Wir kommen damit zur Abstimmung in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz. Wer möchte zustimmen? – Fraktionen CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – Fraktion DIE LINKE. Damit mit Mehrheit angenommen, und aus dem Gesetzentwurf wird ein Gesetz.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien sowie schulund hochschulrechtlicher Vorschriften – Drucks. 18/4677 neu zu Drucks. 18/4273 –
Beschlussempfehlung zu der Drucks. 18/4273: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, SPD und FDP. Wer ist dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wird ebenfalls zum Gesetz.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg – Drucks. 18/4678 zu Drucks. 18/4314 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend willkürliche und rechtswidrige Verschiebung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg – Drucks. 18/4679 zu Drucks. 18/3760 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verantwortung gegenüber den Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen-Marburg endlich gerecht werden – Drucks. 18/4680 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg; hierzu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/4675 in zweiter Lesung anzunehmen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend willkürliche und rechtswidrige Verschiebung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Antrag abzulehnen.
Danke schön, Herr Paulus. – Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Dr. Spies für die SPD-Fraktion. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aus der umfänglichen Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zum vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP war zu entnehmen, dass es sich hier um einen weiteren der zahlreichen Fehlschläge in Bezug auf die nun einmal unangemessen forcierte und durchgeführte Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg handelt – eine weitere Herausforderung, die damit verbundenen Probleme zu lösen.
Meine Damen und Herren, allerdings ist der vorliegende Gesetzentwurf in seiner gegenwärtigen Form keineswegs
hinreichend geeignet, auch nur die Probleme zu lösen, die Sie erzeugt haben und die jetzt eines nach dem anderen beseitigt werden müssen. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf unseres Erachtens auch in dieser Form nicht zustimmungsfähig.
Um diesen Gesetzentwurf von CDU und FDP einer Verbesserung zuführen zu können, beantrage ich für die SPDFraktion die dritte Lesung. Ich kündige einen entsprechenden Änderungsantrag an.
Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Es reicht nicht, wenn Fraktionen einen Antrag einbringen, irgendjemand möge doch bitte zu einem aus der Mitte des Hauses stammenden Gesetzentwurf die Änderungen einbringen. Zu einem aus der Mitte des Hauses stammenden Gesetzentwurf muss man auch die Änderungsanträge aus der Mitte des Hauses einbringen. Wir werden das tun. Unsere Änderungen werden sich mit den Fragen beschäftigen, die Sie nicht adäquat gelöst oder übersehen haben.
Erstens. Es gibt eine Vielzahl von Beschäftigten der Anstalt öffentlichen Rechts aus den Jahren 2001 bis 2005, denen zu allen Zeitpunkten versprochen wurde, sie würden immerdar wie Landesbedienstete behandelt. Genau diese Beschäftigten der Anstalt öffentlichen Rechts – also Menschen, die aufgrund einer Vertragsänderung, einer Arbeitszeitanpassung, einer Tarifgruppenveränderung in den Jahren 2001 bis 2005 aus dem Landesdienst in den Anstaltsdienst der beiden Universitätsklinika als Körperschaft öffentlichen Rechts gewechselt sind – müssen das gleiche Recht haben, in den Landesdienst zurückzukehren, wie es von Ihnen einem Teil der Beschäftigten zugestanden wird. Meine Damen und Herren, daran kann es nichts zu deuteln geben.
Zweiter Punkt. Es muss auch deutlich gemacht werden, dass jeder, der zum Land zurückkehrt, auch beim Land bleiben darf.
Meine Damen und Herren, es ist außerordentlich löblich, dass, wie berichtet wird, der Herr Staatssekretär den Beschäftigten offenkundig zugestanden hat, dass keiner entlassen wird, der zum Land zurückkehrt. Allein – wenn das so klar ist, dann kann man das auch sauber formulieren. Denn es muss deutlich sein, dass deswegen auch nicht irgendjemand anderes aus dem Landesdienst entlassen werden kann. Vielmehr muss das Land auf die Geltendmachung betriebsbedingter Gründe für die Entlassung von Personen aus dem Landesdienst, die sich nur deshalb ergeben, weil Menschen von dem Universitätsklinikum in den Landesdienst zurückgekehrt sind, in jedem Fall verzichten, ganz egal, wen es trifft.
Nochmals: Ich freue mich, dass der Staatssekretär das verspricht, aber was das wert ist, sehen wir an den Versprechungen
Herr Staatssekretär, das betrifft nicht Sie persönlich, sondern andere –, dass die Anstaltsbediensteten wie Landesbedienstete behandelt werden. Genau das ist jetzt nicht der Fall. Regeln wir es also lieber gleich richtig. Ebenso betrifft es – entsinnen wir uns richtig – die um fang reichen Äußerungen der Landesregierung, der Staatssekretäre, zur Wirksamkeit des Verkaufsvertrags in Bezug auf die Partikeltherapie. Auch da sehen wir: Offenkundig kann man da raus. Offenkundig muss man derar
tige Aussagen selbstverständlich gerne glauben. Aber Vertrauen ist gut, ins Gesetz schreiben ist besser.
Drittens. Meine Damen und Herren, für die Entscheidung zu einer Rückkehr in den Landesdienst muss eine adäquate Beratung durchgeführt werden. Das heißt, jede Frist bis zur Entscheidung muss ab dem Zeitpunkt einer Beratung beginnen, nicht mit einem vom Landesgesetzgeber gesetzten Datum. Das darf erst ab dem Zeitpunkt einer Beratung über die Konsequenzen geschehen, einer Beratung, die nach Wahl der Beschäftigten durchzuführen ist und deren Kosten das Land zu regeln hat.
Ein letzter Punkt. Meine Damen und Herren, es ist durchaus mit dem Fall zu rechnen, dass ein relevanter Teil der Beschäftigten zum Land zurückkehrt. Sie wissen alle: Ein Krankenhaus ohne Krankenschwestern zu betreiben, ist eine besondere Herausforderung. Dass der Arbeitsmarkt in Mittelhessen eine nennenswerte Zahl von Pflegekräften bereithält, ist eine abstruse Vorstellung. Man muss also eine Lösung finden, wie für den Fall der Notwendigkeit einer Gestellung eine solche durchgeführt werden kann. Auch das muss im Gesetz stärker geregelt werden, als es jetzt der Fall ist.
Dieser Gesetzentwurf ist minimalistisch. In der Anhörung haben es alle bestätigt. Man muss ihn ein Stückchen nachbessern. Ich freue mich darauf, im Ausschuss mit Ihnen Änderungsvorschläge zu diskutieren, die diesen Gesetzentwurf voranbringen werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nicht ganz sicher, ob ich Herrn Dr. Spies richtig verstanden habe – dass er in der nächsten Sitzung des Ausschusses Änderungsanträge einreichen wird.
Das, was er bisher gesagt hat, ist im Grunde das, was er nach Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gesagt hat, nämlich: Die Privatisierung des UKGM war politisch falsch.
Das ist die politische Wertung der Opposition bis zum heutigen Tage. Daran hat sich nichts geändert. Darum geht es der Opposition bis zum heutigen Tage: dementsprechend Sand ins Getriebe zu streuen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ministerpräsident a. D. Koch hat in seiner Regierungserklärung vom 14. Dezember 2004 im Gegenteil Folgendes gesagt – ich zitiere –:
Wir können uns an vielen Stellen in der wissenschaftlichen Unterstützung – die Staatsaufgabe bleiben wird – nicht leisten, Dinge zweimal so zu machen, dass sie nicht wettbewerbsfähig sind, anstatt sie einmal so zu machen, dass sie internationale Exzellenz hervorrufen und damit Wachstum und Arbeitsplätze in unserem Land schaffen.
Meine Damen und Herren, ich will ergänzen, dass sie die Versorgung von Patienten auf medizinisch höchstem Niveau in guten und soliden Gebäuden möglich machen.
Darum geht es. Das war in diesem Zusammenhang immer das Thema der CDU – nicht die Privatisierung zu verhindern oder Sand ins Getriebe zu bringen. Vielmehr geht es um die Leistungsfähigkeit der medizinischen Forschung und der ärztlichen Versorgung in Mittelhessen: auf ganz hohem Niveau, in moderner Ausstattung und unter Auflösung des Investitionsstaus, den Sie uns hinterlassen haben. Das war die Position der CDU, und das bleibt sie auch.
Die Opposition in diesem Land bekennt sich heute noch nicht dazu, dass die Schließungsgefahr bestand – in Gießen auf jeden Fall –, aufgrund der maroden Infrastruktur. Ich habe dies schon einmal „staatliche unterlassene Hilfeleistung“ genannt, und bei dieser Bewertung bleibe ich auch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute lösen wir das ein – und, wenn Sie wollen, gerne auch noch einmal im Dezember –, wozu uns das Bundesverfassungsgericht verpflichtet hat. Für uns ist es Ziel, Rechtssicherheit und Klarheit für die Beschäftigten, die Patienten, das Klinikum insgesamt zu schaffen. In der Tat: Dabei sind wir auch nicht bereit, die Beratungsthemen auszuweiten.