Protocol of the Session on June 8, 2011

Hessen muss mehr denn je auf den sinnvollen und notwendigen Einsatz der knappen Haushaltsmittel achten. Das schreibt uns nicht nur der Landesrechnungshof ins Buch, sondern diese Meinung vertritt auch die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger.

Gleichzeitig erfüllt Hessen weiterhin den gesetzlichen Auftrag in der Schwangerschaftskonfliktberatung. Es bleibt bei dem breiten und flächendeckenden Beratungsangebot im ganzen Land, mit 152 Beratungspersonalstellen. Meine Damen und Herren, wir bleiben auch bei den hohen Standards, die uns auch zukünftig in der Spitzengruppe der Bundesländer halten werden. Alle anderen Detailfragen sollten wir dann im Ausschuss im Zuge der Gesetzesberatung weiter besprechen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Frank Blech- schmidt (FDP))

Vielen Dank, Frau Kollegin Ravensburg. – Nun hat sich Herr Kollege Mick für eine persönliche Bemerkung nach § 81 unserer Geschäftsordnung zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schott, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich das nicht auf mir sitzen lassen wollte, was Sie mir eben unterstellt haben. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Aber meine geschichtliche Herleitung aus der Zeit von vor 40 Jahren sollte gerade dazu dienen, darzustellen, wie wichtig diese Aufgabe ist. Ich denke, im Rahmen meines Redebeitrags habe ich klargemacht, dass es eine schmerzhafte Aufgabe ist und uns nicht leichtgefallen ist, hier eine Reduzierung vorzunehmen. Ich habe auch dargestellt, dass dort – so hat es auch der Minister ausgeführt – das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

Mir vorzuwerfen, ich hätte mit meinem Hinweis auf die Geschichte des § 218 und auf das Leid, das damit in den Diskussionen der vergangenen 40 Jahre einhergegangen ist, den betroffenen Frauen ins Gesicht geschlagen, das sei zynisch gewesen und also unzulässig – das weise ich in aller Form von mir. Ich denke auch nicht, dass Sie mir unterstellen können, ich hätte das wirklich so gemeint. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU sowie bei Abge- ordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Mick, für diese persönliche Bemerkung. – Wir sind jetzt am Ende der Aussprache angelangt.

Der Gesetzentwurf soll zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, das ist Tagesordnungspunkt 9:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2011/2012 sowie zur Änderung des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes – Drucks. 18/4125 –

Hier hat zur Einbringung Herr Kollege Bauer für die CDU-Fraktion das Wort. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass Regierungsfraktionen einen solchen Gesetzentwurf einbringen.

(Günter Rudolph (SPD): Nein, das ist fast die Regel!)

Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Einbringung durch die Landesregierung mit den einzuhaltenden Fristen eines langen Vorlaufs bedarf und eine kurzfristige Umsetzung dann nicht möglich wäre.

Die vorliegende Anpassung orientiert sich hinsichtlich der linearen Erhöhung an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Landes Hessen für die Jahre 2011 und 2012. Lohnsteigerungen für die Beamtinnen und Beamten bewegen sich immer in einem Spannungsfeld zwischen dem Wunsch, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltung ordentlich zu bezahlen, und der Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Landes. Um dem gerecht zu werden, sollen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge für Beamte dem Tarifabschluss für Angestellte des Landes Hessen zwar angeglichen, aber nicht 1 : 1 übernommen werden.

Wir wollen, dass die Beamten eine Gehaltsverbesserung erfahren. Die Beamtinnen und Beamten werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf selbstverständlich an einer positiven Einkommensentwicklung teilhaben. Die Anpassung tritt etwas später ein, als es für die Tarifbeschäftigten der Fall ist. Auch die Einmalzahlung entfällt. Ja, sie entfällt, aber nicht aus Böswilligkeit, sondern aufgrund der Notwendigkeit, auch bei dieser politischen Entscheidung das Machbare und das Finanzierbare im Blick zu behalten.

Allein die Übernahme der geforderten Einmalzahlung von 360 € würde sich mit rund 44 Millionen € im Etat niederschlagen. Der Gesetzentwurf begründet, dass dies aus Gründen der Haushaltsersparnis nicht gewährt wird.

Meine Damen und Herren, die Betroffenen haben diese Nichtauszahlung bereits deutlich moniert. Dafür habe ich auch Verständnis. In der Argumentation wird aber leider

der Eindruck erweckt, als gäbe es bei den Beamtinnen und Beamten überhaupt keine Gehaltsverbesserungen und als würden dem Land Hessen dank steigender Steuereinnahmen derzeit unbegrenzte Mittel zur Alimentierung seiner Bediensteten zur Verfügung stehen. Das ist aber nicht der Fall. Trotz dieser erfreulichen Entwicklungen bei den Einnahmen schreiben wir keine schwarzen Zahlen – wenn Sie so wollen, findet auch diese Besoldungserhöhung auf Pump statt.

Von dieser Anpassung sind rund 96.000 Beamtinnen und Beamte sowie rund 62.000 Pensionäre betroffen. Daher bringt eine Anpassung nach oben immer nicht unerhebliche Mehrbelastungen für Land und Kommunen mit sich. Deshalb beinhaltet der Gesetzentwurf einen angemessenen Vorschlag.

Die Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge sowie die Anwärtergrundbeträge werden zum 1. Oktober 2011 einheitlich um 1,5 % und zum 1. Oktober 2012 um weitere 2,6 % erhöht. Das ist nicht üppig, kann sich aber durchaus sehen lassen.

Auch in anderen Bundesländern wird nicht aus dem Vollen geschöpft. Bei anderer Gelegenheit habe ich schon einmal darauf hingewiesen: Auch die neue rot-grüne Koalition in Rheinland-Pfalz hat jüngst vereinbart, die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten zukünftig nur noch um 1 % steigen zu lassen. Ist das etwa der Untergang des Abendlandes? Ist das nicht eine Zumutung? Das sind reale Minusrunden bis 2016, weil die Inflationsraten deutlich über dieser Anpassung liegen werden.

Auch hier ist der Ärger bei den Betroffenen sehr groß, und die Interessenvertreter laufen – wie auch in Hessen – Sturm. Aber auch dort sollte man die Kirche im Dorf lassen. Ich glaube, dass in Rheinland-Pfalz ernsthaft um einen Kompromiss zwischen einer angemessenen Bezahlung und dem finanziell Machbaren gerungen wird. Meine Damen und Herren, was ist denn daran verwerflich?

Kommen wir zurück nach Hessen. Für unseren Landeshaushalt bedeutet diese Entscheidung in diesem Jahr zusätzliche Kosten von 21 Millionen €, im nächsten Jahr rund 118 Millionen € und 2013 rund 212 Millionen €. Was bei der Rechnung häufig vergessen wird: Hinzu kommen Pensionsrückstellungen von 250 Millionen €.

Von Betroffenen wurde geäußert, Beamte seien keine Beschäftigten zweiter Klasse, und das stimmt auch. Hessens Beamte werden im Vergleich mit anderen Bundesländern gut bezahlt. Es ist sicher nicht immer eine Lust, im Beamtenstatus im Landesdienst zu sein. Zugegeben, wir haben die höchste Arbeitszeitbelastung. Es ist aber bei Weitem keine Last, den Beamtenstatus zu haben; denn es ist landauf, landab bekannt, er hat seine Vorzüge und seine entsprechenden Vorteile.

Meine Damen und Herren, die Lehrerinnen und Lehrer werden in Hessen gut bezahlt. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten werden ordentlich besoldet und haben auch die beste Ausstattung.

Die zeitversetzte Anpassung, die häufig kritisiert wird, wird häufig als Zumutung empfunden. Wir meinen, sie ist zumutbar. Die Anpassung ist, wie gesagt, ein Kompromiss zwischen dem haushaltspolitisch Vertretbaren und dem zur Anerkennung der Beamtinnen und Beamten Wünschenswerten. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bauer, für die Einbringung. – Nächster Redner ist nun Herr Kollege Rudolph für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bauer, es ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel, dass Sie einen Gesetzentwurf, der nicht ganz wenige Seiten und Artikel umfasst, nicht selbst schreiben, sondern 1 : 1 von der Regierung schreiben lassen. In der Zeit hätten die Beamten auch etwas anderes machen können – ich will das sehr freundlich formulieren –,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

was normalerweise auch deren Aufgabe gewesen wäre. Aber Sie haben es schon angeboten, Herr Innenminister, und wir werden es einmal annehmen, dass Sie auch für uns einen Gesetzentwurf schreiben.

(Minister Boris Rhein: Dann wird die Qualität bes- ser! – Heiterkeit bei der CDU)

Ob die Qualität dadurch besser wird, das sehen wir bei Ihrem Gesetzentwurf. – Das, was Sie hier vorlegen, ist ein erneutes Sonderopfer für die hessischen Beamtinnen und Beamten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie die Forderung, die wir erheben und die sachgerecht ist, nämlich die Tariferhöhungen für die Tarifbeschäftigten analog für die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen, nicht umsetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Beamten im Lande Hessen haben einen Anspruch auf eine angemessene Besoldungserhöhung; denn auch für Beamtinnen und Beamte steigen beispielsweise die Lebenshaltungskosten. Auch das ist ein Faktor, den man nicht so ignorieren kann, wie Sie es tun. Aber es entspricht nicht der Realität.

Deswegen dürfen Sie sich nicht wundern, wenn in den letzten Wochen Kritik deutlich wird. Herr Innenminister, was sagen Sie dem Feuerwehrbeamten, der uns wie andere auch anschreibt und sagt, im „Florian“ – das ist die Fachzeitschrift aus dem Innenministerium für den Bereich der Feuerwehren – loben Sie ihn mit hehren Worten für seinen Einsatz, der dann aber von Ihnen, wenn es um Besoldungserhöhungen geht, sträflich vernachlässigt wird?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Herr Innenminister, was sagen Sie den Polizeibeamtinnen und -beamten, die Sie bei der Kriminalitätsstatistik zu Recht für ihren tollen Einsatz für Demokratie, Freiheit und Recht loben, die aber bei Besoldungserhöhungen permanent benachteiligt werden? Was sagen Sie diesen Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Alexander Bauer (CDU): Wir haben die bestbezahlten Beamten!)

Meine Damen und Herren, Personal verursacht Kosten, natürlich. Aber wenn Sie das als Kostenfaktor sehen, dann ist das eine Beleidigung der Arbeit, die die Beamtinnen und Beamten und die Tarifbeschäftigten für das Land Hessen tun. Natürlich müssen sie angemessen besoldet

werden. Was Sie machen, ist deswegen ein erneutes Sonderopfer. Es ist ungerecht und in der Form sozial nicht akzeptabel.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)

Sie sind auch nicht in der Lage, zu differenzieren. Der Wegfall der Einmalzahlung von 360 € tut insbesondere Beamten im mittleren Dienst weh. Unterhalten Sie sich mit Justizvollzugsbeamten, die A 6 oder A 7 haben. Die 360 € gehen auch wieder in den Konsum. Die werden nicht angespart, um auf den Golfplatz zu gehen – jetzt kann ich es sagen –

(Heiterkeit – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Das gibt eine nachträgliche Rüge von Herrn Lortz!)

oder ähnliche Sachen zu machen. Das kann man machen, dagegen habe ich nichts. Aber man muss die Lebenswirklichkeit im Auge behalten. Die Einmalzahlung nicht zu gewähren ist schlicht und ergreifend nicht in Ordnung und eine unsoziale Auslese bei den anstehenden Besoldungserhöhungen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gewerkschaft der Polizei schreibt – da hat sie recht –: längste Wochenarbeitszeit Deutschlands mit 42 Stunden, in den letzten Jahren Einschränkungen bei den Sonderzuwendungen, beim Weihnachtsgeld, in den letzten Jahren steigende Inflationsraten und jetzt weniger Geld. Das sind rund 17 % Einkommensverluste in der Besoldungsgruppe A 9 oder A 10. Das ist enorm.

Dann verlangen Sie umgekehrt – ich lasse einmal solche Sachen weg wie die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte, die in Hessen nahezu ausgelöscht werden – –

(Minister Boris Rhein: Ach du liebe Güte!)

Wenn Sie das alles summieren, Herr Innenminister, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Beamtinnen und Beamten den Eindruck haben: Der Dienstherr, also Sie, nimmt es mit dem Alimentationsprinzip nicht ernst. – Die Beamtinnen und Beamten sind keine Verfügungsmasse des Haushalts. Daher müssen Sie dafür sorgen, dass der Staat seine Mitarbeiter ordentlich entlohnen kann. Sie müssen auch dafür sorgen, dass der Staat handlungsfähig ist, beispielsweise über entsprechende Staatseinnahmen. Der Hinweis auf die Schuldenbremse und Ähnliches schlägt an dieser Stelle fehl.