Im Kern ist es relativ einfach: Es gibt eine Mindestverordnung,die den Betreuungsschlüssel verbessern soll.Aus pädagogischen Gründen ist die notwendig – darüber sind wir uns in diesem Hause wahrscheinlich alle einig. Das ist sinnvoll, notwendig und richtig.
Zweitens. Wenn die Konnexität in der Verfassung steht – auch das ist unstrittig –, dann müssen wir darüber nicht diskutieren oder mit Kommunalen Spitzenverbänden verhandeln, sondern dann muss gezahlt werden.
Herr Minister, wenn Sie die Betreuungsschlüssel verändern, dann muss dafür gezahlt werden. Wenn Sie das landesweit umsetzen, geht es um rund 200 Millionen c.
Ein sehr einfaches Beispiel aus meinem Wahlkreis: In meiner Heimatgemeinde setzen wir diesen Betreuungsschlüssel seit dem 01.09.2009 um.In der Endstufe wird uns das jedes Jahr etwa 80.000 oder 90.000 c mehr kosten. Es gibt einen Antrag an Ihr Haus, diese Kosten zu erstatten. Darauf gibt es keine Antwort.Das ist schon einmal ein unfreundlicher Akt, ein komisches Verfahren.
Da braucht man nicht mit den Spitzenverbänden zu verhandeln. Sie wissen, dort gibt es unterschiedliche Interessen; denn wenn das Geld nicht gezahlt wird, erhöht sich das Defizit der Kommunen – mit der Folge, dass dann der Landrat als Aufsichtsbehörde sagt: Ihr müsst konsolidie
ren. – Dann hilft auch nicht der Hinweis des Innenministers: Das ist eine notwendige Leistung, keine freiwillige. – Trotzdem fehlt dann den Kommunen das Geld.
Übrigens nehme ich es Ihnen ab, ebenso wie bei dem Thema Schulsozialarbeit, dass Sie persönlich zu Ihrem Wort stehen. Das nehme ich Ihnen ab.
Aber diese Landesregierung zockt und missbraucht Interessen von Kindern und Jugendlichen dazu, weil es Haushaltsprobleme gibt, und das ist nicht in Ordnung. Da werden wir auch nicht locker lassen.
Wenn wir also über Wortbruch reden: Wenn Sie Ihr Wort nicht einhalten, dann ist das ein eiskalter Wortbruch an den berechtigten Interessen derjenigen, die sich vor Ort für eine gute Kinder- und Jugendarbeit, für eine Betreuung im frühkindlichen Bereich einsetzen.
Herr Minister, hören Sie also mit den Ausflüchten auf. Entweder zahlt das Land, oder das Land muss von den Kommunen verklagt werden. Wir werden das jedenfalls unterstützen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Merz, weil Sie kein Verständnis haben, also verständnislos sind – in dieser Frage, nur in dieser Frage –, will ich klarstellen:
Erstens. Wer künftig behauptet, dass die Mindestverordnung seitens des Ministers für verzichtbar erklärt wird, erklärt die Unwahrheit.
Zweitens. Wer künftig erklärt, dass die, die im Vertrauen auf die Mindestverordnung investiert haben, das Geld nicht erstattet bekommen – es sein denn, sie verzichten rechtswirksam darauf –, der behauptet die Unwahrheit.
(Beifall bei der CDU und der FDP sowie bei Abge- ordneten der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Damit sind wir am Ende dieser Aussprache angelangt und überweisen den Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit.
fentliche Gelder für FDP-Agentur: Justizminister Hahn muss sich an eigene Ansprüche halten – Drucks. 18/2002 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Die erste Wortmeldung kommt vom Kollegen Wagner von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wenn Politiker bei Firmen engagiert sind, muss man auf alle Fälle ein transparentes Ausschreibungsverfahren machen, egal, wie hoch die Summe ist.
Meine Damen und Herren, jetzt haben wir eine ganz einfache Frage. Herr Kollege Hahn, dieses Zitat ist von Ihnen. Sie haben es als Oppositionsabgeordneter gesagt, als es um die Vergabe der Landesregierung an eine Agentur ging, an der ein ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter beteiligt war. Jetzt haben wir die ganz einfache Frage:Warum gilt diese einfache Feststellung von Ihnen nicht mehr, wenn Sie Minister sind und wenn die begünstigte Agentur im wesentlichen Besitz der FDP ist?
Ihr Haus hat einen Auftrag an die Wiesbadener Agentur Cicero vergeben. Weil schon wieder viel filibustert wird, ob diese Agentur der FDP gehört oder nicht, so empfehle ich eine Lektüre der Bundestagsdrucksache aus der 17.Wahlperiode mit der Nummer 630.Dort wird ganz eindeutig festgehalten, dass die Wiesbadener Agentur Cicero zu 47,5 % im Eigentum der FDP ist.
Sie haben einen Auftrag Ihres Ministeriums ohne Ausschreibung an eine Agentur vergeben, die ihrer Partei maßgeblich gehört.
Jetzt haben wir Sie gefragt, wie die Vorgänge im Detail waren. Herzlichen Dank für Ihre Antwort, die uns heute vorliegt. Sie sagen darin, dass Sie sogar Kenntnis von diesem Vorgang hatten. Sie wussten, dass diese Agentur im wesentlichen Besitz der FDP ist.
Das Ministerium erklärt durch den Staatssekretär Dr. Kriszeleit, alles sei wunderbar gelaufen – man dürfe Aufträge sogar bis zu einer Höhe von 100.000 c freihändig vergeben.
Herr Kollege Rentsch, es ist auch die Rechtslage. Aber spätestens an dieser Äußerung merkt man doch, wo das Problem liegt. Soll es künftig so sein, dass Aufträge eines FDP-geführten Ministeriums bis zur Höhe von 100.000 c an eine FDP-eigene Agentur gegeben werden?
Was sagt Herr Hahn selbst zu diesem Vorgang – Herr Hahn, der gesagt hat, es muss auf jeden Fall ausgeschrieben werden? Herr Hahn sagt zu diesem ganzen Vorgang – ich zitiere –: „Ich dachte immer, man sollte heimische Unternehmen unterstützen.“