Ich kann gar nicht nachvollziehen, dass Jürgen Frömmrich hier kritisiert, dass wir nach dem Motto „Ich will so bleiben, wie ich bin“ vorgehen. Ganz im Gegenteil.
Es hat vielfach andere Gründe, warum Frankfurt damals einen anderen Weg gegangen ist. Als ich damals Personaldezernent war, haben wir das entschieden. Das hatte andere Gründe. Aber das sollten wir an einer anderen Stelle vielleicht noch einmal miteinander erörtern.
Ich glaube schon, dass dieser Gesetzentwurf ein sehr positives Beispiel dafür ist, dass ein Spagat gelungen ist, nämlich der Spagat zwischen dem Festhalten an Gutem und Bewährtem und einer Öffnung für Neues, insbesondere im Hinblick auf Bologna.
Herr Kollege Frömmrich, was Sie anmahnen, nämlich die Offenheit und die Möglichkeit, auch für die Wirtschaft offen zu sein, das ist ein ganz interessanter Ansatz. Sie haben angekündigt, dass wir das in diesem Hause noch einmal miteinander diskutieren werden. Aber ich will Folgendes hinzufügen: Das ist nicht die Aufgabe von verwaltungsinternen Fachhochschulen, weil sie ihre Existenzberechtigung aus einem anderen Grunde beziehen, und zwar aus der spezifischen Ausbildungsleistung, die sie eben leisten müssen. Insofern glaube ich, dass das ein interessanter Ansatz, aber der falsche Weg ist.
Herr Kollege Frömmrich, auch wenn Sie jetzt wahrscheinlich gleich auf den Frankfurter Weg zu sprechen kommen wollen, freue ich mich, dass wir so viel Einigkeit erzielt haben und dass wir ein gutes Gesetz mit einer großen Mehrheit verabschieden werden. Ich bin glücklich, wenn Sie dem so zustimmen werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man an der grundsätzlichen Organisation etwas zu kritisieren hat, dann hat das nichts damit zu tun, dass man gleichzeitig den Hochschulen schlechte Arbeit unterstellt. Das ist meine erste Vorbemerkung.
Zweite Vorbemerkung: Ich möchte auf das eingehen, was der Staatsminister Rhein hier gesagt hat. Sie haben die Chuzpe, sich hier hinzustellen und die Ausbildung an der Verwaltungsfachhochschule zu loben und zu sagen, wie toll das ist, wie man dieses Gesetz gestrickt hat, und dass auch das Vorgängergesetz so toll gewesen sei. Deswegen sei man so toll. Gleichzeitig haben Sie in der Funktion als Ordnungsdezernent der Stadt Frankfurt – das waren Sie nämlich, Herr Staatsminister – seinerzeit gesagt: Wir, die Stadt Frankfurt, bilden nicht mehr an den Verwaltungsfachhochschulen aus, sondern wir gehen einen gesonderten Weg und bilden unsere Verwaltungsfachleute an der Fachhochschule in Frankfurt aus. – Herr Minister, wenn Sie hier argumentieren, dann bitte ich doch schon darum, dass Sie hier ehrlich sind. Wir können gern über Inhalte, Argumentationen und den grundsätzlichen Aufbau dieser Ausbildung diskutieren.
Aber dass Sie sich hier hinstellen und auf der einen Seite sozusagen das Blaue vom Himmel herab loben und sagen, wie toll das alles sei, und dass Sie gleichzeitig in Ihrer Verantwortung als Dezernent in Frankfurt einen anderen Weg gegangen sind, nämlich genau den Weg, den wir gerade hier ins Auge gefasst haben, das passt nicht richtig zusammen, Herr Innenminister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Jürgen Frömmrich, ich will das hier jetzt nicht künstlich verlängern. Ich will jetzt auch nicht sagen, dass das Sein manchmal das Bewusstsein bestimmt. Das hatten wir in der vorigen Plenarsitzung gemeinsam mit Herrn Schaus. Aber die Stadt Frankfurt geht beide Wege. Ich glaube, auch das kann man vertreten. Es ist durchaus richtig, wenn man
beide Wege versucht. Wir haben damals den Weg aus ganz anderen Gründen beschritten – insbesondere aus finanziellen Gründen. Das Land Hessen hat sich bewegt. So ist es auch zu erklären, dass die Stadt Frankfurt den Weg mit den Verwaltungsfachhochschulen auch weiterhin so beschreitet, wie sie es tut.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Rhein. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und FDP. Dagegen? – Keiner. Die GRÜNEN?
Enthaltung. Die GRÜNEN enthalten sich. – Damit ist das einstimmig beschlossen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz – Drucks. 18/3402 zu Drucks. 18/2859 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Be schluss empfehlung lautet wie folgt: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD und der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/3305 anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im September hat die Regierung hier einen Gesetzentwurf zur Abwasserabgabe eingebracht und versucht, das auch ohne Aussprache durch dieses Parlament gleich in den Ausschuss zu schieben. Auch heute gab es wieder den Versuch, nicht darüber zu reden.
Ich frage mich schon, was da der Hintergrund ist, wenn wir dann feststellen müssen, dass in der Folge das, was in der Aussprache hier zutage gekommen ist, nämlich dass es in diesem Gesetz eine Lex Kali + Salz gibt, von der Regierung aufgegriffen worden ist und dieser Zustand beendet worden ist. Frau Ministerin, wir haben von Ihrer Vorgän
gerin und Ihrem Vorgänger immer wieder zu hören bekommen, dass keine Gefährdung des Grundwassers im Bereich der Verpressung der Abwässer von Kali + Salz besteht. Das Gegenteil ist aber richtig. Das Gegenteil hat der RP in Kassel auch folgerichtig schon 2008 festgestellt, wohingegen Sie bzw. Ihre Vorgänger 2009 im Ausschuss immer noch – auch auf unsere Kleine Anfrage hin – behauptet haben, es bestünde keine Grundwassergefährdung.
Ich habe das mehrfach nachgefragt. Denn es gab zu dem Zeitpunkt schon deutliche Hinweise darauf, dass es eben diese Grundwassergefährdung gibt. Trotzdem ist schützend die Hand über Kali + Salz gehalten worden – bis zu dem Moment, in dem der RP in Kassel gesagt hat, eine kostenfreie Versenkung sei nicht mehr möglich. Die kostenfreie Versenkung wird in dem jetzt noch bestehenden Gesetz dann ermöglicht, wenn keine Gefährdung des Grundwassers besteht.
Was also haben Sie bzw. die Regierung und das Ministerium zu welchem Zeitpunkt gewusst, und wie ist der Ausschuss dann darüber informiert worden? – Da gibt es für mich noch eine ganze Menge offener Fragen.
Ich frage mich auch, warum Sie jetzt auf Druck der Opposition plötzlich diesen Änderungsantrag einbringen und diesen Punkt aus dem Gesetz streichen. Im Grunde genommen bestünde nach Ihrer ansonsten dargestellten Sichtweise eigentlich keine Notwendigkeit, ihn zu streichen. Denn es besteht ja die Möglichkeit, Gebühren für diese Verpressung zu erheben, ohne dass man das Gesetz deswegen ändern müsste. Deswegen stellt sich mir schon die Frage, warum Sie das jetzt tun – vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass auch wir einen solchen Antrag gestellt haben. Ich weiß, dass Sie an anderen Stellen Sandkastenspielchen spielen – das nenne ich jetzt einmal so –, wenn es darum geht, mit uns gemeinsam einen Antrag zu formulieren und in einen Antrag mit einzutreten, auf dem auch die LINKE-Fraktion stehen könnte. Dann tun Sie alles, um das zu verhindern – selbst dann, wenn es um etwas geht, was in diesem Haus eigentlich konsensual behandelt wird, wie beispielsweise das Thema des Umgangs mit den Heimkindern in diesem Land in der Vergangenheit oder das Thema sexueller Missbrauch.
Warum machen Sie plötzlich etwas, was ich inhaltlich sehr gut finde, was ich inhaltlich sehr begrüße, aber wo mir nicht ganz klar ist, was Sie dazu bewogen hat? Ich frage mich schon, ob Sie das vor dem Hintergrund getan haben, dass Kali + Salz jetzt wieder einen Neuantrag auf Versenkung gestellt hat, in dem es darum geht, für zehn Jahre weitere 46 Millionen m3 Wasser zu versenken. Kali + Salz trifft dabei nicht im Geringsten Anstalten, ein kleines biss chen dem nachzukommen, wozu das Unternehmen immer wieder von Ihnen aufgefordert wird: Lösungen zu finden, wie man mit dem Abwasser umgeht, Lösungen zu finden, wie man mit den Abwasserhalden umgehen soll. Im Prinzip führt das Unternehmen diese Regierung am Nasenring durch die Arena und sagt: Wir machen, was wir wollen.
Wenn alles nicht mehr weiterführt, dann übt es den großen Druck aus: Wenn wir nicht das bekommen, was wir wollen, dann schließen wir. Dann sind alle die Arbeitsplätze, die Kali + Salz in diesem Revier anbietet, eben futsch. Regierung und Umwelt interessieren uns nicht. – Das ist genau die Haltung, die Kali + Salz – wir werden in dieser Woche noch einmal darüber reden – seit Monaten
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie noch einmal, was Sie bewogen hat, das jetzt zu tun, auch wenn mich dieses Tun sehr freut, auch wenn ich sehr froh darüber bin, dass dieser Passus jetzt gestrichen wird, der im Grunde ohnehin ins Leere läuft, wenn Sie Gebühren dafür nehmen. Denn außer Kali + Salz verpresst in Hessen wohl niemand. – Herzlichen Dank.
Schönen Dank, Frau Kollegin Schott. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Gremmels das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schott, ich verstehe die LINKEN manchmal nicht. Heute habe ich sie erst recht nicht verstanden. Wenn ich Sie wäre, würde ich mich hier vorne hinstellen und das als Ihren Erfolg feiern. Denn Sie hatten das bei der ersten Lesung eingebracht. Die Koalitionsfraktionen sind Ihnen inhaltlich mit einer eigenen Formulierung gefolgt. Dann stellt man sich hierhin und feiert das.
Aber Sie suchen jetzt noch das Haar in der Suppe. Das verstehe ich nicht. Ich denke, dass die Lex Kali + Salz im Abwasserabgabengesetz gestrichen worden ist, ist der richtige Weg. Dafür gibt es in diesem Hause eine breite Mehrheit, und das ist auch gut so.
Ich denke, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist, dass die Lex Kali + Salz wegfällt. Künftig muss Kali + Salz wie jeder andere Bürger auch und wie jede andere Firma auch für sein Schmutzwasser den vollen Preis bezahlen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Warum wir den Gesetzentwurf dennoch ablehnen werden, hat mit einem anderen Aspekt zu tun, auf den Frau Schott leider gar nicht eingegangen ist. Das ist die Frage, inwiefern der ländliche Raum benachteiligt wird. Das erkennen wir in dem Gesetzentwurf sehr deutlich. Ich hatte bei der ersten Lesung schon darauf hingewiesen, dass unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsvereinfachung wieder einmal Politik gegen die Interessen des ländlichen Raums gemacht wird.
Insbesondere Flächenkreisen mit vielen kleinen Kläranlagen und dem damit verbundenen höheren Verwaltungsaufwand reicht die vorgesehene Pauschale nicht aus, die in diesem Gesetzentwurf steht. Diese Kritik kommt nicht alleine von der SPD, sondern auch der Hessische Landkreistag hat in seiner schriftlichen Stellungnahme auf diese Schieflage aufmerksam gemacht.