Schönen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr.Arnold für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden nach dieser dritten Lesung die hessische Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie verabschieden. Das ist ein Gesetz, das bundesweit auch sicherlich deswegen Furore macht, weil wir im Rahmen eines deutschlandweiten Wettbewerbs für die elektronische Plattform ausgezeichnet worden sind. Der Kollege Lenders hat das Stichwort E-Government genannt.
Herr Kaufmann, inwieweit das viele Dienstleister dazu bringen wird, gerade in Hessen ihre Ansiedlungsmöglichkeit zu prüfen, müssen wir abwarten. Da haben Sie völlig recht. Aber ich hoffe, dass das eine so kundenfreundliche Dienstleistung sein wird, dass möglichst viele kommen.
Zu den Anträgen, die zu dem Gesetzentwurf vorgelegt worden sind. Frau Kollegin Waschke, ich glaube, alle, die die Erläuterung von Staatssekretär Saebisch gehört haben, warum das Kooperationsmodell mit den Kommunen nicht geklappt hat, waren davon überzeugt, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen alles unternommen hat, um auch diesen Bereich zu prüfen. Wir, die CDU-Fraktion und auch die FDP-Fraktion, glauben, dass die Lösung mit den Regierungspräsidien eine zielführende ist und dass wir dort die richtige Entscheidung getroffen haben.
Nein.Ganz im Gegenteil,ich glaube,dass es noch einmal sehr angebracht ist, deutlich zu machen, dass wir die gute Arbeit der Architekten- und der Ingenieurkammer bei der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie ausdrücklich loben. Das muss man ganz klar sagen. Da wird gute Arbeit geleistet.Wir können uns durchaus vorstellen, dass die Kammern auch die Aufgabe des § 49 Abs. 6 der Hessischen Bauordnung leisten können.
Ich glaube, auch Folgendes ist deutlich geworden: Da wir das Anlastungsrisiko nicht abschließend beurteilen können, ist die Entscheidung, das vom RP Darmstadt als obere Aufsichtsbehörde umsetzen zu lassen, die richtige. Ich denke, in diesem Antrag haben wir einen guten Weg vorgeschlagen, indem wir die Landesregierung damit auffordern, eine untergesetzliche Regelung vorzunehmen, die das RP Darmstadt dazu anhält, mit den Kammern bei der Vergabe der großen Bauvorlageberechtigungen Kon
takt aufzunehmen und das abzustimmen. Ich glaube, wenn wir in einem Jahr bei der nächsten Novelle der Hessischen Bauordnung diesen Punkt bereden werden, werden wir sehen, dass das Ganze nicht die Bedeutung hat, die es jetzt vielleicht in der Anhörung in der vorletzten Ausschusssitzung angenommen hat.
Alles in allem ist das ein Gesetz, das schnell und zeitgerecht eine europäische Vorschrift umsetzt. Ich hoffe, dass auch mit dieser Entscheidung der untergesetzlichen Regelung die Bedenken der Kammern, dass wir hier möglicherweise nicht den richtigen Weg gehen, ausgeräumt werden und dass wir gemeinsam sagen können, dass das eine gute Lösung ist. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal daran erinnern, dass die Diskussion über einen Einheitlichen Ansprechpartner nicht erst vor Kurzem in diesen Landtag eingeführt worden ist, sondern bereits im Jahre 2008 Diskussionen darüber stattgefunden haben. Zu Beginn des Jahres 2009 ist darüber nachgedacht worden,eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu bilden, bestehend aus Kommunen, Kammern und Land.
Frau Kollegin Waschke, ich habe bei der Einbringung dieses Gesetzes darauf hingewiesen, dass dieser Lösungsvorschlag während des Diskussionsprozesses uns,wenn Sie so wollen, unter den Händen zerbröselt ist, weil es den einen oder anderen gab, der Bedenken hatte. Deswegen gab es da eine neue Entscheidungsnotwendigkeit. Deswegen haben wir uns dazu entschieden, das Regierungspräsidium als Bündelungsbehörde zu nehmen, das unmittelbar in Kooperation mit dem Land steht.
Von daher habe ich überhaupt kein Verständnis dafür,wenige Tage vor Ablauf der Frist – am 28.12. muss das installiert werden – noch einmal auf diese Idee zu kommen, eine alte Lösung, die sich weiß Gott nicht realisieren lässt, jetzt noch einmal zu propagieren.Auf diese Art und Weise das Gesetzgebungsvorhaben hinauszuzögern und eine dritte Lesung zu beantragen, das müssen Sie vor sich selbst verantworten. Sachlich geboten war das beim besten Willen nicht.
Das Zweite, was Sie angesprochen haben, sind die Sozialstandards. Es gibt keine Veranlassung, zu meinen, dass an Sozialstandards etwas geändert wird bzw. die Einhaltung von Sozialstandards gefährdet ist. Abgesehen davon müssen Sie sich dann auch sagen lassen, dass die Einhaltung von Sozialstandards zunächst einmal mit der Frage des Einheitlichen Ansprechpartners in keinerlei Zusammenhang steht, zumal es ausreichende Organisationen gibt. Ich denke insbesondere an die Kammern, die zu gewährleisten haben, dass an derartigen Standards nicht gerüttelt wird.
Auf den dritten Punkt will ich jetzt nicht mehr im Einzelnen eingehen. Ich glaube, dass die Diskussion – der Kollege Dr.Arnold hat das noch einmal gesagt – um die große Bauvorlageberechtigung und die Einbindung der Kam
mern auf vielen Seiten auf Missverständnissen beruht. Ich will noch einmal wiederholen: Es geht nicht um eine Anerkennungsproblematik, sondern es geht darum, dass diejenigen, die in einem anderen europäischen Land nach den dort gültigen Rechtsvorschriften bauvorlageberechtigt sind, überprüft werden, ob dies im Rahmen der Niederlassungsfreiheit bei uns zu beachten ist. Es geht also nicht um die Entscheidung materiellen Rechts, sondern es geht um die Frage, ob die formalen Voraussetzungen gegeben sind, um bei uns in diesem Lande diese Tätigkeiten ausüben zu können.
Ich bin ganz optimistisch, und die Vorarbeiten belegen das.Am 28. Dezember werden wir einen Startschuss beim Regierungspräsidium in Darmstadt geben. Ich bin optimistisch, dass die Regierungspräsidien allen Ehrgeiz an den Tag legen werden, die Geschichte des Einheitlichen Ansprechpartners zu einem Erfolg werden zu lassen. – Vielen herzlichen Dank.
Dann lasse ich als Erstes über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG abstimmen.Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung von CDU- und FDP-Fraktion, Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen von SPD und der LINKEN wird dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.
Ich lasse weiter abstimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Dringlichen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend den Gesetzentwurf, den wir eben zum Gesetz erhoben haben. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der CDU- und der FDP-Fraktion und bei Stimmenthaltungen der anderen drei Fraktionen ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Große Anfrage der Abg. Grumbach, Frankenberger, Gnadl, Dr. Spies (SPD) und Fraktion betreffend Hochschulfinanzierung in Hessen – Drucks. 18/881 zur Drucks. 18/317 –
Vereinbarte Redezeit ist sieben Minuten 30.Die dürfen es sein, aber sie müssen es nicht. Bitte schön, Herr Dr. Spies, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass Hessens Hochschulen uns über 1 Milliarde c im Jahr wert sind, sind siebeneinhalb Minuten auch nicht allzu lang. Das entspricht ungefähr 120 Millionen c pro Minute.
Herzlichen Dank an die Landesregierung und die Mitarbeiter des Ministeriums, aber insbesondere auch der Hochschulen für die umfangreiche und detaillierte Arbeit, in der sehr präzise die Situation der Finanzierung an den Hochschulen dargestellt wurde. Mit der Darstellung
dieser Finanzierung wird auch deutlich, das Konzept der leistungsorientierten Mittelzuweisung, wie wir es in Hessen in den letzten Jahren kennengelernt haben, erweist sich als offenkundig unzureichend leistungsfähig, um die Finanzierung der Hochschulen adäquat abzubilden.
Dahinter steht nämlich – das kann man sehr genau erkennen – ein grundsätzlicher Irrtum, der davon ausgeht, die Hochschulen würden alle irgendwie das Gleiche machen, und zwar zu den gleichen Bedingungen.Wie wir erkennen können, ist das beim besten Willen nicht der Fall. Das merken wir an Fragen der Auslastung, der Kosten für Bauunterhaltung und insbesondere bei dem Aspekt der Finanzierung der Energiekosten.
Lassen Sie mich auf einige Punkte sehr genau eingehen. Der erste ist Folgender.Darin zeigt sich bereits der im Ansatz angelegte Grundirrtum der ganzen Konstruktion, nämlich dass man einen festen Preis für etwas aushandelt, das Gesamtvolumen festlegt,anschließend aber nicht festlegen kann, wie viele denn tatsächlich von diesen vermeintlichen Gegenständen und Objekten beansprucht werden. Wir legen fest, wie viel Geld ausgegeben werden darf. Es gibt einen Clusterpreis pro Studierenden. Aber die Zahl der Studierenden hält sich nicht daran. Manchmal gibt es mehr. Darüber sollten wir uns freuen.
Wir stellen fest, dass die Universität Darmstadt deutlich unter ihrem Sollwert bleibt,dass die Universität Frankfurt ihn gerade einmal erreicht und dass die mittelhessischen Hochschulen wie auch die Universität Kassel eine massive Überlast fahren. Dort gibt es eine Überlast von 20 %, ohne dass dies in irgendeiner Weise abgebildet wird. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, was die Verteilung der Mittel an den hessischen Hochschulen angeht. Das System ist bereits an dieser Stelle im Ansatz verfehlt.
Hinzu kommt aber Folgendes. Das erscheint mir doch deutlich wichtiger. Die Grundannahme, die dahinter steht, die Hochschule sei so etwas wie ein Laden, in dem man Bildungseinheiten kauft, entspricht einer Betrachtung von Bildung, wie sie möglicherweise Kaufleute von ihren zu verkaufenden Gegenständen haben, wie sie aber bei einer Hochschule völlig unangemessen ist. Hochschulen können nicht selbst investieren, um ihre Kosten zu regeln. Was ist denn eigentlich unter diesem Aspekt die Effizienz der Hochschule? – Es kann doch nicht unser Ziel sein, dass Hochschulen Bildung möglichst billig produzieren,sondern sie sollen Bildung möglichst gut produzieren.
Genau das entwickelt sich als Widerspruch zu dem, wie die ökonomische Steuerung das Ganze bereits im Ansatz verdirbt. Schauen Sie sich an, wie das mit der Regelstudienzeit als Kriterium ist. Dann stellen wir in dieser Anfrage fest,dass gerade einmal ein Drittel der Studierenden an hessischen Hochschulen es in der Regelstudienzeit schafft.
Meine Damen und Herren, das zeigt, abgesehen von der Ohrfeige, die das im Zusammenhang mit der BolognaDebatte bedeutet, dass die Vorstellung, man könnte die Finanzierung der Hochschulen an der Regelstudienzeit messen, offenkundig falsch ist. Sie ist offenkundig falsch, weil sie die Tatsachen der Situation an den Hochschulen völlig ignoriert.
Außerdem fangen die Hochschulen – das findet sich im Bereich Marburg und Gießen in besonders deutlicher
Weise, aber das Problem kann alle treffen – unter ungleichen Bedingungen an. Manche haben Immobilien mit hohen Energiekosten und manche nicht. Dann zu sagen, die Ausbildung pro Student müsse das Gleiche kosten, und am Ende die Konsequenzen hinzunehmen, ist eine völlige Groteske.
Denn es gibt Fächer in Hessen, in denen es allein aufgrund der Faktoren der ungleichen Belastung durch die Bauerhaltungskosten und der ungleichen Energiekostenbelastung nicht möglich ist, den nach den Zulassungsregeln erforderlichen Personalbestand mit dem zu finanzieren, was für diesen Fachbereich übrig bleibt. Das heißt, de facto muss an manchen Stellen konsequent jedes Jahr eine bestimmte Zahl an Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen abgebaut werden, wenn man nur das Personal einsetzt, das man bezahlen kann. Dann werden es weniger Studienplätze werden, als man hat. Das ist eine strukturelle, eine systematische, eine bereits im Ansatz festgelegte Unterfinanzierung.
Nie ist das so deutlich geworden wie jetzt, und das ist der einzige nennenswerte Erfolg der LOMZ, dass sie uns genau solche Punkte deutlich gemacht hat.Ansonsten ist die Idee, wir könnten Hochschulen auf diesem Weg vernünftig steuern, mit der Beantwortung dieser Großen Anfrage ad absurdum geführt.
Meine Damen und Herren, es ist noch gar nicht lange her, dass der Präsident der Universität Kassel sehr deutlich gemacht hat, dass das auch an seiner Hochschule überhaupt nicht funktioniert: diese notorische Unterfinanzierung der Hochschulen, das Problem, dass die Zahl der Studierenden sich nicht an die Haushaltsvorgaben hält, sondern dass wir glücklicherweise in Hessen deutlich mehr Studierende haben, als ursprünglich vereinbart war, dass diese Mehrbelastung der Hochschulen in keiner Weise quantitativ abgebildet wird und letztendlich im Ansatz auch nicht abgebildet werden kann.
Dahinter steht eine Ideologie, die von dem völlig irrigen Ansatz ausgeht, dass es sich bei der Bildung um käufliche Gegenstände handelt. Das Problem ist entstanden aus dem ideologischen Bedürfnis, Hochschulen über Studiengebühren zu finanzieren. Erst in dem Fall könnte man überhaupt darüber reden, ob solche Ansätze einen Sinn machen. Selbst da bleiben sie höchst fragwürdig, wie die Erfahrungen in allen Ländern mit nennenswerten Studiengebührenumsätzen zeigen.
Unter der Bedingung, dass wir in Hessen – darüber besteht zumindest für diese Legislaturperiode Einvernehmen; jedenfalls ist das immer behauptet worden – die Hochschulen vollständig staatlich bezahlen, ist die Idee, dass ein Kunde ein Objekt für einen festen Preis kauft, allerdings schon in der Idee verfehlt, weil der Kunde und der Empfänger der Leistung Bildung nicht ein und derselbe sind, sondern das Land bestellt. Es hat aber letztlich keinen Einfluss darauf, wie viele Nutznießer davon profitieren sollen.
Meine Damen und Herren, die Beantwortung dieser Großen Anfrage hat vor allem eines gezeigt:Wenn man überhaupt an einem Finanzierungssystem, wie es die sogenannte leistungsorientierte Mittelzuweisung bedeutet, festhalten will, dann bedarf es einer sehr gründlichen Renovierung, um auch nur einigermaßen dem Geschehen an den Hochschulen über die Finanzzuweisungen gerecht zu werden. Daran sollte man dringend arbeiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Gold in unseren Köpfen ist der wichtigste Rohstoff unseres Landes. Deshalb sind Bildung, Forschung und Lehre so bedeutend.Ich gehe an dieser Stelle sogar noch einen Schritt weiter: Für unseren zukünftigen Wohlstand ist Bildung der wichtigste Faktor von allen.
Mit der Ausbildung von Akademikern, der Lehre und dem Gewinnen neuer Erkenntnisse, der Forschung, erbringen die Hochschulen hier eine ganz zentrale Leistung. Diese Auffassung spiegelt sich auch in der Priorität wider, die die Ausgaben für Bildung im Landeshaushalt besitzen. Dies betrifft neben dem Kultusbereich auch den Bereich Wissenschaft und Kunst. Im Jahr 2009 haben wir die Ausgaben für Hochschulen um 9 % gegenüber dem Vorjahr erhöht und damit einen historischen Höchststand erreicht. Bei einer in etwa gleichbleibenden Zahl von Studierenden bedeutet dies einen wesentlich größeren Betrag pro Studienplatz. Dies ist ein großer Fortschritt.