Lassen Sie mich drei Sätze zu dem Dringlichen Entschließungsantrag sagen, den CDU und FDP hier eingebracht haben. Auch wir begrüßen es, dass es nach fünf Jahren Stillstand endlich gelungen ist, gemeinsam mit den Ge
Auch wir sprechen uns dafür aus, dass die vereinbarten Regelungen zur Einkommensverbesserung – im Übrigen auch die zur Arbeitszeit; das habe ich deutlich gemacht – zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass mit diesem Tarifvertrag der Weg zurück in die TdL nicht verbaut, sondern ein Stück weit geebnet und zeitlich gestreckt wurde und dass er gegangen werden sollte.
Da die wesentlichen Teile nicht enthalten sind,werden wir dem Antrag von CDU und FDP nicht zustimmen,sondern uns der Stimme enthalten.
Danke schön, Herr Schaus. – Wir sind am Ende der Aussprache über die Regierungserklärung der Landesregierung betreffend „Tarifpolitik in schwierigen Zeiten – gut für die Bediensteten, verantwortungsvoll gegenüber dem Steuerzahler“.
Mit aufgerufen war der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Abschluss eines Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst.
Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer diesem Dringlichen Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Wer ist dagegen? – Niemand.Wer enthält sich? – Die Fraktion DIE LINKE.Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag mit großer Mehrheit angenommen.
Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof legen die Fraktionen zur Wahl der sechs nicht richterlichen Mitglieder Listen vor.
In jeder Liste müssen die Namen und Anschriften von mindestens zehn wählbaren Personen verzeichnet sein.
Die Mitglieder, die aus jeder Liste zu entnehmen sind, werden in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 4 gewählt.
Die übrigen in den Listen verzeichneten Personen sind stellvertretende Mitglieder in der Reihenfolge der Listen.
Hierzu liegen Ihnen die Wahlvorschläge der Fraktion der SPD, Drucks. 18/150, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/151, sowie der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/152, vor.
Nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof ist diese Wahl geheim. Zur Durchführung der Wahl sind also Wahlhelfer erforderlich. Ich gehe im Moment davon aus, dass es bei den bewährten Kräften bleibt. Ich frage
das jetzt nach. Frau Wallmann übernimmt das für die Fraktion der CDU. – Das ist so. Frau Gnadl übernimmt das für die Fraktion der SPD. – Jawohl. Herr Mick übernimmt das für die FDP-Fraktion. – Jawohl. Frau Sorge tut dies für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Frau Schott für die Fraktion DIE LINKE. – Das ist dann so. Ich darf die Wahlhelfer bitten, zu mir zu kommen.
Sie müssen jetzt an die Arbeit gehen. Das betrifft die Wahlhelfer und auch die Wahlhelferinnen. Das ist geschlechtsneutral.
Ich darf Ihnen Folgendes mitteilen: Wir werden die Namen der Abgeordneten aufrufen. Das wird gleich erfolgen. Jeder von Ihnen erhält von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, von mir aus gesehen, dort rechts den gefalteten Stimmzettel.Der Ausgabetisch steht,von mir aus gesehen, rechts. Dort sitzen auch bereits Wahlhelfer.
Sie kennen das. Sie gehen danach hinter der Portraitwand zu den beiden Wahlkabinen, die, von mir aus gesehen, links sind. Ich weise noch einmal daraufhin, dass Ihr Stimmzettel nur ein Kreuz in einem Kreis und keinerlei weitere Kennzeichnung oder Bemerkungen enthalten darf.
Ansonsten ist der Stimmzettel ungültig. Ich darf Sie bitten, nach dem Wahlgang diesen Stimmzettel in eine der Wahlurnen zu werfen, die sich hier vorne auf dem Platz der Stenografen befinden.
Ich bitte die Wahlhelfer, sich noch einmal von dem ordnungsgemäßen Zustand der Wahlkabinen,der Wahlunterlagen und der Wahlurnen zu überzeugen. – Sie haben hineingeschaut. Nichts wurde beanstandet.
Dann darf ich die beiden Schriftführer bitten, die Namen alphabetisch aufzurufen. Wer fängt an? – Herr Bauer, bitte schön.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Haben Sie Ihre Stimme abgeben können? – Dann stelle ich fest, dass jeder seine Stimme hat abgeben können. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte auszuzählen.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen bekannt.
Auf den Vorschlag der SPD-Fraktion entfielen 31 Stimmen, auf den Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entfielen 21 Stimmen und auf den Vorschlag von CDU und FDP entfielen 65 Stimmen.
Nicht immer den gleichen Reflex. Es passt trotzdem. – Damit sind gewählt:Dr.Günter Paul,Dr.Wolfgang Teufel,
Prof. Dr. Steffen Detterbeck, Prof. Dr. Klaus Lange, Paul Leo Giani und Rupert von Plottnitz. Damit ist diese Wahl vollzogen.
b) Wahl oder Wiederwahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen
Die Präsidentin oder der Präsident wird für die Dauer ihrer oder seiner jeweiligen Amtszeit als Mitglied aus der Gesamtheit aller ständigen Mitglieder gewählt. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung für dieses Amt.
Da der bisherige Präsident des Staatsgerichtshofs aus dem Bereich der ständigen Mitglieder nach § 2 Abs. 2 Staatsgerichtshofsgesetz – nicht richterliche Mitglieder – gewählt worden war, ist diese Wahl zu Beginn der Wahlperiode ebenfalls erforderlich. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Zu der Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags. Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP vor, Drucks. 18/267. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Wie mit den Fraktionen abgesprochen, erfolgt die Wahl per Handzeichen. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wer dem Wahlvorschlag Drucks. 18/267 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Vier Gegenstimmen. Enthaltungen? –
Zwei weniger ergibt 115 insgesamt abgegebene Stimmen. Neinstimmen waren 4, das bedeutet 111 Jastimmen, eine Schnapszahl. Enthaltungen gab es keine. Damit ist die erforderliche Mehrheit erreicht.Ich stelle fest,dass Herr Dr. Günter Paul zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt wurde.
c) Wahl oder Wiederwahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen
Hier ist das gleiche Verfahren wie bei der Wahl des Präsidenten des Staatsgerichtshofs anzuwenden. Ich verweise auf meine Berichterstattung zur Wahl des Präsidenten.