Ich habe nur eine herzliche Bitte, und auch deshalb stehe ich hier:Wenn auch immer etwas veranstaltet wird,so achten Sie bitte darauf, dass ich heute Mittag das Land Hessen in Berlin vertrete. Morgen früh um 9 Uhr bin ich aber wieder hier. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben es hier schon mit einem besonderen Vorgang zu tun. Für unsere Fraktion will ich nochmals Ihrer Behauptung widersprechen, Sie hätten hier als einfacher Abgeordneter geredet.
Wir haben es bei Dr. Wagner schon erlebt. Er hat gesagt, vor 10 Uhr sei er noch nicht im Amt. Das Amtsverständnis von Herrn Hahn wird jetzt wahrscheinlich so aussehen,dass er nach 10 Uhr nicht mehr im Amt ist.Aber nach der Hessischen Verfassung, Herr Hahn, sind Sie immer im Amt, und jede Äußerung, die Sie hier im Parlament oder auch außerhalb des Parlaments tätigen, tun Sie gleichzeitig als Justizminister.
Dies vorweg. Deshalb sind Ihre Äußerungen mit dem Maßstab der besonderen Verantwortung und der besonderen Zurückhaltung bei Kommentierungen gegen Entscheidungen der Justiz zu bewerten.
Deswegen diskutieren wir hier nicht nur eine Bauchlandung der Hessischen Landesregierung beim Nachtflugverbot, sondern eine erhebliche Bauchlandung des hessischen Justizministers, die nach meiner Meinung Konsequenzen haben muss.Wir werden uns das Protokoll dieser Rede sehr genau anschauen.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf des Abg. Flo- rian Rentsch (FDP))
Ich kann hier nur aus dem Sinnzusammenhang zitieren, nicht wörtlich. Sie haben gefragt, ob die hier erfolgte Rechtsprechung des VGH in Kassel für uns richtig sein kann.
Damit haben Sie in der Tat einen Beschluss kommentiert, dem eine summarische Prüfung zugrunde liegt, und dann gesagt: Dazu wird es eine Diskussion in der Rechtspolitik und in der Rechtswissenschaft geben.
Meine Damen und Herren, deswegen kann eine solche Äußerung eines amtierenden Justizministers nur als eines verstanden werden: als Versuch der Einmischung in laufende Gerichtsverfahren.
(Lebhafter Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN – Heftiger Wi- derspruch bei der CDU – Horst Klee (CDU): Das sagen ausgerechnet Sie!)
Sie haben wörtlich gefragt, ob es richtig ist, dass die Justiz bei diesem Urteil auch politische Entscheidungen – Stichwort: Planfeststellungsverfahren – behandelt und berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, eines wird die Justiz auf jeden Fall zurückweisen: den Versuch der politischen Einmischung in wichtige Gerichtsverfahren in diesem Land.
Die Zulassung von 17 planmäßigen Flügen von 23 bis 5 Uhr genügt nach der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung nicht den besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz, die sich aus § 29b Abs. 1 Satz 2 Luftverkehrsgesetz ergeben.
Im weiteren Teil der Entscheidung ist ausdrücklich auf den Planfeststellungsbeschluss Bezug genommen worden und darauf, dass damit der Lärmschutz verstärkt werden soll.Aber es ist deutlich ausgeführt worden – und da teile ich Ihre Interpretation dieses Urteils nicht –, dass sich das besondere Lärmschutzbedürfnis der Bevölkerung allein aus dem Luftverkehrssgesetz heraus ergibt.
Herr Justizminister, ich glaube, hier haben Sie sich verritten. Nach den unbedachten Äußerungen, die Sie als Justizminister schon bei Opel getan haben, stellt sich jetzt wirklich die Frage, ob man nicht bereits nach wenigen Tagen sagen kann: Dieser Mann ist für dieses Amt eigentlich ungeeignet. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Justizminister, es geht nicht darum, ob eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig ist oder nicht und ob das hier von irgendjemandem falsch oder richtig dargestellt worden ist. Vielmehr geht es darum – und deshalb habe ich mich nochmals zu Wort gemeldet –, dass Sie als amtierender Justizminister von diesem Pult aus eine inhaltliche Bewertung einer Entscheidung eines hessischen Gerichtes abgegeben haben. Das steht Ihnen nicht zu.
Der Justizminister hat die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren, die Achtung vor der Justiz zu stärken, er ist aber nicht der Oberzensor der hessischen Gerichte – so,wie Sie sich hier aufgespielt haben.
Ihr letzter Redebeitrag hat deutlich gezeigt, dass Sie immer noch nicht verstanden haben, worum es eigentlich geht.
Sie haben offensichtlich ein Amtsverständnis, das jedenfalls mir schon in der ersten regulären Plenarrunde dieses Landtags gezeigt hat, dass Sie Ihrem Amt offensichtlich nicht gewachsen sind.
Das muss man hier deutlich feststellen. Ihr Amtsverständnis ist ein falsches. Sie sollten es konkret überdenken oder die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Sie sind jedenfalls nicht der Oberzensor.
Entschuldigung, ich habe die Debatte geschlossen. Die Geschäftsordnung ist keine Debatte. Es ist eine neue Sache. Einverstanden? – Okay.
Herr Präsident! Ich bitte darum, dass den Fraktionen – so schnell das möglich ist – der Wortauszug des Abg. Hahn zur Verfügung gestellt wird. Wir behalten uns ausdrücklich vor, diesen in den weiteren Beratungen des Parlaments entsprechend zu würdigen.
Herr Wagner, vielen Dank für den Hinweis. Das habe ich bereits veranlasst. Ich habe veranlasst, dass vom Beginn der Rede des Abg. Hahn bis zum jetzigen letzten Debattenbeitrag ausgedruckt wird. Dies wird ordnungsgemäß und so schnell wie möglich geschehen. Das habt ihr dann Mitte der Mittagspause oder danach. Einverstanden? – Danke schön.
Nun überweisen wir die Tagesordnungspunkte 22 und 13 zur weiteren Behandlung an den Ausschuss für Wirtschaft,Verkehr und Landesentwicklung.– Dem wird nicht widersprochen, dann ist das so.
kunde als Unterrichtsfach und Ermöglichung des Schulbesuchs von Kindern ohne gesicherten Aufenthaltsstatus – Drucks. 18/41 –
Antrag der Fraktion der SPD betreffend verfassungsgemäße Gleichberechtigung der Religionen und Weltanschauungen in den Schulen des Landes Hessen verwirklichen – Drucks. 18/74 –
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Schulbesuch von Kindern ohne Aufenthaltsstatus – Drucks. 18/132 –
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend islamischer Religionsunterricht an hessischen Schulen – Drucks. 18/133 –