Protocol of the Session on October 6, 2011

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer weiteren Kurzintervention hat sich Herr Grumbach gemeldet. Bitte schön.

(Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): Vom Tode erwacht!)

Ich weiß nicht, wer Ihnen die Pillen vom Herrn Spies gegeben hat.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Ich wollte eigentlich genau auf den Satz eingehen, den Sie als Provokation gedacht haben, weil er Ihr Ablenkungsmanöver deutlich macht. Meine Rolle in dieser Debatte wäre gewesen, über die Frage privater Hochschulen mit Ihnen zu streiten. Aber das ist der falsche Schlachtort. Es geht hier nicht um die Frage privater Hochschulen – ja oder nein. Deswegen ist der wissenschaftspolitische Sprecher nicht gefragt, sondern es geht um einen von der Landesregierung sichtlich geduldeten laxen Umgang mit Steuergeldern.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen redet ein Mitglied des Haushaltsausschusses. So einfach ist die Welt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Geln- hausen) (CDU))

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann fahren wir fort in der Rednerliste. Herr Dr. Büger für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! An der European Business School studieren weniger als 1 % der hessischen Studenten. Im laufenden Betrieb beträgt der öffentliche Anteil der Finanzierung nur wenige Promille des hessischen Wissenschaftsetats. Erstaunlich ist deshalb, dass es keine andere Hochschule gibt, die auch nur annähernd so oft wie die EBS Thema von Debatten, Aktuellen Stunden oder gar Setzpunkten in diesem Hessischen Landtag ist.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Dafür sorgt sie selber! – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNISS 90/DIE GRÜNEN)

Hören Sie doch erst einmal zu, danach können Sie sich darüber auch erregen.

Hinzu kommt, dass die Anknüpfungspunkte der Antragsteller ausschließlich negative sind, und das, obwohl die EBS – das will ich hier einmal erwähnen – im CHE-Hochschulranking deutscher Universitäten 2008 in die Spitzengruppe der Hochschulen für BWL gewählt wurde. 2009 kam sie im „Handelsblatt“-Betriebswirte-Ranking auf den 15. Platz und war damit die zweitbeste private Hochschule.

An keiner anderen hessischen Hochschule arbeitet sich die Opposition so oft ab, und keine spaltet im Übrigen auch die hessische Politik so sehr wie die EBS.

Ich möchte an dieser Stelle auch einmal der Frage nachgehen, warum dies so ist. Fangen wir an mit dem Inhalt des vorliegenden Antrags bzw. der drei Anträge. Das sind die Fragen rund um die konkrete Abwicklung des Aufbaus der EBS Law School in Wiesbaden. Was ist hier geschehen? – Die EBS hat öffentliche Fördergelder des Landes und der Stadt Wiesbaden als Anschubfinanzierung einer neuen Fakultät erhalten. Wie in solchen Fällen absolut üblich hat die EBS einen Zuwendungsbescheid bekommen, der den Zweck angibt, für den die Mittel in einem bestimmten Zeitraum zu verwenden sind. Die Überprüfung findet wie ganz üblich nach dem Ende des entsprechenden Zeitraumes statt. Bei der Überprüfung der von der EBS als Verwendungsnachweis vorgelegten Unterlagen hat sich nun nach Auskunft des Ministeriums ergeben, dass – das will ich als Erstes feststellen – der größte Teil der Mittel sachgerecht ausgegeben wurde, jedoch ein Teil der Mittel nach Ansicht des HMWK nicht dem Förderzweck entsprechend verwendet wurde.

Dass das herausgefunden wurde, dazu kann man dem Ministerium wahrlich keinen Vorwurf machen. Es ist hervorragend, dass das herausgefunden wurde.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das stand schon vorher in den Zeitungen!)

Wie kam es an dieser Stelle zu strittigen Positionen? – Das kann man an dieser Stelle auch einmal fragen. Dazu kam es z. B., weil es Gemeinschaftsaufgaben gibt, die sowohl für den normalen Betrieb einer bestehenden Hochschule als auch für die aufzubauende Hochschule geleistet werden. Man denke nur an Managementaufgaben oder an Öffentlichkeitsarbeit. Nur um es zu erwähnen: An jeder öffentlichen Hochschule fallen auch solche Kosten an, und es wäre auch dort kaum möglich, diese eindeutig einzelnen Fachbereichen oder gar Lehrstühlen zuzuordnen. Ebenso schwierig ist das auch bei der EBS.

Ist deswegen alles richtig gelaufen? – Herr Dr. Müller hat da völlig recht. Ohne alle Unterlagen bis ins letzte Detail gesehen zu haben, kann man sagen: wahrscheinlich nicht.

Muss die EBS deshalb einen Teil der öffentlichen Fördermittel zurückzahlen? – Ja. Ein Bescheid über 950.000 € ist an die EBS ergangen. Dieser Betrag wird nun vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst einbehalten werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Muss aber deshalb, wie das sowohl von Frau Sorge als auch mit dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE gefordert wird, das Ministerium alle Zahlungen an die EBS stoppen? – Sicherlich ist das nicht der Fall.

Natürlich ärgert mich, dass die Verwendung der öffentlichen Gelder nicht auf Anhieb vollständig nachgewiesen werden konnte. Gut ist, dass der Anteil der fraglichen Beträge zurückgeht, wie die Prüfung über mehrere Jahre hinweg ergeben hat, und die Probleme aus der Anfangszeit ganz offensichtlich ausgeräumt zu sein scheinen.

Während der Ausschusssitzung wurde das von der Ministerin übrigens sehr gut dargelegt. Herr Weiß, in Ausschusssitzungen waren Sie nur sehr selten. Deswegen wissen Sie das vielleicht nicht.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ich war immer da!)

Sie können das ja gleich in Ihrer Rede sagen. – Sind die Probleme bei der Abrechnung aber der wahre Kern, weshalb sich der Landtag wiederholt mit der EBS befasst? – Das ist wohl kaum der Fall. Denn bei vielen Projekten ergibt die später durchgeführte Prüfung, dass ein Teil der öffentlichen Gelder zurückgegeben werden muss.

Was ist der Grund, weshalb wir gerade bei der EBS so genau auf die Abrechnungsmodalitäten sehen? – Frau Sorge, auf diese Frage haben Sie sowohl mit Ihrem Redebeitrag als auch schon während Ausschusssitzungen die richtige Antwort gegeben. Sie sehen deshalb so genau hin, weil das Projekt politisch so umstritten ist. Genau darin liegt auch der tiefere Grund Ihres Entschließungsantrags. Deshalb will ich da einmal näher hinsehen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sehr richtig!)

Warum ist der Aufbau der Law School politisch so umstritten? Ist er umstritten wegen der Höhe der 24 Millionen € Landesmittel, die angeblich den öffentlichen Hochschulen – so lautet die Mär – weggenommen worden sind?

Das ist übrigens offensichtlich Unsinn, denn die 24 Millionen € sind eine einmalige Zahlung. Beim Hochschulpakt, mit dem Sie das immer in Verbindung bringen wollen, geht es um laufende Mittel. Hier vergleichen Sie also Äpfel mit Birnen. Das passt nicht zusammen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Ich möchte noch einmal einen Blick auf den Hochschulpakt werfen. Die Beträge folgen einem Vertrag. Sie sind inzwischen wieder um 20 Millionen € nach oben gegangen. Aber das hatte nichts mit der EBS zu tun.

Es drängt sich eine ganz andere Frage auf: Sollte eine Hochschule in privater Trägerschaft Ihren Grundsätzen nach – also denen der Opposition – denn eigentlich gefördert werden dürfen? – Fast könnte man meinen – das erklären die Vertreter der SPD und der GRÜNEN –, dass eine Förderung privater Hochschulen, wenn überhaupt – ich war auf derselben Veranstaltung wie Herr Dr. Müller, wo das erwähnt wurde –, eigentlich erst dann infrage kom

men sollte, wenn die staatlichen Hochschulen genug hätten, was Ihrer Meinung nach eigentlich nie der Fall sein kann.

Das will ich ausdrücklich erwähnen: Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. In meiner ersten Rede in diesem Hohen Haus – daran erinnere ich mich noch sehr gut – im Jahr 2009 ging es um einen Antrag der GRÜNEN, bei dem es darum ging, der privaten Evangelischen Fachhochschule in Darmstadt, die ich im übrigen sehr schätze, zusätzliche Mittel zu gewähren.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Die nehmen auch keine 12.000 € Studiengebühren!)

Das Problem ist während der rot-rot-grünen Mehrheit im Jahre 2008 entstanden. Gelöst hat es dann die neue schwarz-gelbe Regierung.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Es hat sich also gezeigt, dass in den Augen der SPD und der GRÜNEN durchaus manche private Hochschule förderwürdig ist, nur eben nicht die EBS. An der Höhe des Zuschusses kann es offensichtlich nicht liegen, denn die Evangelische Fachhochschule bekommt aus den laufenden Mitteln einen höheren Zuschuss als die EBS. Sie messen hier offensichtlich mit zweierlei Maß.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Der eigentliche Grund der Ablehnung der EBS liegt wohl eher im Fächerspektrum. Damit kommen wir zur Wahrheit. Er liegt auch in dem von der EBS selbst gesteckten Anspruch, Führungskräftenachwuchs für Wirtschaftsunternehmen auszubilden. Oder ich kann den Begriff nennen, der immer als „rotes Tuch“ herhalten muss, nämlich um Elite auszubilden. Das hält die linke Seite des Hauses vom Grundsatz her für bedenklich, wenn nicht sogar für verwerflich. Deswegen möchte man auf jeden Fall nicht, dass das gefördert wird.

Ich möchte daran erinnern, dass die SPD in der Vergangenheit im Rheingau durchaus mancher Förderung der EBS ohne viel Aufhebens zugestimmt hat. Die GRÜNEN in Wiesbaden haben sogar für die Förderung der Law School gestimmt. Übrigens stimmt die SPD in Wiesbaden mittlerweile auch zu, dass der EBS Geld für den Bau der Tiefgarage zur Verfügung gestellt werden soll. Herr Roth, Sie können das den Kollegen einmal erzählen.

Heute kritisieren Sie die Förderung der EBS insgesamt. Ich halte das für eine Doppelmoral.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Die EBS hat nicht nur gezeigt, dass sie qualitativ gute Arbeit leistet. Sie hat sich als zusätzliches Angebot behauptet und die hessische Hochschullandschaft maßgeblich bereichert. Ein großer Anteil der Finanzierung kommt von privaten Unternehmen, die sich damit um die Bildungslandschaft in Hessen verdient machen.

Natürlich werden auch Studienbeiträge erhoben. Für die Absolventen hat sich diese Investition in die eigene Zukunft fast immer aufgrund besserer Berufschancen gelohnt. Stipendien sind seit Langem Teil des Konzepts.

Dass ein kleiner Teil der laufenden Finanzierung vom Land übernommen wird – zuletzt waren es übrigens 13 % des Clusterpreises, das konnte man der Antwort auf eine Kleine Anfrage entnehmen –, ist nicht nur fair, sondern es

ist auch klug. Denn effektiver könnten wir dieses Geld kaum für Bildung einsetzen.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf den Bericht über die Finanzhilfen, Drucks. 18/4507, verweisen. Er ist ganz neu. Er stammt vom 21. September dieses Jahres. Darin steht – ich zitiere –:

Durch die Gewährung der Finanzhilfen an nicht staatliche Hochschulen hat Hessen im Jahr 2010 die Bereitstellung von 2.550 zusätzlichen Studienplätzen gesichert....

Insgesamt leistet das Land damit – mit einem begrenzten Einsatz öffentlicher Mittel – einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Vielfältigkeit der hessischen Hochschullandschaft....