Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die innere Sicherheit ist nach wie vor ein Kernbereich unserer politischen Arbeit. Daher investieren wir – das darf ich einleitend sicher sagen – auch bewusst in unsere Sicherheitsarchitektur, auch wenn sich die finanzielle Situation so darstellt, wie das heute ist. Das betrifft die sachliche genauso wie die personelle Ausstattung unserer Polizei und des Verfassungsschutzes. Und wir bilden in Hessen auch bewusst überdurchschnittlich gut aus. Daher schaffen wir, das gehört eben auch dazu – Frau Kollegin Faeser, Sie können sich setzen und gleich wieder zu Wort kommen –, ganz bewusst die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Ich nenne das HSOG.
Wer nicht nur Ladendiebe fangen will, der muss bei den zunehmenden Anforderungen im Bereich der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus erfolgreich sein,der muss alles tun,um mit den Ganoven auf Ballhöhe zu sein. Er muss immer wieder startbereit sein, den aktuellen technischen Entwicklungen zu folgen, sich entsprechend anzupassen und den Ganoven auf Augenhöhe begegnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies gilt auch für die Sicherheit auf deutschen Flughäfen und für die Sicherheit der Fluggäste, der Besucher und des Personals, seien sie nun in der Luft oder am Boden.Wir halten es daher für notwendig, dass auch auf deutschen Flughäfen Körperscanner eingesetzt werden können, sollten sie sich, das ist natürlich die Einschränkung, als wirkungsvolles Instrument erweisen. Deshalb soll dies entsprechend geprüft werden.
Wir gehen natürlich davon aus, dass die modernste Generation von Körperscannern zum Einsatz kommt, bei denen der Körper nicht abgebildet wird, wie das zuvor der Fall war und es heute manchmal noch gestreut wird, wo der Körper des Untersuchten entsprechend als Piktogramm dargestellt wird. Wir gehen natürlich davon aus, dass diese modernsten Geräte nicht gesundheitsschädlich sind. Dadurch ist es möglich, zum einen die Sicherheit auf den Flughäfen und später letztendlich in der Luft zu gewährleisten und zu erhöhen, aber auch die Persönlichkeitsrechte der Passagiere zu wahren.
Ich darf schon darauf hinweisen, dass Fachleute immer wieder darstellen, dass der islamistische Terrorist, der im Dezember vergangenen Jahres in Detroit fast ein Massaker angerichtet hätte, hätte überführt werden können, wäre damals sein Körper mit einem entsprechenden Scanner abgetastet worden. Es ist mit dieser modernsten Generation von Körperscannern sehr wohl möglich, versteckte Objekte wie Sprengstoff, Flüssigkeiten, aber auch Metalle und Keramik sichtbar zu machen, wenn sie sich nur wenige Millimeter abheben.
Die im Einsatz befindliche energiearme Strahlung von elektromagnetischen Wellen liegt irgendwo zwischen Mikrowelle und Infrarot,ist also Teil der natürlichen Wärmestrahlung und total ungefährlich. Darüber hinaus ist der Einsatz von diesen Scannern auch sehr schnell zu realisieren. Es ist nicht eine zusätzliche Sicherheitsschleuse, die entsprechend Zeit kostet, zu installieren. Man benötigt wenig Platz, und er ist ungefährlich. Darüber hinaus – das wird in der Diskussion, die teilweise kontrovers geführt wird, meines Erachtens vergessen –
kann mittelfristig das Abtasten entfallen. Das belastet manch einen genauso, wie er vielleicht Angst vor irgendwelchen Strahlen hat. Auch das menschliche Versagen ist dadurch entsprechend zu reduzieren.
(Abg. Nancy Faeser (SPD) lacht über eine Bemerkung des benachbarten Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).)
Ich weiß, es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen. Aber ich glaube, dann ist der Scanner doch angenehmer als dieses Abtasten.Wenn der Kollege Frömmrich das anders sieht,
(Heiterkeit der Abg. Nancy Faeser (SPD), Jürgen Frömmrich und Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bitten um entsprechende Zustimmung und setzen uns dafür ein, dass gegenüber der Bundesregierung sichergestellt wird, dass die Balance zwischen der Erhöhung der Sicherheit auf der einen Seite und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite gewahrt wird.Wir gehen davon aus und sind sicher, dass sich unser Fachminister entsprechend einbringen wird, zumal er seitens des Bundesrates für zwei Jahre in die Ratssitzungen der europäischen Innen- und Justizminister entsandt wurde, um sich auch um dieses Thema zu kümmern.Zu dieser Entsendung gratulieren wir ihm, und dabei wünschen wir ihm viel Erfolg.
(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Lieber Frank, meine Damen und Herren! – Heiterkeit der Abg. Nancy Faeser (SPD))
Herr Wagner, das heißt: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! – Ich hoffe, er verzeiht es mir. – Ja.
Herr Kollege Bellino, ich bin froh, dass Sie hier etwas differenzierter gesprochen haben, als es Ihr Antrag ist. Ihr Antrag ist zwar erstaunlich vorsichtig formuliert – das sind wir von Ihnen gar nicht gewöhnt –,
man kann hier sogar an der einen oder anderen Stelle zustimmen. Aber in Ihrem Antrag fehlen wesentliche Inhalte.
In Deutschland wurde der Einsatz von sogenannten Körperscannern erstmals öffentlich diskutiert – Sie erinnern sich vielleicht – wegen des vermeintlichen Vorfalls am Münchner Flughafen.Dort stellte das Sicherheitspersonal zwar vermeintlichen Sprengstoff in einem Laptop fest, es gelang dem Passagier aber dann, seinen Laptop einzupacken und in der Menge zu verschwinden.
Das hat große Aufmerksamkeit erregt. Aber mir ist nicht ganz klar, warum daraufhin die Debatte über den Körperscanner entbrannt ist. Das hatte damit überhaupt nichts zu tun. Es ging nicht um Dinge, die man am Körper trägt, sondern es ging um einen Laptop, der frei zugänglich ist, und bei dem der Körperscanner auch nicht geholfen hätte.
Insofern ist es schon etwas erstaunlich, dass dieses Thema ausgerechnet an dieser Stelle derart hochgezogen wurde, und es wundert mich schon, dass dieses Thema hier so diskutiert wird.
Glücklicherweise war der Sprengstoffverdacht in München falsch.Aber CDU und FDP waren auf dieses Thema gesprungen.
Das führt mich zu einem Punkt, der in Ihrem Antrag leider völlig fehlt. Bei dem Fall in München war eindeutig
das Personal schuld, niemand sonst. Denn das Personal war nicht in der Lage, nach Feststellung des vermeintlichen Sprengstoffs den Passagier festzuhalten. Herr Bellino, das führt zu einem wesentlichen Punkt, der in Ihrem Antrag leider fehlt. Was nämlich zu erhöhter Sicherheit beiträgt, ist geschultes und gutes Personal, um die innere Sicherheit und vor allen Dingen die Flugsicherheit zu gewährleisten.
Der beste Beweis für ausreichend und gut geschultes Personal als Sicherheitsfaktor bildet sicherlich ein den meisten hier bekannter Flughafen,der in Tel Aviv.Dort ist sehr gut geschultes Personal in der Lage, viele Fälle herauszufiltern. Das hat etwas mit guter Ausbildung und guter Bezahlung zu tun, wodurch dort die Sicherheit erhöht wird, nichts jedoch mit technischen Sicherheitsmodellen.
Es ist also ein Stück weit unredlich, wenn man von höheren technischen Sicherheitsstandards redet, gleichzeitig aber Personal abbaut, wie das sowohl bei der Bundespolizei als auch bei der Polizei in Hessen passiert.
Aber leider haben die Sicherheitsdebatten über mögliche Terrorangriffe mehr emotionale als sachliche Substanz – wie wir hier im Landtag heute nicht zum ersten Mal gehört haben. Das gilt auch für den Einsatz von Körperscannern an Flughäfen.
Damit komme ich zu den Nrn. 2 und 3 Ihres Antrags. Mit den von Ihnen gefundenen Formulierungen wollen Sie eine Einigkeit suggerieren, die weder innerhalb der CDU noch zwischen CDU und FDP und noch viel weniger in der Gesellschaft gegeben ist. Einigkeit besteht gegenwärtig vielmehr in der Ablehnung von Scannern, die dazu führen, dass Körperkonturen bis hin zum Intimbereich und erkennbaren Narben, Tattoos und Ähnlichem abgebildet werden.
Deshalb ist die von Ihnen formulierte Nr. 3 zwar grundsätzlich zustimmungsfähig, greift aber zu kurz. Denn Einigkeit besteht sicher auch darin, dass der Einsatz dieser Scannertechnik – wie Sie es eben auch gesagt haben – nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Reisenden führen darf. Darüber besteht sicher Einigkeit. Herr Bellino, im Moment ist es aber leider noch so, dass nicht alles – wie Sie gesagt haben – völlig ungefährlich ist. Leider ist es so, dass insbesondere Vielflieger durch die immer wieder erfolgenden Bestrahlungen sehr wohl ein Gesundheitsrisiko haben. Das gibt im Übrigen auch Ihr Innenexperte Bosbach zu.
Ob die von Ihnen uneingeschränkt befürwortete aktuelle Scannergeneration dies erfüllt, vermag ich hier und heute nicht abschließend zu beurteilen;ich glaube aber,das können auch Sie nicht. Deswegen können wir an dieser Stelle nicht zustimmen.
Auch Nr. 2 Ihres Antrags erscheint mir nicht zustimmungsfähig. Mit der von Ihnen vorgelegten Formulierung stellen Sie die Realität auf den Kopf.In Übereinstimmung mit Ihrem Innenexperten Bosbach – der nun wirklich nicht im Verdacht steht, Sozialdemokrat zu sein – stelle ich hier fest: Bevor ich mir Gedanken über den Einsatz von Körperscannern an deutschen Flughäfen machen
kann, müsste erst der tatsächliche Sicherheitsgewinn feststehen. Das heißt, man muss die Sinnfrage voranstellen. Das aber ist bisher gerade nicht erfolgt. Hier fehlt ein Beweis. Das muss man doch tatsächlich zuerst diskutieren: Würde das tatsächlich ein Mehr an Sicherheit bedeuten?
Ich bin also etwas verwundert,dass der Innenminister und der Justizminister ohne Wenn und Aber diese Technologie befürwortet haben. Wir sind da mehr der Meinung der Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, und auch des Bundesinnenministers de Maizière: Diese Technik muss rechtsstaatlich einwandfrei sein, und der Sicherheitsgedanke muss erwiesen sein. Erst dann kann man über den Einsatz von Körperscannern reden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Genau, wie wir das vorhin bei der Diskussion über den Rechtsextremismus getan haben, sollten wir hier vereinbaren, dass wir im Ausschuss noch einmal intensiver über dieses Thema reden sollten. Herr Kollege Bellino, so, wie Sie das da aufschreiben, ist es sehr einseitig und beleuchtet nicht alle Aspekte, die man braucht, wenn man über Luftsicherheit und Kontrollen an Flughäfen redet. Sie blenden da verschiedene Bereiche einfach aus.
Ihr Text fußt noch immer auf der Ideologie, die Technik werde es schon richten. Sie begreifen nicht, dass technische Neuerungen nur ein Teil der Lösung sind – wenn überhaupt.
Herr Kollege Bellino,im Grundsatz aber begrüßen wir die neue Linie, die offensichtlich bei CDU und FDP aufgekommen ist, und zwar kommen Sie von der Forderung „Körperscanner überall“ mittlerweile zu einer sehr differenzierten Prüfung. Sie sprechen von einem Prüfauftrag und sagen, wir wollen erst einmal schauen, was das überhaupt bringt. Sie sagen: Bedenken ausräumen beim Schutz von Persönlichkeitsrechten und bei gesundheitlichen Schäden – bis hin zu der Frage, dass da Leute nicht nackt dargestellt werden, sondern dass das anders geschieht. Sie sind da schon ein bisschen differenzierter geworden.
Gleichwohl muss man doch daran erinnern, wie diese Debatte eigentlich entstanden ist. Es ist schon ein bisschen
komisch, wie solche Debatten entstehen und sich weiterentwickeln. Eigentlich hat diese Debatte beim DetroitBomber angefangen. Vielleicht erinnern Sie sich. Es ging um Sprengstoff, der in der Unterwäsche versteckt war. Nachdem klar war, dass der den Flieger besteigen konnte, gab es eine breite Debatte darüber, dass man offensichtlich die Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen erweitern muss und dass man Nacktscanner braucht.
Das Problem bei diesem Fall lag aber ganz anders. Darüber ist eigentlich überhaupt nicht diskutiert worden. Das Problem bestand darin, dass alle Daten über die Person, um die es da ging, die Informationen über die Gefährdung durch diese Person, allesamt beim Staatsschutz, bei den US-amerikanischen Behörden vorlagen. Aber durch die Fülle an Informationen,die mittlerweile bei den amerikanischen Behörden gesammelt werden, ist die Information, dass es sich um einen Gefährder handelt, der nicht nach Amerika einreisen dürfe und der vor allen Dingen keine Flugzeuge besteigen soll, gar nicht an den Flughafen gekommen, an dem er abgeflogen ist.