Ich erspare Ihnen das, was ich das letzte Mal unter politischem Feuilleton zitiert habe, nämlich: „Klagetag – Der Internationale Frauentag wirkt in Deutschland wie die Verabredung zur kollektiven Depression“. – Ich verzichte darauf, daraus zu zitieren, weil alle Beiträge dem nicht Rechnung getragen haben, bis auf Ihren Beitrag, Frau Kollegin Schott. Das tut mir wirklich leid, das sage ich wirklich nicht, weil ich Sie in der Ecke sehe, sondern weil
ich Ihrem Beitrag zugehört habe. Ihr Beitrag war wirklich so depressiv, dass er Gleichberechtigung in Partnerschaft, in der Arbeitswelt keine Rechnung trägt.
Frau Schulz-Asche, was mir beim letzten Mal gefallen hat, ist Ihre Ausführung, als Sie gesagt haben, ein Frauentag muss fröhlich, muss offen, muss geradeaus gelebt werden und nicht depressiv gefeiert werden.Dieses Statement hat mich damals schon überzeugt.
Die FDP wird deshalb und auch nach der Anhörung diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Frau Pauly-Bender, ich hätte mir gewünscht, dass Herr Rudolph noch diesen Akzent hereingebracht hätte, weil mir die neue Nachdenklichkeit von Herrn Rudolph zu diesem Punkt außerordentlich gefällt. Er hat im Innenausschuss sehr deutlich gesagt, wie nachdenklich er persönlich und auch seine Fraktion sind. Ich kann das alles unterstreichen, was meine Vorrednerinnen gesagt haben, bis auf die Vertreterin der LINKEN.
Die FDP wird nicht zustimmen.Diesen Feiertag brauchen wir nicht. In der Anhörung ist es deutlich geworden: Gleichberechtigung in Partnerschaft, in der Arbeitswelt und im Leben muss gelebt werden und braucht keinen Feiertag. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Ich habe in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs für die Landesregierung Stellung genommen. Wir sind der Auffassung, dass es nicht tunlich ist, diese Aufgabe der Frauenförderung, die richtig ist, mit einem eigenen gesetzlichen Feiertag zu versehen.
Im Interesse der Zeit bitte ich, mir zu erlauben, auf meine Ausführungen in der ersten Lesung zu verweisen. Auch die heutige Debatte hat aus Sicht der Landesregierung keine andere Entscheidung ergeben.
Meine Damen und Herren! Ich will Ihre Zeit nicht übermäßig strapazieren. Es geht darum, noch einmal drei Punkte ganz konzentriert anzusprechen.
Erster Punkt. Die Gleichstellung der Frau ist aus unserer Sicht eine genauso große Herausforderung wie die deutsche Einheit. Jetzt werden Sie fragen: Wie kommt der denn zu diesem Vergleich? – Dieser Vergleich ist ganz einfach. Sie haben hier den Eindruck erweckt, als ob wir in dem Gesetzentwurf einen Feiertag, also einen Tag zum Feiern, fordern. Das ist mitnichten so. Wir fordern einen
Feiertag, der die Forderung der Gleichstellung der Frau in den Mittelpunkt rückt – so. So, wie es über viele, viele Jahre in Deutschland der 17.Juni war:ein Feiertag,der die deutsche Einheit in den Mittelpunkt der Debatte geführt hat.
Das mag zwar aus Ihrer Sicht hinken. Aber es ist kein christlicher Feiertag, es ist ein weltlicher Feiertag, der genau an der Stelle ansetzt, wo wir es für notwendig halten, eine gesellschaftliche Debatte voranzutreiben, deren Wichtigkeit von niemandem der Rednerinnen und Redner bestritten wurde.
Herr Kollege Schaus, es gibt einige Länder, die mit Feiertagen zum 8. März Erfahrung haben. Dort hat sich letztendlich gezeigt, dass vor allem gefeiert wurde, dass Blumen überreicht wurden, analog zu unserem Muttertag. Daher meine Frage: Warum glauben Sie, dass es in Deutschland anders werden würde, als es in den Ländern gewesen ist, z. B. in der DDR oder in der Sowjetunion, wo es am Ende wirklich eine andere Form des Muttertages geworden ist?
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der CDU, der SPD und der FDP – Axel Wintermeyer (CDU): Gute Frage!)
Ich glaube, dass es sehr wohl auf die Tradition in den einzelnen Ländern und auf den Umgang mit Feiertagen ankommt. Deshalb verweise ich genau an dieser Stelle auf unsere Erfahrungen und unsere Tradition im Umgang mit dem 17. Juni. Da glaube ich sehr wohl, dass wir uns nicht mit anderen, im Ostblock befindlichen, Ländern vergleichen lassen müssen, die das eingeführt haben.
Aber lassen Sie mich noch zwei Punkte ausführen. Frau Kollegin Ravensburger hat den Eindruck erweckt, als ob wir gefordert hätten, den Pfingstmontag abzuschaffen.
Im Rahmen der Anhörung gab es in einer von zwölf Stellungnahmen diese Forderung, wenn man aus wirtschaftlichen Gründen einen Feiertag reduzieren müsse. Eine einzelne Gutachterin hat diese Position vertreten. Es ist nicht unsere Position, den Pfingstmontag abzuschaffen – nur damit das hier in aller Deutlichkeit zu Protokoll genommen wird.
Wir vertreten hingegen eher die Auffassung, auch weil Sie die Krise und die wirtschaftlichen Verhältnisse angeführt haben, Frau Ravensburger,
dass wir in Hessen durchaus in der Lage sind,auch im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Bayern und BadenWürttemberg, wo es bis zu drei Feiertage mehr im Jahr gibt, das zu verkraften, und dass das wirtschaftliche Argument überhaupt nicht das zentrale Argument sein kann, diesen Feiertag abzulehnen.
Was die Stellungnahmen der Experten angeht, denke ich, dass wir sehr wohl eine Pattsituation haben. Soweit ich das gerechnet habe, waren von zwölf Stellungnahmen sechs positiv, unter anderem die des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft ver.di.
Ich gebe zu, dass der Beamtenbund das mit wirtschaftlichen Argumenten abgelehnt hat. Aber das muss man dann auch entsprechend bewerten.
Wir meinen nach wie vor, dass es sowohl wirtschaftlich als auch finanziell möglich wäre, dass es darum geht, ein entsprechendes Zeichen zu setzen im Hinblick auf die positiven Erfahrungen, die wir in Deutschland mit dem Ergebnis des 17. Juni gemacht haben. Dabei haben wir alle gewonnen.
Ich würde mir wünschen, auch wenn Ihnen das Argument wehtut, Herr Al-Wazir, dass wir in einigen Jahren, was die Frauengleichstellung angeht, genauso erfolgreich sind wie beim 17. Juni und den Folgen.
Vielen Dank, Herr Kollege Schaus. Die Kollegin von der CDU heißt Ravensburg – nur noch einmal zur Information.
Wir sind am Ende der Aussprache in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs angelangt und kommen zur Abstimmung.
Wer dem Gesetzentwurf in der hier vorgelegten Version nach dieser Debatte zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? – CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – SPD-Fraktion.
Hierzu wurde ich gebeten, drei Petitionen herauszunehmen und getrennt abzustimmen. Die rufe ich jetzt hintereinander auf und lasse dann insgesamt abstimmen.
Zum einen ist das die Beschlussempfehlung zur Petition Nr.170/17.Wer dieser die Zustimmung geben möchte,den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE
Die Beschlussempfehlung zur Petition Nr. 911/18. Wer dieser die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung ebenfalls angenommen.
Beschlussempfehlung zur Petition Nr. 1212/18.Wer dieser die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.– Das sind CDU,SPD,FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung ebenfalls angenommen.
Nun lasse ich über die restlichen Beschlussempfehlungen aus der Drucks. 18/2318 abstimmen. Wer diesen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit sind die Beschlussempfehlungen angenommen.