Noch eines: Wir agieren nicht im luftleeren Raum. Natürlich existieren gesetzliche Grundlagen für die Verwendung der Beamtinnen und Beamten. Ich nenne Ihnen das Beamtenstatusgesetz, ich nenne Ihnen das Bundespolizeigesetz, ich nenne Ihnen das Beamtenversorgungsgesetz. Wenn ich über die Beamtenversorgung spreche, bin ich damit wieder bei der Verantwortung gegenüber den eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Das Thema Versorgung spielt dabei eine große Rolle.
Beamtinnen und Beamte erhalten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Leistungen in Form der sogenannten Unfallfürsorge und natürlich auch Hinterbliebenenversorgung wie bei einem Dienstunfall im Inland.
Da braucht man nicht von einem Skandal zu reden, wie Sie es getan haben, Frau Faeser. Ich finde, Sie übertreiben es ein bisschen. Das gilt auch für die behauptete Versorgungslücke, die eben nicht existiert, beim Ausfall einer Lebensversicherung.
Ich habe das gesagt unter Berufung auf die sogenannte Kriegsklausel. Die Versorgungslücke besteht schlichtweg nicht;
denn der Dienstherr tritt bei Vorliegen eines entsprechenden Lebensversicherungsvertrags in die persönliche Fürsorge des Beamten bis zur Höhe von 250.000 € ein.
Jetzt lassen Sie mich noch etwas sagen. Es ist mir aufgefallen in der Diskussion, die wir gestern im Hessischen Landtag geführt haben, dass Sie gerne Halbwahrheiten in den Raum stellen und dass Sie dann versuchen, über diese Halbwahrheiten eine Diskussion anzurühren.
Lassen Sie mich deswegen abschließend auf den Disput eingehen, der sich entwickelt hat, nachdem Sie Ihren Gesetzentwurf in der Öffentlichkeit vorgestellt haben: Ja, es gab ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden, und es gab am ersten Verhandlungstag die Empfehlung, eine gütliche Beilegung des Verfahrens herbeizuführen. Da ist formuliert – ich zitiere –:
Der Vergleich könnte zur Überzeugung der Fachkammer für Personalvertretungsrecht wie folgt aussehen: Unabhängig von dem jeweiligen Abordnungsstufenverfahren verpflichten sich der Dienststellenleiter des HMdIS
und der Hauptpersonalrat, an einem Grundsatzerlass so zu arbeiten, dass dieser spätestens in drei Monaten bekannt gemacht werden kann. In diesem Zusammenhang prüft der Dienststellenleiter des HMdIS auch, inwieweit im Rahmen der beamtenrechtlichen Fürsorgepflichten gegebenenfalls gesetzliche Regelungen notwendig sind, wie sie dem Entsendegesetz entsprechen.
Herr Innenminister, ein kurzer Hinweis darauf, dass die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit abgelaufen ist.
Der Vergleichsvorschlag spricht ausdrücklich davon, dass der Innenminister prüfen soll. Das Gericht spricht definitiv nicht davon, dass wir ein Entsendegesetz schaffen sollen. Deswegen sage ich Ihnen: Wir haben es geprüft, wir haben es sogar sehr intensiv geprüft.
Das einzige Entsendegesetz, das in Deutschland existiert, ist das Gesetz über die parlamentarische Beteiligung, die es beim Bundestag für die Entsendung von Streitkräften gibt.
Ich will Ihnen noch etwas sagen. Beamtenrechtliche Fürsorgepflichten sind in dem Gesetz, das ich eben angesprochen habe, nicht geregelt. Deswegen ergab die Prüfung, die wir durchgeführt haben, dass der angesprochene Grundsatzerlass erarbeitet werden soll. Es ist das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz in Arbeit, und das sind die richtigen Werke für die Regelung der Fürsorge für Beamtinnen und Beamte.
Der Grundsatzerlass ist inzwischen in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptpersonalrat fertiggestellt worden. Die Neuregelungen werden erfolgreich angewandt. Es gibt keine Regelungslücke, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir exakt das auch im Rahmen des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes tun werden, dass wir Regelungen finden werden, wie die Absicherung der Beamtinnen und Beamten so gestaltet werden kann, dass sie von niemandem mehr, auch von Ihnen nicht, Frau Faeser, als unbefriedigend bezeichnet werden kann.
Ich bedanke mich dafür, dass es möglich war, die 15 Sekunden zu sehr ausgedehnten 15 Sekunden zu machen.
Herr Innenminister, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie am Ende doch noch zugegeben haben, dass es Regelungslücken gibt, indem Sie höchstselbst darauf verwiesen haben, dass Sie die bestehenden Lücken im Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz regeln wollen. Also gibt es doch Versorgungslücken, und daraus ergibt sich die Notwendigkeit dieses Gesetzes.
Sie haben gesagt – deswegen habe ich mich gemeldet; das lasse ich Ihnen nicht durchgehen –, ich würde Halbwahrheiten erzählen. Aber hinterher räumen Sie selbst ein, dass es Versorgungslücken gibt. Also erzählen Sie hier nicht solche Dinge, Herr Innenminister. Ich fordere Sie auf, dass Sie die Versorgungslücken, die die Beamtinnen und Beamten betreffen, ernst nehmen und dass Sie sich ordentlich darum kümmern. Sie haben einen Grundsatzerlass ins Leben gerufen, wo diese Versorgungslücken ausdrücklich offen gelassen wurden. Sie verlagern das Risiko für den Versicherungsschutz auf die Beamtinnen und
Verehrte Frau Kollegin Faeser, es ist unüblich, dass ich noch einmal hineingehe, aber das muss ich schon tun; denn das kann man nicht so stehen lassen, wie Sie es dargestellt haben.
Ich will Ihnen sagen, wie das geregelt ist. Genau in dem, was Sie eben zitiert haben, steht: Für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes wird für die geltende Rechtslage aufgrund § 43a Hessisches Versorgungsgesetz festgestellt – jetzt kommt es –: Bereits jetzt wird das Gesetz dahin gehend ausgelegt, dass auch im Falle des Nicht-Greifens der Hinterbliebenenversorgung der Dienstherr in die persönliche Fürsorge des Beamten regelmäßig bis zur Höhe von 250.000 € eintritt, d. h. auch für den Fall des Unverheiratetseins, oder wenn neben Frau und Kindern andere Personen abgesichert werden.
So lautet die Regelung. Sie ist eine gute Regelung. Sie wird im Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz endgültig so normiert, wie sie normiert werden muss.
Der Gesetzentwurf ist eingebracht worden. Die erste Lesung hat stattgefunden. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie nach der Mittagspause recht herzlich begrüßen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
Bevor wir wieder einsteigen: Eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend überdurchschnittliche Zahl von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern über 65 Jahre in Hessen, Drucks. 18/4475. Wir die Dringlichkeit bejaht? – Dem ist so. Dann wir der Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 64 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen werden. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Das ist der Setzpunkt der Fraktion DIE LINKE. Redezeit: zehn Minuten pro Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Schott zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Schott, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kosten für den Bau des Regionalflughafens Kassel-Calden wurden 2004 auf 151 Millionen € beziffert. Weil diese Kostenschätzung durch zahlreiche Fachleute stark angezweifelt wurde, erarbeitete – ebenfalls 2004 – die Bürgerinitiative gegen den Flughafenausbau eine eigene Kostenschätzung. Sie errechnete 240 Millionen € für den Flughafenausbau. Im Jahr 2010, selbstverständlich nach der Genehmigung des Projektes, gab die Landesregierung eine Baukostenerhöhung um 50 % auf 225 Millionen € bekannt. Jetzt, mit der erneuten Kostensteigerung, liegen die Baukosten bei mindestens 248,7 Millionen €.
Hatten die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer realistischen Kostenaufstellung einfach nur Glück, oder hatte das Land Hessen bei der Wahl seiner Experten nicht das richtige Händchen? Wir denken, weder das eine noch das andere ist zutreffend. Die zu niedrige Kostenrechnung war von Anfang an politisch motiviert.