Protocol of the Session on March 31, 2009

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Dazu gehört auch dieser von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf. Er hebt im Wege der Rechtsbereinigung drei vorkonstitutionelle Gesetze auf und schafft ein einheitliches Kirchenaustrittsgesetz. Dabei werden die

Interessen der Religionsmündigkeit Minderjähriger ausreichend berücksichtigt. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann der Jugendliche seinen Austritt aus einer Religionsgemeinschaft nur selbst erklären. Hat ein Kind zudem das 12. Lebensjahr vollendet, können die Eltern nur mit Zustimmung des Kindes den Austritt erklären.

Herr Rudolph, dass Sie eben auch bei diesem Gesetzentwurf angefangen haben, zu kritisieren

(Günter Rudolph (SPD): Ich habe doch noch gar nicht angefangen! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Er hat doch gar nichts gesagt! – Zuruf des Abg. Frank Lortz (CDU))

und Einwürfe zu machen, das zeigt mir nur: Herr Rudolph, würde die SPD in der Sahara regieren, würde da sogar der Sand knapp.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Lachen bei der SPD – Thorsten Schäfer- Gümbel (SPD): Wo habt ihr den ausgegraben? – Günter Rudolph (SPD): Er spielt den kleinen Hahn!)

Meine Damen und Herren, dem Justizminister ist es gelungen, auf anderthalb Seiten alte Zöpfe abzuschneiden und Bewährtes neu und modern zu regeln.Die FDP-Fraktion begrüßt daher uneingeschränkt diesen Gesetzentwurf, der ganz unter dem Motto des Koalitionsvertrags: „Vertrauen, Freiheit, Fortschritt“ steht, und freut sich auf eine interessante Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Paulus, wenn meine Aufzeichnungen stimmen, war das Ihre erste Rede im Plenum. Herzlichen Glückwunsch dazu.

(Allgemeiner Beifall)

Jetzt darf ich Frau Wallmann für die CDU-Fraktion das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die drei vorkonstitutionellen Gesetze zum Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sind nicht mehr zeitgemäß. Es ist daher geboten, sich von diesen Regelungen zu verabschieden und durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zu einer neuen Rechtssituation zu gelangen.

Des Weiteren soll mit der Neuregelung der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit stärkere Geltung verschafft werden. Denn die Entscheidung über die Religionszugehörigkeit von Kindern soll ab dem 12. Lebensjahr von deren Zustimmung abhängig gemacht werden. Ab dem 14. Lebensjahr soll diese Entscheidung von dem Jugendlichen allein getroffen werden können. Nunmehr wird dieser Sachverhalt,der bis dato auch in der Praxis genau so gehandhabt wurde, kodifiziert.

Unabhängig von diesen materiellen Änderungen soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Beitrag zu Vereinfachung und Überschaubarkeit geleistet werden. Dies er

scheint auch deshalb geboten, weil es die Aufgabe des Gesetzgebers ist, Vorschriften und Bestimmungen nachvollziehbar und plausibel auszugestalten.

Ich gehe davon aus, dass der vorliegende Entwurf im zuständigen Ausschuss noch ausführlich diskutiert wird; wir haben jetzt schon einige Einwände gehört. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Frau Wallmann, auch für Sie war das die erste Rede im Hessischen Landtag. Herzliche Gratulation dazu.

(Allgemeiner Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.

Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung dem Rechts- und Integrationsausschuss überwiesen werden. – Dem wird nicht widersprochen, so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für ein Zwölftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes – Drucks. 18/264 –

Dazu wird der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/305, aufgerufen,

und es wird Tagesordnungspunkt 65 aufgerufen:

Dringlicher Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Zwölftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes – Drucks. 18/283 –

Die Dringlichkeit wurde zu Beginn der Sitzung bejaht.

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich Herr Wintermeyer zu Wort gemeldet. Herr Wintermeyer, bitte schön. Es ist eine Redezeit von siebeneinhalb Minuten verabredet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass die siebeneinhalb Minuten notwendig sind.

Wir haben vor einem Jahr einen Systemwechsel in der Versorgung der Abgeordneten, insbesondere in der Diätenstruktur, vollzogen, indem wir die entsprechenden Erhöhungsschritte oder auch Erniedrigungsschritte – denn es geht um eine Anpassung der Diäten – am Anfang einer Wahlperiode beschließen. Ich bin sicher, dass wir damit den richtigen Schritt gemacht haben. Wenn wir uns die Presselage vom letzten Jahr vergegenwärtigen, können wir feststellen, dass uns ansonsten durchaus sehr kritische Journalisten attestieren, dass es eine gute Regelung ist, dass wir am Anfang der Legislaturperiode beschließen, die Diäten anzupassen.

Was war bisher gewesen? Wir haben bisher immer die Diäten in entsprechenden Schritten erhöht – dazu komme ich gleich noch einmal – und haben damit praktisch immer eine Diskussion im Hessischen Landtag über Erhöhungsfragen gehabt, die nicht immer ganz unumstritten gewe

sen sind. Mit dem neuen Gesetzentwurf, der seinen Eingang in das Abgeordnetengesetz gefunden hat, haben wir uns dahin gehend festgelegt, dass wir die Diäten an die Entwicklung der Reallöhne anpassen.Dazu wird eine entsprechende Formel genutzt. Das kann dazu führen, dass die Diäten erhöht werden.Aber es kann auch dazu führen – wenn ich die Entwicklung dieses Jahres sehe und in das Jahr 2010 hineinprojiziere –, dass die Diäten reduziert werden.

Wir haben heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der relativ einfach darzustellen ist.Wir wollen das Gesetz, das wir letztes Jahr eingebracht und mit Mehrheit beschlossen haben, um eine Jahreszahl ergänzen, nämlich um 2013. Zu Beginn der 17. Legislaturperiode wusste keiner, dass die Legislaturperiode nur ein Jahr laufen würde. Mancher hat es gehofft, mancher hat auch gebangt.Aber im Endeffekt war mit der 17. Legislaturperiode nach einem Jahr Schluss. Wir haben am Anfang dieser Legislaturperiode die Erhöhungsschritte 2009, 2010, 2011 und 2012 beschlossen und wollen jetzt, zu Anfang der 18. Wahlperiode, die bis 2014 dauern wird, folgerichtig den Anpassungsschritt 2013 beschließen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort auf die Vergangenheit verwenden. Die hessischen Landtagsabgeordneten – das möchte ich für alle sagen,auch für diejenigen, die den Gesetzen grundsätzlich nie zustimmen und trotzdem gern die Diätenerhöhung mitnehmen –

(Judith Lannert (CDU): So ist es!)

sind sehr weit von einer Selbstbedienermentalität entfernt. Wir hatten in der Zeit von 1990 bis 2008 in Hessen eine inflationsbereinigte Verbraucherpreissteigerung von etwa 24 %. Im gleichen Zeitraum sind die Entschädigungen der Abgeordneten,real gerechnet,um annähernd 7 % gesunken. Da kann man nicht von einer Selbstbedienermentalität sprechen, sondern durchaus von einem verantwortlichen Umgang mit dem, worüber wir selbst entscheiden müssen, nämlich mit Diäten. Von den Erhöhungsschritten haben wir immer sehr maßvoll Gebrauch gemacht.

Mit der neuen Regelung, die wir letztes Jahr eingeführt haben, kann es sogar zu einem Abschlag von den Diäten kommen. Deswegen ist es richtig, dass wir diesen Gesetzentwurf mit der Jahreszahl 2013, so wie er eingebracht ist, heute beschließen.

Lassen Sie mich die Möglichkeit nutzen, zu dem Thema der LINKEN Stellung zu nehmen. Die LINKEN wollen wieder auf die alte Regelung zurück. Ich hatte vorhin angesprochen, dass der Populismus fröhliche Urständ feiert. Wir wissen auch, von welcher Seite es immer kommt.

(Frank Lortz (CDU): Sehr richtig!)

Herr van Ooyen, es immer das Gleiche. Ich habe schon in der Debatte im letzten Jahr gesagt, man ist an sich gegen die Erhöhung, aber man nimmt sie dann mit. Vielleicht werden Sie, wenn es irgendwann wieder zu einer Erhöhung kommt, auch Ihre Erhöhung wieder spenden. Dazu können Sie heute Stellung nehmen. Ich glaube, dass wir Ihren Gesetzentwurf insofern ablehnen werden.Wir werden das heute noch im Ältestenrat diskutieren.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem heute auf den Tisch gelegten Änderungsantrag der GRÜNEN sagen.

(Frank Lortz (CDU): Uralt!)

„The same procedure as every year“, würde der Engländer sagen. Letztes Jahr haben die GRÜNEN den gleichen

Änderungsantrag eingebracht, letztes Jahr haben die LINKEN genau das Gleiche gefordert.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihr doch auch!)

Wir bleiben bei dem Gleichen – das ist der Unterschied, Herr Wagner –, wir werden nur eine Jahreszahl hinzufügen, nämlich 2013.

Die Offenlegungspflichten, die wir vor eineinhalb Jahren beschlossen haben, bezüglich der Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind gut. Die Offenlegungspflichten haben sich bewährt, weil sie sich in dem Maß auf Nebeneinkünfte beziehen – das wissen die GRÜNEN –, wie Interessenkollisionen bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten bestehen.Wir als CDU wollen nicht den gläsernen Abgeordneten, der anders als der Bürger und die Bürgerin auf der Straße behandelt wird, wenn er noch einen Beruf ausübt. Aber in dem Moment, wenn er Nebeneinkünfte erzielt, die zu Interessenkollisionen mit dem Amt als Abgeordneter führen – wenn das Auftritte gegen Geld sind; ich weiß nicht, ob das bei einem von uns der Fall wäre –, müssen sie offengelegt werden. Deswegen sind wir mit den Offenlegungspflichten, wie sie bisher im Abgeordnetengesetz stehen, sehr zufrieden. Sie sind transparent, sie sind nachvollziehbar, und, wenn ich das sagen darf, sie sind auch angemessen hinsichtlich des Punktes,den wir alle anstreben.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein letztes Wort zu der Regelung 2013 sagen. Wir gehen davon aus, dass die Legislaturperiode bis 2014 läuft.

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Das ist Ihre Hoffnung, Herr Merz.Aber diese Hoffnung hatten Sie letztes Jahr auch in der anderen Richtung, und das ist völlig fehlgeschlagen. – Wir wollen 2013 hineinnehmen, weil die Anpassung der Abgeordnetendiäten auch in dieser Legislaturperiode jedes Jahr vorgenommen werden soll, im Guten wie im Schlechten. Wird der Reallohn sinken, werden auch unsere Diäten sinken. Wird der Reallohn steigen, werden auch unsere Diäten steigen. Ich glaube, es gibt kein transparenteres Verfahren, es gibt kein gerechteres Verfahren. Dann wird auch keiner in der Bevölkerung sagen, die Abgeordneten geben sich mehr Geld, als ihnen zusteht. – Meine Damen und Herren, mit diesem Selbstbewusstsein sollten wir auch in die Debatte gehen. Die Abgeordneten des Hessischen Landtags haben ein solches Abgeordnetengesetz verdient. – Vielen Dank.