Herr Abgeordneter, das ist nicht das einzige Bundesstraßenprojekt in Hessen, das Baurecht hat und auf eine Finanzierungsfreigabe des Bundes wartet. Wie Sie wissen, hat der Bundesverkehrsminister bekannt gegeben, dass er die Mittel für den Bundesstraßenbau nicht nur in Hessen, sondern bundesweit stärker für Erhaltungsmaßnahmen als für Neubestandsmaßnahmen aufwenden will. Das hat auch für hessische Straßenbauprojekte Konsequenzen. Aber wie Sie sicherlich auch der Presse entnommen haben, hat die Bundesregierung, sprich: die Koalitionsrunde auf Bundesebene, eine Verstärkung der Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen für das Bundesstraßenbauprogramm beschlossen. Welche Konsequenzen das für die hessischen Bundesstraßen hat, wird in einer Besprechung mit dem Bundesverkehrsministerium noch in diesem Jahr intensiv erörtert.
Herr Staatssekretär, könnten Sie uns sagen, wie viele Bundesstraßenbaumaßnahmen gleicher Dringlichkeit wie die eben besprochene insgesamt in Hessen anstehen und um welches Investitionsvolumen es sich dabei insgesamt handelt?
Kollege Kaufmann, daran, dass ich Ihnen dies nicht aus dem Kopf sagen kann, können Sie schon erkennen, dass es einige Maßnahmen sind. Ich könnte Ihnen jetzt vier, fünf nennen. Aber dies wäre keine abschließende Aufzählung
der Straßenbauprojekte. Deswegen möchte ich hier weder die Projekte nennen noch mutmaßen. Sie können aber davon ausgehen, dass selbst bei einer Aufstockung der Straßenbaumittel für Hessen angesichts der von der Koalition auf Bundesebene beschlossenen Aufstockung nicht alle baureifen Projekte in Hessen realisiert werden können.
Für mich abschließende Frage: Herr Staatssekretär, wagen Sie eine Prognose, ob es im kommenden Jahr oder spätestens im Jahr 2013 realisiert wird?
Herr Abgeordneter, da ich Staatssekretär bin und deswegen nicht für Prognosen, sondern für Umsetzungen zuständig bin, würde ich Ihnen gegenüber diese Prognose heute ungern abgeben. Ich werde Sie informieren, wenn wir die Maßnahme umsetzen.
Herr Staatssekretär Saebisch, Sie können aber ausschließen, dass baureife Projekte in Hessen deshalb nicht realisiert werden, weil es mangels Mitteln nicht zum Spatenstich kommt und nach fünf Jahren die Baureife verfällt?
Herr Abgeordneter, Ihre Frage hatte schon so viele Ausschlussgründe, dass ich gar nicht weiß, ob man sie überhaupt mit Ja oder Nein beantworten kann. Ich sage Ihnen nur so viel: Wir werden in Hessen sehr verantwortungsvoll damit umgehen, dass wir nur die baureifen Straßenbauprojekte beginnen, die wir in einem vertretbaren Stadium auch abschließen können.
Alles andere ist aus unserer Sicht gar nicht verantwortbar und wird auch vonseiten der Bundesregierung, Herr Abg. Kaufmann, nicht freigegeben werden; denn wir können keine Maßnahme beginnen, ohne dass uns diejenigen, für
die wir in Auftragsverwaltung tätig sind, nämlich das Bundesverkehrsministerium, diese Maßnahme auch genehmigen.
Wie ist ihre konkrete Position zur Zusammenlegung der drei hessischen Verkehrsverbünde, die laut Zeitungsberichterstattung vom 11. Oktober 2011 bis zum Jahr 2018 erfolgen soll?
Frau Abgeordnete, die Koalition hat im Rahmen ihrer Koalitionsvereinbarung 2009 ganz klar festgelegt, dass die hessischen Verkehrsverbünde ihre Zusammenarbeit optimieren sollen. Hierfür sind auch schon Maßnahmen wie ein Koordinierungsrat und ein Koordinierungsbeauftragter eingerichtet worden.
Ich gehe davon aus, dass aufgrund der Finanzierungssituation der Verkehrsverbünde in den nächsten 10, 15 Jahren weitere Optimierungen der Zusammenarbeit zwischen den Verkehrsverbünden in Hessen notwendig sein werden. Das, was in der Koalitionsvereinbarung des Jahres 2009 steht, gilt und ist eine konkrete Umschreibung der Position der Landesregierung.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir in der Einschätzung zu, dass es Ihnen nicht gelungen ist, auf eine eindeutige Frage der Kollegin Müller eine eindeutige Antwort zu geben?
Herr Abgeordneter, natürlich kann ich diese Einschätzung nicht teilen. Ich habe den Eindruck, Sie haben meiner Beantwortung dieser Frage gar nicht zugehört und stellen in diesem Zusammenhang eine solche Frage.
Frau Abgeordnete, ich habe deutlich gemacht, dass unter „Optimierung“ alle Maßnahmen zu verstehen sind, die von den Verbünden selbst ergriffen werden können, um z. B. im Bestellmanagement, in anderen Bereichen der Verbünde zu Optimierungsleistungen zu kommen, die dann dazu führen werden, dass mehr Mittel für Investitionen und Betrieb im öffentlichen Personennahverkehr in Hessen zur Verfügung stehen. Dementsprechend ist unter „Optimierung“ nicht Zusammenschluss, sondern Optimierung zu verstehen. Sie sprechen in Ihrer Frage von „Fusion“. Auch hiervon ist nicht auszugehen, sondern von einer Optimierungsstrategie, die im Interesse der hessischen Verkehrsverbünde und des ÖPNV in Hessen liegt.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass die Landesregierung ausschließt, dass es im Rahmen von Optimierungsüberlegungen zu einem Zusammenschluss der Verkehrsverbünde kommt?
Ich kann gar nichts ausschließen, denn dies würde dazu führen, dass ich genau das tue, was Sie, Herr Abg. Kaufmann, von Ihrer Seite gegenüber der Landesregierung kritisieren. Ein etwaiger Zusammenschluss der Verkehrsverbünde in Hessen, wann immer er käme, müsste doch erst einmal mit den Verkehrsverbünden selbst, mit der kommunalen Seite diskutiert werden. Sollte eines Tages die kommunale Seite in Hessen beschließen, einen hessischen Verkehrsverbund zu gründen, dann wäre das ein Thema, mit dem die Hessische Landesregierung natürlich verantwortungsvoll umgeht.
Es wäre aber Arroganz – im Sinne des Abg. Rudolph –, wenn ich Ihnen gegenüber hier einen Ausschluss erklären
und wird deswegen Fragestellungen, die die kommunale Seite betreffen, erst einmal mit der kommunalen Seite diskutieren, Herr Abg. Kaufmann, wie sich das gehört.
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