Wir haben den Entwurf für ein Wassergesetz geschaffen, das Maßstäbe dafür setzt, wie wir die Wasserförderung in Hessen unbürokratisch, aber sehr nachhaltig regeln können. Es handelt sich um eine inhaltliche und systematische Anpassung unseres Wassergesetzes an die Regelungen des Bundesgesetzes vom 31. Juli 2009.
Das Hessische Wassergesetz enthält aber ungeachtet dessen sehr wichtige Regelungen, die ganz speziell für unser Land gelten. Es beleuchtet eigentumsrechtliche Fragen, Unterhaltungs- und Renaturierungsmaßnahmen sowie Beseitigungspflichten. Wir beschäftigen uns mit den Schutzmaßnahmen und den Schutzgebieten. In unseren
Zuständigkeitsbereich fällt natürlich die öffentliche Wasserversorgung, und es finden sich auch hier wieder Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Insofern ist es wirklich als positiv zu bewerten, dass sich der Gesetzentwurf an Zielsetzungen ausrichtet, die die bewährten Standards, die wir in Hessen haben, weitestgehend beibehalten.
Positiv zu bewerten ist ebenfalls, dass das Hessische Wassergesetz nicht an Verfahrensregelungen des Bundes angepasst wird, sondern dass stattdessen die bisherigen unbürokratischen Verfahren, die in Hessen gegolten haben, einfach erhalten bleiben. Es gibt also keine neuen bürokratischen Hürden und keine Umstellungszwänge. Es würde nur wieder Kosten verursachen, wenn wir uns komplett an das Bundesrecht andockten. Vielmehr brauchen wir Planungssicherheit und eine einfache, zugleich aber sehr effektive Verwaltung.
Ich nenne Ihnen ein paar Zahlen, damit wir wissen, wovon wir reden. Hessenweit wurden 2001 – das sind die Zahlen, die mir bekannt sind – 4,9 Milliarden m3 Wasser aus der Natur entnommen. Das ist in etwa das 24-Fache der Füllung des Edersees. Die Wassergewinnung ging gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 1998 insgesamt um 4,8 % zurück. Allein die Industrie hat 12 % weniger Wasserverbrauch. Daran sieht man, dass die Wirtschaft ihren Beitrag zur Reduzierung eines zu hohen Wasserverbrauchs leistet.
Auch insgesamt gingen die Verbraucher sparsamer mit dem Wasser um. Noch 1991 brauchte jeder Einwohner in Hessen durchschnittlich 143 l am Tag; 2007 waren es nur noch 123 l pro Tag. Wie wir alle wissen, macht das den Wasserpreis pro Liter nicht gerade billiger. Aber darin drückt sich die Erkenntnis aus, dass wir nicht unbegrenzt Wasser entnehmen können.
Im Verlauf der Debatten in den Ausschüssen wurde über verschiedene Punkte diskutiert, unter anderem über die inhaltlichen Regelungen des § 18 des Hessischen Wassergesetzes. Da geht es um die Umsetzung von EU-Recht. Die Hessische Landesregierung hat aufgrund von Verordnungen die Möglichkeit, in einer Landesverordnung EURecht umzusetzen. Das wird allerdings nur so lange notwendig sein, bis die Bundesverordnung erlassen ist. Dann haben wir die Bundesverordnung für die Umsetzung. Dann dürfte dies – so verstehe ich das auch – nicht mehr notwendig sein.
In § 46 ist die Kategorie der überschwemmungsgefährdeten Gebiete beibehalten worden. Seit 1999 – darin ist Hessen einmalig – gibt es diese Kategorie. Dort muss nach anerkannten Regeln der Technik vorgesorgt werden. Es gibt noch immer Auseinandersetzungen darüber, was die tatsächlich anerkannten Regeln der Technik sind. Diese Definition ist nach wie vor etwas schwierig. Wir werden uns sicherlich im Laufe der Legislaturperiode noch einmal darüber unterhalten müssen, wie wir eine Sicherheit für die Planer und Erbauer von Gebäuden schaffen, sodass sie wissen, was an Investitionen auf sie zukommt.
Wie Herr Kollege Landau schon erwähnt hat, werden wir in Hessen die 10 m breiten Gewässerrandstreifen beibehalten. Das ist ein höherer Schutzstandard, als ihn das Wassergesetz des Bundes vorsieht. Das hat sich bewährt, auch in Zusammenarbeit mit den Landwirten. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Einwände, die von Ihnen gekommen sind, nämlich dass die Landwirte ihre Versprechungen nicht einhalten, so nicht zutreffen.
Ich werde über Ihre Aussage gern einmal mit den Vertretern der Bauernverbände in Hessen sprechen. Ich halte es nicht für gut, dass Sie, wenn solche Zusagen gemacht werden und wir noch gar keine Überprüfung haben, schon im Voraus infrage stellen, dass die Landwirte das überhaupt einhalten können.
Herr Kollege Gremmels, in der Beziehung wäre ich vorsichtig. Ich denke, insgesamt werden wir ein Wassergesetz haben, dass in der Durchführung Vereinfachungen bringt, aber in der Zielrichtung effektiver wird. So wollen wir Gesetze gestalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur auf einige wenige Punkte eingehen. Mit Sicherheit ist dieser Gesetzentwurf davon geprägt, dass eine stärkere Betonung auf freiwillige Kooperationen gelegt wird. Das ist unseres Erachtens sinnvoll, weil freiwillige Kooperationen Vorrang vor Verboten oder Geboten haben sollten.
Ich möchte hier kurz die Änderungsanträge ansprechen, die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereicht wurden, aber auch die Argumente, die schon ein Stück weit vorgetragen wurden. Die Regelungen, die Sie haben möchten, würden ihren Zweck nicht erfüllen; denn die Regelungen, die man braucht, sind schlicht und einfach schon vorhanden. Es gibt eine Pflanzenschutzverordnung, in der geregelt ist, inwieweit einzelne Mittel eingesetzt werden können und dürfen. Das ist eine umfassende Regelung, die scharf und auch anwendbar ist, und deshalb ist sie besser als pauschale Verbote, die Sie wünschen.
Zu dem Thema Düngemittel. Die Düngeverordnung ist völlig ausreichend. Sie regelt das, was geregelt werden muss. Sie legt fest, dass der Düngereintrag so erfolgt, dass er sich nicht schädlich auswirkt. Ein Ansinnen haben wir nämlich gemeinsam, und das wollen wir uns auch nicht absprechen: Wir alle wollen, dass die Gewässerqualität optimal ist. Manchmal sind aber die Wege, die man sich aussucht, um das Ziel zu erreichen, durchaus unterschiedlich.
Als Letztes möchte ich die überschwemmungsgefährdeten Gebiete ansprechen. Die Regelung, die wir seit 2002 haben, hat sich bewährt. Deshalb gibt es hier auch keinen Bedarf, eine Änderung herbeizuführen.
Wenn Sie jetzt aber in einen Wettbewerb eintreten wollen, in dem es darum geht, ob wir ein gutes oder schlechtes Gesetz haben, möchte ich auf die schriftliche Anhörung verweisen. Die schriftliche Anhörung hat im Gegensatz zu Ihrer Bewertung ergeben, dass es keinen wesentlichen Änderungsbedarf gibt. Wir können allein aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Anhörung davon ausgehen, dass wir diesen Wettkampf gewinnen würden, wir hier also ein ausgesprochen gutes Gesetz verabschieden werden. – Besten Dank.
Ich lasse als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3452, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und der FDP ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wenn das bestehen bleibt, Herr Kollege Wagner, lasse ich jetzt in zweiter Lesung endgültig über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Wassergesetz, Drucks. 18/3403 zu Drucks. 18/2860, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der GRÜNEN und der LINKEN bei Enthaltung der SPD ist dieser Gesetzentwurf angenommen und somit zum Gesetz erhoben.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich noch etwas zur Geschäftsordnung sagen. Noch eingegangen ist der Dringliche Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, Drucks. 18/3479. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist so. Damit wird dieser Dringliche Gesetzentwurf Tagesordnungspunkt 67 und kann, wie besprochen, heute noch aufgerufen und ohne Aussprache dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen werden. – Das ist so.
Weiterhin eingegangen und an Sie verteilt worden ist zu Tagesordnungspunkt 19 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/3478. Das ist somit zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Zweiten Berichts des Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Drucks. 18/3401 zu Drucks. 18/3178 zu Drucks. 18/2749.
Weiterhin ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend für ein handlungsfähiges Hessen, Drucks. 18/3477, eingegangen. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 68 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 20 aufgerufen werden.
Es ist noch ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Ausbau der Jugendfreiwilligendienste und Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes, Drucks. 18/3480, eingegangen. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist so. Damit wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 69 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 39 aufgerufen werden. – Dies ist somit so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und des Tierseuchengesetzes und zur Aufhebung veterinärrechtlicher Vorschriften – Drucks. 18/3404 zu Drucks. 18/2861 –
Es ist vereinbart, dass es keine Aussprache gibt. Hier ist nur die Berichterstattung vorgesehen. Berichterstatter ist Herr Kollege Sürmann. Herr Kollege, bitte schön, die Berichterstattung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zur Berichterstattung. Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der 56. Plenarsitzung am 29. September 2010 überwiesen worden. Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2010 folgende Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/3125 anzunehmen.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 18/3125 mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen worden. – Vielen Dank.
Deshalb lasse ich jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und des Tierseuchengesetzes und zur Aufhebung veterinärrechtlicher Vorschriften, Drucks. 18/3404 zu Drucks. 18/2861, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD und bei Stimmenthaltung der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE ist der Gesetzentwurf angenommen und wird hiermit zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausge- setz 2011 – HKHG 2011) – Drucks. 18/3431 zu Drucks. 18/2750 –
Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/3435, und einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/3475.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Enthaltung
der Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrages Drucks. 18/3303 anzunehmen.
Herr Kollege Roth, herzlichen Dank. – In der Aussprache sind 7:30 Minuten je Fraktion vorgesehen. Als Erster hat sich Herr Kollege Spies für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hat uns gezeigt: Der Entwurf dieses Krankenhausgesetzes hat sehr viele Mängel. Eigentlich müsste man es der Landesregierung zurückgeben und sagen: bitte noch einmal neu machen, ordentlich machen und dann neu einbringen.
Angesichts des Auslaufens des bestehenden Krankenhausgesetzes ist das wohl nicht mehr möglich. Wir müssen zum Ende des Jahres die Fortgeltung eines Krankenhausgesetzes haben. Deshalb hat die SPD-Fraktion den mühevollen Versuch unternommen, den Entwurf dieses Krankenhausgesetzes so weit zu verbessern, dass er noch gerettet werden kann.
Im Zentrum der Kritik steht die völlige Ignoranz gegenüber der Frage, wie die Personalsituation und die sich daraus ableitende Situation hinsichtlich der Qualität in unseren Krankenhäusern sind. Ein dringendes Erfordernis ist es, klare Vorgaben hinsichtlich der Mindeststandards des Personals in den hessischen Krankenhäusern einzuführen. Wir, die Mitglieder der SPD-Fraktion, haben uns die Mühe gemacht, mit den Beschäftigten zu reden. Es ist immer hilfreich, mit denen zu sprechen, um die es geht.
Herausgekommen ist, dass es in Hessen Krankenhäuser gibt, deren Personalsituation so schlecht ist, dass es dort nicht einmal mehr möglich ist, einen arbeitszeitgerechten Dienstplan zu erstellen. Das ist ein Zustand, der so in keinem Fall bestehen bleiben kann.
Wenn man sich anschaut, wie hoch die Überlastung in den Pflegeberufen ist, und wenn man sich klarmacht, dass in der Intensivpflege jede dritte Mitarbeiterin oder jeder dritte Mitarbeiter an einem Burn-out-Syndrom leidet, dann wird uns vielleicht deutlich, dass ein Krankenhausgesetz an dieser Stelle regulierend eingreifen muss. Denn Arbeitsschutz im Krankenhaus ist Patientenschutz. Wer die Qualität vor die wirtschaftlichen Interessen und den wirtschaftlichen Ertrag stellen will – das dürfte doch beim Krankenhaus völlig außer Frage stehen –, und wer will, dass die Qualität der Versorgung immer an erster Stelle kommen muss, der muss dafür sorgen, dass die Krankenhäuser über genug Personal verfügen.