Hören Sie zu. – Erstens. Heute werden die Serientäter in andere Bundesländer geschickt, meist Baden-Württemberg. Es waren 40 zwischen 2005 und 2010. Niemand hat sich aufgeregt, wenige kennen die Einrichtung dort. Wir können die pädagogischen Konzepte nicht beeinflussen. Die Einrichtung in Sannerz haben wir gesehen: Das Gelände bietet Freizeitgestaltung, die Jungen wohnen in Einzelzimmern mit Blick auf die Landschaft, keine Gitter, keine Mauern, Ausflugsmöglichkeiten.
Von Kompetenz und Idealismus der Leitung sind zumindest wir beeindruckt. Wo wir als Hessen Verantwortung übernehmen, Einrichtungen und Konzepte diskutieren, regen Sie sich auf. Wenn die Kinder weit weg und aus dem Blickfeld sind, ist Ihnen das völlig egal, weil dann nicht die Landesregierung dafür zuständig ist.
Nein, machen wir nachher. – Zweitens. Die Einweisung erfolgt fachgerecht und rechtsstaatlich. Das Jugendamt stellt den Antrag, Gutachten werden erstellt, ein Familienrichter entscheidet, die Einrichtung prüft, ob sie den Kindern helfen kann.
Drittens. Die niedrige Anzahl der Plätze beweist, dass die stationäre intensivpädagogische Betreuung Ultima Ratio ist, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft und geprüft worden sind.
Viertens. Bereits Mitte 2008 hatte die Landesregierung die Abgeordneten informiert. Viele Abgeordnete haben die Einrichtung besucht.
Fünftens. Sie versuchen den Eindruck zu erwecken, die Einrichtung von Don Bosco widerspreche dem Beschluss aus 2010, wonach geschlossene Einrichtungen zur Kindererziehung ungeeignet sind. Der Beschluss wurde als Folge der Kenntnis der Aufarbeitung unmenschlicher Vorgänge in Kinderheimen der Fünfziger- und Sechzigerjahre gefasst. Wir stehen uneingeschränkt zu diesem Beschluss. Es betraf damals einen völlig anderen Personenkreis: Waisen, Kinder ohne familiäre Betreuung und – besonders tragisch – solche, wo Alleinerziehenden ungerechtfertigterweise die Kompetenz zur Erziehung abgesprochen wurde. Bitte instrumentalisieren Sie die Opfer von damals in dieser Diskussion nicht.
Sechstens. Wir strecken den Kindern die Hand aus. Sie sind ohne Intensivpädagogik völlig ausgesperrt. Wir bauen keine Mauern auf, sondern wir reißen Mauern ein, die zwischen diesen Kindern und der Gesellschaft und ihren Werten bestehen.
Vielen Dank, Herr Dr. Bartelt. – Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Bocklet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, wenn wir hier über Freiheitsentzug reden – und das ist es –, dann brauchen wir eine gewisse Ernsthaftigkeit. Wir wissen, dass der Freiheitsentzug für alle Bürger ein schwerer Eingriff in die Bürgerrechte ist. Dementsprechend ist es auch ein schwerer Eingriff in die Rechte der Kinder. Er darf nur das letzte, das wirklich letzte Mittel der Jugendhilfepolitik sein.
Deswegen bin ich und ist auch meine Fraktion, anders als andere Teile dieses Hauses, der Meinung, dass eine geschlossene Unterbringung nicht grundsätzlich abzulehnen, sondern als allerletztes Mittel denkbar ist. Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland, wie schon geschildert, knapp 300 Plätze in über 15 Einrichtungen. Es gibt also ein Angebot, das bewusst sehr knapp gehalten wird, um keine weiteren Bedarfe und Wünsche zu wecken. Aber dieses ist ausreichend. Das hat sich auch bewahrheitet.
Wer im Jugendhilfeausschuss im Juni 2011 die Zahlen genau gesehen hat und nicht darüber fabuliert, welche möglichen Bedarfe bei Jugendlichen bestehen – ich will darauf
hinweisen, es handelt sich nicht um Jugendliche, sondern um Kinder von zehn bis 14 Jahren –, zukünftige Bedarfe, die Sie abgefragt haben, Herr Minister, sondern wer sich die realen Zahlen der letzten 15 Jahre direkt und faktisch anschaut, der weiß, wie es Frau Schott zu Recht bemerkte, es ist ein Kind pro Jahr, das in eine geschlossene Unterbringung gebracht wurde. Wer den Verdacht ausschließen will, dass er nicht aus ordnungspolitischen Gründen mehr Bedarfe wecken will, der muss vorher nachweisen, dass er tatsächlich alles andere getan hat, um eine geschlossene Unterbringung zu vermeiden, Herr Minister. Dafür stehen wir ein.
Wir nehmen das sehr ernst. Ich habe im Sozialausschuss erlebt, welcher Kritik wir ausgesetzt waren: „Sie wollen sich wegducken, Sie nehmen das Wohl des Kindes nicht ernst.“ Ich glaube, dass umgekehrt ein Schuh daraus wird.
In Niedersachsen hat 2010 die CDU/FDP-Regierung ein neues geschlossenes Kinderheim eröffnet. Schauen Sie sich das einmal an – bereits in einem Jahr 15 Vorkommnisse. Wir nehmen das wirklich sehr ernst. Wir haben große Probleme damit. Wir können uns vorstellen, dass das am Ende einer längeren Kette von pädagogischen Maßnahmen stehen muss. Es gehört auch zur Wahrheit, zu sagen, wenn ein zehnjähriges Kind weggesperrt werden muss, dann ist in den zehn Jahren vorher in der Jugendhilfepolitik etwas schiefgelaufen. Wie weit ist es da gekommen?
Deswegen ist es nicht eine Schönwetterankündigung, sondern man muss genau prüfen, was in der Prävention gelaufen ist. Jetzt möchte ich Ihnen sagen, was mich richtig ärgerlich macht. Es gibt zwei Sachen. Die eine Sache ist Ihr Schönwetter-Wording. Herr Bartelt, Sie tun sich besonders dabei hervor. Sie schildern es ja gerade als ein Kurerholungsheim. Dieses Gebäude hat eine Mauer, Entschuldigung. Es ist nicht geschützt. Es gibt keine geschützte Unterbringung. Das BGB beschreibt klipp und klar, dass eine geschlossene Unterbringung eine freiheitsentziehende Maßnahme ist. Und um nichts anderes geht es.
Ja, da wacht auch der Kollege Rentsch auf, guten Morgen. – § 1631b: Eine Unterbringung des Kindes ist dann möglich, wenn nicht durch andere öffentliche Hilfen dem begegnet werden kann. – Jetzt kommt der Herr Minister Grüttner. Seit zwölf Jahren drücken Sie sich in dieser Landesregierung herum.
Dann werden Sie wissen, dass es so wie folgt war. Schauen wir uns einmal an, was Sie im Jahre 2004 gemacht haben.
Sozialpädagogische Maßnahmen für straffällige Jugendliche. Zitat: Erstens. Sozialpädagogische Maßnahmen für
Herr Kollege Bocklet, da die Aufregung hier hochgeht, darf ich Sie noch einmal darauf hinweisen, im Rahmen der parlamentarischen Ausdrücke zu bleiben. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich gebe mir allergrößte Mühe. – Die sozialpädagogischen Maßnahmen für straffällige Jugendliche hat diese Landesregierung von 230.000 € auf null Euro gekürzt, die dringend notwendige Erziehungsberatung genau für diese Jugendlichen von 3,9 Millionen € auf null gekürzt, für Ausländerkinder und Aussiedlerkinder – wir wissen um die Probleme von russlanddeutschen Jugendlichen – von 700.000 € auf null gekürzt, die Jugendhilfe – Achtung! – in Brennpunkten von 1 Million € um 840.000 € und damit um über 80 % gekürzt. Das ist die landespolitische Kürzungsorgie in der Prävention.
Wer weiß, dass die Kommunen dringend die Mittel brauchen, ihnen 340 Millionen € aus dem Kommunalen Finanzausgleich klaut und weiß, sie haben große Probleme in der präventiven Jugendhilfe
ja, komme ich –, diese sozialen Netzwerke vor Ort bereitzustellen, und sie dicht zu machen, Herr Irmer, der kann nicht auf der anderen Seite sagen: Prävention ist mir wurst, aber wegsperren, dafür schaffe ich einen Leuchtturm in diesem Land. – Das ist unglaubwürdig und nimmt das Wohl der Kinder nicht ernst. Dafür sind wir nicht zu haben.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CDU und der FDP)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Merz für die SPD-Fraktion. – Entschuldigung, Herr Kollege Merz, erst eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Herr Kollege Irmer, bitte.
Frau Präsidentin! Der Redner hat eben erklärt, die Landesregierung klaue den Kommunen Geld. Ich halte eine Formulierung in Form von „klauen“ für völlig unangemessen, denn klauen ist ein Straftatbestand. Ich bitte darum, dass der Herr Redner entsprechend gerügt wird.