Deswegen, Herr Kollege Kaufmann: Wir können unterschiedlicher Auffassung sein und unterschiedliche Kommentare abgeben. Was ich aber eigentlich auch erwarte, ist, dass man auch der Öffentlichkeit gegenüber sagt, was wir für die Bekämpfung des Fluglärms machen.
Meine Damen und Herren, dieser Planfeststellungsbeschluss hat 17 Ausnahmen vom Nachtflugverbot, und darüber wird gestritten. Ich will jetzt nicht noch einmal ausführen, warum wir das machen; das wissen Sie. Aber das bedeutet, dass wir jetzt 51 und künftig 17 Flüge in der Mediationsnacht zwischen 23 und 5 Uhr haben. Das ist eine Verbesserung gegenüber der Situation, die wir heute haben, es wird nämlich um fast zwei Drittel reduziert.
Dass man das sagt, gehört auch dazu. Dass wir auf der neuen Landebahn von vornherein in dieser Zeit komplett keine Landungen erlauben werden, trägt ebenfalls zu einer Verbesserung der Situation bei.
Meine Damen und Herren, wenn wir mit der Öffentlichkeit kommunizieren, dann erwarte ich von jedem, dass er auch das sagt, was gleichzeitig an Bemühungen unternommen worden ist, um die Situation zu verbessern. Ich behaupte nicht, dass das ein Idealzustand ist, sondern sage sehr wohl, es geht um die Frage, das so verträglich wie möglich zu gestalten.
Es ist natürlich so: Wenn wir jetzt Beschwerden aus dem Main-Kinzig-Kreis haben, weise ich auch darauf hin, dass diejenigen, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, noch ungleich stärker betroffen sind – ich denke da beispielsweise an den Main-Taunus-Kreis. Wir sind mitten in dieser Diskussion.
Es hat auch nichts mit einer obskuren Kostenentscheidung zu tun. Ein Wahlbeamter ist auch ein Beamter, und wenn dieser Wahlbeamte eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt und sagt, wir sollen diese Regelung aufheben, dann heißt das, dass morgen Null ist und wir mitten in das rechtsstaatliche Gerichtsverfahren eingreifen – ein unerträglicher Vorgang. Meine Damen und Herren, es hat mit obskuren Entscheidungen nichts zu tun.
Eine Gemeinde, die sich anwaltlich beraten lässt und die Änderung eines Verwaltungsaktes beantragt, darf sich nicht wundern, wenn hinterher auch eine Entscheidung kommt und diese kostenpflichtig ist. Das hat mit obskuren Entscheidungen nichts zu tun.
Ich will nur sagen, dass Sie die Diskussion nicht darauf verkürzen können, dass dies noch etwas mit dem Streitverfahren am Bundesverwaltungsgericht zu den 17 Flügen zu tun habe.
Nein, denn diese Diskussion der An- und Abflugrouten, die Sie zu Recht angesprochen haben, oder die Frage, ob die Höhen so notwendig sind, wie sie sind – die Flüge finden am Tag statt und haben mit den 17 Ausnahmen vom Nachtflugverbot überhaupt nichts zu tun, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Thorsten Schä- fer-Gümbel (SPD): Es geht um die Frage des Vertrauens, Herr Posch! Es geht hierbei um eine völlig andere Ebene!)
Ich kann ja verstehen, dass Sie das in einen anderen Zusammenhang stellen, nämlich mit der Frage des Vertrauens. Aber in der Sache müssen Sie sich sagen lassen: Das Thema An- und Abflugrouten hat mit der Frage, die wir rechtlich klären lassen, überhaupt nichts zu tun.
Vielen Dank. – Dann sind wir am Ende der Aktuellen Stunde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend mehr Fluglärm am Tag, keine Ruhe in der Nacht – Bürgerinnen und Bürger endlich wirksam schützen. Diese Aktuelle Stunde ist abgehalten.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Hessen muss Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnen – kein Herz für Schwarzgeld-Sünder) – Drucks. 18/4459 –
Herr Präsident! Steuerhinterziehung ist kriminell. Sie ist eine Straftat, die die Allgemeinheit schädigt, und ein Akt fehlender Solidarität mit der Gesellschaft. Sie ist ein asoziales Delikt, dass es mit allen Mitteln zu bekämpfen und aufzuklären gilt.
Mit dem durch die Bundesregierung geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz wird aber weder das eine noch das andere erreicht. Worum geht es?
Am 10. August 2011 wurde ein Steuerabkommen mit der Schweiz paraphiert. Ende September soll die Vereinbarung unterzeichnet werden. Die Länderfinanzminister haben bisher lediglich ein formales Schreiben aus dem Schäuble-Ministerium und auch auf Nachfrage keine weiteren Informationen erhalten. Warum so ein Geheimnis? – Wenn man sich anschaut, was bisher vorliegt, kann man die Geheimhaltung verstehen. Es ist schlicht ein skandalöser Ablasshandel geplant.
Statt eines Spitzensteuersatzes von 42 % plus Soli, der eigentlich fällig wäre, soll es laut Abkommen lediglich zu einer nachträglichen Besteuerung der hinterzogenen Vermögen von 19 % bis maximal 34 % kommen. Laut Homepage der Schweizerischen Bankiervereinigung – das ist verräterisch – sind es in der Praxis sogar nur 20 bis 25 % für Vermögen, für die der Hinterzieher jahrelang Zinsen kassiert und keine Steuern bezahlt hat.
Jetzt könnte man sagen: immerhin. Aber bekommen wir das Geld denn auch? – In dem Abkommen garantiert die Schweiz lediglich für 1,9 Milliarden €. Angesichts deutschen Schwarzgeldes in der Schweiz von 130 bis 150 Milliarden € sind das nicht einmal 2 % der Gesamtsumme. Wie kann sich denn der deutsche Fiskus so über den Tisch ziehen lassen?
Was gibt Deutschland als Gegenleistung für diesen enormen Beitrag der Schweizer Banken? – Das Ganze soll erst 2013 in Kraft treten. Also bleibt noch genug Zeit eingeräumt, Schwarzgeld nach Ostasien zu schieben. Es gibt keine Beteiligungsrechte der deutschen Behörden. Die Mitarbeiter der Schweizer Banken entscheiden demnächst, welche und wie viel Steuern an uns abgeführt wer
den. Die Leute, die vorher geholfen haben, das Geld zu verstecken und zu verschleiern, sollen jetzt die Steuern dafür eintreiben. Die Böcke sollen jetzt gärtnern.
Meine Damen und Herren, das klingt sehr erfolgversprechend. Und damit nicht genug. Die Banker bekommen als Dankeschön dafür von Deutschland auch noch ihre Beihilfe zur Steuerhinterziehung straffrei gestellt – ein gutes Geschäft.
Die deutschen Steuerbehörden sollen dagegen mit dem Abkommen gleich dreifach entlastet werden. Die bisherigen Selbstanzeigen hatten für die Steuerflüchtlinge den unangenehmen Nachteil, dass die Finanzämter plötzlich kritischer wurden, eine Betriebsprüfung anordneten oder gar nachhakten, woher das hinterzogene Geld stammt.
Mit dem neuen Abkommen wird den Steuerhinterziehern dagegen Anonymität zugesichert. Die Schweizer Banken müssen die Namen und Daten der Hinterzieher nicht nennen. Man könnte meinen, die Vorlage sei im Alfred-Dregger-Haus geschrieben worden.
Zweitens. Entlastung. Deutschland verpflichtet sich, keine weiteren Steuer-CDs anzukaufen. Ich sehe in Ihren Gesichtern, dass Sie glauben, ich mache Witze. Das ist aber leider nicht so. Mehr als 26.000 Selbstanzeigen durch die Steuer-CDs, in Hessen 3.800 bis zum 21.07.2011, dadurch 395 Millionen € zusätzliche Steuern seit Februar 2010 – die Zahlen sind vom Finanzministerium. Dafür gibt es 40 zusätzliche Steuerfahnder in Hessen, die jetzt natürlich entlastet werden.
Drittens. Die Anfragen deutscher Steuerbehörden an Schweizer Banken werden auf 999 in zwei Jahren begrenzt – leider wieder kein Witz. Bei deutschlandweit 600 Finanzämtern heißt das nichts anderes, als dass jedes hessische gerade noch eineinhalb Anfragen in zwei Jahren an die Schweiz stellen darf, also nicht einmal eine im Jahr. Herr Finanzminister Schäfer, das können Sie im Bundesrat nicht ernsthaft mitmachen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Die Folgen dieses Abkommens sind verheerend. Die Steuerhinterzieher werden jetzt doppelt bessergestellt gegenüber ehrlichen Steuerzahlern und gegenüber den Selbstanzeigern. Die Anonymität der Steuerhinterzieher wird garantiert. Das Abkommen ist verfassungswidrig, weil das Grundgesetz eine gleichmäßige, gerechte und transparente Besteuerung vorschreibt.
Gerade hoch vermögende Steuerstraftäter werden privilegiert. Es wird eine Präzedenz für andere Steuerparadiese geschaffen. Ich appelliere daher an die Landesregierung, dieses Abkommen im Bundesrat zu stoppen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Ich appelliere auch an die die Landesregierung tragenden Fraktionen von CDU und FDP, wobei ich mich hier eher an die CDU richte, weil ich mir darüber, auf welcher Seite die FDP in diesem Streit steht, schon seit Langem eine abgeschlossene Meinung gebildet habe. Ich richte mich also an die CDU.
Herr Klee, Sie können sich an die eigene Nase fassen. Wegen drei Punkten haben Sie eine besondere moralische Verantwortung. Wer selbst jahrelang schwarze Kassen hatte und die als jüdische Vermächtnisse getarnt hat,