Protocol of the Session on April 2, 2009

Abgeordnete unterliegen dem besonderen Schutz der Verfassung. Das ist in Wahrheit das Privileg unseres Mandats, auch hier im Hessischen Landtag: Immunität, Indemnität – halt die Freiheit des Mandats.Dieses Recht auf die verfassungsmäßige Freiheit des Mandats steht den

vier ehemaligen Abgeordneten selbstverständlich ebenfalls zu. Sie hatten das Recht auf eine freie Gewissensentscheidung, die sie ausgeübt haben. Diese freie Gewissensentscheidung ist nicht etwa zeitlich begrenzt – auf Tage, Wochen oder Monate, bevor sie hier zum Tragen gekommen wäre.

Meine Damen und Herren, ich will für die CDU-Fraktion auch noch einmal deutlich machen: Wir haben sehr großen Respekt vor den vier ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, dass sie dies in einer offenen Entscheidung und nicht heimlich gemacht haben. Sie haben dabei ihre politische und – ich sage auch – wirtschaftliche Existenz gefährdet, und das nötigt uns allen in der CDU-Fraktion großen Respekt ab.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, das Recht auf die freie Gewissensentscheidung ist auch nicht inhaltlich begrenzt – begrenzt etwa durch Vorstandsentscheidungen von Parteivorständen, Regionalkonferenzen oder gar von Parteitagen. Nein, das Recht auf Gewissensentscheidungen von frei gewählten Abgeordneten gilt unbegrenzt und hat Verfassungsrang.

Die freie Gewissensentscheidung, die die vier Abgeordneten hier ausgeübt haben, haben sie auf der Basis des vergangenen Jahres – aufgrund des Wortbruchs von Frau Ypsilanti – so gewählt.Sie haben große Sorge gehabt,dass durch die rot-grüne Koalitionsvereinbarung für dieses Land ein großer wirtschaftlicher Schaden entsteht;und sie haben mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, dass am Ende eine rot-grüne Landesregierung in Abhängigkeit von Kommunisten steht.

(Zuruf von der CDU)

Meine Damen und Herren, das muss Ihnen von den Sozialdemokraten nicht gefallen, aber Sie haben weiß Gott nicht das Recht, diese freie Gewissensentscheidung zu sanktionieren. Die Parteiräson steht nicht über der Verfassung, und das ist gut so.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben in diesem Zusammenhang ein erbärmliches Demokratieverständnis von den LINKEN hier im Hessischen Landtag kennengelernt. Sie erinnern sich an diesen unsäglichen Ausspruch vom damaligen Vizepräsidenten Schaus zu diesem Thema, als er von „hinterlistigen Schweinen“ gesprochen hat.

Lassen Sie mich auch noch einmal deutlich machen: Was ich bemerkenswert finde, ist die Sprachlosigkeit der GRÜNEN an dieser Stelle. Sie sind ansonsten immer die Hüter von Moral und Anstand hier im Parlament oder gerieren sich als solche. Eine klare Positionierung zu der freien Gewissensentscheidung von Abgeordneten haben wir in den vergangenen Monaten vermisst.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Kollege Schäfer-Gümbel, ich kann Ihnen von dieser Stelle aus nur zurufen, dass die SPD der Demokratie im vergangenen Jahr 2008, weiß Gott, großen Schaden zugefügt hat.Beenden Sie das im Jahre 2009.Lassen Sie ab von vier ehemaligen Abgeordneten dieses Hauses, die sich auf die Freiheit des Mandats stützen können. Sprechen Sie als Fraktionsvorsitzender, wie wir lesen können, als „der neue, starke Mann der hessischen SPD“ endlich ein Machtwort. Lassen Sie den Sprüchen von einem Neuanfang endlich Taten folgen. Beenden Sie die Hexenjagd ge

gen unsere vier ehemaligen Kollegen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Vielen Dank, Herr Kollege Beuth. – Das Wort hat Frau Abg. Sarah Sorge für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Abgeordnete „… sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“, so heißt es in Art. 38 des Grundgesetzes, und so ist es richtig und gut. Denn die Gewissensfreiheit ist eine der wesentlichen Errungenschaften der Demokratie.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, diese wesentlichen Errungenschaften der Demokratie sollten alle Abgeordneten, alle Demokratinnen und Demokraten verteidigen – dazu gehört auch, Angriffe auf die Gewissensfreiheit zu benennen und gegen diese Angriffe zu streiten, wo es nottut.

(Zuruf von der CDU: Ganz genau!)

Meine Damen und Herren, zu dem Eintreten für die demokratischen Grundrechte gehört aber auch, diese Rechte zu ehren und eben, Herr Kollege Beuth, keinen Klamauk mit ihnen zu betreiben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wenn wir uns die CDU-Presseerklärungen zu den sogenannten SPD-Abweichlern anschauen, dann merken wir, dass sie doch eher martialisch daherkommen, statt ruhig und sachlich demokratische Rechte einzufordern.

(Zuruf von der CDU)

Da ist von einer „Treibjagd auf Abgeordnete“ die Rede, von „Hetzjagden“, der „SPD als Schlachtfeld“ und „brutalen Kämpfen“.

Am 18. Dezember forderte der damalige CDU-Generalsekretär, Michael Boddenberg, den SPD-Spitzenkandidaten Thorsten Schäfer-Gümbel auf, „dieses traurige Kapitel der Verrohung der politischen Sitten bei der SPD in Hessen nun endlich zu beenden“.

(Zuruf von der CDU: Sehr richtig!)

Herr Beuth, meine Damen und Herren von der CDU, wenn es Ihnen tatsächlich um die Verrohung der Sitten ginge, wenn Sie tatsächlich allein das Eintreten für demokratische Rechte im Sinn hätten, dann wäre das sehr ehrenwert,

(Peter Beuth (CDU): Das ist so!)

aber dann hätten Sie sich im Ton doch wirklich arg vergriffen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will aber – –

(Peter Beuth (CDU): Wie wir uns ausdrücken, das haben Sie gerade gehört!)

Das war auch sehr bemerkenswert, denn normalerweise waren die Töne doch ein bisschen härter.

Meine Damen und Herren, ich will hier gar nicht verheimlichen, dass die Auseinandersetzungen in der SPD durchaus dramatisch sind und dass der innerparteiliche Umgang der SPD miteinander an Härte und Geschmacklosigkeit wenig vermissen lässt. Gerade die Äußerungen der Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordneten Ulli Nissen sind da ein Negativbeispiel, von dem ich hoffe, dass es uns alle zum Nachdenken angeregt hat, und von dem ich hoffe, dass dieses Nachdenken dazu führt, dass wir in demokratischen Auseinandersetzungen solche Töne in Zukunft unterlassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir GRÜNE wollen uns hier gar nicht als Obermoralapostel aufspielen,

(Zuruf von der FDP: Nein!)

sondern Ihnen einfach ein bisschen von unseren Erfahrungen berichten, denn wir GRÜNE haben ja durchaus Erfahrungen mit der einen oder anderen harten innerparteilichen Auseinandersetzung.

(Zuruf von der SPD: Das ist richtig!)

Ich kann Ihnen nur empfehlen, solche innerparteilichen Auseinandersetzungen auch zu führen.Auch diese Streite gehören zum Wesen unserer Demokratie.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Innerparteiliche Diskussionen und Streite in der Sache sind wichtig für Parteien, und sie können durchaus manchmal etwas härter zur Sache gehen. Parteiausschlussverfahren aber – so finde zumindest ich – sind kein probates Mittel zur Lösung von politischen Auseinandersetzungen, von Richtungsstreiten und Flügelkämpfen. Sie verhärten nur die Fronten und führen nicht zur Lösung von Konflikten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass die CDU inzwischen auch die Freude an der innerparteilichen Auseinandersetzung entdeckt hat und diese nicht nur bei anderen einfordert, sondern sie in letzter Zeit auch selbst zelebriert.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Axel Wintermeyer (CDU): Haben wir immer schon!)

Es mehren sich die kritischen Töne aus der CDU gegenüber der eigenen Führung,

(Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

insbesondere gegenüber dem Ministerpräsidenten. Bei der Listenaufstellung für die Europawahl hat die CDUParteibasis – wir wussten bislang kaum, dass es sie gibt –

(Zuruf des Abg.Axel Wintermeyer (CDU))