Protocol of the Session on December 15, 2010

(Beifall bei der FDP – Zuruf der Abg. Petra Fuhr- mann (SPD))

Frau Fuhrmann, ganz ruhig, dann lernen Sie es noch. – Das unterscheidet eben dieses Beispiel eines von Ihnen gewünschten Landespolizeibeauftragten von dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.

(Zuruf der Abg. Andrea Ypsilanti (SPD) – Gegenruf von der FDP: Er hat doch recht!)

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, Frau Ypsilanti. Aber ein Blick in die Verfassung ist noch viel besser. Dann werden Sie feststellen, dass im Grundgesetz diese Durchbrechung der Gewaltenteilung durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages vorgesehen ist. Das ist in der Hessischen Verfassung nicht so geregelt.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Das ist der grundlegende Unterschied, und das führt dazu, wenn wir hier einen gesonderten Beauftragten schaffen würden, dass er nicht so weitgehende Befugnisse haben könnte wie ein Beauftragter, der in der Exekutive angesiedelt ist und als Teil der Exekutive solche Rechte wahrnehmen kann.

Herr Prof. Denninger, den Sie als Kronzeugen benannt haben, hat zum einen mir gegenüber eingeräumt, dass er sich mit der Frage, ob das vielleicht ein Problem sei, nicht so genau befasst hat.

(Nancy Faeser (SPD): Er hat gesagt, dass es kein Problem mit der Gewaltenteilung gibt!)

Er hat zum anderen aber sehr deutlich gesagt – Frau Kollegin Faeser, auch das können Sie im Protokoll nachlesen –, dass ein Landespolizeibeauftragter jedenfalls nicht auf die Verfassung zurückgeführt werden kann.

(Nancy Faeser (SPD): Nein, das hat er nicht gesagt!)

Herr Prof. Feltes, den Sie auch als Kronzeugen zitiert haben, hat ausdrücklich festgestellt – das will ich doch einmal zitieren –, dass die vorgesehenen Befugnisse über die in Art. 16 Hessische Verfassung und Art. 17 Grundgesetz eingeräumten Kontrollbefugnisse des Landtags hinausgehen, und hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass man wohl die Verfassung ändern müsste, wenn man das so haben will, wie Sie es hier beantragt haben.

(Minister Boris Rhein: Hört, hört!)

Ich will mit einem Beispiel anfangen, das sehr zentral ist; ansonsten würde das Ganze völlig leerlaufen. Ein vom Hessischen Landtag eingesetzter Polizeibeauftragter hätte z. B. kein originäres Akteneinsichtsrecht. Wie soll er denn mit solchen Fällen umgehen, wenn er das nicht hat? Das ist ein Geheimnis, das Sie offensichtlich für sich behalten.

(Minister Boris Rhein: So ist es!)

Ich kann Ihnen nur sagen, die Lösung, die wir mit Henning Möller gefunden haben, ist um Längen besser als das, was möglich wäre, wenn man einen verfassungsmäßigen Gesetzentwurf über einen Landespolizeibeauftragten beschließen würde.

(Beifall bei der FDP)

Zur Person sollten wir hier ganz einig feststellen: Henning Möller ist ein hervorragend für diese Position geeigneter

Beamter. Er ist seit 42 Jahren in der hessischen Polizei, seit vielen Jahren Mitglied des Hauptpersonalrats. Er ist siebenmal als dessen Vorsitzender wiedergewählt worden. Wir haben damit einen exzellenten Fachmann gewinnen können, der einen wichtigen Beitrag dazu leisten wird, dass in der hessischen Polizei wieder Ruhe einkehren wird und der innere Zusammenhalt noch mehr gestärkt werden kann, als er ohnehin schon da ist. Ich habe das eingangs erwähnt. Gehen Sie hinaus zur Polizei, dann werden Sie feststellen, dass wir eine hervorragende Truppe haben, die auch mit ihren Rahmenbedingungen zufrieden ist.

Henning Möller ist 1950 in Offenbach geboren, Polizeioberrat und – was ihn keineswegs disqualifiziert, sondern im Gegenteil für Sie die Zustimmung leichter machen sollte – SPD-Mann. Er ist mit der hessischen Polizei bes tens vertraut. Er genießt hohes Vertrauen in der Polizei und hohes Ansehen bei den Beamtinnen und Beamten. Es handelt sich um eine übergeordnete Stelle, an die sich Bedienstete der Polizei bei Problemen und Konflikten außerhalb des Dienstweges wenden können. Er ist als Stabsstelle mit einer Stabsfunktion unmittelbar an die Leitungsspitze des Ministeriums angesiedelt, also außerhalb der polizeilichen Organisation.

Er berichtet direkt dem Minister und dem Staatssekretär. Und – das ist der entscheidende Unterschied zu dem, was Sie installieren möchten – er kann im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten alle Auskünfte verlangen, die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Er kann auch jederzeit Dienststellen besuchen, was Ihr Landespolizeibeauftragter wohl nicht könnte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nehmen Sie einfach zur Kenntnis: Das ist die beste Lösung, die es für die hier aufgetretenen Fragestellungen gibt. Sie sollten als Opposition einmal die Größe aufbringen,

(Manfred Görig (SPD): Abenteuerlich, was Sie erzählen!)

dass Sie Ihrem Mitglied das Vertrauen entgegenbringen, nicht beleidigt reagieren, dass es etwas Besseres als Ihren Gesetzentwurf gibt, sondern konstruktiv mit uns für die Interessen der hessischen Polizei arbeiten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das Wort hat Herr Innenminister Rhein.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In neun Tagen ist Heiligabend. Deswegen will ich heute auch ganz versöhnlich beginnen und sehr deutlich sagen, verehrte Frau Kollegin Faeser, dass ich Ihre Auffassung teile, dass die Einrichtung einer neutralen Stelle notwendig ist. Sie ist deswegen notwendig, damit sich die Beschäftigten bei der hessischen Polizei bei innerdienstlichen Schwierigkeiten ohne Furcht und Angst vor Benachteiligung oder was auch immer äußern können, und zwar auch über ihre Vorgesetzten. Ich füge ausdrücklich hinzu, es ist gerade nach den Diskussionen in den letzten Wochen in den Medien wichtig, dass die Beschäftigten wissen, sie können sich jederzeit an eine dritte Person, an eine Stelle außerhalb der Polizeihierarchie wenden.

Was ich nicht teile – auch das sage ich ganz deutlich –, ist der Weg, den Sie gewählt haben, um dieses Ziel zu errei

chen. Ich sage ausdrücklich nicht, dass in der Theorie der Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, schlecht ist. Das habe ich ausdrücklich nicht gesagt; das hat hier niemand gesagt. Ich habe aber arge Zweifel – ich teile, was Herr Greilich vorgetragen und was auch Prof. Denninger deutlich gemacht hat –, ob dieser Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, mit unserer Hessischen Verfassung vereinbar ist.

Es werden Rechte eingeräumt, die Sie im Grunde genommen nur über eine Verfassungsänderung demjenigen einräumen können, der diese Funktion ausüben darf. Ein einfaches Gesetz, wie Sie es vorgelegt haben, reicht dazu definitiv nicht aus. Ich will das an einem Vergleich deutlich machen.

Sie orientieren sich bei Ihrem Gesetzentwurf an dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Das lässt sich miteinander nicht vergleichen. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages und der Landespolizeibeauftragte sind zwei völlig verschiedene Instrumentarien – auch so, wie Sie es skizziert haben –; denn anders als der Landespolizeibeauftragte ist das Amt des Wehrbeauftragten unmittelbar im Grundgesetz vorgesehen. Daraus folgt eine ganz andere rechtliche Bewertung.

All das und noch viel mehr haben mich dazu veranlasst – wir stimmen alle in der Analyse überein –, rasch zu handeln. Wie man es macht, macht man es verkehrt. Erst heißt es, der macht nichts. Dann heißt es, wenn er etwas gemacht hat, er macht was verkehrt. – Man muss sich schon entscheiden, was man möchte. Aber auch das gehört dazu. Der Landespolizeibeauftragte ist, wie Sie es skizziert haben, über ein halbes Jahr nach der Vorlage des Gesetzentwurfes noch immer nicht aktiv. Der Ansprechpartner, den wir im Hessischen Ministerium des Innern geschaffen haben, arbeitet bereits seit dem 12. November. Das ist Realität, und das brauchen wir.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Faeser, wissen Sie, was wir brauchen? Das ist eine Ergänzung zu den bestehenden psychosozialen Netzwerken, die wir sehr intensiv in der hessischen Polizei haben. Wir haben ein sehr breites, sehr filigranes Netz von Ansprechpartnern und Menschen, die sich um die Probleme von anderen Menschen kümmern. Aber wir müssen feststellen und sehen, dass nicht alle konfliktbeladenen Fälle, die es in einem so großen System wie der hessischen Polizei mit 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt, zur gegenseitigen Zufriedenheit beigelegt werden können. Dafür ist die Einrichtung eines Ansprechpartners der Polizei hilfreich.

Schon sehr früh habe ich gesagt: Es muss eine zentrale Anlaufstelle für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte geben, an die sie sich bei innerdienstlichen Problemen, aber natürlich auch bei außerdienstlichen Problemen wenden können, und zwar ohne die Einhaltung des Dienstweges; sei es, dass sie sich oder andere Kollegen oder Mitarbeiter falsch behandelt fühlen, sei es, dass sie finden, dass sich Vorgesetzte falsch verhalten, oder dass sie meinen, dass Vorgesetzte ihre Befugnisse falsch gebrauchen.

Die Polizei braucht nicht, wie Sie es skizziert haben, einen Polizeibeauftragten beim Hessischen Landtag. Sie braucht keinen Beauftragten, der eher für die Politik und für die politische Szene installiert wird. Frau Kollegin Faeser, im Übrigen will ich noch hinzufügen: Das Parlament hat in einem demokratischen Rechtsstaat – das muss so

sein, und das ist so – genügend Kontrollmechanismen und Kontrollorgane gegenüber der Polizei und für die Polizei.

Deswegen nochmals: Wir wollen einen Kümmerer der Polizei, einen von ihnen, der weiß, wovon er redet, einen von ihnen, der die Akzeptanz hat. Das ist genau das, was mich bei der Diskussion gestört hat, die wir im Innenausschuss geführt haben. Was heißt „gestört“? – Das hat mich nicht zu stören, aber das war eine Diskussion über die Polizei, das war keine Diskussion mit der Polizei.

Da waren sehr viele hochintelligente, sehr kluge Wissenschaftler, die wir alle kennen, sehr schätzen und respektieren. Es waren aber nicht diejenigen, die wissen, wie es in der Polizei ist. Es waren nicht diejenigen, die wissen, was bei der Polizei los ist, sondern diejenigen, die sich mit Polizeirecht und mit Verfassungsfragen auskennen. Ich glaube, es ist sinnvoll, mit den Beamtinnen und Beamten zu reden. Das habe ich sehr intensiv getan

(Beifall bei der CDU und der FDP)

bei den vielen Personalversammlungen der Vergangenheit, die ich besucht habe. Beispielsweise beim Polizeipräsidium Mittelhessen waren bestimmt über 600, 700 oder 800 Leute, beim Polizeipräsidium Nordhessen waren bestimmt um die 500 oder 600 Polizistinnen und Polizisten. Glauben Sie, die haben das gefordert, was Sie vorgetragen haben? – Das haben sie eben nicht gefordert. Die Gewerkschaften fordern auch nicht das, was Sie vortragen.

Deswegen haben wir gesagt: Ein Ansprechpartner muss die Polizei kennen. Er muss die Akzeptanz bei der Polizei haben. Das ist etwas, worauf Sie hinweisen, Herr Kollege Schaus. Henning Möller hat die Akzeptanz. Kein anderer könnte eine solche Akzeptanz haben. Das ist das, was die Gewerkschaften gefordert haben. Er muss den Respekt der Beamtinnen und Beamten genießen, er muss ihre Sprache sprechen, um ihre Probleme lösen zu können.

Auch ist klar – das habe ich aus der Anhörung mitgenommen –, er muss außerhalb der Hierarchie, außerhalb der Organisation stehen. Er muss insbesondere auch nichts mehr werden wollen. Auch das gehört dazu. Er muss unabhängig sein und besondere Rechte haben.

Exakt das ist der Unterschied zu dem Ansprechpartner, den Sie angesprochen haben und den Herr Wendt zu Sachsen-Anhalt angesprochen hat. Das ist eine Konstruktion, die mit dem, was wir getan haben, überhaupt nichts zu tun hat. Das ist ein hochwohllöblicher Polizeibeamter wahrscheinlich des gehobenen Dienstes, der in der Hierarchie ist und immer noch etwas werden will, der noch nicht am Ende seiner Karriere steht, also immer in der Furcht lebt: Wenn ich das jetzt mache, muss ich beachten, dass das passiert. – Das ist bei Henning Möller völlig anders. Deswegen haben wir von vornherein gesagt: Das ist genau die richtige Lösung, jemanden zu nehmen, der nicht mehr solche Befindlichkeiten hat.

Auch muss man bei allem sehr deutlich sagen – Kollege Bauer und Herr Greilich haben es gesagt –: In Deutschland ist einzigartig, was wir installiert haben. Das gibt es nirgendwo anders mit dieser Vielfalt von Befugnissen und Freiheit, wie wir das installiert haben. Nirgendwo in Deutschland gibt es einen solchen Polizeibeauftragten wie Henning Möller.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Einer, der seit 30 Jahren Mitglied des Hauptpersonalrates ist, der seit 22 Jahren Vorsitzender des Hauptpersonalrates ist, der siebenmal in dieser Funktion wiedergewählt

worden ist – eine bessere Besetzung in der Person, aber auch von der Fachlichkeit, Kompetenz und Qualifikation her kann es definitiv nicht geben. Jeder, der ihn kennt – wir kennen ihn alle –, weiß, dass er ein ganz kritischer, aber trotzdem konstruktiver und sehr kollegial arbeitender Partner ist.

Er ist ganz bestimmt keiner, der – Herr Staatssekretär Koch – vor uns kuscht, Ihnen oder mir nach dem Mund reden würde – ganz im Gegenteil. Das haben wir erlebt, und das schätzen wir an ihm, dass er jemand ist, der das offene Wort redet.

Nochmals: Er hat enorme Befugnisse. Er wird als Stabsfunktion unmittelbar an die Hausspitze angesiedelt werden. Er wird tätig, ohne von der Hausspitze beauftragt zu sein. Er steht allen Bediensteten ohne Einhaltung des Dienstweges zur Verfügung. Er wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bewusst außerhalb des Ministeriums seine Räume haben. Er wird nicht bei uns sein, damit nicht einer denken muss: Jetzt gehe ich zu Henning Möller, und wer weiß, wer aus dem Fenster schaut, vielleicht der Landespolizeipräsident, der das aufschreibt und irgendetwas daraus macht. – Das ist völliger Unsinn und würde bei uns nicht passieren. Aber um den geringsten Anschein zu vermeiden, dass so etwas passieren könnte, haben wir gesagt, er wird nicht innerhalb des Ministeriums sein, und er hat besondere Befugnisse, die ein vom Landtag eingesetzter Beauftragter niemals haben könnte.

Deswegen ist diese Lösung in der Tat um Längen besser als das, was Sie vorgeschlagen haben. Er bekommt ein Akteneinsichtsrecht, er bekommt das Recht, von den dem Ministerium des Innern unterstellten Behörden Auskunft zu verlangen, und er hat das Recht, jederzeit Polizeidienststellen aufzusuchen – er hat also ein jederzeitiges Zutrittsrecht. Ich bin der festen Überzeugung, das ist das, was wir brauchen. Wir brauchen jemanden, der weitreichende Befugnisse hat, der unabhängig ist und der die Akzeptanz hat. Genau das ist es auch, was die Experten formuliert haben. Ich glaube, wir haben den richtigen Weg gewählt. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie auf Ihren Gesetzentwurf verzichten, ihn zurückziehen und unserer Lösung freudig zustimmen. – Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Lachen des Abg. Günter Rudolph (SPD))