Protocol of the Session on March 5, 2009

Seitdem ist einige Zeit vergangen. In diesem Zeitraum hätte man ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren vorbereiten können. Dass dies etwas schlampig und zeitverzögert erfolgte, dafür trägt der Bundesminister die Verantwortung.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Jetzt wird es abenteuerlich!)

Er hat es versäumt, die Gespräche mit Ländern und Kommunen zu suchen.

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war doch delegiert worden!)

Die Grundhaltung des Bundesministers verhindert aber auch, dass er sich dem Gedanken der Öffnungsklausel mental zuwendet.

(Petra Fuhrmann (SPD): Es gibt einen Kompromiss!)

Er verkennt einfach die Erkenntnis des Landkreistages, dass von 239 befragten Landkreisen 166 gerne als Optionskommune Verantwortung übernehmen möchten.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Entschuldigung, es gibt eine Vereinbarung, die aber nicht umgesetzt wird!)

Es gibt überhaupt keinen Grund, ihnen dies zu verweigern.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sehr richtig!)

Unterstützung fanden die Kommunalpolitiker stets bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der kommunalpolitische Sprecher Götz äußerte: „Unklar ist, warum der Bundesminister an der Beschränkung der Optionskommunen festhalten will.“

Auch die hessischen Kommunalpolitiker aller demokratischen Parteien fordern in der Gelnhäuser Erklärung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf,

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

seine „Blockadehaltung“ aufzugeben und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen die Probleme einvernehmlich und kurzfristig zu lösen.

(Beifall bei der CDU – Petra Fuhrmann (SPD): Dieser Kompromiss liegt auf dem Tisch!)

Dies, um einmal die Verantwortlichkeiten zurechtzurücken. Dies wurde von fast allen Landkreisen im Dezember 2008 beschlossen.

Außerdem muss die Gestaltungsfreiheit für die Eingliederungsmaßnahmen deutlich erweitert werden. Dies haben wir in der letzten Wahlperiode hier diskutiert. Hierzu herrscht in diesem Hause eine einvernehmliche Meinung, und übrigens ist dies auch die Meinung anderer Länder.

Die Kleinlichkeit des Bundesministers

(Lachen der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

zeigt sich auch im folgenden Sachverhalt:Er will größeren Kreisen im Freistaat Sachsen, die durch Gebietsreform entstanden sind, auch dann die Optionsmöglichkeit versagen, wenn ein Teil des Kreises vor der Gebietsreform zu den Optionskommunen gehörte.

Dann müssen Sie doch nachvollziehen können, dass man unter den Kommunen gegenüber dem Bundesminister misstrauisch wurde,und zwar bundesweit und unabhängig davon, wer wo regiert.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Fritz-Wilhelm Krüger (FDP))

Nach eigenen Angaben hat das Bundesministerium die Absicht, am 11.03. die Grundgesetzänderung und die Änderung des SGB II ins Kabinett einzubringen. Im Sinne der betroffenen Menschen wäre es gut, wenn auch durch unsere Anstöße hier letzte Hindernisse überwunden werden könnten. Denn eine Verzögerung könnte dazu führen, dass Optionskommunen oder Argen qualifiziertes Personal nicht halten könnten

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD):Mit Verlaub,wer hat es denn aufgekündigt?)

oder dass Verträge zwischen BA und Argen ausliefen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das ist konsequent am Thema vorbei!)

Ich räume ein, auch die Diskussion der CDU/CSUBundestagsfraktion in Berlin könnte missverstanden werden, wie das offensichtlich bei Ihnen der Fall war. Gemäß der Berichterstattung, zunächst in der „Süddeutschen Zeitung“, dann in aktuellen Meldungen, wurde die Grundgesetzänderung seitens der Bundestagsfraktion infrage gestellt. Die Begründung dafür lag aber nicht etwa in der mangelnden Wertschätzung der Arbeit der Argen. Als Frankfurter Abgeordneter kenne ich die erfolgreiche Arbeit der Argen.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Die Begründung dafür liegt vielmehr in der Sorge,die Optionskommunen könnten dann rechtlich gefährdet sein.

Daher ist es konsequent, wenn wir in Punkt 3 a unseres Antrags fordern,die zweifelsfreie verfassungsmäßige Verankerung des Optionsmodells abzusichern.

Das Problem wäre am einfachsten zu lösen, wenn der Bundessozialminister über seinen Schatten springen, ein Vertrauensverhältnis zwischen den Kommunen und dem Bundesministerium herstellen und erklären würde, dass er nicht wieder durch die Hintertür die Oberaufsicht der Optionskommunen durch die BA einführen wolle.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es bedürfte eines einzigen Wortes, einer Vertrauenserklärung für die Optionskommunen, um dieses Problem zu lösen. Nur aufgrund dieses Misstrauens ist es zu der Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren gekommen. Wir hoffen, dass wir mit unseren Anstößen dazu beitragen können, hier die letzten Hindernisse zu überwinden, damit Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften mit motiviertem Personal und bei vermehrter Wahlfreiheit der Kommunen weiterhin erfolgreich für die betroffenen Menschen arbeiten können. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Bartelt. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Rock für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Neuorganisation des SBG II ist hier heute das Thema.Wir haben hierüber schon mehrmals diskutiert, und uns allen ist klar, dass es eine verfassungskonforme Regelung geben muss.

Ich sage für meine Fraktion: Als die Hartz-Gesetze zur Diskussion standen, haben wir von vornherein immer festgestellt,dass das,was damals von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden ist,aus unserer Sicht bei der Frage der Finanzierung und der Verträglichkeit mit der Verfassung große Probleme bekommen würde. Das war einer der Gründe, warum wir uns der Zustimmung verweigert haben.

Es hat sich gezeigt, dass die FDP wieder einmal recht gehabt hat. Diese Probleme gibt es heute. Sie sind nicht überraschend gekommen, sondern waren schon damals ganz klar ersichtlich. Was uns an dieser Diskussion aber am meisten ärgert, ist, dass es im Jahre 2007 zu diesem Urteil kam und dass wir heute, im Jahre 2009, noch immer keine Lösung haben. Das zeigt aus unserer Sicht zwei Dinge:

Erstens.Sie haben große Probleme,in Berlin die Politik zu gestalten.

Zweitens. Es ist aus unserer Sicht besonders ärgerlich, dass wir diese Situation heute haben und dass die Diskussion über ein solches Thema, wenn Sie nicht schnellstens eine Lösung herbeiführen können, zum Wahlkampfthema werden wird.Das ist für eine konstruktive Lösung äußerst

ungünstig; und diese Verantwortung muss ich leider bei Herrn Scholz verorten.

(Beifall bei der FDP – Zuruf von der SPD: Bei Frau Merkel!)

Im Februar ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland um rund 100.000 auf knapp 3,5 Millionen Menschen gestiegen. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt duldet keine Untätigkeit. Sie braucht vernünftige Lösungen.

(Petra Fuhrmann (SPD): So ist es!)

Bundesminister Scholz hat in der Vergangenheit schon versucht, Lösungen vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang erinnere ich nur an das kooperative Jobcenter, welches nach meiner Meinung völlig zu Recht verworfen worden ist. Es ist aus meiner Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar, warum es der Bundesregierung während eines so langen Zeitraums nicht möglich war – auch in Zusammenarbeit mit den Betroffenen –, eine umsetzbare Lösung vorzuschlagen. Das kann ich nicht nachvollziehen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Es gibt hier keinen Kompromiss, weil die Union einen Zwergenaufstand macht!)

Nun soll die vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärte Mischverwaltung von Bund und Ländern durch eine Grundgesetzänderung legalisiert werden. Nach der Neuordnung sollen die 370 Jobcenter mit 56.000 Mitarbeitern, die es bundesweit gibt, ab dem 1. Januar 2011 zu öffentlich-rechtlichen Anstalten, zu Zentren für Arbeit und Grundsicherung, in denen sich Kommunen und Arbeitsagenturen weiterhin die Aufgaben teilen, umgewandelt werden. Für die neuen Zentren soll in einem neuen Grundgesetzartikel 86a geregelt werden, dass Bund und Länder bei der Umsetzung von Hartz IV in gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirken können.

Für uns ist an dieser Stelle besonders wichtig,dass die Unsicherheit, die bei den Betroffenen, also den Kunden, den Hartz IV-Empfängern und bei den Kommunen herrscht, endlich beseitigt wird. Es muss für die Argen und die Menschen vor Ort endlich eine Sicherheit geben.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

An dieser Stelle möchte ich seitens der FDP noch einmal ausdrücklich betonen, dass wir auf allen politischen Ebenen für die kontinuierliche Dezentralisierung und Kommunalisierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik eintreten. Kommunale Arbeitsmärkte brauchen individuelle Lösungsansätze. Die Dominanz der BA muss im Interesse einer effizienten Arbeitslosenverwaltung zurückgedrängt werden.