Protocol of the Session on December 8, 2009

(Heiterkeit des Ministers Jörg-Uwe Hahn und des Abg. Peter Beuth (CDU))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu einer der vielen segensreichen Entscheidungen der Landesregierung von Roland Koch seit 1999 gehörte die Entscheidung, generell die Gesetze in diesem Land zu befristen, um die Notwendigkeit zu haben, sie entweder zu aktualisieren oder aber – wie im vorliegenden Falle – sie wegfallen zu lassen.

Auch wenn es uns als Abgeordnete in jeder Sitzung einige zusätzliche Arbeit beschert, so war dies eine äußerst wichtige und notwendige Entscheidung. Denn Gesetze sind kein Selbstzweck, sondern immer daraufhin zu überprüfen, ob sie im konkreten Falle aktuell noch notwendig sind.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Da komme ich jetzt,Herr Kollege Frömmrich,zu dem von Ihnen in so rosaroten Farben beschriebenen Hessischen Sammlungsgesetz. Zunächst einmal will ich unterstellen – da bin ich mir ganz sicher –, dass jeder der Abgeordneten hier bis zum heutigen Zeitpunkt nicht nur wusste, dass es dieses Gesetz gibt, sondern es auch auswendig hersagen konnte. Diejenigen, die vielleicht nicht wussten, dass es dieses Gesetz gibt, kann ich trösten: Es wird in wenigen Tagen außer Kraft gesetzt – Sie brauchen es nicht mehr zu lesen. Ich will auch sagen, warum.

Sie haben hier so getan, als würden wir, wenn dieses Gesetz außer Kraft tritt, in einen quasi rechtsfreien Raum fallen. Das ist völlig falsch, das wissen Sie selbst.

Weil ich von der Fraktion mit der Ehre betraut wurde, zu diesem Gesetzentwurf vor Ihnen reden zu dürfen,

(Axel Wintermeyer (CDU): Das ist richtig!)

habe ich mir sehr intensiv Ihre Begründung durchgelesen. Dabei habe ich gedacht: Irgendwann müssen doch die zuhauf auftretenden Fälle kommen, die dazu führen, dass Sie eine Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes wollen.

Dann war ich völlig überrascht, dass Sie gerade einen einzigen Fall – und den noch aus dem Jahr 2007 – aufweisen konnten, der zur Begründung dafür herhalten muss, dass Sie die Geltung dieses Gesetzes verlängern wollen. Ich muss sagen:Das ist ein bisschen wenig – wenn man auf der anderen Seite sieht, welche Riesenarbeit und welcher Riesenaufwand an Regulierung und Bürokratisierung dem entgegenstehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Dazu muss ich Ihnen Folgendes sagen. Ich will das nicht als einen Wert sehen,der nicht zu diskutieren ist.Aber Experten haben dieses Gesetz evaluiert.

(Günter Rudolph (SPD) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wo denn?)

Selbstverständlich ist dieses Gesetz evaluiert worden.

(Günter Rudolph (SPD):Wo steht das?)

Nur mit der Ruhe, ich sage es doch.

(Günter Rudolph (SPD): Ich war nicht in der Koalitionsrunde dabei!)

Sehen Sie, wenn Sie wieder einmal an der Regierung sind, dann haben Sie wieder ein bisschen Herrschaftswissen, Kollege Rudolph, und dann klappt das auch wieder. – Das Gesetz wurde evaluiert, und übereinstimmend wurde festgelegt: Man braucht dieses Gesetz nicht mehr.

Ich finde das gut. Denn gerade das Beispiel, das der Kollege Frömmrich gebracht hat, ist für mich fast im orwellschen Sinne ein Beispiel dafür, wie die Deregulierung und Entbürokratisierung nicht sein dürfen. In dem von Ihnen beschriebenen Fall Rheinland-Pfalz gibt es – allein schon der Name ist wunderbar – eine „Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion“. Ich kann mir richtig vorstellen, dort sitzen wichtige Menschen, Beamte, und die entscheiden darüber, ob jetzt eine Institution, die landesweit sammelt, dies darf oder nicht.

Ich sage: Das kann man sehr viel einfacher machen. Sie wissen, der überwiegende Teil der Sammlungen geschieht auf der Ebene von Gemeinden oder Landkreisen und liegt dort in der kommunalen Obhut, über die wir im Tagesordnungspunkt zuvor gerade diskutiert haben.

Herr Kollege Müller, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herr Frömmrich?

Herr Kollege, wenn Sie uns vielleicht die Güte erweisen würden und uns den Evaluationsbericht, der Ihnen offensichtlich vorliegt, als Hessischem Landtag zur Verfügung stellen würden, dann wäre ich Ihnen sehr dankbar. Würden Sie das tun?

(Axel Wintermeyer (CDU):Wenn Sie einmal in die Anhörungsunterlagen hineinschauen!)

Herr Kollege Frömmrich, Sie wissen, ich habe vor Ihnen überhaupt keine Geheimnisse.

(Heiterkeit)

Kaum. – Zu Ihrer Frage sage ich: Ich kenne den Bericht nicht, ich kenne das Ergebnis und muss sagen, das hat mich schon überzeugt.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist euer Problem: Ihr glaubt alles, was die Regierung sagt! – Gegenruf des Ministers Volker Bouffier: Zu Recht, zu Recht!)

Herr Kollege Al-Wazir, das muss man ein bisschen differenzieren. Ich gehöre diesem Landtag mit unterschiedlichen Zugehörigkeitsdaten seit 1978 an. Ich sage Ihnen: Jeder Regierung habe ich als Abgeordneter nicht geglaubt, dieser schon.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Heiterkeit des Ministers Jörg-Uwe Hahn)

Herr Kollege Müller, Sie müssen zum Schluss kommen.

Das wollte ich auch.

Erstens gibt es also keinen Regelungsbedarf.

Zweitens konnten selbst die GRÜNEN nur einen einzigen Fall nennen,

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

der zur Begründung Ihres Gesetzentwurfs herhalten musste.

Zum Dritten hat es mich schon überzeugt, dass inzwischen acht Bundesländer, die dieses Gesetz ebenfalls hatten, es außer Kraft setzen, während andere es schon seit vielen Jahren außer Kraft gesetzt haben, ohne dass dadurch in irgendeiner Form Schaden entstanden ist.

Deswegen sage ich: Lasst es uns doch einfach ernst nehmen, dass wir deregulieren und entbürokratisieren. Mit diesem Gesetz fangen wir wieder einmal an. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Müller. – Als Nächster hat Herr Kollege Rudolph für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Müller, diesen Ausflug in Arroganz haben Sie eigentlich gar nicht nötig.Aber das ist gelegentlich so.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU: Oh!)

Herr Kollege Müller, Herr Wintermeyer und CDU, meiner Fraktion und mir ist von einer Evaluierung nichts bekannt. Das ist übrigens ein Wort, das der Innenminister, wie er im Innenausschuss gesagt hat, ausdrücklich nicht mehr erwähnt haben möchte. Sie müssten sich einmal ein anderes Wort einfallen lassen. Uns sind die Unterlagen nicht bekannt. Vielleicht ist das in den Koalitionsfraktionen so gewesen. Herr Innenminister, wenn es eine offizielle Anhörung gab, dann fordern wir das jetzt von dieser Stelle offiziell an und bitten, dies allen Fraktionen dieses Hauses zur Verfügung zu stellen. Das ist eine demokratische Gepflogenheit. – Herr Wintermeyer, Sie müssen vor Schreck nicht die Unterlagen wegwerfen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Jörg- Uwe Hahn: Sie sind überhaupt nicht arrogant!)

Herr Hahn, überhaupt nicht. Ich weiß gar nicht, was das ist.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, zum Sammlungsgesetz. Es ist wirklich bemerkenswert: Sonst produzieren Sie hier ein Gesetz nach dem anderen; die ganzen Plenartage über müssen wir Gesetze beraten, so bedeutende Gesetze wie

die Neuorganisation des Landgestüts in Dillenburg. Da sollten Sie sich einmal überlegen, ob das eine Aufgabe ist, die das Land Hessen wahrnehmen muss. Da könnten Sie vielleicht entbürokratisieren, aber nicht beim Sammlungsgesetz.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Volker Bouffier: Das glauben Sie! Wenn Sie wüssten, wie kompliziert das ist!)

Überhaupt nicht, das könnte man z. B. zentral bei einem RP ansiedeln.

Meine Damen und Herren, worum geht es? – Wir wollen, dass der Missbrauch bei Sammlungen bekämpft wird, um den vielen ehrenamtlichen Sammlern nicht das Geschäft zu verderben. Das ist der Kernansatz dieses Gesetzentwurfs, und der ist nicht zu kritisieren.