Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute lösen wir das ein – und, wenn Sie wollen, gerne auch noch einmal im Dezember –, wozu uns das Bundesverfassungsgericht verpflichtet hat. Für uns ist es Ziel, Rechtssicherheit und Klarheit für die Beschäftigten, die Patienten, das Klinikum insgesamt zu schaffen. In der Tat: Dabei sind wir auch nicht bereit, die Beratungsthemen auszuweiten.
Natürlich hat uns die Anhörung noch das eine oder andere Thema auf den Tisch gelegt. Das ist das Wesen von Anhörungen – dass man darüber sachlich spricht. Es war in dieser Anhörung eine außerordentlich sachliche Atmosphäre.
Manche Themen haben sich uns nicht unmittelbar aufgedrängt. In der Tat wollten wir einen begrenzten Regelungsumfang und einen begrenzten Regelungszeitraum. Wir wollen, dass das UKGM schnell wieder einen Rechtszustand erhält, in dem durch das Gesetz und durch den Tarifvertrag Betriebsfriede herrscht. Wir wollen, dass sich dieses Klinikum wieder voll und ganz auf die Forschung und die medizinische Versorgung konzentrieren kann.
Meine Damen und Herren, in der Tat haben wir ein Bedenken aus der Anhörung mitgenommen. Wir haben uns in verschiedensten Gesprächen lange damit auseinandergesetzt. Wir haben dem auch Rechnung getragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Anhörung wurde von mehrfacher Seite geraten, die Verlängerung der Erklärungsfrist tatsächlich aufzugreifen. Drei Monate seien zu wenig, insbesondere vor dem Hintergrund des bestehenden Beratungsbedarfs. Das haben wir eingesehen, und wir sehen das als sinnvoll und als geradezu notwendig geboten an.
Meine Damen und Herren, daher haben wir auch im Ausschuss unseren Änderungsantrag gestellt. Herr Dr. Spies, die Zeit zwischen der Anhörung und der Ausschussberatung war ausreichend, um Änderungsanträge zu formulieren und auf den Beratungstisch des Hauses zu legen.
Dieser Antrag heißt: Wir wollen die Möglichkeit der Erklärungsfrist auf sechs Monate verlängern. Ich bin davon überzeugt, dass diese Verlängerung der Erklärungsfrist auf sechs Monate dazu beitragen kann, dass Arbeitskräfte bei ihren Patienten, beim Klinikum bleiben und dass damit zum Rechtsfrieden beigetragen und geholfen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem wollten wir gerecht werden. Diesen Änderungsantrag haben wir gestellt, und mit dieser Fassung sind wir heute und gerne
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Eine Fähigkeit der Ministerin muss man anerkennen – jetzt ist sie gar nicht da –, sie kann Probleme wirklich meisterhaft aussitzen. Normalerweise ist es so: Wenn einem ein Fehler unterläuft, gesteht man diesen Fehler erst einmal ein und macht dann das Bestmögliche, um ihn wiedergutzumachen. Wir haben dieses Aussitzen kennengelernt bei der European Business School, wir kennen das Aussitzen von der Partikeltherapieanlage und eben auch bei dem Thema Uniklinikbeschäftigte.
Die Überleitung der Beschäftigten an den privaten Arbeitgeber ohne Widerspruchsrecht war rechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich gemacht. Sie haben 2005 schon alle Warnungen ausgesessen.
Jetzt liegt uns ein Gesetzentwurf vor, zu dem von allen möglichen Seiten deutlich gemacht wird, dass es noch viele offene Fragen gibt. Ich bewerte Ihren Gesetzentwurf als juristische Akrobatik. Juristische Akrobatik ist für die Ministerin eigentlich schon sehr viel Anstrengung, deswegen ist klar, dass der Staatssekretär mitgeholfen haben muss.
Die juristische Akrobatik liegt darin, gerade so über die juristische Messlatte zu kommen und für die Landesregierung möglichst wenig Aufwand zu betreiben. Das ist wirklich juristische Akrobatik. Herr Staatssekretär, so werden Sie der Verantwortung nicht gerecht. Sie haben eine Wiedergutmachungspflicht gegenüber Ihren ehemaligen Beschäftigten. Sie müssen ihnen gerecht werden, Sie haben deren Rechte mit Füßen getreten. Das Bundesverfassungsgericht hat das sehr deutlich gemacht.
(Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): Das Bundesarbeitsgericht hat etwas anderes gesagt! Das ist auch kein Klickerverein!)
Wir haben Ihnen heute einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem Sie das Gesetz noch verbessern könnten. Dadurch dass jetzt noch eine dritte Lesung beantragt worden ist, kann ich das jetzt kürzer machen. Wir können im Ausschuss ausführlicher beraten. Es geht uns in erster Linie um eine echte Beschäftigungsgarantie, d. h., es muss den Menschen auch schriftlich gegeben werden. Verschiedene Möglichkeiten des Rückkehrrechts müssen gegeben werden. Ganz wichtig ist die Möglichkeit, das hat der Kollege Spies schon angedeutet, der Gestellung. Es muss eine Beratung geben, denn die Menschen sind im Moment sehr verunsichert. Es muss alle Betroffenen einbeziehen, weil wir in der Vorphase der Privatisierung und der Fusion schon einige Angestellte hatten, die aus dem Landesdienst austreten mussten, weil sie eine Vertragsänderung hatten. Die haben Sie nicht berücksichtigt.
Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr. Lassen Sie die juristische Akrobatik sein. Suchen Sie wirkliche Lösungen für die Beschäftigten, das haben sie wirklich verdient. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung beraten, erfüllt die Anforderungen, die aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2011 hervorgehen.
Der Gesetzentwurf setzt den Rahmen für die Rückkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ziel war es stets, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen.
Auch aus diesem Grund haben wir in besonderem Maße die schriftliche und mündliche Anhörung ernst genommen. Nach der Auswertung haben wir uns entschieden, einen Änderungsantrag einzureichen. Die Verlängerung der Frist von drei auf sechs Monate war das Anliegen aller Beteiligten, die an der mündlichen Anhörung teilnahmen. Diesem Wunsch wollen wir gerne entsprechen, um den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausreichend Zeit zu geben, für sich abzuwägen, welche Maßnahme, und vor allem welcher Arbeitgeber, für sie richtig ist. – Vielen Dank.
Danke, Herr Paulus. – Jetzt spricht Frau Kollegin Wissler für die Fraktion DIE LINKE. Frau Wissler, maximal fünf Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist auch das letzte Mal, dass ich heute rede. Versprochen.
Ich will mit etwas Positivem beginnen. Das ist nicht viel, deswegen ist es auch ganz kurz, Herr Staatssekretär.
Ich will damit beginnen, dass CDU und FDP doch einen Kritikpunkt aus der Anhörung aufgenommen haben. Herr Paulus hat darauf hingewiesen, Sie haben einen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Sie wenigstens die Frist verlängern wollen. Das ist die Frist, innerhalb derer sich die Beschäftigten entscheiden
können, ob sie von ihrem Rückkehrrecht in den Landesdienst Gebrauch machen wollen. Die Frist ist nun von drei Monate auf sechs Monate verlängert worden.
Betriebsrat und Klinikleitung waren sich darüber einig, dass diese sehr umfangreiche Beratung der einzelnen Beschäftigten die gesamte Tarifentwicklung nachvollziehen muss. Dazu reichen drei Monate nicht aus, Sie haben das auf sechs Monate verlängert. Wir haben dem im Ausschuss ausdrücklich zugestimmt. Das ist aber leider der einzige Punkt, den Sie aus der Anhörung aufgenommen haben.
Herr Müller, deswegen gibt es eine dritte Lesung, damit Sie weiter die Möglichkeit haben, sich zu bewegen und andere Kritikpunkte aus der Anhörung aufzugreifen.
Es gibt auch noch andere Fragen, beispielsweise die Frage des Kündigungsschutzes, die Frage des Schlechterstellungsverbotes, die Frage des Geltungsbereichs. Herr Paulus, Sie haben gesagt, Sie hätten das Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen. Es gab in der Anhörung ganz großen Zweifel daran, ob in dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form überhaupt die Minimalanforderungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Dabei ist die Frage aufgeworfen worden, ob nicht neue Rechtsunsicherheit geschaffen wird. Diese Kritik haben Sie leider nicht aufgenommen, und deswegen bleiben offene Fragen, und es bleibt eine Unsicherheit. Aus diesem Grund wurde in der Anhörung angemahnt, dass es Nachbesserungen geben muss.
Ich muss hinzufügen, dass ich nach wie vor den Titel Ihres Gesetzes für völlig falsch halte. Der Titel Ihres Gesetzentwurfs lautet „Stärkung von Arbeitnehmerrechten am Universitätsklinikum Gießen und Marburg“. Es geht hier aber nicht um eine Stärkung von Arbeitnehmerrechten, es geht hier um die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten, die ihnen nach dem Grundgesetz zustehen und die Sie ihnen nicht gewährleistet haben.
Ich will auch darauf hinweisen, dass es einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedurft hatte, die Sie daran erinnern musste, dass das Land sich als Arbeitgeber nicht einfach aus der Verantwortung stehlen kann und sich nicht per Gesetz einfach seiner Arbeitgeberpflichten entledigen kann.
Sie wollten damals die Privatisierung möglichst reibungsfrei durchsetzen. Deswegen haben Sie den Beschäftigten eben kein Widerspruchsrecht eingeräumt. Das hätten Sie eigentlich tun müssen. Sie haben es nicht getan, weil Sie Angst hatten, dass das die Privatisierung hätte verzögern oder vielleicht sogar verhindern können.
Herr Müller, die Problematik war Ihnen bekannt. Die Frage des Widerspruchsrechts ist in der damaligen Anhörung – ich war damals leider noch nicht im Landtag, habe aber die Anhörungsunterlagen durchgesehen – schon thematisiert worden. Sie wussten genau, dass Sie ein Risiko eingehen, indem Sie den Weg so gegangen sind, wie Sie es gemacht haben.
Deswegen halte ich fest: Die Privatisierung war ein Fehler, und obendrein war die Umsetzung noch verfassungswidrig.
Die Leidtragenden sind die Beschäftigten am Uniklinikum, die sich nicht nur über schlechtere Arbeitsbedingun
gen beklagen, sondern die auch eine gewisse Unsicherheit haben. Aus diesem Grund halten wir auch die dritte Lesung für nötig. Dann können CDU und FDP noch einmal in sich gehen – es beginnt ja jetzt die besinnliche Zeit, da können Sie die Ruhe der Adventssonntage ein wenig nutzen,
und noch einmal überlegen, ob Sie nicht doch noch die gröbsten Fehler in diesem Gesetzentwurf korrigieren wollen.