Protocol of the Session on May 18, 2011

(Holger Bellino (CDU): Das muss aber nicht sein!)

Der deutliche Rückgang von 820 Ausländerpetitionen im Jahre 1999/2000 bis auf 271 Petitionen im Jahre 2010 ist auf die zahlreichen positiven Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelungen für ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige, aber auch maßgeblich auf die geänderte Rechtsprechung für afghanische Staatsangehörige zurückzuführen, was in einem Beispielfall auch in unserem Bericht steht. Im Berichtszeitraum erfolgte zudem eine Änderung der Voraussetzungen für die Behandlung eines Falles in der beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelten Härtefallkommission.

Bei der erstmals im Februar 2006 in Kassel angebotenen Bürgersprechstunde wird den Bürgerinnen und Bürgern in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit gegeben, sich in einem persönlichen Gespräch über die Arbeit des Petitionsausschusses zu informieren und eine Petition einzureichen oder dies zu überlegen. Die zehn angebotenen Bürgersprechstunden fanden, wie auch in der Vergangenheit, wieder großes Interesse. Vorrangig wurden baurechtliche Angelegenheiten, Beschwerden über Jugendämter, Jobcenter sowie die überlange Dauer gerichtlicher Verfahren vorgetragen. Wir haben den Eindruck, dass die Bürgerinnen und Bürger es zu schätzen wissen, dass wir ihnen ein offenes Ohr schenken. Aufgrund der überwiegend positiven Resonanz werden wir auch weiterhin an der Durchführung der Bürgersprechstunden festhalten.

Der Petitionsausschuss präsentierte sich sowohl beim Hessentag 2009 in Langenselbold als auch 2010 in Stadtallendorf wieder im Rahmen des Gesamtprojekts der Kanzlei des Hessischen Landtags und stand den Besucherinnen und Besuchern des Hessentags für Informationen, Anregungen und Kritik zur Verfügung. Es wurden zahlreiche Gespräche geführt, in denen uns manche kritische

und viele überlegenswerte Anregungen gegeben wurden. Die Präsenz auf dem Hessentag ist uns sehr wichtig, weil sie den Bürgerinnen und Bürgern neben den Bürgersprechstunden Gelegenheit bietet, sich mit ihren Anliegen unmittelbar an die Volksvertretung zu wenden. Die auf dem Hessentag geführten Gespräche spiegeln die Probleme wider, die die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen und die uns immer wieder vor Augen halten, welche Erwartungen an uns gestellt werden und welche Verantwortung wir tragen. Dabei spielen Zukunftsängste eine immer größere Rolle.

Eines scheint mir bereits vorab festzustehen: Wir Volksvertreterinnen und Volksvertreter müssen nach meiner Auffassung erheblich höhere Anstrengungen unternehmen und Initiativen ergreifen, um dem Ausschuss des Volkes mehr Gehör und Gewicht zu geben. Gestützt wird meine Ansicht durch die wieder durchgeführten Meinungsumfragen, die die Ergebnisse der letzten Jahre bestätigen. Danach nahmen in Langenselbold 990 und in Stadtallendorf 741 Besucherinnen und Besucher an der Umfrage teil. Die Ergebnisse überraschen nach meiner Auffassung nicht. Dass lediglich etwa 10 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits einmal eine Petition eingereicht haben, liegt zum Teil auch darin begründet, dass sich nur rund 20 % der Teilnehmer ausreichend über das Petitionsrecht informiert fühlen. Die Tatsache, dass sich immerhin 93 % bis 94 % für Bürgersprechstunden aussprechen, zeigt ebenfalls den großen Beratungs- und Informationsbedarf.

Informationsdefizite zur Arbeit des Ausschusses, der deutliche Wunsch nach Bürgersprechstunden, die vom Ausschuss seit einiger Zeit regelmäßig durchgeführt werden, der Wunsch nach Öffentlichkeit der Sitzungen bei Themen von allgemeinem Interesse – dies äußern immerhin 87 % bzw. 83 % – und nicht zuletzt die Möglichkeit, Petitionen auch elektronisch einzureichen, zählten auch bei den Hessentagen wieder zu den Themenschwerpunkten und sollten uns zu weiteren Überlegungen Anlass geben.

Am 3. und 4. Februar 2010 haben sich die Obleute der Fraktionen des hessischen Petitionsausschusses in Bremen und Düsseldorf bei den dortigen Petitionsausschüssen über deren Arbeit informiert und Erfahrungen ausgetauscht. Gesprächsthemen, sowohl in Bremen als auch in Düsseldorf, waren der Umgang mit Online-Petitionen und die Öffentlichkeitsarbeit der Petitionsausschüsse sowie die Behandlung von Ausländerpetitionen und die Beschleunigung des Petitionsverfahrens. Nordrhein-Westfalen hat bereits vor einigen Jahren die Möglichkeit eröffnet, Petitionen online einzureichen, und bisher keine negativen Erfahrungen im Hinblick auf einen Missbrauch dieses Instruments gemacht. Der Anteil der online eingereichten Petitionen liegt dort bei ca. 20 %. Die Öffentlichkeitsarbeit hat auch in Bremen und Düsseldorf einen hohen Stellenwert: Regelmäßige Sprechstunden im Landtag und außerhalb sowie intensiver Kontakt mit der Presse gehören bei beiden Petitionsausschüssen zum Selbstverständnis. Anders als in Hessen liegt weder in Bremen noch in Nordrhein-Westfalen ein besonderer Schwerpunkt der Ausschussarbeit in der Befassung mit Ausländerpetitionen. In Bremen ist deren Anteil gering, in NordrheinWestfalen lag er zum damaligen Zeitpunkt bei ca. 5 %.

Der Petitionsausschuss hat in der Zeit vom 4. bis zum 10. Oktober eine Informationsreise in die Türkei und nach Griechenland durchgeführt. Der Petitionsausschuss konnte vor Ort durch zahlreiche Gespräche mit den deutschen Auslandsvertretungen und den jeweiligen Regie

rungsvertretern sowie mit Flüchtlings- und Hilfsorganisationen einen unmittelbaren Eindruck sowie einen Einblick in die dortigen Verhältnisse gewinnen. Diese Erkenntnisse werden die Arbeit des Petitionsausschusses künftig beeinflussen und bei der Entscheidungsfindung von Bedeutung sein.

Vom 26. bis zum 28. September fand die Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder mit den Bürgerbeauftragten aus der Bundesrepublik Deutschland und dem deutschsprachigen Raum Europas in Schwerin statt. Hauptthemen waren die Anbindung neuer Technologien im Petitionsverfahren und die Form der Kommunikation mit den Petenten, insbesondere in Bezug auf verständliche, adressatenorientierte Sprache – ich denke, da haben wir auch noch einiges nachzuholen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Einzelfragen zur Petitionsbearbeitung beraten.

Ein Ausblick, meine Damen und Herren: Auch im dritten Jahr der 18. Wahlperiode müssen wir bestrebt sein, den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern, die unsere Hilfe und Unterstützung suchen, zu intensivieren – im persönlichen Kontakt des Ansprechpartners, in Bürgersprechstunden und auf dem Hessentag. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, das Petitionsrecht, das anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte ist, auch in Anspruch zu nehmen. Wir müssen akzeptieren und uns darauf einstellen, dass die Kommunikation mit dem Landtag nicht mehr nur schriftlich in Briefform, sondern auch vermehrt auf elektronischem Wege erfolgt.

Für die kollegiale Zusammenarbeit im Petitionsausschuss bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen, den Obleuten und meinem Stellvertreter Herrn Reuscher recht herzlich. Mein Dank gilt auch allen anderen, die unsere Arbeit unterstützt und mitgetragen oder erst ermöglicht haben – in vorderster Linie also dem Petitionsbereich unter der Leitung von Frau Bachmann und Herrn Beck, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien sowie Frau Schnier vom Stenografischen Dienst. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Allgemeiner Beifall)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Cárdenas. – Das Wort hat Frau Abg. Öztürk vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich zu Beginn meiner Rede den Dankesbekundungen anschließen und recht herzlich beim Petitionsbereich – und zwar bei Frau Bachmann, Herrn Beck, Frau Brink, Frau Bicking und Herrn Dingeldein – bedanken, denn in einem solchen Ausschuss, der sehr wichtig ist, ist eine fach- und sachgerechte Unterstützung unentbehrlich. Diese haben wir immer erhalten, deswegen an dieser Stelle dafür ein Dankeschön.

(Allgemeiner Beifall)

Auch ein Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, insbesondere an Frau RufHilscher, weil wir heute hier auch erfahren haben, dass die Ausländerpetitionen ein Schwerpunkt sind. Das heißt, sie hat sehr viel mit uns zu tun und konnte uns in vielen Fäl

len im Vorfeld sehr gut beraten. Mein herzlicher Dank an die Mitarbeiter des Ministeriums

(Allgemeiner Beifall)

und natürlich auch an die Kolleginnen und Kollegen; denn, wie wir eben auch erfahren haben, ist der Petitionsausschuss schon ein ganz besonderer Ausschuss: Es ist der einzige Ausschuss, in dem sich der hessische Einwohner unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft und seinem Status an den Hessischen Landtag wenden kann, und das macht er durch den Petitionsausschuss. Daher sind wir als Abgeordnete und Mitglieder des Petitionsausschusses immer sehr daran interessiert, dass wir fraktionsübergreifend an der Sache orientiert arbeiten und den Einzelfällen auch gerecht werden können. Das ist eine Verantwortung, die wir alle gemeinsam tragen, und ich glaube, dass wir das auch in Zukunft weiterhin so handhaben werden, meine Damen und Herren.

Es ist zu beobachten, wie Frau Vorsitzende Cárdenas bereits gesagt hat, dass die Eingaben in den letzten Jahren zurückgehen. Ungefähr 10 % der Befragten auf dem Hessentag haben eingeräumt, eine Petition eingereicht zu haben, und 20 % fühlten sich bisher gar nicht ausreichend informiert. Daher möchte ich unterstreichen und zustimmen, dass wir in der Bekanntmachung des Petitionsrechts noch viel aufholen müssen.

Die Bürgersprechstunden sind ein gutes Instrument, das wir anwenden. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern sehr rege besucht. Von daher gesehen, glaube ich, dass wir weiterhin konstruktiv daran arbeiten sollten. Die Bürgersprechstunden sollten in ganz Hessen angeboten werden, denn sie sind ein gutes Instrument. Wir werden weiterhin versuchen, das Petitionsrecht publik zu machen.

Wir haben eben gehört, dass von den 2.240 Eingaben nur 423 positiv oder teilweise positiv entschieden wurden. Hier sehe ich einen Nachholbedarf. Wir haben das Instrument der Berücksichtigung. Von dem Vorschlag, dass ein bestimmter Einzelfall berücksichtigt werden soll, haben wir als hessischer Petitionsausschuss bisher zu selten Gebrauch gemacht. Ich denke, dass wir in den nächsten Jahren öfter „Berücksichtigung“ vorschlagen sollten. Die Delegationsreise nach Bremen und nach NRW hat gezeigt, dass dort von diesem Instrument öfter Gebrauch gemacht wird. Daher sehe ich an der Stelle bei uns in Hessen Handlungsbedarf.

Was die Ausländerpetitionen betrifft, haben wir erfahren, dass es in den anderen Ländern nicht so ist wie bei uns. Bei uns in Hessen liegt ein Schwerpunkt bei den Ausländerpetitionen – auch wenn wir anmerken müssen, dass die Zahl dieser Petitionen zurückgegangen ist. Im Jahr 2000 machten die Ausländerpetitionen noch ungefähr 65 % der Petitionen aus, während dieser Anteil im Jahr 2010 auf 20 bis 25 % gesunken ist.

Nichtsdestotrotz kümmern wir uns sehr intensiv um diese Angelegenheiten. Wir stellen dabei immer wieder fest, dass wir nach den gegebenen ausländerrechtlichen Möglichkeiten entscheiden müssen. Auch wenn ein Petent das Gefühl hat, dass wir etwas ändern können, dann können wir das nur tun, wenn es Ermessensspielräume gibt. Manchmal können wir nur einen Blick auf die Angelegenheit werfen. In besonderen Härtefällen können wir die Maßgabe aussprechen, dass die Härtefallkommission angerufen werden soll. Ansonsten haben wir außerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten natürlich keine Chance. Das ist immer wieder zu unterstreichen und auch den Peten

ten klarzumachen, damit keine Enttäuschungen entstehen.

Sollte man aber in brisanten politischen Situationen als Abgeordnete der Meinung sein, dass da etwas gemacht werden muss, dann haben wir die Möglichkeit, mittels einer parlamentarischen Initiative beispielsweise einen Abschiebestopp in bestimmte Länder zu fordern. Das haben die GRÜNEN in zwei Fällen gemacht. Wir haben zum einen einen Abschiebestopp in den Iran und zum anderen einen Abschiebestopp in das Kosovo gefordert. Wenn wir uns die aktuellen Zahlen anschauen: Die Petitionen betreffend den Iran und das Kosovo sind im Vergleich von 2009 zu 2010 gestiegen. Das heißt, da war durchaus Handlungsbedarf. Es war deshalb richtig, dass man das Instrument der parlamentarischen Initiative genutzt hat.

Wir beschäftigen uns nicht nur mit Ausländerpetitionen. Die anderen Petitionen sind genauso wichtig und genauso intensiv zu behandeln. Von daher gesehen, würde ich mir wünschen, dass wir einfach öfter „Berücksichtigung“ vorschlagen.

Noch ganz kurz eine Anmerkung zur Delegationsreise nach Griechenland. Ich möchte anmerken, dass wir uns bei dieser Delegationsreise ein sehr differenziertes Bild machten und vor Ort feststellen konnten, dass Griechenland mit der Bearbeitung der Anträge durchaus überfordert ist. Sie haben aber nicht nur die Stärkung von Frontex gefordert – so will ich es einmal ausdrücken –, sondern sie hätten gern auch eine Stützung des administrativen Aufbaus erfahren. Das heißt: Wie bearbeitet man Anträge, wie kann man Flüchtlinge, die traumatisiert sind, entsprechend versorgen, wie kann man die Unterbringung gewährleisten? Das sind Fragen, die wir von den Kolleginnen und Kollegen aus Griechenland mitgebracht haben. Da gibt es durchaus Ansätze, an denen man gemeinsam arbeiten kann.

Meine Redezeit ist zu Ende. Ich glaube, die Petitionsarbeit ist eine sehr spannende Arbeit. Sie wird eine sehr spannende Arbeit bleiben. Ich wünsche mir, die konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen, denn es geht um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger – und da sind wir gemeinsam stark.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Öztürk. – Das Wort hat der Abg. Reuscher, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Cárdenas hat als Vorsitzende des Petitionsausschusses einen recht ausführlichen Bericht vorgelegt und die Inhalte und Zahlen genannt. Deshalb brauche ich an dieser Stelle eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Auch ich schließe mich der Einschätzung meiner beiden Vorrednerinnen hinsichtlich der Funktion und der Aufgabe des Petitionsausschusses an. Es gibt wohl kaum eine Einrichtung, auf die die Bürgerinnen und Bürger so viele Hoffnungen setzen und der sie so viel persönliches Vertrauen entgegenbringen wie dem Petitionsausschuss. In kaum einem anderen Ausschuss ist man, glaube ich, näher an den Problemen und Sorgen der Menschen als im Petitionsausschuss.

Das politische Tagesgeschäft spielt im Ausschuss weniger eine Rolle – vielmehr das, was das politische Tagesgeschäft hervorbringt. Gesetze und Regelungen werden von den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land täglich einer Art Praxistest unterzogen. Hierbei geschieht es gelegentlich, dass die Menschen mit dem Ergebnis dieses Praxistests unzufrieden sind und uns dazu eine Rückmeldung in Form von Beschwerde geben. Jeder Abgeordnete kennt das, denn wir erhalten nahezu täglich und ständig aus dem eigenen Wahlkreis solche Rückmeldungen. Wenn sich also Menschen in Form von Petitionen direkt an den Landtag wenden, ist dies ein Ausdruck persönlicher Betroffenheit und Unzufriedenheit mit gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, mit Entscheidungen von Behörden und Verwaltungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.

Die Stärke des Petitionsverfahrens liegt in der Möglichkeit der Berichterstatter, innerhalb des Rahmens unseres Rechtssystems Ermessensspielräume auszuloten, Kompromisse zu finden sowie Verfahren und Vorgänge transparent und verständlich zu machen. Über Regelungslücken in Gesetzen und Vorschriften kann in diesem Ausschuss gemeinsam mit den Vertretern der Ministerien beraten werden.

Das ist die Bandbreite, die die Arbeit in diesem Ausschuss spannend und interessant macht. Ich glaube, jedes Ausschussmitglied fühlt sich – ich denke, das kann ich für alle Kolleginnen und Kollegen feststellen – als Anwalt der Petenten, deren Petitionen er bearbeitet, denn die erste Frage, die sich stellt, ist immer, ob es möglich ist, dem Anliegen des Petenten Rechnung zu tragen, es zu erfüllen. Die Zusammenarbeit der Ausschussmitglieder empfinde ich als ausgesprochen konstruktiv und pragmatisch, über Parteigrenzen hinweg. Das macht die Arbeit in diesem Gremium angenehm und auch sinnvoll. Dafür möchte ich mich bei allen ganz herzlich bedanken.

Meine Damen und Herren, auch wenn man nicht immer helfen kann, so ist es für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes meist schon wichtig, festzustellen, dass es eine Anlaufstelle gibt, die ihre Beschwerden entgegennimmt, prüft und ihnen nach ausführlicher Beratung entsprechende Informationen zurückgibt. Wie schon angesprochen, ist in vielen Fällen eine Berücksichtigung nicht möglich. Aber in sehr vielen Fällen kommt man gar nicht zu einer Beschlussfassung, weil der Petent schon im Laufe des Verfahrens sagt, dass er mit dem, was man bei Beratungen vor Ort und bei Ortsterminen bereits umgesetzt hat, zufrieden ist.

Das Petitionsrecht ist in der Öffentlichkeit nicht allzu bekannt. Das muss man immer wieder feststellen, auch bei Umfragen. Umso wichtiger ist es daher, das Petitionsrecht möglichst vielen Bürgern nahezubringen. Dazu zählt unter anderem die Möglichkeit, Petitionen online einzureichen, sogenannte E-Petitionen. Dazu zählt auch die Möglichkeit, Sammel- und Massenpetitionen einzureichen, was immer häufiger vorkommt. Einige Beispiele sind in dem Bericht genannt: angefangen vom Nichtraucherschutz bis hin zur Abfallgebührensatzung. Viele Petitionen sind über das Internet wesentlich zeitsparender und für alle Beteiligten einfacher zu handhaben. Dazu sind natürlich entsprechende Maßnahmen auf der Internetplattform des Landtags erforderlich. Entsprechende Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags wurden auf Initiative aller Obleute im Ausschuss schon eingebracht.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke, wir alle sind uns darüber einig, dass es wichtig ist, die Menschen unseres Landes durch Angebote – wie die Bürgersprechstunden oder auch die Präsenz auf dem Hessentag – auf das Petitionsrecht hinzuweisen. Auf dem Hessentag in Oberursel wird es erstmals eine Podiumsdiskussion unter den Obleuten gegeben. Die Fraktionen können sich hier gegenüber dem interessierten Publikum zum Petitionsrecht äußern.

Zusätzlich wird es öffentliche Bürgersprechstunden geben. Der Petitionsausschuss ist derzeit in den Stand des Landtags integriert. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass die öffentliche Wahrnehmung des Ausschusses an dieser Stelle etwas gering ist. Es fehlen vor allen Dingen geschützte Bereiche, um Gespräche mit Petenten zu führen. Deshalb schlagen wir vor, in Zukunft einen eigenen Stand auf dem Hessentag zu präsentieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Ich komme zum Thema Ausländerpetitionen. Es ist schon angesprochen worden: In vielen Fällen können wir Ausländern bei ihren Petitionen nicht helfen. Es macht auch keinen Sinn, diese Petitionen über Jahre hinweg im Verfahren zu lassen. Das hilft den Petenten nicht. Das suggeriert die Möglichkeit einer Aufenthaltsgewährung, die am Ende nicht garantiert und gewährleistet werden kann. Es ist deshalb äußerst wichtig, solche Petitionsverfahren tatsächlich abzuschließen, wenn man erkennt, dass nichts mehr zu machen ist. Denn wir müssen uns an Recht und Gesetz halten, wir müssen nach Recht und Gesetz handeln.

Wir haben aber die Härtefallkommission, an die man die Fälle weitergeben kann – das sollte man relativ schnell tun –, in denen humanitäre Gründe tatsächlich zu einem Bleiberecht führen können. Ich finde, dazu sollten wir uns durchringen.

Ich darf Sie bitten, langsam zum Schluss zu kommen.

Ich bedanke mich für den Hinweis. – Trotzdem möchte ich mich meinen Vorrednern anschließen und den Mitarbeitern des Bereichs Petitionen meinen Dank aussprechen. Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern der Ministerien, die uns hier immer fachlich sehr kompetent unterstützen. Ich freue mich auf eine weiterhin konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit im Petitionsausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Reuscher. – Das Wort hat Herr Kollege Burghardt, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind schon viele Punkte angesprochen worden. Nichtsdestoweniger möchte ich hier einen oder zwei Punkte zu