Protocol of the Session on April 21, 2009

Mit Ihren Zwischenrufen dokumentieren Sie, Kollege Reif und andere, dass Sie offensichtlich hier an der richtigen Stelle getroffen worden sind. Genau so ist es.

(Horst Klee (CDU):Wirklich nicht!)

Ich hätte mir von Herrn Koch gewünscht, dass er die bedingungslose Staatsferne, die er jetzt mit dem Gesetzentwurf zu Änderung des HPRG vorgelegt hat, auch gegenüber Nikolaus Brender hätte gelten lassen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Schönen Dank,Herr Kollege Siebel.– Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Wolff das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Februar war bei der Beratung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags bereits absehbar, dass wir uns in Kürze noch einmal mit dem Privatrundfunkgesetz auseinandersetzen und Folgeänderungen aufnehmen müssen. Selbstverständlich war im letzten Jahr bereits klar, dass wir uns mit diesem Gesetzentwurf noch einmal in inhaltlicher Art und Weise auseinandersetzen müssen, denn natürlich: Ja, es war ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, dass dieses Gesetz verändert werden muss – Herr Kollege Siebel, allerdings mit einer Deutung, in der wir uns sehr deutlich unterscheiden. Da sollte man sich einige Zitate aus der Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts zu Gemüte führen.

Es ist ganz offenkundig – Herr Minister Grüttner hat einen Teil schon zitiert –, dass das Bundesverfassungsgericht nicht bestritten hat,dass der Staat die Einflussnahme von Parteien an privaten Rundfunkunternehmen untersagen kann. Es sagt, es ist auch nicht schematisch so zu beurteilen, wie es Ihr Gesetzentwurf versucht hat, dass dies eine Prozentzahl – 50 % plus x – sein muss. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur gesagt, es gibt ein Beherrschungsverbot für den Rundfunk durch den Staat,der Staat darf kein Eigentümer eines privaten Rundfunkunternehmens sein, sondern es hat auch gesagt:

Vielmehr soll jede politische Instrumentalisierung des Rundfunks ausgeschlossen werden.

Und es sagt:

… jedoch besteht eine gewisse Staatsnähe der Parteien, …

Herr Kollege Siebel, an der Stelle bin ich mir jetzt nicht so ganz sicher, ob Sie die Debatte über das ZDF richtig verstanden haben.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Michael Sie- bel (SPD))

Meine Damen und Herren,das Bundesverfassungsgericht sagt in seiner Pressemeldung weiter:

Entscheidend ist nicht allein der nominale Anteil am Kapital oder an Stimmrechten, sondern der tatsächliche Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte.

Das ist nicht einfach wegzuwischen, wie Sie es versucht haben, sei es durch eine Prozentzahl, sei es durch ein Veröffentlichungsgebot.Allein das reicht nicht aus.Ich denke, dass man noch einmal zitieren muss, was zu dem, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf versuchen, sich nämlich rein auf § 17 Aktiengesetz zu beschränken, gesagt worden ist:

Allerdings ist der Gesetzgeber nicht gehalten, sich bei der Begrenzung der Beteiligungsmöglichkeiten der Parteien an Rundfunkunternehmen auf das Verbot einer Beherrschung im Sinne von § 17 Aktiengesetz zu beschränken.

Wenn Sie zusammennehmen, was uns das Bundesverfassungsgericht an sehr klarem Auftrag gegeben hat, nämlich das Gesetz an der Stelle eines ausschließlichen Verbotes zu ändern, dann hat es auf der anderen Seite doch sehr viele Hinweise dafür gegeben, dass die Parteienferne des privaten Rundfunks gewahrt werden kann und möglicherweise sogar auch muss.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, es ist genauso nicht schlüssig, wie es die SPD implizit wollte, mit 49,9 % sei es genug, sondern jede andere Prozentzahl festzusetzen ist eine Pseudolösung für die Frage dessen, was beherrschender Einfluss oder tatsächlicher politischer Einfluss auf Rundfunkanstalten bedeutet.

(Allgemeine Unruhe – Glockenzeichen des Präsi- denten)

Deswegen ist es der richtige Weg, dass der Gesetzentwurf deutlich macht, dass die Landesmedienanstalt der richtige Ort dafür ist, Transparenz herzustellen und zum anderen auch zu definieren, wo der bestimmende Einfluss ist, wo er abgegrenzt werden muss und wo dementsprechend dann auch keine Zulassung erfolgen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz muss, wie wir wissen – –

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Siebel?

Nein, im Moment nicht.

Das Gesetz muss bis Ende Juni – das wissen wir – verabschiedet sein. Ich würde gerne einen Vorschlag machen, wie wir weiter verfahren, denn ich halte es für notwendig und logisch, dass wir im Juni in zweiter und notfalls auch in dritter Lesung darüber beschließen. Ich glaube aber, dass wir uns im Ausschuss bereits in der nächsten Woche sehr schnell darüber verständigen können,wie und in welcher produktiven Weise wir mit einer schriftlichen oder mündlichen Anhörung zur Vorbereitung

(Allgemeine Unruhe)

Frau Kollegin, einen Moment. – Der Geräuschpegel im Plenum und auch auf der Regierungsbank wird jetzt so hoch, dass ich doch bitte, der Rednerin zuzuhören.

(Beifall bei der FDP)

der zweiten und dritten Lesung vorgehen – unter Einbeziehung der Menschen, die im letzten Jahr bereits an der Anhörung teilgenommen haben,die allerdings nicht mehr zu einem Beschluss geführt hat.

Meine Damen und Herren,die CDU-Fraktion ist sehr fest der Überzeugung dieses Gesetzentwurfs, dass es nicht sein kann, dass eine Partei oder eine Wählergruppe eine Zulassung für einen Rundfunk erhält, dass es nicht sein kann, dass ein Unternehmen, an dem eine Partei überproportional mit Kapital und Stimmrechten beteiligt ist, hier zugelassen werden darf, und dass es auch keine anderen rechtlichen Bindungen oder Koalitionen geben darf, die eine parteipolitische Instrumentalisierung des Rundfunks zulassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weder die Klaus Lage GbR noch die dd_vg wird in Zukunft einen Platz im Rundfunkwesen haben. Was Kollege Hoff in einer früheren Debatte gesagt hat – dass es nämlich ein parteipolitisches Vermummungsverbot im Rundfunkwesen geben muss –, das gilt auch weiterhin, auch für diesen neuen Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Rentsch für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Siebel hat vorhin das hier vorgetragen, was er in den letzten Jahren zu diesem Thema immer wieder vorgetragen hat.

(Günter Rudolph (SPD): Das war alles richtig!)

Wenn man diese Debatte nachliest, wird man feststellen, dass sich die Argumente auf beiden Seiten nicht geändert haben.

Klar ist, und das wurde vorhin mehrfach dazwischengerufen: Mittlerweile gibt es eine juristische Beurteilung des Verfassungsgerichtes. Es hat klar gesagt: Das, was dieses Gesetz ausdrückt, funktioniert so nicht und ist nicht mit der Verfassung vereinbar.

Kollege Al-Wazir, Sie haben dazwischengerufen, dass das nicht funktioniert, was Kollege Grüttner vorträgt, dass man etwas zwar wollen darf, es aber trotzdem verfassungsrechtlich nicht geht.

Wenn man das Urteil liest, sieht man: Das Verfassungsgericht hat relativ klar gesagt, die Intention, die hinter diesem Gesetz steht, ist möglich. Aber die Durchführung ist vom Verfassungsgericht als nicht mit Art.5 und Art.21 des Grundgesetzes vereinbar angesehen worden.

Aber die Intention dieses Gesetzes – nämlich zu verhindern, dass es in Deutschland und in Hessen einen parteipolitischen Einfluss auf den Privatrundfunk gibt –,

(Zuruf des Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

das ist absolut zulässig. Meine Damen und Herren, das werden CDU und FDP in diesem Land auch umsetzen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich halte es für abenteuerlich, dass sich gerade die GRÜNEN hier zum Anwalt der sozialdemokratischen Medienmaschinerie aufspielen und dafür Sorge tragen, dass die SPD über ihre verdeckten Beteiligungen letztendlich auch Meinung macht.

(Beifall des Abg.Wolfgang Greilich (FDP))

Herr Kollege Siebel, der Unterschied zwischen der „Karibischen Stimme“, dem Nationalrundfunk der Dominikanischen Republik, und hessischen Situationen ist, dass in der Dominikanischen Republik viele Leute wussten, dass das ein Staatsrundfunk ist, während das, was wir hier haben, in vielen Bereichen nicht offengelegt und nicht transparent ist, weil man nicht nachvollziehen kann, wer wie mit welcher Beteiligung vorgeht.

Deshalb ist das, was die Landesregierung durch Staatsminister Grüttner hier vorgelegt hat, völlig richtig. Wir werden bis zum 30.06. eine Novellierung dieses Gesetzes vornehmen müssen.Wir werden dieses Gesetz so novellieren und reformieren, dass es den Verfassungsvorgaben entspricht.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist schon einmal ein Anfang!)

Herr Kollege Rudolph, das Verfassungsgericht hat klar gesagt – jetzt kommt es –, dass es um den tatsächlichen Einfluss geht: ob eine Partei tatsächlich Einfluss auf Programmgestaltung oder -ablauf nimmt. Darum geht es.

(Günter Rudolph (SPD): Oder auf Chefredakteure!)

Ich glaube, deshalb haben auch Sie ein Interesse daran, dass zum Ersten dieses Gesetz in Hessen so geändert wird, wie es das Verfassungsgericht vorgesehen hat; dass zum Zweiten Transparenz hergestellt wird; und dass zum Dritten mit dieser Neuregelung verhindert wird, dass Einfluss auf den Programmablauf genommen wird.