Gleiches gilt für das Berufsstandsmitwirkungsgesetz, wo man höchstens anmerken könnte, warum hier der Bund deutscher Milchviehhalter nicht angehört wurde. Die Verlängerung des OFFENSIV-Gesetzes ist eigentlich bereits obsolet. Sie war für den Fall des Scheiterns der Jobcenterreform auf Bundesebene eingebaut worden. Diese ist aber zum Glück zustande gekommen. Wenn im Moment in Berlin etwas klappen soll, dann braucht es dafür offensichtlich die Hilfe der SPD.
Die angestrebten Änderungen des Fraspa-Gesetzes sind ebenfalls größtenteils rein technischer Natur. Es werden grundsätzlich Fundstellen aktualisiert und vereinfacht und Übergangsparagrafen aufgehoben.
Zu einer geplanten Gesetzesänderung muss man hier jedoch ein paar ausführlichere Worte finden.Allein die Verlängerung der Geltungsdauer des Schulgesetzes ist für uns schon ein Grund, das Gesamtpapier abzulehnen; denn dass wir ein schlechtes Schulgesetz noch in seiner Geltung verlängern, kann wohl niemand ernsthaft von uns erwarten.
Die ach, so revolutionäre Mittelstufenschule wurde im März nicht nur von der Kultusministerin Henzler,sondern gleich von dem Noch-Ministerpräsidenten Roland Koch als Chefsache mit großem Brimborium vorgestellt. Sie kann aber erst mit einem neuen Schulgesetz realisiert werden.
Gestern noch wird Frau Henzler unter anderem im „Darmstädter Echo“ und in der „Frankfurter Rundschau“ zitiert, dass zum Schuljahresbeginn 2011/12 das neue Schulgesetz unter Dach und Fach sein müsste. Warum bekommen wir heute eine Vorlage, die Geltungsdauer des Schulgesetzes um zwei Jahre bis 2012 zu verlängern? Was stimmt denn nun? Offensichtlich glaubt die Landesregierung den Ankündigungen der eigenen Kultusministerin nicht. Trotz des erheblichen Handlungsbedarfs in der Bildungspolitik herrscht Stillstand wegen konzeptioneller Ahnungslosigkeit, die sich ganz offensichtlich mit Koalitionsstreit paart.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Klee (CDU): Nein! – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): So ist es, Chaos!)
Spätestens mit der heutigen Vorlage, die Geltungsdauer des Schulgesetzes um zwei Jahre zu verlängern, ist die Bildungspolitik dieser Landesregierung vollends der Peinlichkeit preisgegeben. Es ist schade, dass die vielen nützlichen Anpassungen in diesem Artikelgesetz nicht von einer breiten Mehrheit in diesem Hause getragen werden können, da die Landesregierung versucht, ihr Versagen in der Schulpolitik durch eine Verlängerung der Geltungsdauer des Schulgesetzes durch die Hintertür zu kaschieren.
Nehmen Sie das Schulgesetz aus dem Artikelgesetz heraus, und wir stimmen dem Paket gern zu. Wir haben ein schlüssiges Gesamtkonzept in der Bildungspolitik, die Landesregierung offensichtlich nicht.
Es besteht für uns kein Grund, den bestehenden und ungenügenden Status quo des Schulgesetzes zu verlängern, bis diese Kultusministerin endlich anfängt zu arbeiten. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz zur Historie. Nach der ersten und damals bundesweit einmaligen Überprüfung des gesamten Vorschriftenbestandes in den Jahren 1999 und 2000 hatte die Hessische Landesregierung 39 % der Verwal
Um das einmal in Zahlen zu benennen: Das sind ca. 3.500 Regelungen und in den nachgeordneten Behörden ca. 1.400 allgemeine Verfügungen, die gestrichen worden sind. Herr Weiß, insofern kann ich Ihre Kritik nicht nachvollziehen. Im Übrigen ist es völlig richtig, dass wir mit dem Kabinettsbeschluss vom 16. Oktober 2001 grundsätzlich festgehalten haben, dass alle Gesetze und Rechtsverordnungen auf fünf Jahre befristet werden.
Mitte 2005 ist dies in die zweite Runde gegangen. Diese Überprüfung des Vorschriftenbestandes hat erneut eine Reduzierung um 30 % gebracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch Sie, Herr Weiß, Sie sehen, dass wir nicht nur von einer Lichtung des Vorschriftendschungels reden, sondern diese auch konkret vollziehen.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Mathias Wag- ner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann hat die Kultusministerin das Arbeiten eingestellt!)
Dazu kommen wir gleich, und das stimmt auch nicht. – Für den vorliegenden Gesetzentwurf, das will ich klar sagen, den ich für relativ halte und der nur marginale Änderungen vorsieht, haben wir eine Verlängerung mit zum Teil inhaltlichen kleinen Änderungen bis zum 31.12.2012 bzw. 31. Dezember 2015 vorgesehen.
Die Änderungen sind, wie gesagt, marginal. Aus meiner Sicht ist zu den Vorschlägen auch nichts hinzuzufügen. Einzig und allein hat der Art.8 – Herr Weiß,Sie haben das eben so schön angeführt –, wo es um die Änderung des Hessischen Schulgesetzes geht, in der Debatte für etwas Aufregung gesorgt. Erlauben Sie mir deshalb, dass ich dazu kurz Stellung nehme.
Es handelt sich bei der Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Schulgesetzes – ich wiederhole das, damit es bei der Opposition ankommt –, um einen rein formalen Akt.
Moment, Herr Weiß. – Das Hessische Kultusministerium arbeitet mit Hochdruck an der Novellierung des Schulgesetzes. Wir werden neue Bildungsstandards setzen.Wir werden einheitliche Tests einführen. Es wird eine neue Mittelstufenschule, die weitgehend die Hauptschule ersetzen wird, eingeführt.
Und wir werden die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen neu regeln. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das nun einmal keine leichte Aufgabe ist, die man irgendwie über Nacht regeln kann.
Es ist eine Aufgabe, die man mit großer Ernsthaftigkeit und vor allem mit Sorgfalt – jetzt hören Sie mir genau zu: mit großer Sorgfalt – vornehmen muss.
Ein derart großes Projekt nimmt nun einmal Zeit in Anspruch. Hier gilt nun einmal, dass wir, die Junge Union – die CDU – –
Wir, die Union, machen gemeinsam mit der FDP in Hessen lieber eine Politik der Klasse und nicht der Masse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Weiß, Ihre Beziehung zum Thema Klasse und Masse bei der Einbringung von Gesetzentwürfen ist diesem Hohen Hause hinreichend bekannt. Bleiben wir dabei doch ruhig bei Wissenschaft und Bildung, und nehmen wir das Stichwort Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren. Ich möchte jetzt keine alten Kamellen aufwärmen, aber es lohnt sich oftmals, Gesetze mit der entsprechenden Sorgfalt vorzubereiten,damit nicht im Nachhinein Fehler bekannt werden.
Genau das tut die Hessische Landesregierung mit der Novellierung des Schulgesetzes. Wir werden die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Im Interesse der hessischen Schülerinnen und Schüler werden wir das sorgfältig vorbereiten. Eine dritte Lesung wird wahrscheinlich erst im nächsten Jahr stattfinden. Aber wir werden das im Sinne aller hier beschließen, mit Union und FDP.
Das ist der völlig unspektakuläre Grund für diese Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Schulgesetzes.
Insofern kann ich nur an Sie appellieren,die erforderliche Ruhe walten zu lassen und nicht mit irgendwelchen populistischen Sprüchen draufzuhauen, wo es gar nicht nötig ist. Ich schlage Ihnen vor, diesem sehr vernünftigen Gesetzentwurf, der in der Sache völlig richtig ist, zuzustimmen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche nicht für die Grüne Jugend, sondern für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich gebe auch gerne zu, Frau Kollegin Wallmann ist näher an der Jugend dran als ich.Das sei zu Beginn meiner Rede eingeräumt.
Frau Kollegin Wallmann, nachdem Sie sehr viel über die angeblich so unspektakuläre Verlängerung der Geltungsdauer des Schulgesetzes geredet haben – dass das wegen