Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin der vierte Jurist, der hier am Pult steht.
Ich will mit meinem Vorredner beginnen. Verehrter Herr Dr. Wilken, wenn der Gesetzentwurf, den wir zum Ende des vergangenen Jahres eingebracht haben, der hier am 25. März beschlossen worden ist, so schlecht gewesen sein sollte, wie Sie es hier dargestellt haben, frage ich mich, warum Sie ihm zugestimmt haben. Der Beschluss war immerhin einstimmig.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Wenn es in die richtige Richtung geht, stimmen wir zu!)
Es ist eben vom Kollegen Müller richtigerweise gesagt worden, dass wir diese Diskussion nicht zum ersten Mal führen. Wahrscheinlich haben wir diese Diskussion schon mehr als ein halbes Dutzend Mal geführt. Werter Herr Kollege Dr. Jürgens, wir haben vor allen Dingen den Fakt, den wir bereits in der ersten Lesung angesprochen haben, dass Ihr Gesetzentwurf damals fast wortgleich als Änderungsantrag vorlag, und wir haben den Fakt, dass wir alle wissen – zumindest die, die sich mit dem Thema jetzt schon seit mehreren Jahren beschäftigen dürfen –, dass es unterschiedliche Gesichtspunkte bei der Frage der Rückwirkung gibt.
Es sind schon fast alle Gerichtsurteile zu dem Thema genannt worden. Ich will eines hinten dranhängen, ohne im Detail darauf einzugehen. Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig zu der Frage, wie das Alimentationsprinzip und eine Rückwirkung an der Stelle zusammengehen, wie das zusammenpasst. Insofern sind wir ein Stück weit gespannt, was uns unsere obersten Richter an neuen Argumenten in die Diskussion geben.
Wir sehen jedenfalls im Moment kein Argument, Ihrem Gesetzentwurf zustimmen zu können. Von daher möchte ich die Redezeit nicht ausnutzen, sondern nur unsere Ablehnung bekunden.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann für die Landesregierung erklären, dass auch von unserer Seite zum jetzigen Zeitpunkt kein Bedarf besteht, dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zuzustimmen.
Herr Kollege Jürgens, Sie sagten, die gesamte Argumentation sei blumig. Ich glaube hingegen, man kann das auf ganz einfache Grundsätze zurückführen. Die Diskussion hat gezeigt, dass die Gleichstellung von Schwulen und Lesben hier im Hause nicht in Rede steht, dass es hierüber Einvernehmen gibt und sich der Streit lediglich um die Frage des Zeitpunktes dreht. Sie haben die Anhörung, Sie haben die verschiedenen Gutachten, Sie haben die verschiedenen Gerichtsurteile angesprochen, die sich an diesem Punkt zum Teil widersprechen.
Von daher stellt sich letztlich die Frage, welcher dieser Zeitpunkte in welchem Moment als der jeweils gültige feststeht. In Ihrem Gesetzentwurf wird mit dem 3. Dezember 2003 einer der in der Diskussion befindlichen Zeitpunkte genannt. Aber das ist keineswegs der, der am unumstrittensten ist. Da Frau Kollegin Hofmann auf das Bundesverfassungsgericht rekurriert hat, weise ich nur darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung im Juli 2009 einen anderen Zeitpunkt, nämlich 2005, ins Spiel gebracht hat und dass das Bundesverwaltungsgericht seinerseits auf den Juli 2009 rekurriert. Diese Entscheidungen sind aber – der Kollege Müller hat darauf hingewiesen – noch nicht rechtskräftig.
Wir, die Landesregierung, sehen keine Notwendigkeit, uns an einem untergerichtlichen Urteil zu orientieren, das noch nicht einmal rechtskräftig geworden ist, sondern wir werden abwarten, wie die obergerichtliche Auseinandersetzung ausgeht. Deswegen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Aber, Herr Dr. Jürgens – da Sie gerade dazwischenrufen –, das ändert überhaupt nichts daran, dass der Gesetzentwurf, der im Frühjahr beschlossen worden ist, in seinen Inhalten unterstützt wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur abschließenden Beschlussfassung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung in zweiter Lesung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, GRÜNE und LINKE. Wer ist dagegen? – Das sind FDP und CDU. Gibt es Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf nicht beschlossen worden ist. Bei Zustimmung von SPD, GRÜNEN und LINKEN und Ablehnung von CDU und FDP hat er keine Mehrheit gefunden und ist damit abgelehnt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die hessische Polizei beim Hessischen Landtag (LandespolizeibeauftragtenG) – Drucks. 18/3437 zu Drucks. 18/2322 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die hessische Polizei beim Hessischen Landtag, Drucks. 18/2322: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags, Drucks. 18/2359: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Antrag abzulehnen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags – Drucks. 18/3484 zu Drucks. 18/2359 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfs belegen die nicht enden wollenden Problemfälle bei der Polizei sehr eindrucksvoll.
Leider ist, zumindest nach unserer Kenntnis, trotz anderslautender Ankündigungen in all den bekannt gewordenen Fällen der jahrelangen Suspendierung bis heute nichts erfolgt. Uns liegen keine Hinweise darauf vor, dass zu Unrecht verfolgte Polizeibeamte rehabilitiert worden wären.
Deshalb ist es dringend notwendig, einen wirklichen oder – um es in den Worten auszudrücken, die der Europäische Gerichtshof dafür gefunden hat – völlig unabhängigen Ansprechpartner für die Polizei zu schaffen. Die Statements in der schriftlichen und auch die in der mündlichen Anhörung haben das, was in unserem Gesetzentwurf steht, sehr eindrucksvoll bestätigt
und bundesweit als Vorbild hervorgehoben. Herr Kollege Greilich, dieses Modell eines völlig unabhängigen Ansprechpartners wäre nämlich einmalig und beispielhaft in der Bundesrepublik. Gerade die Unabhängigkeit eines Landesbeauftragten für die Polizei wurde von den Anzu
hörenden als besonders wichtig hervorgehoben. So hat z. B. der Verfassungsrechtler Prof. Denninger ausweislich des Protokolls der mündlichen Anhörung vom 4. November 2010 ausgeführt – ich zitiere –:
Nützlich zur Lösung der hier bestehenden Probleme könnte eine Stelle sein, die sich durch zweierlei auszeichnet: erstens durch die Gewährleistung absoluter Diskretion und zweitens durch ein Maximum an Unvoreingenommenheit und Neutralität.
Dabei geht es nicht um Neutralität im Sinne von Gleichgültigkeit, sondern um Neutralität im Sinne einer positiven Distanznahme gegenüber dem aktuellen institutionalisierten Betrieb. Diskretion und Unvoreingenommenheit: Das spricht dafür, eine Stelle einzurichten, die sich außerhalb der Organisation der Polizei befindet …
Auch der ehemalige Landesanwalt, Rechtsanwalt Dr. Herbert, stellt heraus, es sei wichtig, dass diese Stelle außerhalb eingerichtet werde, da es häufig um Beurteilungen, Beförderungen, Versetzungen und Beurteilungen der Dienstfähigkeit gehe, die von dem Inhaber einer neutralen Stelle unabhängig von der Polizeihierarchie bewertet und bearbeitet werden könnten.
Erstens wird eine solche Anlaufstelle nur aufgesucht werden – das wurde schon des Öfteren gesagt –, wenn sowohl ein Vertrauen in die Person, die die Stelle bekleidet, als auch ein Vertrauen in die institutionelle Ausgestaltung des Amtes vorhanden sind.
Unterstützung fand unsere Idee eines neutralen Landesbeauftragten auch bei Prof. Dr. Löcher, der in der Anhörung gesagt hat – ich zitiere –:
Auch die Praktiker, die Vertreter der Polizeigewerkschaften, haben diese Neutralität als unerlässliche Voraussetzung für das Vertrauen in einen solchen Polizeibeauftragten genannt, so z. B. der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Herr Brandt – nicht wirklich sozialdemokratisch orientiert –:
Der Beauftragte muss unabhängig und unparteiisch sein und darf nicht der polizeilichen Hierarchie unterworfen werden... Die Diskretion muss gewahrt bleiben.
Herr Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft und CDU-Mitglied – er saß für die CDU im Landtag von Nordrhein-Westfalen –, war von Anfang an ein großer Befürworter unseres Gesetzentwurfs.
Auch er sagt, dass, insbesondere mit Rücksicht auf die Funktion und die Aufgabe der Personalräte und die Unabhängigkeit, ein solcher Beauftragter zwingend außerhalb der Institutionen und auch zwingend außerhalb des Innenministeriums angesiedelt werden soll.