Protocol of the Session on June 7, 2011

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Schork. – Herr Döweling, bitte sehr, Sie können jetzt für die FDP-Fraktion sprechen.

Herr Präsident, vielen Dank! – Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass meine Fraktion grundsätzlich auch zu der bewährten Praxis des Hauses steht und wir hier möglicherweise versuchen können, zu einem gemeinsamen Beschluss zu kommen. Ich denke, da sollten wir natürlich die Anhörung und die Beratungen im Ausschuss abwarten. Grundsätzlich aber würde ich es für sehr begrüßenswert halten, wenn wir hier gemeinsam vorgehen könnten.

Die Stärkung und Förderung des lebensbegleitenden Lernens und der Weiterbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der fühlen wir als FDP-Fraktion uns auch verpflichtet. Vor diesem Hintergrund ist es für uns richtig und wichtig, nun zu einer Fortschreibung des Weiterbildungsgesetzes zu kommen. Hier wird ein Ansatz gegeben, wie man auf die sehr unterschiedliche strukturelle Entwicklung unseres Landes, auf den sehr unterschiedlichen Bedarf an Weiterbildung in den verschiedenen Regionen eingehen kann. Ein ganz wichtiger Eckpfeiler dabei ist für uns, die Erfolgsgeschichte des Hessencampus eindeutig festzustellen und fortzuschreiben.

Herr van Ooyen, Sie schütteln schon wieder den Kopf.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Entweder haben Sie das System des Hessencampus nicht so ganz erfasst, oder möglicherweise versuchen Sie überall eine kleine Revolution, auch in der Weiterbildung.

(Janine Wissler (DIE LINKE): In allen Bereichen!)

Der Hessencampus ist eine ausgesprochen gute Idee. Das wird auch bundesweit anerkannt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben hier durchaus eine Pionierrolle eingenommen, abgeschaut bei oder angeregt durch unsere Partnerregion Wisconsin. Das ist eine außerordentlich gute Idee.

Aber Kollege Schork hat richtigerweise gesagt: Wir haben dort in verschiedenen Regionen ein zartes Pflänzlein geschaffen, und wir haben klar gesagt, wenn dieses Pflänzlein ein stattlicher Baum geworden ist, wollen wir, dass dieser Baum selbstständig leben kann, ohne dass wir ihn weiterhin finanziell bewässern.

Das ist sicherlich noch nicht überall der stattliche Baum, aber das Ganze ist auf einem sehr guten Weg dazu. Deswegen ist es durchaus angemessen, wenn wir so verfahren, wie wir das hier im Gesetz festschreiben.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Fernerhin wird auch die Rolle der beruflichen Schulen, der selbstständigen beruflichen Schulen, die nun durch das Schulgesetz, das wir morgen abschließend beraten werden, im Rahmen des Hessencampus endlich eine Rechtsfähigkeit erhalten können, sehr genau festgelegt und ausdifferenziert. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, der zum Vorteil aller Beteiligten ist. Denn die beruflichen Schulen haben im Hessencampus eine sehr wichtige Rolle.

Aber es ist natürlich darauf zu achten – das ist ein wichtiges Anliegen der freien Träger –, dass wir hier keine Konkurrenzsituation zwischen staatlich subventionierten Angeboten und freien Angeboten auf dem Weiterbildungsmarkt bekommen.

(Beifall des Abg. Hugo Klein (Freigericht) (CDU))

Das wird in diesem Gesetz und auch im Hessischen Schulgesetz, das wir morgen beraten werden, aus meiner Sicht sehr gut geregelt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Ich finde, man muss durchaus erwähnen, dass der Stand der Weiterbildung – Herr Kollege Schork hat das an Beispielen deutlich gemacht –, der Stand an Unterrichtsstunden, der durch das Land Hessen für die Volkshochschulen, für die freien Träger und für Burg Fürsteneck finanziert wird, gehalten wird, auch die Honorarsätze für diese Stunden. Das ist in Zeiten knapper Kassen und in Zeiten einer Schuldenbremse, die übrigens auch von den beiden anderen Fraktionen beschlossen wurde, eine ganz beachtliche Leistung. Hier muss man gegeneinander abwägen und in den Beratungen sehen, ob sie vielleicht doch sagen können: Das ist eine ganze Menge, das ist so erstrebenswert, dass wir es mit Zustimmung versehen sollten. – Aus unserer Sicht ist es das jedenfalls.

(Beifall bei FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Grundsätzlich gehen wir mit dem Gesetzentwurf auf einige technische Neuerungen ein, z. B. auf das E-Learning mit Internetplattformen, die auch im regulären Schulbetrieb immer mehr ihren Weg finden, aber genauso bei der Weiterbildung. Gerade in ländlichen Räumen könnte sie ein sehr zukunftsweisender Weg sein, dass nicht mehr die Leute zum Lernangebot kommen, sondern dass das Lernangebot zu den Leuten nach Hause kommt. Das ist eine fortschrittliche Geschichte, die wir hier entsprechend berücksichtigt finden.

Von daher kann ich nur sagen: Dieses Hessische Weiterbildungsgesetz trägt in dieser Entwurfsfassung aus unserer Sicht den Anforderungen unseres Bundeslandes Rechnung, sowohl den strukturellen als auch den demografischen Anforderungen, und natürlich auch dem lebenslangen Lernen, das in unserer Gesellschaft immer wichtiger werden wird. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen und im Ausschuss konstruktiv versuchen, Sie mit ins Boot zu holen, damit wir zu einer einvernehmlichen Regelung kommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Danke sehr, Herr Döweling. – Wir sind damit am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes.

Dieser Gesetzentwurf wird dem Kulturpolitischen Ausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen. – So beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Neuregelung des Gaststättenrechts und zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach Art. 238 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften – Drucks. 18/4098 –

Fast akzentfrei gelesen.

(Heiterkeit und Beifall)

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs darf ich Herrn Staatssekretär Saebisch das Wort erteilen. Fünf Minuten Redezeit sind vorgesehen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die große Freude und Ehre, Ihnen heute an diesem wunderschönen Sommertag das erste Hessische Gaststättengesetz einbringen zu dürfen. Dieses erste Hessische Gaststättengesetz ist möglich geworden durch eine wegweisende Entscheidung des Bundes und der Länder, die Föderalismusreform I, die uns jetzt in die Lage versetzt, das Gaststättenrecht in Hessen selbst zu regeln.

Herr Al-Wazir, wir haben bisher noch immer keine Becher auf dem Tisch, auch keine Gläser, und es ist auch keine Gaststätte, sondern ein Parlament. Nichtsdestotrotz ist es ein wichtiges und ernstes Thema, insbesondere ein wichtiges und ernstes Thema für die vielen Gastwirte in Hessen, diesen nicht zu unterschätzenden Zweig unserer Wirtschaft. Das sind übrigens auch Orte, an denen man

sich gerne trifft, niederlässt und das eine oder andere bespricht.

(Günter Rudolph (SPD): Wirtschaft kommt von Wirtschaft!)

In der Tat. Wirtschaft kommt nicht nur von Gastwirtschaft, aber es hat etwas damit zu tun, Herr Abg. Rudolph.

Deswegen ist die Landesregierung hier aktiv geworden und hat dieses erste Hessische Gaststättengesetz vorgelegt. Da diese Landesregierung sich Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung auf ihre Fahnen geschrieben hat – –

(Günter Rudolph (SPD): Ach! Das ist etwas Neues!)

Das ist nichts Neues, sondern das ist seit längerer Zeit ein Zustand, den Sie in jedem Plenum bewundern können, Herr Abg. Rudolph.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Rudolph (SPD): Deshalb beraten wir auch permanent Gesetze! Jawohl!)

Herr Abg. Rudolph, man muss die Gesetze lesen und auch verstehen. Dann weiß man, warum man Verwaltungsvereinfachung nur durch Gesetz anordnen kann, weil man die Gesetze, die Verwaltungserschwerungen vorgesehen haben, erst einmal aufheben muss.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Genau dies tun wir mit dem Hessischen Gaststättengesetz. Das Hessische Gaststättengesetz sieht in Zukunft nur noch eine Anzeige- und keine Erlaubnispflicht mehr für das Betreiben einer Gaststätte vor. Mit einer sechswöchigen Vorlaufzeit für die Anzeige des Betriebs einer Gaststätte wird die kommunale Behörde in die Lage versetzt, zu prüfen, ob der Antragsteller bzw. der Anzeigende – Antragsteller ist er nicht mehr – tatsächlich die Zuverlässigkeit hat, eine solche Gaststätte zu betreiben.

Ich bin der Meinung, dass man damit endgültig einen Anachronismus auflöst, den wir seit dem Jahr 2005 haben, dass für Gaststätten, die keine alkoholischen Getränke ausschenken, diese Anzeigepflicht bereits besteht und die Erlaubnispflicht nur noch für Gaststätten mit alkoholischen Getränken besteht. Da wir aber nicht nur in den letzten Tagen, sondern auch Wochen wissen, dass meist das gefährlicher ist, was auf dem Teller ist, als das, was im Glas ist

(Wilhelm Dietzel (CDU): Ab und zu!)

ab und zu, Herr Kollege Dietzel –, gibt es für diesen Anachronismus sicherlich keinen Grund mehr. Deswegen legen wir Ihnen diesen Gesetzentwurf mit dieser Regelung vor.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Wenn wir zukünftig die Anzeigepflicht in Hessen haben, müssen wir im Gegenzug natürlich die Instrumente der Gefahrenabwehr zusätzlich verbessern. Herr Rudolph, jetzt kommen Sie als Innenpolitiker ins Spiel. Das heißt, wir wollen das Vorschubleisten des Alkoholkonsums als Annahme der Unzuverlässigkeit in das Gesetz aufnehmen. Das ist so vorgesehen. Außerdem haben wir ein ausdrückliches und bußgeldbewehrtes Verbot von FlatratePartys und sonstigen Billigalkoholveranstaltungen in diesem Gesetz vorgesehen.

(Günter Rudolph (SPD): Es gibt in jedem Gesetz etwas Vernünftiges!)

Denjenigen in den Oppositionsfraktionen, die meinen, diese landesgesetzliche Regelung sei überflüssig, weil bereits eine bundesgesetzliche Regelung besteht, insbesondere der GRÜNEN-Fraktion sage ich: Wir haben hier ausdrücklich eine Konkretisierung des Verursacherbegriffs vorgenommen, sodass wir der Meinung sind, dass diese landesgesetzliche Klarstellung sehr wohl sehr sinnvoll ist und dass das keine Showvorschrift ist, wie Sie es genannt haben, sondern eine sinnvolle und klare Regelung, die zur Klarstellung und Rechtssicherheit beiträgt.

Wir haben weiter – das ist mir sehr wichtig, gerade in dieser wunderschönen Jahreszeit, wo sich der eine oder andere gerne am Ende einer Plenarsitzung in eine Straußwirtschaft setzen möchte, aber das Problem hat, dass die 40 Sitzplätze, die bisher vorgesehen sind, schon belegt sind – ausdrücklich die Straußwirtschaften den normalen Gastwirtschaften gleichgestellt. Es wird in Zukunft keine Sitzplatzbeschränkungen mehr geben. Es wird in den Straußwirtschaften auch möglich sein, ein warmes Essen zu sich zu nehmen. Auch das ist eine Verbesserung.