Es wurde gelegentlich vermutet, dass hier noch etwas im Handstreich erledigt werden sollte. Dies ist aber sachlich nicht begründet, da doch die Vereinbarung im Wesentlichen die Ziele des Landtagsbeschlusses vom 02.07.2007 umsetzt.
In der Verantwortung, nicht nur die ökologischen Gesichtspunkte flussabwärts zu bewerten, sondern auch die Folgen für die Arbeitnehmer in der Kaliproduktion und für die Menschen, die um ihre gesicherte und preiswerte Trinkwasserversorgung in der Region bangen, und im Interesse, an der Sache orientiert einen weitgehend gemeinsamen Beschluss in dieser Angelegenheit herbeizuführen, beantrage ich die Überweisung aller Anträge in dieser Sache an den Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank,Herr von Zech.– Das war die erste Rede des Kollegen von Zech im Landtag.Herzlichen Glückwunsch.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist in einigen Redebeiträgen, sowohl in de
nen von CDU und FDP als auch in denen von Mitgliedern der SPD-Fraktion, durchaus sehr deutlich geworden, dass der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags auf der Grundlage des gemeinsamen Beschlusses des Landtags vom 2. Juli 2007 erfolgt ist – und auch zu erfolgen hatte; denn es gab den Auftrag an die Landesregierung, einen solchen Vertrag auszuhandeln.
Aber Sie wissen ebenfalls, dass sich in den Verhandlungen des laufenden Verfahrens herausgestellt hat – nicht nur durch die Gespräche am runden Tisch, sondern auch durch das Gutachten von Frau Prof. Böhm –, dass sich die Voraussetzungen geändert haben. Man hat nämlich festgestellt, dass das Versenken im Plattendolomit auf Dauer nicht möglich sein wird, dass wir dadurch ganz andere Grundlagen haben und dass wir ganz anders damit umgehen müssen, wenn wir über Maßnahmenkataloge, Maßnahmenkonzepte und eine Gesamtstrategie für die Zukunft befinden wollen.
Deshalb ist es mir ganz wichtig, noch einmal festzustellen, dass aus Sicht der Landesregierung auf der einen Seite selbstverständlich das Thema „Ökologie und Verbesserung der Gewässerstandards“ zu beachten ist, es aber auf der anderen Seite ebenso dazugehört, dass wir das in einen ausgewogenen Zusammenhang mit dem Thema „Arbeitsplätze vor Ort“ bringen, es also gemeinsam betrachten müssen.
Wie Sie alle wissen, ist das keine leichte Aufgabe. Das erfordert hohe Anstrengungen von allen Beteiligten. Deshalb ist genau dieser Punkt in den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit eingeflossen: Wir haben auf der einen Seite eine verlässliche Grundlage und auf der anderen Seite ganz klare Ziele vereinbart.
Die Verhandlungen waren vor allem dadurch geprägt, dass man sich mit der Problematik auseinandersetzte,dass eine Versenkung in den Plattendolomit wahrscheinlich nicht mehr in dem Umfang möglich sein wird, wie man es bei der Beschlussfassung des Landtags noch erwartet hatte.
Deswegen ist es uns ganz wichtig, dass wir nun zu einer ganzheitlichen Neuregelung der Entsorgung der flüssigen Produktionsrückstände kommen können, dass wir gleichzeitig die Einbindung des runden Tischs und des Unternehmens haben und dass wir im öffentlich-rechtlichen Vertrag klare Voraussetzungen, aber auch feste Zeitpunkte für das, was passieren soll, festgelegt haben.
Natürlich kann man darüber streiten, wie ausführlich wer im Vorfeld informiert werden muss. Ich glaube, das sollten wir nicht im Klein-Klein machen; denn der runde Tisch ist einbezogen worden. Wir wissen, dass es in Niedersachsen zwar nach wie vor Vorbehalte gegen eine Teilnahme gibt. Aber alle Anrainerländer sind mit dabei und bleiben selbstverständlich weiter eingeladen.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Mitglieder des runden Tischs und seinen Vorsitzenden aussprechen; denn es gibt kaum irgendwo ein solch transparentes Verfahren wie bei diesem runden Tisch. Es wird sogar im Internet dargestellt. Somit haben alle die Möglichkeit – auch diejenigen, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht direkt teilnehmen; das mag für einige Kollegen aus Niedersachsen vielleicht zutreffen –, sich direkt darüber zu informieren, was am runden Tisch passiert, wie damit umgegangen wird und wie wir gemeinsam weiter verfahren wollen. Deswegen bedanke ich mich ganz herzlich bei allen Beteiligten des runden Tisches.
(Beifall bei der CDU – Axel Wintermeyer (CDU), an Willi van Ooyen (DIE LINKE) gerichtet: Das ist ein anderer runder Tisch! Nicht so einer, wie Sie ihn kennen! – Gegenruf des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE): Herr Wintermeyer, vielleicht nähern wir uns einander an und werden die Demokratie neu erfinden!)
Wir sind jetzt in der Situation, dass sich K+S verpflichtet hat, bis zum 31. Mai eine Gesamtstrategie, einen Maßnahmenkatalog vorzulegen, über den dann selbstverständlich – genau das ist in der Protokollerklärung festgelegt worden – auch mit dem runden Tisch diskutiert wird. Die Diskussion über die Vorschläge, die bisher am runden Tisch gesammelt wurden,die aber im Moment alle noch nicht so weit sind, dass man sie – zur Umsetzung – in einen Vertrag hätte schreiben können, erfolgt selbstverständlich in der Gesamtbetrachtung mit dem runden Tisch. Es wird eine gemeinsame Gesamtstrategie entwickelt, und es bleibt auch weiterhin ein transparentes Verfahren bestehen.
Sehr geehrte Frau Kollegin Erfurth, ich habe schon in der Fragestunde versucht, Ihnen zu erläutern, wie mit dem Thema „Härtegrad des Wassers“ umgegangen wird und wie das Problem gelöst werden soll.Wir haben auf der einen Seite im öffentlich-rechtlichen Vertrag ein Ziel formuliert.Auf der anderen Seite heißt es aber auch, dass wir in der Gesamtbetrachtung darauf schauen müssen, zu welchen unterschiedlichen Zeitpunkten die Erlaubnisse auslaufen und wie wir die verschiedenen Aspekte, z. B. den Härtegrad des Wassers und anderes, dort hineinnehmen.
Die verschiedenen Antragsteller in diesem Haus gehen deswegen – meines Erachtens fälschlicherweise – immer noch davon aus, dass das Ziel eine Festlegung ist. Ich habe schon in der Fragestunde gesagt, dass es zwar eine Zielbestimmung im öffentlichen Vertrag gibt, dass aber gesetzliche Rahmenbedingungen und damit Prüfungen, wenn eine Erlaubnis ausläuft, genauso mit aufgenommen werden und dass das anhand der gesetzlichen Kriterien zu überprüfen ist.
Aber es bleibt unser aller Ziel, auf der einen Seite sicherzustellen, dass die Kaliproduktion weiterhin erfolgt, und auf der anderen Seite dafür zu sorgen, dass die Gewässergüte besser wird.
Deswegen will ich noch einmal festhalten:Wenn wir es erreicht haben, dass in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgeschrieben ist, dass 360 Millionen c in die Verbesserung der Gewässerqualität und somit in andere Produktionsmöglichkeiten und in technische Verbesserungen investiert werden, ist das anzuerkennen.
Das ist ein wichtiger Erfolg, und es zeigt ebenfalls, dass sich das Unternehmen beteiligen muss und auch in der Zukunft dazu aufgefordert ist, gerade weil es auf dem Weltmarkt gut dasteht und sehr positive Entwicklungen aufweist. Gleichzeitig ist es aufgefordert, am Standort Verbesserungen für die Umwelt und für die Menschen, die dort leben, zu erreichen. Wir wollen aber auch gemeinsam die Arbeitsplätze dort erhalten.
Deswegen kann ich Ihnen nur anbieten, dass wir im Ausschuss über die Anträge, gern auch im Detail, debattieren. Es bleibt dennoch das klare Ziel der Landesregierung, zwar die ökologischen Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, aber selbstverständlich auch neue Fakten zur
Kenntnis zu nehmen. Wenn wir wissen, dass die Versenkung in den Plattendolomit so nicht fortgeführt werden kann, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir dort neue Möglichkeiten brauchen, die genauso mit aufzunehmen und in die Überlegungen einzubeziehen sind, damit daraus eine Gesamtstrategie entwickelt werden kann.
Ich würde das gerne erst noch zu Ende führen. – Dass wir nicht an jeder Stelle der Gesamtstrategie immer einer Meinung sein müssen, wird sich möglicherweise in dem Gespräch zeigen. Dort sollten aber klare und feste Vereinbarungen getroffen werden, in welcher zeitlichen Abfolge das zu erfolgen hat. Da soll nichts auf den SanktNimmerleins-Tag verschoben werden. Vielmehr ist der 31. Mai 2009 das nächste Datum. Wir gehen davon aus, dass dann der Maßnahmenkatalog vorgelegt wird,den wir uns anschauen, um zu prüfen: Was findet sich davon am runden Tisch wieder, und wie passt das in die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinein? Das halte ich für das richtige und für ein ganz transparentes Verfahren.Wir wollen das so weiterführen. Ich hoffe, alle Beteiligten am runden Tisch werden das mit uns tun.
Ich will ausdrücklich noch einmal Folgendes sagen: Ich lade alle Anrainerstaaten der Werra und der Weser ein, mit dazuzukommen. Selbstverständlich werden wir auch die Kollegen von dort weiter auf dem Laufenden halten. Aber es wäre schön, wenn sie vor Ort mit Platz nehmen würden und wir nicht immer nur Einladungen aussprechen würden. Das ist die ganzen Jahre erfolgt. Es wäre schön, wenn tatsächlich alle daran teilnehmen würden.
Eine Anmerkung möchte ich machen. Sie sprachen davon, dass Druck zum Handeln vorhanden war, weil die Laugenverpressung so nicht mehr weiter durchgeführt werden konnte. Herr Fritsche hat bereits im Februar 2007 darauf hingewiesen, dass das so nicht mehr geht. Der Druck zum Handeln bestand also schon ziemlich lange.
Zum anderen hätte ich wenigstens gern einen klitzekleinen Hinweis darauf, wie Sie denn die 400 oder 500 mg Chlorid je Liter erreichen wollen, wenn Sie die Halden nicht unter Tage verbringen.Ich will nur einen Hinweis erhalten, das muss noch keine fertige Lösung sein.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie die Ergebnisse des Gutachtens von Frau Prof. Böhm schon im Vorhinein gekannt. Das ist interessant.
Wir gehen weiter den Weg, dass wir uns, wenn Fragestellungen auftauchen,zu den konkreten Fragestellungen Experten suchen und ein Gutachten fertigen lassen. Danach werden die Ergebnisse des Gutachtens in die Überlegungen einbezogen. Das ist mit Sicherheit der richtige Weg. Damit wird man gemeinsam zu vernünftigen Ergebnissen kommen.
Frau Ministerin, danke schön. – Es besteht Einvernehmen, dass alle Initiativen dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz überwiesen werden und wir das dort dann beraten? – Ich schlage auch gleich vor, dass wir zu der Sitzung den Leiter des runden Tisches einladen. Denn das würde die Beratungsgrundlage erweitern. Das Einvernehmen vorausgesetzt, schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für ein Zwölftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes – Drucks. 18/313 zu Drucks. 18/264 –
Zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Zwölftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes – Drucks. 18/314 zu Drucks. 18/283 –
Herr Präsident! Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag Drucks. 18/305 sind dem Ältestenrat in der 6. Plenarsitzung am 31. März 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.