Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich stelle zunächst fest, dass wir die Regierungserklärung entgegengenommen haben.
Frau Präsidentin, wir bitten, über unseren Dringlichen Entschließungsantrag, Tagesordnungspunkt 63, nach § 86 der Geschäftsordnung namentlich abzustimmen.
Ich lasse zuerst über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/5333, abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Enthaltungen? – Die SPD. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/5363.
Ich gebe das Ergebnis bekannt: Dem Antrag haben 47 Kolleginnen und Kollegen zugestimmt, 65 haben mit Nein gestimmt, und sechs waren entschuldigt. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/5369, soll an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen werden. Ist das richtig? – Es gibt keinen Widerspruch. Dann machen wir das so.
Hier stimmen wir zunächst über die Petition Nr. 2882/18 ab. Das ist die Flughafen-Petition, über die wir gerade mit
diskutiert haben. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und FDP. Gegenstimmen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Dann kommen wir zu den Petitionen, die getrennt, aber gemeinsam abgestimmt werden sollen. Das sind die Petitionen Nr. 479/17, 1953/18, 2304/18, 3279/18 und 3188/18. Wer diesen Beschlussempfehlungen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und GRÜNE. Gegenstimmen? – Fraktion DIE LINKE. Auch diese Beschlussempfehlungen sind damit angenommen.
Jetzt kommen wir zu dem Gesamtpaket. Wer den restlichen Beschlussempfehlungen zu den Petitionen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit sind auch diese Beschlussempfehlungen angenommen.
Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Selbstverantwortung stärken – Mangelverwaltung beenden, Drucks. 18/5371. Wird hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 70 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit dem Tagesordnungspunkt 32 zu diesem Thema aufgerufen werden. – Da ich keinen Widerspruch höre, verfahren wir so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) – Drucks. 18/5250 –
Hier wurden 7,5 Minuten Redezeit vereinbart. Zur Einbringung erhält Herr Kollege Dr. Spies für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken“, soll Goethe gesagt haben.
Lassen Sie mich dieses Zitat gleich um ein zweites ergänzen: Dante Alighieri stellte fest: „Der Wein ist eine Medizin, aber wenn er ohne Manier getrunken wird, ist er ein Gift.“
Damit sind wir mitten in der Materie. Der maßvolle Konsum geringer Mengen Alkohols – Franzosen behaupten, das gelte nur für Rotwein; ich darf Ihnen versichern, das gilt auch für Wein vom Rhein – bedeutet für Männer jenseits der 50 eine signifikante Reduzierung des Herzinfarktrisikos, und es kann deshalb nicht ohne Weiteres vollständig davon abgeraten werden.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass in Deutschland etwa 1,3 Millionen Menschen einen nicht verantwortbaren Alkoholkonsum praktizieren und dass der Alkoholismus seit jeher eines der großen Risiken und eine der großen Beeinträchtigungen war und es auch heute noch ist.
Meine Damen und Herren, ich werde zu Recht darauf hingewiesen, dass es arg unruhig im Saal ist. Ich darf Sie bitten, die Gespräche einzustellen. Herr Dr. Wagner, das betrifft auch die Gespräche mit Mitgliedern der Landesregierung. Wenn Gespräche geführt werden, ist es in diesem Saal einfach zu laut. – Herr Dr. Spies hat das Wort.
Es wird die Weinbauern nicht erfreuen, zu hören, dass man sich an der Stelle so wenig dafür interessiert. – Das Komasaufen bei Jugendlichen allerdings hat eine dramatische Zunahme erfahren. Während im Jahr 2000 in Hessen nur knapp über 1.000 Jugendliche mit Alkoholvergiftungen stationär aufgenommen werden mussten, waren es 2011 1.761 junge Menschen unter 18 Jahren, die sich bis zum Umfallen die Kanne gegeben haben.
Auch für die Gruppe der 18- bis 25-Jährigen stellt man fest: 13 % – jeder Siebte also – haben mindestens viermal im Monat einen Rausch, der zu vollständigem Kontrollverlust führt. 42 % haben mindestens einmal im Monat einen Rausch. Über die Hälfte aller jungen Menschen betrinkt sich wenigsten einmal im Monat so stark, dass sie die Kontrolle über das, was sie tun, verlieren. Das gilt für die 18- bis 25-Jährigen genauso; das ist keine Frage des Jugendschutzes.
Dass Restriktionen wirken, kann man anhand des Rauchens sehen. Denn zumindest der Nikotinkonsum der Jugendlichen befindet sich in einem dramatischen Rückgang.
Alkoholabhängigkeit stellt in Deutschland ein nicht unerhebliches Problem dar. Mehr als ein Drittel aller schweren Gewalttaten findet unter Alkoholeinfluss statt. Das Gleiche gilt für andere Formen destruktiver Kriminalität wie Raub und Brandstiftung. Sexualdelikte finden ebenfalls zu rund einem Drittel nach erheblichem Alkoholkonsum statt.
Die Folgekosten des Alkoholismus sind erheblich. Wenn man berücksichtigt, dass außer den Alkoholkranken selbst auch die Angehörigen mit darunter leiden, liegt die Zahl der in Deutschland Betroffenen bei einer Größenordnung von 8 Millionen Menschen. Die Kostenschätzungen für die volkswirtschaftlichen Lasten des Alkoholismus rangieren, je nachdem, welche Methode angewendet wird, zwischen 25 und 120 Milliarden € pro Jahr. Da geht es um Behandlungskosten, Arbeitsausfälle, Rentenleistungen und, und, und. Der volkswirtschaftliche Schaden durch übermäßigen Alkoholkonsum ist höher als der Umsatz der Alkoholindustrie.
Man geht davon aus, dass in Europa der vermeidbare Verlust an Lebensjahren, also die Zahl Lebensjahre, die aufgrund des Alkoholkonsums durch schwere körperliche Beeinträchtigungen, Krankheit oder vorzeitigen Tod gekennzeichnet sind, in der Größenordnung um 10 Millionen ist. Diese Zahlen sind beachtlich. Sie können nicht ignoriert werden.
Sosehr man einsehen und nachvollziehen kann, dass Alkoholkonsum ein beliebter Vorgang ist, so gilt doch auch, dass übermäßiger Alkoholkonsum insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterbunden werden muss. Ganz nebenbei stellen wir fest, dass sich gerade im Umfeld der Stellen, an denen nachts Alkohol verkauft
wird, zunehmend Randale, Unruhe, Ruhestörungen und Schlägereien breitmachen. Es gibt zwei Stellschrauben, mit denen man den Alkoholkonsum reduzieren kann. Die eine ist die Verfügbarkeit, und die andere ist der Preis.
Baden-Württemberg ist uns da vorangegangen. Ich habe mit Interesse gelesen, dass vor einem Jahr auch diese Landesregierung offensiv darüber nachgedacht hat, den Alkoholverkauf von 22 bis 5 Uhr zu unterbinden, um die Exzesse, also das Nachtrinken der Angetrunkenen und die Unruhe an den Verkaufsstellen, einzudämmen. Es ist schon schade, dass sich der eine Teil dieser Landesregierung offensichtlich gegen den Koalitionspartner nicht durchsetzen konnte, um zu einer maßvollen und ausgewogenen Beschränkung der Verfügbarkeit des Alkohols zu kommen. Denn genau darauf kommt es an.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, Prohibitionen nützen nichts. Sie fördern nur das Entstehen der Dunkelfelder und der Illegalität. Maßvolle Begrenzung ist das erfolgreichste Mittel.
Wir können feststellen, dass der erschwerte Zugang den übermäßigen Alkoholkonsum der Jugendlichen beeinträchtigt. Wir können sogar feststellen, dass, wenn am Samstag kein Alkohol mehr verkauft werden kann, die Zahl der Schlägereien und die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkohol zurückgehen.
Das ist in anderen Ländern ausprobiert worden. Es ist also eine sinnvolle Maßnahme, den Alkoholkonsum konsequent einzuschränken. Dazu legen wir heute einen Gesetzentwurf vor, der genau diesen Ausgleich versucht, nämlich eine maßvolle Beschränkung des Alkoholverkaufs nicht nur an Jugendliche, sondern an alle, weil eben nicht nur die Jugendlichen das Problem sind.
Wer geplant, bewusst und kontrolliert konsumieren will, der ist in der Lage, vor 22 Uhr einkaufen zu gehen. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da gab es gar keine andere Möglichkeit. Ich darf Ihnen versichern, auch zu meiner Studienzeit gab es kein Problem mit der Verfügbarkeit der Alkoholika.
Das Problem ergibt sich doch nicht bei maßvollem und kontrolliertem Konsum, sondern es ergibt sich dann, wenn Exzesse auftreten und wenn an bestimmten Orten angetrunkene Jugendliche vermehrt zusammentreffen und Unruhe machen. Genau deshalb fordert der Städtetag, wie die Suchthilfe und wie die Polizei – –
Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Der Marburger Oberbürgermeister musste das durch ein zeitweise verhängtes Alkoholkonsumverbot erzwingen. Er hat damit die nächtliche Ansammlung Jugendlicher an Verkaufsstellen von Alkohol begrenzt.
Ich glaube, das ist ein guter Ansatz. Ich sehe mit großer Freude und mit Interesse der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf entgegen. – Vielen Dank.
Herr Kollege Dr. Spies, vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung stammt von Frau Kollegin Schulz-Asche. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Hessen hat sich in den letzten zehn Jahren die Zahl der Krankenhauseinweisungen der Personen unter 20 Jahren von 800 auf 1.800 mehr als verdoppelt. Der riskante Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen in Hessen ist wie in anderen Bundesländern ein ernst zu nehmendes Problem. Wir haben in Hessen bei Jugendlichen mit Alkoholvergiftung einen Anstieg zwischen 2005 und 2009 um 40 %. Wir haben es hier tatsächlich mit einer Sachlage zu tun, an der sowohl der Staat, d. h. das Land und die Kommunen, als auch die Gesellschaft gemeinsam arbeiten müssen.