Protocol of the Session on December 16, 2010

Berichterstatter ist Herr Abg. Grumbach. Bitte schön, zur Berichterstattung.

Ich trage die Beschlussempfehlung vor:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.

Schönen Dank, Herr Kollege Grumbach. – Als Redezeit sind fünf Minuten vereinbart. Das darf geredet werden; das muss nicht ausgeschöpft werden.

Als Erster hat sich Herr Kollege Spies gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Fünf Minuten müssen nicht ausgeschöpft werden. Ich werde sicher darunter bleiben.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs wurde erforderlich, weil sich zwischen der Ausschussberatung zur Vorbereitung der zweiten Lesung und der zweiten Lesung her

auskristallisiert hat, dass die in der Ausschusssitzung herbeigeführte Änderung erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzentwurfs aufwirft.

Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert. Es wurde seitens der Landesregierung angemerkt, dass die einschlägigen Urteile nicht exakt den gleichen Fall beschreiben, den ich vor zwei Tagen im Plenum zitieren durfte. Allein, meine Damen und Herren, ich meine doch als Nichtjurist, mich der Hoffnung hingeben zu dürfen, dass auch juristische Leitsätze übertragbar sind und sie nicht ausschließlich auf den Einzelfall, aus dem sie stammen, begrenzt sind. Das soll es, soweit ich höre, noch nicht einmal im angelsächsischen Fallrecht geben.

Deswegen bleiben wir bei der festen Überzeugung, dass die nunmehr durchgeführte letzte Änderung von § 10 Abs. 2 des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken mit der Forschungsfreiheit des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.

Wir sehen mit Sorge der Aussicht entgegen, dass sich Grundrechtsträger finden werden, die genau das einklagen und damit das Gesetz für die hessischen Universitätskliniken kassieren werden. Das wäre nicht nötig. Das wäre vor allem deshalb nicht nötig, weil der darin aufgezeigte eskalierende Konfliktmechanismus bisher überhaupt nur ein einziges Mal ausgeschöpft wurde. Diese Änderung wäre nicht nötig, weil niemand, weder im Ausschuss noch sonst wo, erklären konnte, warum man das jetzt eigentlich nicht einfach so lassen kann, wie es war, weil keine einzige vernünftige Begründung für diese Änderung geboten werden konnte, die zugleich das Risiko der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes beinhaltet.

Diesen Umgang mit der Verfassung halten wir für unangemessen. Wir glauben, das Gesetz muss an dieser Stelle korrigiert werden. Da die Mehrheit im Ausschuss dazu nicht bereit war, werden wir es auch weiterhin ablehnen und sehen einer Entscheidung, die vermutlich Dritte herbeiführen werden, mit Interesse entgegen. Die SPD-Fraktion kann dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Schönen Dank, Herr Dr. Spies. – Für die FDP-Fraktion, Herr Paulus, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute befassen wir uns in dritter Lesung mit der Änderung des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken, nachdem sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zuletzt in seiner Sitzung am Dienstag damit befasst hat. Streitpunkt war – jetzt will ich ein bisschen genauer auf die rechtliche Analyse eingehen, anstatt mich in allgemeinen Floskeln zu ergehen, wie es der Kollege Dr. Spies gemacht hat –,

(Leif Blum (FDP): Er ist kein Jurist! Er kann nichts dafür! – Zuruf des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

ob die Neuregelung des § 10 Abs. 2 des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken verfassungswidrig ist oder nicht. Das wird von der SPD nach wie vor behauptet.

Nach der alten Regelung war das Einvernehmen des Dekans bei Entscheidungen des Aufsichtsrats erforderlich, die die Belange von Forschung und Lehre betreffen. Bei einer Nichteinigung des Aufsichtsrats mit dem Dekan entschied auf Antrag das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Nach der Neuregelung des § 10 Abs. 2 nimmt der Dekan lediglich beratend an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil.

(Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vor- sitz.)

Nun behauptet die Opposition, diese Neuregelung verletze das Recht eines Hochschullehrers der Medizin aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz auf Freiheit von Forschung und Lehre. Hier sind wir anderer Auffassung. Denn nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind der Klinikumsvorstand und der Aufsichtsrat die entscheidungserheblichen Organe des Uniklinikums. Dem Verhältnis der beiden Organe zueinander gewährt § 8 Abs. 2 des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken eine ausreichende Ausgewogenheit, da nach dieser Vorschrift Beschlüsse des Klinikumsvorstands, die Belange von Forschung und Lehre betreffen, der Zustimmung des Dekans bedürfen. Bei Nichtzustandekommen einer Einigung entscheidet nach dieser Vorschrift auf Antrag abschließend der Aufsichtsrat. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats unterliegen nach wie vor der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Dies ist in Einklang zu bringen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zum Schutz der Freiheit von medizinischer Forschung und Lehre und der akademischen Selbstverwaltung der Universität einerseits und des Interesses der Allgemeinheit an einer bestmöglichen Krankenversorgung andererseits verlangt, beide Funktionsbereiche, nämlich Klinikumsvorstand und Aufsichtsrat in Kooperation mit dem Dekanat sachgerecht organisatorisch zu verzahnen. Dem tragen sowohl § 8 Abs. 2 als auch der neu gefasste § 10 Abs. 2 des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken hinreichend Rechnung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, ich hätte mir gewünscht, auch in dieser Angelegenheit mit Ihnen in dieser vorweihnachtlichen Zeit in der Auseinandersetzung Florett fechten zu können. Aber offensichtlich hilft auch hier nur die Keule.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abg. Dorn für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Paulus, ich hätte auch sehr gerne Florett mit Ihnen gefochten. Aber leider hat das nicht funktioniert. Denn Sie haben hier nur formalrechtlich argumentiert. Was mir weiterhin fehlt – das hat mir genauso in der Ausschusssitzung am Dienstag gefehlt –: Was ist der inhaltliche Grund dafür, dass Sie dem Dekan das Widerspruchsrecht streichen?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Karlheinz Weimar (CDU): Das haben wir Ihnen doch erklärt!)

Ich kann mich kurz fassen, denn ich habe das bereits am Dienstag hier erläutert. Der Dekan ist der originäre Garant für die Freiheit von Forschung und Lehre. Er hat ein ureigenes Interesse daran, dass die Mittel richtig verwendet werden. Er ist damit Ihr richtiger Partner für den richtigen Mitteleinsatz der Landesgelder an einem privatisierten Universitätsklinikum. Insofern müssten Sie den Dekan eigentlich in seinem Widerspruchsrecht stärken. Was tun Sie? – Sie streichen ihm das.

Wir haben am Dienstag im Ausschuss mehrmals nachgefragt. Erst hat meine Kollegin Sarah Sorge nachgefragt, dann hat die SPD nachgefragt, dann Frau Wissler. Wir haben immer wieder nachgefragt: Was ist Ihr Motiv dafür, es zu streichen? – Es kam nichts. Es kam überhaupt nichts. Herr Weimar hat Argumente vorgetragen, die völlig an den Haaren herbeigezogen waren. Er hat von Konflikten zwischen Dekan und Präsidium geredet. Es gibt aber nur einen einzigen Fall, wo der Dekan wirklich einmal sein Widerspruchsrecht in Anspruch genommen hat. Insofern gibt es keinen ersichtlichen Grund.

Sie haben durch Ihre Änderung großen Protest hervorgerufen, der sowohl in der Anhörung als auch in den Briefen deutlich wurde, die wir alle erhalten haben. Aber Sie sind völlig beratungsresistent. Nicht nur das, Sie können uns den Grund nicht nennen. Insofern werden wir Ihrem Gesetzentwurf auf keinen Fall die Zustimmung geben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Mich würde interessieren, warum Sie das jetzt machen. Sie haben uns den Grund nicht genannt. Entweder sind Sie ahnungslos oder können jetzt nicht mehr zurücktreten. Wir hätten Ihnen ohne Probleme angeboten, dass wir keine dritte Lesung machen müssen. Dann hätten Sie keine Blamage gehabt. Wir hätten es inhaltlich lösen können. Das wollten Sie im Ausschuss nicht. Hat Ihnen das jemand diktiert? Können Sie deswegen nicht zurück?

(Zuruf des Abg. Karlheinz Weimar (CDU))

Mich würden die wahren Motive interessieren; denn inhaltlich ist es nicht begründbar. Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken konnten Sie uns nicht nehmen.

(Leif Blum (FDP): Das liegt aber am Empfängerhorizont!)

Herr Blum, waren Sie im Ausschuss dabei? Ich kann mich nicht erinnern.

(Zuruf des Abg. Leif Blum (FDP) – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er ist nicht durch qualifizierte Zwischenrufe aufgefallen!)

Meine Damen und Herren, bitte. Das Wort hat Frau Dorn.

Insofern konnte uns keiner im Ausschuss eine Begründung geben. Aber inhaltlich haben wir deutliche Argumente gehört. Deswegen ist für mich nicht begründet, warum Sie dieses Widerspruchsrecht streichen. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf auch keine Zustimmung geben. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Dr. Rolf Müller (Gelnhausen)

(CDU) : Ich finde einen Dialog zwischen Blum und Dorn schön!)

Ich erteile das Wort Frau Abg. Wolff, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es schon spannend, dass Herr Dr. Spies heute schon deutlich weniger steil formuliert hat als beim letzten Mal. Beim letzten Mal wurde hier sehr steil gesagt, das sei absolut verfassungswidrig. Schon im Ausschuss war es sehr zurückhaltend formuliert, und auch heute war es mit ein bisschen mehr Bescheidenheit formuliert, die Ihnen sonst gar nicht eigen ist.

(Dr. Thomas Spies (SPD): Missverständnis!)

Aber ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sich so sicher auch nicht mehr sind.

(Dr. Thomas Spies (SPD): Doch!)

Herr Kollege Paulus hat schon sehr richtig argumentiert und dargestellt, dass es selbstverständlich eine außerordentlich starke Position des Dekans in Forschung und Lehre gibt. Für den Fall, dass er mit dem Vorstand nicht einer Meinung ist, ist eine weitere Eskalationsstufe eingebaut, d. h. dann muss der Beschluss in den Aufsichtsrat hinein. Dann gibt es noch das Kontrollrecht des Ministeriums.

Das heißt, es gibt einen Ablauf, der jetzt im Gesetz geregelt ist, der eine Eskalation zulässt, der aber auch zulässt, dass ein Schritt nach dem anderen getan wird und nicht bereits nach dem ersten Schritt eine Blockade möglich ist.

Frau Dorn, Sie mögen die Worte des Kollegen Weimar nicht verstanden haben, aber die offensichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Fachbereich und dem Präsidium in unserer Anhörung sollte doch gezeigt haben, dass es Konflikte gibt, sollte doch gezeigt haben – wie der Kollege Weimar im Ausschuss gesagt hat –, dass es in der Tat Machtfragen gibt, die dort zu entscheiden sind, und sollte gezeigt haben, dass es notwendig ist, im Gesetz eine klare Reihenfolge der Entscheidungen festzulegen. Das haben wir gemacht. Wir haben auch das andere gemacht, was sich aus der Anhörung für uns ergeben hat, indem wir die Wiederbestellung des Ärztlichen Direktors – unter Ausschreibung – und damit eine Kontinuität und Planungssicherheit in diesem Bereich ermöglicht haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde an dieser Debatte spannend, dass die Oppositionsfraktionen bis jetzt zu einem anderen Thema, das wir im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens regeln mussten, kein einziges Wort verloren haben. Rheinland-Pfalz hat die Forschungsanstalt Geisenheim – und damit das Land Hessen – schlicht und einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Rheinland-Pfalz hat gesagt: Wir wollen nicht mehr mitmachen, wir kündigten den Vertrag; wir wollen weniger zahlen, wir wollen eigentlich gar nicht mehr wirklich dabei sein, aber doch mitbestimmen. – Meine Damen und Herren, es ist ein Skandal, wie ein Bundesland, das zu vernünftigen Bedingungen, mit relativ moderaten Kosten und hohen Mitwirkungsrechten beteiligt war, mit dem Land Hessen und der Forschungsanstalt Geisenheim umgeht und das Land Hessen unter Druck gesetzt hat, eine neue gesetzliche Regelung, eine neue Finanzierungs

grundlage zu finden, um die Forschungsanstalt Geisenheim auf neues festes Fundament zu stellen.