Protocol of the Session on November 18, 2010

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß, dass das Thema Kormoran bei den Fischern ein Reizthema ist. Ich glaube aber, wir sollten die Zahlen einmal ganz nüchtern betrachten. Dann werden auch die Fischer zu der Erkenntnis kommen, dass der Kormoran kein so großes Problem ist und dass wir die Befugnis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss von Kormoranen getrost wieder der Behörde zuweisen können, wo sie eigentlich hingehört, nämlich der unteren Naturschutzbehörde. Die wird den Kormoran zwar ein paarmal seltener zum Abschuss freigeben, weil sie neben den Belangen der Fischerei auch den Artenschutz im Blick hat; aber ich halte das für keine besonders abwegige Regelung und bitte Sie deshalb inständig, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, um zu zeigen, dass es Ihnen um die Sache geht. In der Sache zeigen die Zahlen, dass dieser Paragraf überholt ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schönen Dank, Herr Kollege May. – Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Dr. Arnold zu Wort gemeldet.

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Ich denke, die wenigen Änderungen im Fischereigesetz hat Kollege Lotz umfassend vorgetragen. Da ist nichts mehr zu ergänzen. Im Wesentlichen haben wir nur Regelungen in das Gesetz aufgenommen, die von der EU kommen. Die Bestimmungen betreffend den Landesfischereibeirat sind ebenfalls richtig. Ich bedauere es ein bisschen, feststellen zu müssen, dass nur einige wenige Hegegemeinschaften gebildet worden sind. Diese Möglichkeit wurde 2002 eingeführt und hat sich bewährt. Die Zahl der Hegegemeinschaften sollte etwas höher sein.

Der Inhalt des gemeinsamen Änderungsantrags von CDU, FDP und SPD betreffend den Fischereischein und die Anerkennung der Scheine aus anderen Bundesländern ist ebenfalls vorgetragen worden. Ich denke, es ist ebenfalls richtig, dass wir das so gemacht haben

Jetzt eine Bemerkung zu Ihrem Änderungsantrag, Herr May, was die Kormorane anbelangt. Ich habe mir im Vorfeld natürlich entsprechende Informationen vom kormoranpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Herrn Karlheinz Weimar, geholt,

(Heiterkeit)

der sehr deutlich ausgeführt hat – ich versuche, die Ernsthaftigkeit der Antwort noch ein bisschen zu verstärken –: Der Kormoran ist sicherlich eine geschützte Tierart, es gibt aber viele Fälle in Hessen, in denen sehr wertvolle Fischbestände in wenigen Tagen oder sogar Stunden vernichtet worden sind. Der Kormoran kommt in der Regel zuerst mit einigen wenigen Kundschaftern, und dann kommt die Hauptmasse der Kormoranpopulation nach.

Herr May, wir haben 2002 sehr intensiv die Frage erörtert, wem wir die Befugnis zum Erlass einer Ausnahmeregelung übertragen, und haben ganz bewusst entschieden – dazu stehen wir auch heute noch –, dass das die Fischereibehörde machen soll, die in Abwägung aller Rechtsgüter, auch des Natur- und des Tierschutzes, darüber befindet, wenn ein bestimmter wertvoller Fischbestand gefährdet ist und rasch gehandelt werden muss. Sie wissen, über 90 % der in Hessen vorkommenden Fische gehören ebenfalls geschützten Arten an. Die Erfahrung zeigt, dass eine solche schnelle Entscheidung von der Naturschutzbehörde nicht zu erwarten ist. Insofern folge ich der Empfehlung Weimars und sage ganz klar: Wir sind nicht für diesen Änderungsantrag. Wir werden es bei der Zuständigkeit der Fischereibehörde belassen. Wir sollten den so geänderten Gesetzentwurf miteinander verabschieden.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Schönen Dank, Herr Dr. Arnold. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Sürmann das Wort.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ergänzend sagen: Zunächst möchte ich Herrn Dr. Arnold und auch Herrn Lotz danken. Dies ist wirklich ein von Fachleuten für Fachleute gemachter Gesetzentwurf. Ich denke, das Gesetz ist sehr ausgewogen. Wir haben Änderungen vorgenommen bezüglich der Anerkennung der Fischereischeine – das berücksichtigt den Tier

schutz in extremem Maße –, und darüber hinaus haben wir das Fischereirecht, ein Eigentumsrecht, gestärkt, sodass der Staat nicht ohne Anmeldung und nicht ohne Entschädigung Testfischerei betreiben kann.

Herr Kollege May, Sie haben eben gesagt, die Kormorane hätten natürliche Predatoren, und haben als Ersten den Waschbären und als Zweiten den Uhu angeführt. Beim Uhu sage ich: Jawohl, das ist ein natürlicher Predator, also ein bei uns vorkommendes Raubtier. Der Uhu schlägt in der Tat Kormorane und frisst sie auf. Der Waschbär ist ein nordamerikanisches Tier, es ist hier einmal aus irgendwelchen Gehegen ausgebrochen und damit kein natürliches Raubtier. Es frisst auch keine Kormorane, sondern besiedelt deren Nester, wühlt sich da hinein, sodass die Kormorane nicht mehr brüten können. Vielleicht frisst der Waschbär das eine oder andere Ei aus einem Gelege, aber das war es dann. Herr May, das war also sachlich einfach falsch.

(Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, das war fachlich richtig!)

Es ist tatsächlich so, dass der Predatorendruck bei den Kormoranen gegen null geht, weil der Uhu ungern am Wasser jagt, und deswegen ist es zu einer extremen Ausbreitung des Kormorans gekommen.

Es ist noch etwas dazu zu sagen, was Sie nicht gesagt haben. Sie haben zwar recht, dass auch der Kormoran eine geschützte Art ist, allerdings ist deren Existenz und deren Vermehrung nicht mehr gefährdet – ganz im Gegenteil. Wir hatten eine starke Ausbreitung des Kormorans, die jetzt zum Glück ein wenig gestoppt ist, aber leider nicht durch die Abschusszahlen, wie ich sagen muss. Sie haben selbst die Abschusszahlen vorgetragen. Die liegen weit, weit unter dem, was an Nachwuchs jährlich dazukommt. Es ist also immer noch eine Vermehrung im Gange. Die Abschussregelung selbst kann an der Stelle überhaupt nichts bewirken. Die Abschüsse können die Kormorane nur vergrämen, und zwar an den Gewässern – darauf kommt es an –, in denen Fischarten vorkommen, die in Anhang IV der Europäischen Artenschutzverordnung genannt sind. Voraussetzung für eine Abschussgenehmigung ist, dass ein Gutachten vorliegt, wonach eine solche Fischart in einem bestimmten Fließgewässer vorkommt. Erst dann kann die Genehmigung erteilt werden.

Streuen Sie also bitte keinen Sand in die Augen. Es ist eine ordentliche Regelung, eine Kollisionsregelung vorhanden. Fachlich gesehen sind die Fischereibehörden bei der Frage, welche Fischarten wo vorkommen, näher dran als die Naturschutzbehörde. Das liegt auf der Hand. Deswegen werden wir dieses Gesetz jetzt mit großer Mehrheit beschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Sürmann. – Für die Landesregierung, Frau Ministerin Puttrich.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Beitrag relativ kurz halten. Der Vorschlag, die Fischereiprüfung und die Erteilung von Fischereischeinen auf hessisches Niveau zu bringen, ist mit Sicherheit gut,

weil wir hier Tierschutzbelange berücksichtigen. Sinn und Zweck der Schulungen und Prüfungen in Hessen sind es gerade, ein tierschutzgerechtes Töten von Tieren zu gewährleisten. Insofern ist das ein guter Antrag, der vonseiten der CDU und der FDP gekommen ist.

(Günter Rudolph (SPD): Die SPD ist auch dabei!)

Zu Ihrem Antrag, was den Kormoran betrifft, wurde eben ein bisschen im Spaß gesagt: Wahrscheinlich wird das Mediationsverfahren zwischen Fisch und Kormoran scheitern.

(Zuruf: Auch zwischen Waschbär und Uhu!)

Wahrscheinlich auch zwischen Waschbär und Uhu. – Aber ernsthaft: Es hat sich bewährt, dass die Zuständigkeit für die Genehmigung bei den Fischereibehörden liegt. Dort soll sie auch bleiben. Man muss wissen, dass es um geschützte Fischbestände geht. Darüber ist auch gesprochen worden. Natürlich haben auch Fischereibehörden die naturschutzfachlichen Belange zu berücksichtigen.

Insofern gibt es keinen Grund, hier etwas zu ändern. Deshalb sollte man es dabei belassen. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU)

Schönen Dank, Frau Ministerin Puttrich. – Ich sehe keine weitere Wortmeldung.

Als Erstes lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3174, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den vom Berichterstatter vorgetragenen Beschlussvorschlag des Ausschusses abstimmen. Wer diesem Beschlussvorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Stimmenthaltung der LINKEN angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz – Drucks. 18/3160 zu Drucks. 18/2519 zu Drucks. 18/448 –

Berichterstatter ist Abg. Timon Gremmels.

In Verbindung damit Tagesordnungspunkt 23:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Drittes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz – Drucks. 18/3161 zu Drucks. 18/2520 zu Drucks. 18/827 –

Berichterstatter ist ebenfalls Abg. Timon Gremmels. Herr Gremmels, Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz, Drucks. 18/2519 zu Drucks. 18/448:

Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bei Enthaltung der SPD, den Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Tragen Sie bitte gleich die zweite Beschlussempfehlung vor.

Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Drittes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz, Drucks. 18/2520 zu Drucks. 18/827:

Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bei Enthaltung der SPD, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Schönen Dank, Herr Kollege Gremmels.

Ich lasse als Erstes über Tagesordnungspunkt 22, dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für ein Zweites Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz, in der Fassung der vom Berichterstatter vorgetragenen Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich lasse jetzt über Tagesordnungspunkt 23, dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Drittes Hessisches Zukunftsenergieund Klimaschutzgesetz, in der Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD ist dieser Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 79 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (DRModG) – Drucks. 18/3179 zu Drucks. 18/3156 zu Drucks. 18/2379 –

in Verbindung damit Tagesordnungspunkt 80:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen – Drucks. 18/3181 zu Drucks. 18/3155 zu Drucks. 18/1016 –