USA sind der größte außereuropäische Investor in Hessen. Die amerikanischen Direktinvestitionen in Hessen betragen nach Angaben der Bundesbank 3,8 Milliarden €.

Hessen ist wirtschaftlich so eng wie kaum eine andere Wirtschaftsregion in Mitteleuropa mit den Partnern in aller Welt verflochten. Hessen ist ein exportstarkes Bundesland. Hessische Unternehmen erzielen mehr als die Hälfte ihrer Umsätze in den Auslandsmärkten. Der Verlauf der Verhandlungen und der Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen den USA und den Ländern der Europäischen Union sind daher insbesondere auch für Hessen von überaus großer Bedeutung. Allein das rechtfertigt die Debatte, die wir heute führen.

Die Ziele des Abkommens sind verschiedentlich dargestellt worden. Es sollen ungenutzte Potenziale in den Wirt

schaftsbeziehungen der zwei größten Wirtschaftsräume der Welt mobilisiert werden. Es geht um den Abbau von Zollschranken und um die Minimierung sogenannter nicht tarifärer Handelshemmnisse. Es geht um die Vereinheitlichung technischer Normen, und es geht um einen vereinfachten Marktzugang und um die Durchsetzung des Schutzes von geistigem Eigentum. Das sind die Ziele.

Verschiedene Redner haben darauf hingewiesen, dass der ökonomische Wert, der damit erzielt werden kann, recht schwer abschätzbar ist. Das gilt erst recht dann, wenn es darum geht, diese Ziele zu monetarisieren. Aber dass dadurch ein Mehrwert erzielt werden kann, ist, glaube ich, nach den Grundsätzen der Ökonomie kaum zu bestreiten. Wie hoch er tatsächlich ausfallen wird, muss man dann in die Abwägung einbeziehen. Aber ihn zu prognostizieren ist sicherlich extrem schwierig.

Neben den Vorteilen stehen die Risiken. Die Interessen der Verbraucher dürfen dabei definitiv nicht aus dem Blick geraten. Hier gibt es viele Befürchtungen – DIE LINKE hat sie vorgestellt, wenn auch mit einer, wie ich finde, überzogenen Positionierung –,

(Beifall des Abg. Clemens Reif (CDU))

die ernst genommen und bei den weiteren Verhandlungen vom Grundsatz her berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft europäische Errungenschaften in den Feldern Gesundheit, Umwelt und vor allem auch Verbraucherschutz. Diese Errungenschaften dürfen nicht aufgeweicht werden. Insbesondere auch bei den Arbeitnehmerrechten, in Fragen des Datenschutzes und bei den Rechten am geistigen Eigentum dürfen in den Verhandlungen keine Abstriche gemacht werden. Dafür wird sich diese Landesregierung einsetzen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entsprechend haben wir einen Antrag in den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates eingebracht, der dort mit großer Mehrheit angenommen wurde. Das heißt, die Debatte wird richtigerweise nicht nur hier geführt, sondern auch auf der Bundesebene. Dort werden wir die von mir skizzierten starken Interessen Hessens vertreten.

Eine Angleichung von Normen auf niedrigem Niveau ist in Europa nicht gewollt, sondern in Europa durchgesetzte Schutzstandards, die hier in der letzte Stunde an verschiedenen Beispielen dargestellt wurden, müssen gesichert werden. Deshalb ist auch die Klarstellung der Europäischen Kommission wichtig, dass diese europäischen Schutzstandards nicht verhandelbar sind.

Eines ist nämlich klar: Der Abschluss des Freihandelsabkommens benötigt nicht nur eine politische Zustimmung zum Inhalt, sondern das Abkommen benötigt auch gesellschaftliche Akzeptanz, und Akzeptanz ist immer ein Ergebnis von Zustimmung zur Sache und Zustimmung zum Prozess. Beides muss erreicht werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Umso wichtiger ist es, dass die Europäische Kommission die größtmögliche Transparenz im Verhandlungsprozess durchsetzt. Frau Beer, das bedeutet nicht nur, dass wir aus jeder Sitzung die Unterlagen bekommen, sondern es geht um die zentralen Inhalte und um die Stellschrauben dort, wo wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ich glaube,

die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, das zu erfahren. Da die Frage so wichtig ist – wie Sie selbst dargestellt haben –, müssen wir hier Öffentlichkeit herstellen.

Die Chance, die Öffentlichkeit sowie die nationalen Parlamente von Anfang an mitzunehmen, wurde in der Vergangenheit leider verpasst, weil – das muss man an dieser Stelle sagen – viel zu lange im engen Raum diskutiert wurde und hier nicht die notwendige Transparenz hergestellt worden ist. Das hat die Verhandlungen diskreditiert. Hier muss Vertrauen wieder aufgebaut werden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um den Fortgang der Verhandlungen mit mehr Transparenz zu begleiten, ist eine zeitnahe und möglichst umfassende Information der Öffentlichkeit zwingend erforderlich. Diese Informationen sollten auch – das ist für die Verbraucher in Deutschland wichtig – in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Die Verhandlungsführer der Kommission schulden den politischen Entscheidungsträgern sowie der interessierten Öffentlichkeit einen besseren Informationsfluss, als es bisher der Fall war.

Die Beteiligung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie auch die föderalen Beteiligungsrechte der deutschen Bundesländer bilden die Grundlage für diese notwendige Partizipation. Es kommt nicht nur darauf an, dass ein solches Abkommen positive Effekte mit sich bringen kann, sondern seine Akzeptanz hängt auch wesentlich davon ab, wie es zustande gekommen ist.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schlussendlich muss das Abkommen nämlich vom Europäischen Parlament sowie von den nationalen Parlamenten und dem US-Kongress ratifiziert werden. Erst dann kann das Abkommen in Kraft treten.

Diese Akzeptanz ist derzeit gefährdet, und es wird vom weiteren Vorgehen der Kommission abhängen, ob sie sich herstellen lässt. Im Januar dieses Jahres hat die EU bekannt gegeben, die Verhandlungen zum heftigst umstrittenen Themenbereich Investitionsschutz ruhen zu lassen. Viele meiner Vorredner sind kurz darauf eingegangen.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)

Der Investitionsschutz ist einer der Kernpunkte der weiteren Verhandlungen. In einer dreimonatigen öffentlichen Konsultation soll über das Thema gesprochen werden, und es sollen offene Fragen geklärt werden. Die jetzt erfolgte Unterbrechung begrüßen wir ausdrücklich,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

da den geplanten Regelungen große Bedenken entgegengebracht werden. Diese Bedenken muss die Europäische Kommission ausräumen.

Wirtschaftsminister Gabriel hat in einem Schreiben an EUHandelskommissar Karel De Gucht hervorgehoben, dass im Investitionsschutz ein sensibler Kernpunkt liege, der am Ende über die Zustimmung Deutschlands zu einem transatlantischen Freihandelsabkommen entscheide.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das heißt, zentrale Bausteine, über die im Augenblick in diesem Haus diskutiert wird, werden auch von der Bundesregierung gegenüber der EU als Konditionen vorgeschlagen. Worum geht es dabei?

Herr Staatssekretär, ich darf Sie an die Redezeit der Fraktionen erinnern.