Protocol of the Session on March 4, 2009

Letzter Satz. Dieser Grundsatz, den der VGH festgelegt hat, wird jetzt in der Hauptsacheentscheidung zu überprüfen sein.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Genau das ist der Punkt!)

Ich bin sehr gespannt, was dort herauskommt. Wenn er sagt: „Das stimmt“, dann wird dieses Parlament in seinen Rechten gestärkt. Wenn es aber so bleibt, dass das Bundesverwaltungsgericht an dieser Stelle in seiner gängigen Rechtsprechung Recht behält, dann bleibt alles so, wie es ist.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Zuhören!)

Herr Kollege Schäfer-Gümbel, ich kann Ihnen nur empfehlen, die Entscheidung der Gerichte an dieser Stelle ernst zu nehmen und nicht politisch hier Wind zu machen.

(Zurufe von der SPD)

Was Sie machen, ist: Sie versprechen den Leuten politisch etwas, was möglicherweise

Herr Kollege, bitte kommen Sie jetzt zum Ende.

letzter Satz – rechtlich nicht haltbar sein wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Zur Antwort, bitte, Herr Schäfer-Gümbel.

Herr Rentsch, Sie haben ganz offensichtlich und nicht zum ersten Mal nicht zugehört.

(Zurufe von der FDP: Oh!)

Ich habe hier für meine Fraktion ausgeführt, dass es in der Tat Entscheidungen gibt, die wir in bestimmten Abwägungssituationen getroffen haben – Landesentwicklungsplan – im Wissen, dass sie keine zwingende Wirkung entfalten können und dass es auch zu konkurrierenden Entscheidungen aus Leipzig kommen kann, wo es zumindest ein interpretatorisches Spannungsfeld gibt, wo wir auch abwarten wollen, was da passiert.

Der zweite Punkt ist – Herr Rentsch, dazu haben Sie nichts gesagt –: Ich habe darauf verwiesen, dass es einen zweiten Punkt gibt, auf den in der Urteilsbegründung auch verwiesen wird, nämlich den Antrag der Fraport selbst, der die Frage der Umsetzung des Mediationsergebnisses, wie es die drei ausbaubefürwortenden Fraktionen wollen, beinhaltet. Zu diesem Punkt haben Sie überhaupt nichts gesagt. Er wird einer der entscheidenden Größen bei der nachfolgenden Entscheidung sein.

Ich weiß auch nicht, wie das Gericht am Ende des Tages entscheidet. Es ist nur die Frage, ob Sie bereit sind, den Antragsteller zu unterstützen, diese Position, die wir bisher hier gemeinsam getragen haben, weiter umzusetzen.

Zu dieser Frage haben Sie heute erneut geschwiegen. Um nicht mehr und nicht weniger ging es mir.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Al-Wazir.

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will hier nicht weiter die Sachdebatte fortführen,

(Judith Lannert (CDU): Dann setzen Sie sich am besten wieder hin!)

sondern ich glaube, viele haben hier nicht gemerkt, was gerade passiert ist. Der amtierende Justizminister – der ist immer Justizminister, auch wenn er als Abgeordneter spricht – hat sich im Landtag zu einem im Eilentscheid gefassten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs geäußert, diesen Beschluss bewertet und sogar in Teilen kritisiert. Ich glaube, das ist in der Geschichte des Landes Hessen einmalig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Florian Rentsch (FDP): Wo hat er ihn denn kritisiert?)

Wir werden jetzt keine Sitzungsunterbrechung beantragen

(Zurufe von der CDU:Ah! – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das ist eine Milde!)

ich würde nicht so nonchalant darüber hinweggehen, liebe Kolleginnen und Kollegen –,

(Zuruf von der CDU: Nicht zu glauben!)

sondern wir bitten darum, dass hier relativ schnell das Protokoll vorliegt. Nach Vorliegen des Protokolls werden wir als Fraktion zu entscheiden haben, wie wir mit dem, was gerade passiert ist,weiter umgehen.Aber das wird ein Nachspiel haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Herr Justizminister.

(Abg. Florian Rentsch (FDP), der zum Rednerpult geeilt war, verlässt das Rednerpult. – Lachen bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, was es zu lachen gibt, wenn der Justizminister ans Rednerpult tritt.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Politik – das gilt für die erste Gewalt, das gilt für die zweite Gewalt,das gilt natürlich bei Entscheidungen eines Gerichts insbesondere für die Justizminister – hat Entscheidungen zur Kenntnis zu nehmen, hat das juristische Recht, Entscheidungen zu lesen und zu bewerten. Gerade der Justizminister hat darauf hinzuweisen, dass es Entscheidungen gibt, die nicht rechtskräftig sind, aber gerade

als scheinbar rechtskräftig hier im Raum dargestellt worden sind.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Kollege Al-Wazir,nichts anderes habe ich hier getan. Wir können das Protokoll ganz entspannt lesen und uns damit beschäftigen.

(Günter Rudolph (SPD): Ja, das werden wir auch tun!)

Ich will gleich versuchen, Ihnen die Argumente ein wenig nahezulegen, die diese Debatte möglicherweise fördern können.

Ich habe gesagt und wiederhole das auch in der Funktion meines Amtes: Wir haben eine Entscheidung, einen Beschluss – eigentlich sind es sogar mehrere Beschlüsse – des VGH vom Januar dieses Jahres.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vom 15. Januar!)

Dieser Beschluss hat eine neue rechtliche Argumentation zur Grundlage eines Teiles einer Entscheidung genommen. Das haben wir alle zu akzeptieren.

Ich habe darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt, also gerade einmal einen Monat nach dieser Entscheidung,in der Rechtswissenschaft und in der Rechtspolitik wie auch in der Staatspolitik Diskussionen darüber gibt.

Darüber hinaus habe ich, und das wiederhole ich, mit großer Verve dafür geworben, dass anhand dieser Entscheidung alle drei Gewalten überlegen, wie ihr künftiges Verhältnis sein soll.

Meine Meinung dazu ist noch nicht abgeschlossen. Ich weise nur darauf hin und tue das jetzt nochmals kraft Amtes: Wenn die Entscheidung des Hofes Bestand haben sollte, Konjunktiv, wenn also das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung in der Argumentation übernimmt, dann haben wir ein anderes Verhältnis zwischen den Gewalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es vollkommen egal, ob man das in der Funktion eines Abgeordneten oder jetzt in der eines Justizministers sagt. Das hat auch nichts mit Urteilskritik zu tun. Abgesehen davon ist Urteilskritik erlaubt. Aber es war gar keine. Es ist der Hinweis darauf, dass das kommen kann.

Daraus habe ich den politischen Schluss gezogen: Was würde Tarek Al-Wazir tun, der sich jetzt hierhin gestellt und gesagt hat, das ist ja eine zu beachtende – und damit in unserem Juristenwort eigentlich rechtskräftige – Entscheidung, wenn das Bundesverwaltungsgericht dieser Abwägung der Balance of Power zwischen den drei Kräften in unserer Demokratie eine Nicht-Zusage gibt, sondern es anders sieht?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesem Grunde ist die Auffassung der Landesregierung von Staatsminister Dieter Posch vollkommen zu Recht dargestellt worden. Es handelt sich um eine beachtliche Entscheidung des hessischen Obergerichts der Verwaltung, des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel.

Wie wir wissen, ist diese Entscheidung angefochten worden. Deshalb wird es eine Endentscheidung möglicherweise – das sage ich jetzt sehr bewusst – beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geben, möglicherweise sogar – weil wir tief ins Verfassungsrecht hineingehen – beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wollte ich damit sagen. Lesen Sie also in aller Ruhe das Protokoll.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja!)

Ich habe nur eine herzliche Bitte, und auch deshalb stehe ich hier:Wenn auch immer etwas veranstaltet wird,so achten Sie bitte darauf, dass ich heute Mittag das Land Hessen in Berlin vertrete. Morgen früh um 9 Uhr bin ich aber wieder hier. – Vielen Dank.