Jetzt gibt es angeblich eine Aussage aus einer der vielfältigen Runden mit den Kommunalen Spitzenverbänden, Herr Finanzminister Weimar habe gesagt, der Zensus werde den Kommunen nicht zum Nachteil gereichen – oder andersherum gesagt: Die Hessische Landesregierung übernehme die Kosten für den Zensus.
Offensichtlich hat das,was die CDU da niedergeschrieben hat, nicht dazu geführt, dass darüber Klarheit geschaffen wurde, dass die Hessische Landesregierung die Kosten für den Zensus übernehmen werde.
Auch das muss ich einmal sagen: Dem Parlament liegt bis zum heutigen Tag keine Aussage der Landesregierung vor, wonach ein Anteil der Kosten nicht auf die Kommunen abgewälzt werde.– Schauen Sie nicht so kritisch.Dem Hessischen Landtag liegt dazu keine Äußerung vor.
Deshalb hat die SPD für diese heutige Plenarsitzung einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir Klarheit schaffen und formulieren:
Für die mit der Durchführung dieses Gesetzes verbundenen Mehrbelastungen gewährt das Land den Gemeinden und Landkreisen einen Ausgleich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, stimmen Sie diesem Antrag zu. Dann schaffen Sie Klarheit gegenüber den Kommunen, was die Kostenbeteiligung angeht. Dann schaffen Sie auch Rechtssicherheit. Wir halten das für einen richtigen Weg.
Ich wusste überhaupt nichts davon. Das ist überhaupt nicht gesteuert oder sonst etwas. Was haben Sie da für Fantasien? So viel Zeit habe ich gar nicht, um so etwas zu steuern.
So was kommt davon, dass die Kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen in den Untergliederungen mittlerweile ein Misstrauen gegenüber dieser Landesregierung haben und offensichtlich nicht einmal das glauben, was Sie im Gesetzestext aufschreiben. Das ist der Hintergrund, vor dem solch harte Formulierungen zustande kommen – und nicht eine Missachtung der Regierung oder solch ein Unfug.
Letzte Bemerkung zum Zensus, damit hier kein falscher Zungenschlag aufkommt. Ich persönlich sage – und das sage ich jetzt auch einmal im Hinblick auf DIE LINKE –, es ist richtig, dass die öffentliche Hand Daten erhebt. Ich finde es richtig, denn wir brauchen Planungsdaten, um auf sozialplanerische, wirtschaftsplanerische und kommunalplanerische Dinge Einfluss zu nehmen. Deshalb sind wir im Grundsatz mittlerweile in einem Zensusverfahren, das durchaus tragfähig und akzeptabel ist. Der einzige Drehund Angelpunkt ist derjenige, dass die Kosten geklärt werden müssen. Die aber gehören nicht von den Kommunen getragen, sondern von der Hessischen Landesregierung. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der ersten Lesung im März haben wir im Plenum bereits ausführlich über diesen Gesetzentwurf gesprochen – über Volkszählungen, den geschichtlichen Ursprung und die rechtliche Bedeutung. Dabei habe ich auf das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung aus dem Jahr 1983 hingewiesen und auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestim
Erfreulicherweise ist es bis zum heutigen Tage so,dass sich die überwiegende, vernünftige Mehrheit in diesem Hause einig ist, dass der europaweite Zensus – der bundeseinheitlich am 9.Mai 2011 stattfinden soll;das sage ich gerade auch an die zitierten Wahlbeamten in Mittelhessen – am 9. Mai 2011 auch stattfinden wird, und zwar unter Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
In den Ausschussberatungen haben wir zwei Detailfragen noch einmal genauer diskutiert. Das eine waren die datenschutzrechtlichen Bedenken, die in der mündlichen Anhörung am 11. Mai thematisiert wurden und die wir mit unserem ersten Änderungsantrag ausgeräumt haben, der das im vollen Umfang abdeckt. Den werden wir hier auch so beschließen.
Herr Kollege Siebel, das habe ich, ehrlich gesagt, trotz aller Wortgewaltigkeit nicht so richtig verstanden. Es geht da nicht um irgendwelche Zusagen der Landesregierung, sondern darum, dass wir ein Gesetz formulieren. Das gilt sowohl für Herrn Siebel wie auch für die schon zitierten mittelhessischen Wahlbeamten: Wenn in Hessen ein Gesetz gemacht wird, dann gilt dieses Gesetz für alle, d. h. es gilt auch für alle mittelhessischen Wahlbeamten, ob sie der SPD angehören oder nicht, auch wenn sie aus parteitaktischen Gründen erklären, sie wollten geltende Gesetze nicht berücksichtigen, nicht befolgen. Meine Damen und Herren, das ist eine Ankündigung von Rechtsbruch. Das ist nicht hinnehmbar.
Es tut mir leid, dass Herr Schäfer-Gümbel als Unterbezirksvorsitzender des betroffenen Unterbezirks Gießen im Moment nicht da ist. Ich hoffe jetzt einmal, er ist gerade unterwegs, um seinen Genossen zu Hause zu erklären, dass Gesetze gelten, auch für sozialdemokratische Wahlbeamte.
Natürlich wird der Zensus Kosten verursachen. Nach der Verfassung des Landes Hessen muss im Falle der Konnexität – wie hier – der Mehrbelastungsausgleich nicht zwingend im Gesetz selbst geregelt werden. Trotzdem werden wir das tun.
Herr Siebel, ich weiß nicht, ob Sie das gelesen haben oder worauf sich Ihre Äußerungen bezogen. In unserem Änderungsantrag steht drin – allerdings in einer rechtlich einwandfreieren Form als in Ihrem Änderungsantrag –, dass ein solcher Ausgleich in pauschalierter Form erfolgt.
Insofern ist Ihrem Begehren vollständig Rechnung getragen, und es gibt kein Problem, das irgendwo übrig bliebe und auch nur den Anschein von Kritik an diesem Gesetzentwurf mit unserem Änderungsantrag rechtfertigen würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem registergestützten Zensus können Daten, die für staatliches Handeln unerlässliche Grundlage und für statistische Zwecke notwendig sind, erhoben werden.
In einem konstruktiven parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren, wie wir es hier durchgeführt haben, konnten wir die bestehenden Bedenken ausräumen. Deswegen wünsche ich mir, dass nicht aus der Opposition nur die SPD, sondern auch die GRÜNEN diesem Gesetzent
wurf zustimmen. Mit Bedauern habe ich gehört, Sie wollen das nach wie vor nicht tun. Das finde ich sehr bedauerlich. Fragen Sie einmal Ihre eigenen Wahlbeamten in den Kommunen, wie die das sehen, namentlich jene, die für kommunale Planungen vor Ort verantwortlich zeichnen: Die brauchen belastbare Daten. Wenn wir die nicht liefern, ist keine vernünftige kommunale Planung möglich.
Deswegen: Überlegen Sie, ob Ihre destruktive Haltung in diesem Punkt richtig ist oder ob Sie nicht doch sinnvollerweise diesem richtigen Gesetzentwurf zustimmen werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich auf die beiden Punkte Verfassungsmäßigkeit des Zensusgesetzes und Kostenerstattung für die Kommunen konzentrieren. Denn ansonsten haben wir schon ausgiebig die Möglichkeit gehabt, inhaltlich dazu zu diskutieren. Im Rahmen der mündlichen Anhörung im Hauptausschuss hatten wir auch die Gelegenheit, einige Diskussionspunkte und Argumente auszutauschen.
Unbestritten ist das Ergebnis der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf im Hauptausschuss:Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dieser Gesetzentwurf unbedenklich und trägt auch dem vom Bundesverfassungsgericht in seinem Zensusurteil aufgestellten Abschottungsgrundsatz Rechnung.
Ich denke, dass uns der Vertreter des Hessischen Datenschutzbeauftragten das eindrucksvoll bescheinigt hat. Er hat noch zusätzlich mit Beispielen belegt, wie der Trennung von Verwaltungsvollzug und Erhebungsstelle in der praktischen Umsetzung Rechnung getragen werden soll.
Meine Damen und Herren, ich will in diesem Zusammenhang ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass zwischen den für die Durchführung des Zensus Verantwortlichen in meinem Hause, in der Staatskanzlei, beim Statistischen Landesamt und beim Datenschutzbeauftragten bereits abgesprochen ist, dass wir uns jede der 33 Erhebungsstellen genau ansehen werden, ob der Abschottungsgrundsatz auch eingehalten wird. Insofern kann ich Ihnen die Garantie geben, dass wir den Zensus 2011 in datenschutzrechtlicher Hinsicht sehr ernst nehmen.
Umso mehr verwundert natürlich der Antrag der LINKEN, das Gesetz möge dahin gehend geändert werden, dass Hessen dem nicht zustimmt. Ich will für die Zuhörerinnen und Zuhörer sagen, dass es sich bei diesem Gesetz um die Umsetzung einer Verordnung der Europäischen Union handelt,also um Europarecht,das zwingend umgesetzt werden muss, und um ein bereits beschlossenes Bundesgesetz aus Zeiten der Großen Koalition. Hessen hat dem im Bundesrat zugestimmt und einige Verbesserungen und Veränderungen erzielt. Ich denke, dass das Merkmal der Religionszugehörigkeit, das auf hessische Initiative mit aufgenommen worden ist, ein wichtiger Punkt ist.
Die Nichtteilnahme am Zensus 2011 wäre glatter Verfassungsbruch. Wir würden gegen das Gebot der Bundestreue verstoßen. Insofern verwundert es nicht, wenn man dies weiß, dass ein solcher Antrag von der LINKEN im Hessischen Landtag gestellt wurde.Insofern muss sich der Antragsteller schon fragen, ob er tatsächlich auf dem Boden unserer Verfassung steht.
Zum zweiten Punkt, Kostenerstattung für die Kommunen. Wir haben als Landesregierung natürlich auch verfassungsrechtlich überprüfen lassen, ob das Konnexitätsprinzip eine Vorteilsanrechnung zulässt. Das Ergebnis dieser Prüfung war, dass nach dem Verfassungstext der Konnexität dies sogar notwendig ist und es voraussetzt. Dennoch bin ich dankbar – es geschieht auch in Absprache mit den antragstellenden Fraktionen –, dass wir an dieser Regelung im Gesetz nun nicht mehr festhalten.Wir streiten uns mit den Kommunen nicht darum, und wir begeben uns vor allem nicht auf eine Ebene der Diskussion, wie es Landrat Arnold aus dem Wetteraukreis gemacht hat.
Ich will an der Stelle Kollegen Siebel im Hinblick auf die Erklärung der Landesregierung antworten. Nach meinem Verständnis bringt die Landesregierung einen Gesetzentwurf ein. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, diesen zu verändern. Davon macht der Gesetzgeber Gebrauch. Er macht Gebrauch davon auf der Grundlage von Hinweisen im Hauptausschuss und damit auch im Parlament,dass die Landesregierung in Verhandlungen mit den Kommunen ist und ich davon ausgehe, dass wir zu dem Ergebnis kommen, dass es keine Vorteilsanrechnung geben wird.
Insofern war das Parlament lange informiert,bevor es den Änderungsantrag gab.Die Anträge sind anschließend eingebracht worden.Aber da Herr Siebel nicht zuhört, interessiert es ihn wohl nicht. Hauptsache, seine Meinung ist kundgetan.Insofern braucht man auch keine weiteren Erklärungen abzugeben.Aber ich denke,Sie stimmen in diesem Punkt zu, Herr Kollege Siebel.Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, außerdem glaube ich,dass wir mit der Durchführung am 9.Mai einen Weg beschreiten, der die Datengrundlage für die kommunalen Gebietskörperschaften, das Land und die Bundesrepublik Deutschland schafft. Letztendlich ist das auch für die europäischen Auswirkungen wichtig, weil EU-Programme darüber umgesetzt werden. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Nach der Landesregierung immer, Herr Geschäftsführer. – Herr Kollege Rudolph hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.