Erst gab es an der B 3 und an der B 252 ein Nachtfahrverbot, dann gab es ein Durchfahrverbot, und jetzt gibt es wieder ein Nachtfahrverbot – allerdings mit Anliegerverbot. Aber geholfen hat es den Betroffenen bis jetzt recht wenig.
Es scheint auch schwer zu sein, wenn der Verkehrsminister erst in seiner Rolle als Landtagsabgeordneter und Rechtsanwalt agiert und dann als Verkehrsminister, wobei er vergisst, dass er Wirtschaftsminister ist. Unsere Befürchtung ist, dass nicht nur die Anwohner, sondern auch die Unternehmen und damit die Arbeitsplätze in der Region vergessen werden.
Ganz von vorne:Auf der B 3 und auf der B 252 gab es bis zum Jahr 2006 ein Nachtfahrverbot. Dann verhängte das Verkehrsministerium ein Durchfahrverbot mit der Begründung – –
Einen Moment, Frau Abgeordnete. – Meine Damen und Herren, bitte nehmen Sie im Plenarsaal Platz. Stehkonvente veranstalten wir draußen.
Das ist kein Stehverbot, sondern ein freundlicher Hinweis, dass die Leute wieder normal werden sollen.
Dann gab es ein Durchfahrverbot, das mit dem Ausweichverkehr von der Autobahn, bedingt durch die Einführung der Lkw-Maut, begründet wurde. Davon waren aber nicht, wie jetzt, die Anlieger der vier Landkreise betroffen, sondern nur die Lkw, die nicht aus den Landkreisen kamen. Vergessen wurde damals, dass die Autobahn weit weg ist und somit nicht begründet werden konnte, warum es zu solchen Ausweichverkehren kommen sollte. Das hatte dann auch keinen Bestand vor Gericht.
Ja, heute auch noch. Aber damals haben Sie im Auftrag der Spediteure geklagt. – Im November letzten Jahres wurde das Verbot aufgehoben. Die erste Reaktion des Herrn Ministers war:Keine Sorge,wir bauen die A 49 weiter. Ich kratze das Geld zusammen, das ich habe. Das wird schon gehen.
Dann gibt es nämlich eine Autobahn – ganz schön clever –, durch die neue Autobahn entsteht neuer Verkehr, und natürlich gibt es auf der B 3 auch Ausweichverkehr. Damit wäre das Durchfahrverbot begründet.
Nun hat man endlich einmal gemessen und festgestellt, dass der Lärmpegel in der Nacht bei 62 dB(A) liegt. 60 dB(A) sind zulässig. Das ist so, obwohl das Durchfahrverbot jetzt noch besteht.
Da wundert man sich schon, warum das nicht öfter kontrolliert worden ist.Wir haben gehört, dass es bei 14 Kontrollen neun verbotene Durchfahrten gab. Die sind durchgefahren, obwohl sie nicht durchfahren durften.
Ab dem 15. März 2010 soll nun das Nachtfahrverbot gelten – der Minister sagt, ohne Wenn und Aber –, um den Anwohnerinnen und Anwohnern Ruhe zu gönnen. Der Minister sagt:Danach wollen wir einmal gründlich zählen, um eine dauerhafte und langfristig verlässliche Lösung für die Anwohner zu erreichen.
Aber auch die betroffenen Anlieger, die Spediteure und Firmen, sollen dann nachts nicht mehr durchfahren dürfen. Sie sollen 95 c pro Fahrzeug und Durchfahrt bezahlen. Sie müssen das vorher beim Regierungspräsidium beantragen. Das ist also alles hoch kompliziert.
Es ist verständlich, dass die betroffenen Unternehmer sauer sind.Jetzt kommt wieder der Wirtschaftsminister ins Spiel.Ihm fiel ein:„Das können wir nicht machen“,und er versprach: Da finden wir eine Lösung. – Wir sind sehr gespannt, zu erfahren, wie die aussieht. Denn hinsichtlich der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 haben wir gehört, dass Sie Ihre Meinung immer nur dann ändern, wenn es rechtlich zulässig ist. Da Sie immer nur nach gel
Wahrscheinlich werden Sie den Betroffenen in den Unternehmen empfehlen, einfach durchzufahren, weil das nur 20 c Bußgeld kostet.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann aber bitte nicht vor Gericht vertreten!)
Genau. – Wir verstehen das alles irgendwie nicht. Wir können auch beim besten Willen kein Konzept des Ministeriums erkennen.
Wenn Ihnen die Gesundheit der Menschen an den Bundesstraßen wirklich am Herzen liegen würde, dann hätten Sie bzw. Ihr Vorgänger das Durchfahrverbot auf solide Füße stellen müssen. Sie hätten längst Geschwindigkeitsbegrenzungen veranlassen können.
Sie hätten sich dafür einsetzen können, dass langfristig mehr Güterverkehr auf die Schiene kommt, dass Flüsterasphalt auf die Straßen kommt und dass die Maut für Lkw für alle Straßen kommt und nicht nur für die Autobahnen gilt. Herr Posch, Sie müssen sich entscheiden: Wollen Sie Straßenbauminister oder Mobilitätsminister sein?
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Er ist heute im Dauereinsatz! – Gegenruf: Leistungszulage! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Aha, er erhält Leistungszulage!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, das, was wir da gerade erlebt haben, war das sichere Zeichen dafür – –
(Florian Rentsch (FDP): Da würde der Günter noch etwas zahlen, wenn es bei euch eine Leistungszulage gäbe! – Weitere Zurufe)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist wirklich ein hervorragendes Beispiel dafür, dass man, wenn man kein richtiges Thema hat, es so nicht tun sollte, sondern sich vielleicht die Aktuelle Stunde sparen sollte.
Hier wurde Folgendes abgeliefert:Am Ende der Rede hat die Fraktion mit Ach und Krach festgestellt, dass sie vorbei ist und dass man jetzt klatschen sollte.
Frau Müller, aus Ihrer Rede ist auch nicht deutlich geworden, was Sie mit dieser Aktuellen Stunde genau bezwecken wollen. Sei es darum.
Ich fasse noch einmal das Verfahren zusammen. Ausgangspunkt der heutigen Diskussion ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom November vergangenen Jahres. Demzufolge waren die der Sperrung zugrunde liegenden Daten nicht vollständig. Sie wissen alle – das haben Sie fairerweise auch gesagt –, dass Herr Posch damals nicht der zuständige Minister war.
Nach dem Urteil wurde unverzüglich eine Verkehrszählung durchgeführt. Das erste Ergebnis zeigte, dass die Lärmgrenzwerte sowohl an der B 3 als auch an der B 252 überschritten werden. Das kam nicht überraschend. Das war vermutlich schon während der kompletten Sperrung in weiten Teilen der Fall.
Nun hat der Verkehrsminister auf einer gesicherten Datenbasis in einem ersten Schritt die Sperrung der B 3 und der B 252 in der Nacht für Lkw ab dem 15. März 2010 angeordnet. In den kommenden 16 Monaten wird eine zweite Verkehrszählung durchgeführt werden. Danach wird entschieden werden, welche Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner in Betracht kommen. Dies ist erforderlich, um eine rechtssichere und dauerhafte Regelung für die Zukunft treffen zu können.
Richtig ist, dass diese Form der Sperrung nicht bei allen Betroffenen auf Gegenliebe stößt. Stellvertretend seien hier die Unternehmen Continental und Viessmann genannt. Sie haben schon protestiert und ihren Widerstand angekündigt. Es muss hier eine Abwägung getroffen werden. Denn es liegen widerstreitende Interessen vor, nämlich die der Anwohner nach Lärmschutz und der anliegenden Unternehmen an der Fortführung ihres Betriebes.
Ja, es wird Ausnahmegenehmigungen vom Nachtfahrverbot für Lkw geben müssen. Jedoch muss es sich dabei, wie das Wort schon sagt, um Ausnahmen handeln. Diese Ausnahmen dürfen nicht inflationär erteilt werden. In jedem Einzelfall muss nachgewiesen werden, warum das Befahren der Straße während der gesperrten Nachtzeit unabweisbar und unumgänglich ist.
Da kann als Begründung nicht ausreichen, dass man die Fahrten braucht. Nicht abweisbar werden Ausnahmen jedoch sein, wenn sie zum Erhalt der Produktion eines Betriebes erforderlich sind.Ich denke, wir sind uns da alle einig, dass wir die Arbeitsplätze in Nordhessen erhalten wollen. Diesem Anliegen der Wirtschaftsbetriebe in der Region ist ebenso wie dem Anliegen der Anwohner, dass die Lärmbelastung weitestmöglich minimiert wird, Rechnung zu tragen.
Eines möchte ich in Richtung der Opposition, und insbesondere in Richtung der GRÜNEN, sagen. Das hat auch der Verkehrsminister schon gesagt. Eine echte Entlastung der Betroffenen kann nur durch eine Ortsumgehung und durch den zügigen Ausbau der A 49 erfolgen.