Auch Herr Hinz von der Polizeiseelsorge – der Gesetzentwurf wurde dort in den entsprechenden Beiräten beraten – hat die Diskretion hervorgehoben.
Diesen Forderungen, die unser Gesetzentwurf vollumfänglich erfüllt, weil der Landesbeauftragte als Hilfsorgan dem Hessischen Landtag angegliedert werden soll, genügt der eiligst vom Innenminister bestellte Landesansprechpartner der Polizei keinesfalls. Mitte November hat der Herr Innenminister Henning Möller als Ansprechpartner benannt und ihn sich selbst und dem Staatssekretär direkt unterstellt.
Henning Möller ist eine sehr profilierte Persönlichkeit. Er hat jahrzehntelang als Hauptpersonalrat tolle Arbeit geleistet. Kein Zweifel, die Person ist gut – gute Auswahl, Herr Innenminister –; aber die direkte Anbindung an Sie und den Staatssekretär bedeutet, dass dieses Amt weder neutral ist noch Gewähr für Diskretion bietet.
Wir haben es gerade gehört: Von allen Anzuhörenden wurde als wichtigstes Kriterium die Neutralität genannt. Aber gerade dieses Kriterium haben Sie mit der Bestellung des Landesansprechpartners nicht erfüllt.
Ich möchte hier noch einmal sagen, dass insgesamt eine erstaunliche Wandlung stattgefunden hat. Als wir im Mai aufgrund der Probleme in der Führungskultur der Polizei die Stelle eines Landesbeauftragten für die Polizei beantragt haben, haben die CDU und auch die FDP und vor allem der heutige Ministerpräsident die Notwendigkeit eines solchen Ansprechpartners weit von sich gewiesen.
Das brauche man alles nicht. Die Polizei biete ausreichend Hilfe innerhalb des Apparats. – Ich glaube, die Meinung der Abgeordneten dazu hat sich nicht wirklich geändert; aber der Druck ist gestiegen. Als Sie dem Druck nicht mehr standhalten konnten und sich diese Vorfälle bei der Polizei häuften, zauberte der Innenminister im November plötzlich einen Ansprechpartner für die Polizei aus dem Hut und setzte sich damit auch über die Meinung der CDU hinweg. Offenbar war die Not doch sehr groß.
Das Ganze erfolgte mitten im parlamentarischen Beratungsverfahren zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf. Aber Rücksichtnahme und parlamentarische Spielregeln gelten für diese Landesregierung schon lange nicht mehr.
Das Prinzip, den Landesbeauftragten beim Landtag angliedern zu wollen, fand ebenfalls in der Anhörung große Zustimmung. Das wurde von allen Verfassungsrechtlern ausdrücklich als verfassungsgemäß bezeichnet. Herr Bauer und Herr Greilich, deshalb läuft Ihre Argumentation, unseren Gesetzentwurf als verfassungswidrig zu bezeichnen, absolut ins Leere. Natürlich ist eine solche Konstruktion zulässig. Schließlich haben wir auch einen Datenschutzbeauftragten beim Hessischen Landtag, der auch über zahlreiche Eingriffsbefugnisse bei der Exekutive verfügt.
Herr Greilich hat in der mündlichen Anhörung sogar nach der Zulässigkeit gefragt. Herr Greilich hat von Herrn Prof. Denninger auch eine Antwort erhalten.
Der Begriff „Hilfsorgan“ gefällt mir eigentlich ganz gut; denn der Landesbeauftragte ist gewissermaßen das Ohr des Parlaments in der Polizei. Er hört, was dort geschieht, und er hört besser als die Mitglieder des Parlaments.
Die Wissenschaft hat es übrigens auch gutgeheißen. Herr Prof. Feltes hat das Modell als vorbildlich bezeichnet.
Damit könnten wir uns in Hessen an die Spitze der Bewegung setzen. Es hätte endlich die notwendige Aufklärung der vielen Fälle der ungerechtfertigten Disziplinarverfahren und der Ungereimtheiten bei der Polizei erfolgen können. Herr Innenminister, diese Chance haben Sie leider vertan.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) und Hermann Schaus (DIE LINKE))
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Herr Wendt, hat in der Anhörung ausdrücklich vor einer Konstruktion im Innenministerium gewarnt. Das findet sich auf Seite 23 des Protokolls der Sitzung vom 4. November 2010. Er hat sich auf die Regelung in SachsenAnhalt bezogen. Dort gibt es so etwas.
Dort gibt es beim Innenministerium auch eine Beschwerdestelle für Polizeibeamte. Herr Innenminister, Herr Wendt weiß sehr genau, wie das dort angegliedert ist.
(Zuruf des Ministers Boris Rhein – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Keine Zwischenrufe von der Regierungsbank!)
Er hat das als negatives Beispiel hervorgehoben. Er hat Sie ausdrücklich davor gewarnt, diese Stelle direkt bei Ihnen anzusiedeln.
Wir hätten uns gewünscht, dass der Innenminister im Interesse der hessischen Polizei das Gesetzgebungsverfahren des Landtags nicht missachtet, sondern gemeinsam mit dem Parlament nach den doch sehr eindeutigen Ergebnissen der Anhörung dem Gesetzentwurf für die Schaffung eines Landespolizeibeauftragten eine Mehrheit gesichert hätte. Herr Rhein, das haben Sie bewusst nicht getan, obwohl Ihnen allein die Ausführungen und die parteiübergreifende Kritik der Vertreter der Gewerkschaft der Polizei hätten zeigen müssen, dass das Problem größer ist, als von Ihnen kürzlich behauptet. Sie sprachen von nur noch drei Fällen. Im Laufe der Zeit werden es immer weniger.
Erst gab es bei der hessischen Polizei ein Führungsproblem. Dann gab es nur noch 15 Fälle. Jetzt sind es plötzlich nur noch drei. Das ist eine sehr erstaunliche Entwicklung.
Ich sage Ihnen: Es hilft nichts, aber auch gar nichts, die Probleme zu ignorieren und erneut ein geschlossenes Sys
tem des Nichtaufarbeitens zu schaffen. Wir werden uns auch weiterhin für die Belange der Polizeibeamtinnen und -beamten in Hessen einsetzen. Wir fordern eine umfassende Aufklärung der gesamten bekannten und nach und nach bekannt werdenden Vorfälle. Dabei wäre eine völlig unabhängige Stelle sehr hilfreich gewesen. Sie würde das Ansehen der hessischen Polizei stärken. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von einem großen deutschen und europäischen Staatsmann ist der Spruch überliefert:
Politik sollte ergebnisorientiert sein. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns daran messen lassen sollten. Dementsprechend war die Entscheidung des Innenministers, einen Ansprechpartner für die hessische Polizei einzurichten, eine wichtige und richtig getroffene Entscheidung.
Frau Faeser, es gab in der Anhörung durchaus auch kritische Stimmen. Die haben Sie natürlich nicht zitiert. Sie haben darauf verwiesen, dass es schon jetzt eine Vielzahl Hilfsangebote gibt, wie beispielsweise den Personalrat, den sozialpsychologischen Dienst, die Seelsorge, ein Kriseninterventionszentrum und vieles mehr. Dennoch ist es auch gut, eine Vertrauensperson zu haben. Das sehen wir ein. Der Minister hat das durch sein Handeln sozusagen vorgeschlagen. Das wird neu eingerichtet.
Bei einer Einrichtung mit über 18.000 Beschäftigten gibt es natürlich immer wieder Schwierigkeiten. Das lässt sich in einer so großen Behörde nicht vermeiden. Deshalb ist eine solche Anlaufstelle von großem Nutzen. Darüber sind sich mittlerweile alle Parteien einig.
Entscheidend ist jedoch, wie diese Funktion ausgestaltet wird und wer sie wahrnimmt. Es ist keine Frage, dass die Befugnisse des neuen Ansprechpartners bei der hessischen Polizei so weit reichen müssen, dass er seine Aufgaben gut wahrnehmen kann.
Frau Faeser, die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion weit über das hinausgeht, was notwendig ist und was unserer Auffassung nach verfassungsrechtlich zulässig zu sein scheint. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion möchte eine Art Wehrbeauftragten schaffen, wie ihn die Bundeswehr kennt. Das ist für die Struktur der hessischen Polizei überdimensioniert. Darüber hinaus ist es auch völlig unpassend.
Das ist übrigens auch die Meinung des Vertreters der Gewerkschaft der Polizei gewesen, der trotz der großen Sympathie für Ihre Variante in der Anhörung gesagt hat, dass die Bundeswehr mit der hessischen Polizei weder hinsichtlich des hierarchischen Aufbaus noch der Struktur oder ihrer Aufgabe vergleichbar sei.
Die Kontrollbefugnisse und die Eingriffsrechte, die hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit noch nicht geklärt sind, würden einem neuen Ansprechpartner nicht helfen. Es wäre nicht gut, eine rechtliche Konstruktion zu wählen, die am Ende mehr Probleme bereitet, als sie zur Lösung der genannten Probleme beiträgt.
Wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, sind der Auffassung, dass die vom Innenminister gewählte Form demgegenüber einen guten Weg darstellt, mit dem sich das neue Amt auch entwickeln kann. Damit wird eine Einrichtung geschaffen, die es in Deutschland erstmals in einem Bundesland so gibt. Jeder kann sich unmittelbar an den neuen Ansprechpartner wenden. Die Beschäftigten können mit all ihren dienstlichen Sorgen und Nöten zu ihm kommen, ohne befürchten zu müssen, dass ihr Vertrauen missbraucht wird. Die neue Anlaufstelle wird eine Institution werden. Da kann man sich sicher sein.
Innenminister Boris Rhein hat eine persönlich und beruflich hoch qualifizierte Persönlichkeit benannt. Er hat damit eine exzellente Personalentscheidung getroffen.
Es ist schade, dass die Opposition diesem neuen Amt weniger vertraut, als es die hessischen Polizistinnen und Polizisten tun werden.
Die Opposition könnte doch eigentlich zufrieden sein, dass ein solches Amt geschaffen wurde. Das haben Sie selbst angeregt. Sie sollten also aufhören, das neue Amt zu beschädigen, indem Sie den Ansprechpartner als nicht unabhängig diskreditieren.