Protocol of the Session on November 19, 2009

Da komme ich hin. – Insofern freue ich mich auf die dritte Lesung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dorn. – Nächster Redner ist Herr Kollege Reißer für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Uns liegt der Gesetzentwurf zum Staatsvertrag in der zweiten Lesung vor. Die dritte Lesung ist bereits angekündigt. Das heißt, wir werden im Ausschuss noch einmal genauer auf Inhalte eingehen.Ich will nur noch ein paar Bemerkungen machen, die hier auch schon vorgetragen worden sind.

Wir sehen es sehr positiv, dass es die Servicestellen gibt und dass die Notwendigkeit einer Doppelbewerbung bei der Hochschulzulassung verhindert werden kann, damit eine bessere Transparenz in diesem Bereich besteht. Die Servicestellen entlasten die Hochschulen, und diese können besser planen. Von diesem Grundsatz her ist es eine vernünftige Entscheidung, dass man diesen Weg zuerst geht, und den unterstützen wir als CDU-Fraktion eindeutig.

Ich will eine kleine Bemerkung zu den Auswahlkriterien machen. Wir werden trotzdem noch Zeit haben, uns genauer darüber auszutauschen. Es kann doch auch sein, dass dieses zweite Auswahlkriterium eine positive Sichtweise darstellt. Sie stellen dies immer in einen negativen Zusammenhang. Sehen Sie es doch einmal positiv, dass Studenten vielleicht durch eine zusätzliche Qualifikation mit einem Studienplatz viel besser umgehen können. Das wäre doch eine Entscheidung in eine bessere Richtung. Reden Sie doch nicht immer alles schlecht, sondern versuchen Sie einmal, einen positiven Ansatz zu sehen. Das würde uns grundsätzlich weiterbringen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir vonseiten der CDU und der FDP sprechen uns gegen die Anträge der GRÜNEN aus. Wir wollen nicht diesen Zwang, er würde ganz klar gegen die Autonomie gehen. Wir wollen dafür werben, dass die Hochschulen das erkennen und daran teilnehmen. Das passt in unsere Vorstellung von Autonomie, und deswegen unterstützen wir diese Form von Beteiligung, dass die Einsicht im Vordergrund steht. Ich glaube, das ist der richtige Weg.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Sie zwingen doch die Hochschulen, zusätzliche Kriterien zuzulassen! Was hat das mit Autonomie zu tun?)

In der dritten Lesung werden wir uns noch einmal genauer darüber unterhalten. Aber im Prinzip unterstützen wir das, weil es der richtige Schritt in die richtige Richtung ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank,Herr Kollege Reißer.– Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Wissler für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist nicht ungeschickt vonseiten der Landesregierung, im Windschatten des Hochschulgesetzes diesen Staatsvertrag samt Begleitgesetz durch den Landtag zu bringen – in der Hoffnung, damit ohne großes Aufsehen die Regelungen zur Hochschulzulassung massiv zu verändern.

Herr Büger, ich will Ihnen auch einmal sagen:Wir sind im Gegensatz zu Ihnen der Meinung, dass sich die Studenten die Hochschule aussuchen sollten und nicht umgekehrt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ja,es gibt Handlungsbedarf.Wir erleben derzeit ein Chaos bei der Studienplatzvergabe.Angehende Studierende bewerben sich an immer mehr Hochschulen für immer mehr Fächer, damit sie überhaupt irgendwo unterkommen. Das führt zum Chaos, weil die Hochschulen Bewerbern absagen, aber andere Bewerber, die für das Hochschulstudium zugelassen sind, an dieser Uni nicht anfangen, weil sie eben nur einen Studienplatz annehmen können.Das führt dazu, dass Plätze frei bleiben und trotzdem Bewerberinnen und Bewerbern abgesagt wird, weil es eben keine koordinierte Vergabe von Studienplätzen gibt.

Eine Internetbörse, die es jetzt geben soll, kann dieses Chaos nicht im Geringsten beheben. Denn der Kern des Problems ist doch, dass zu wenige Studienplätze zu vielen Bewerbern gegenüberstehen. Das ist doch das Problem, das wir ändern müssen, und nicht, möglichst effektiv den Mangel zu verwalten.

Ich will noch einmal feststellen, dass die Beschränkung des Hochschulzugangs ein Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufswahl ist. Das Bundesverfassungsgericht hat 1972 in seinem Urteil festgestellt, dass zum Grundrecht auf freie Berufswahl eben auch das Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium gehört.Das ist ein Recht,das man eben nicht beliebig einschränken kann, schon gar nicht per Satzung der Hochschule.

Die Landesregierung hat im Begleitgesetz festgelegt, dass die hessischen Hochschulen neben der Abiturnote ein weiteres Auswahlkriterium bei der Zulassung berücksichtigen müssen – so viel zur Autonomie. Das ist wohl eher Zwangsbeglückung. Das weitere Kriterium können Auswahlgespräche sein,es können Studierfähigkeitstests sein. Das wurde in der Anhörung kritisiert,und es ist auch hoch problematisch. Denn es stellt sich die Frage: Wie soll das denn, bitte schön, bei gleichbleibendem Personal zu leisten sein? Wer soll denn Auswahlgespräche führen? Das können doch nur die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder sogar die Professoren. Wer soll solche Gespräche führen? Wer soll die ganzen Daten denn verarbeiten, wenn es nicht mehr Personal an der Hochschule gibt? Es kann nicht in unserem Sinne sein, dass das Personal an den Hochschulen, statt sich um Forschung und Lehre zu kümmern, mit der Zulassung und Bürokratie beschäftigt ist,wo Sie doch sonst immer Bürokratie abbauen wollen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Solche Gespräche bergen die Gefahr von Willkür – Angela Dorn hat darauf hingewiesen –, weil es keine Transparenz gibt. Es gibt keine bundesweite Vergleichbarkeit. Alles beruht auf der subjektiven Einschätzung des Menschen, der das Gespräch mit dem Bewerber führt, und das ist ein Problem.

Die Frage ist:Was heißt das eigentlich für die Schulen,und was sind die Auswirkungen auf die Schulen? Wenn sich die Schüler im Abschlussjahr Auswahltests und Studierfähigkeitstests unterziehen müssen, dann heißt das, dass sie in der ganzen Bundesrepublik hin- und herreisen müssen. Sie brauchen zwei Wochen schulfrei, oder die Schulen müssen sie dafür freistellen. Wer trägt die Kosten für den ganzen Testtourismus? Das ist auch nicht geklärt. In der Anhörung wurde das Vorhaben deswegen treffend als „Konjunkturprogramm für die Testindustrie“ bezeichnet.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, es ist absolut absurd: Sie wollen viel Geld für unsinnige und zweifelhafte Testverfahren ausgeben, um Menschen vom Studium abzuhalten, statt das Geld zu nehmen, um die Kapazitäten auszuweiten und Studienplätze zu schaffen.Damit wäre das Geld nämlich sehr viel besser angelegt als darin, Menschen vom Studium abzuhalten.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Zahl der Studienplätze muss sich an den Bedürfnissen orientieren. Der Bund hätte die Möglichkeit, hier aktiv zu werden – nicht durch einen Staatsvertrag, sondern durch ein bundesweites Hochschulzulassungsgesetz. Damit könnte das Zulassungschaos beendet werden. Damit könnte man auch die Öffnung der Hochschulen für Menschen mit beruflichen Qualitäten – die immer wieder von der Industrie- und Handelskammer gefordert werden – durchaus in einem Bundesgesetz regeln.

Meine Damen und Herren, daher wird DIE LINKE diesen Staatsvertrag und auch das Begleitgesetz ablehnen. Unserer Meinung nach ist das auch nicht irgendwie zu verschlimmbessern. Es ist im Kern völlig falsch. Wir sind der Meinung, man muss die Kapazitäten ausweiten, statt den Mangel zu verwalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wissler. – Für die Landesregierung hat nun Frau Wissenschaftsministerin KühneHörmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung ist eine Chance, und zwar eine Chance, um die Situation bei den Studierenden und Hochschulen zu verbessern. Wir haben ein echtes Problem. Wir haben Mehrfachbewerbungen, und ein nicht unbeträchtlicher Teil bleibt am Ende unbesetzt, weil sich Bewerber an so vielen Hochschulen bewerben, an denen sie den Zuschlag bekommen. Dann wird ein Platz angenommen, und der Rest bleibt leer und kann nicht vermittelt werden. Es gibt also ein echtes Problem.

Herr Kollege Grumbach, Sie sind derjenige gewesen, der die armen Studierenden und die Hochschulen vollkommen alleine lässt, der über ein angebliches Problem in dem Verfassungsrecht philosophiert und keine Lösung anbietet. So kann man es natürlich auch machen. Dann verbessert sich gar nichts.

(Widerspruch des Abg. Gernot Grumbach (SPD))

Frau Dorn ist offen darauf eingegangen, dass es jetzt wenigstens einen Vorschlag gibt, der einen Kompromiss darstellt. Sie haben das Problem beschrieben und gesagt, das Problem könne so nicht bleiben. Sie haben auch gesagt, man könne sich das nicht besonders leicht machen. Das gebe ich Ihnen zu. Aber man braucht ein Problem. Das unterscheidet Sie von Frau Wissler und Herrn Grumbach in der Problemanalyse.

(Günter Rudolph (SPD): Man braucht ein Problem? Na ja!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Staatsvertrag – das will ich hier auch einmal sagen –, der umgesetzt wird, ist bereits in über zwölf Bundesländern verabschiedet worden. Es werden bis Ende des Jahres wahrscheinlich alle sein, sodass alle Bundesländer am Ende darauf setzen, dieses System auszuprobieren. Und die Hochschulen warten darauf.

Jeder, der heute theoretisch darüber redet, verzögert das Verfahren, das für die Studierenden dazu führt, dass sie nicht studieren können und die Hochschulen das Problem haben, dass sie Leerplätze haben. In diesem Sinn gehen wir jetzt in die nächste Beratung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Ich hoffe, dass wir dann endlich im Dezember in dritter Lesung dieses Gesetz beschließen können,um den Studierenden die Mehrfachbewerbungen zu ersparen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu überweisen, den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenso.

Der Dringliche Antrag der GRÜNEN – soll der auch an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen werden? – Dann machen wir das ebenfalls und kommen zum Tagesordnungspunkt 20:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz – Drucks. 18/1421 zu Drucks. 18/1148 –

Hier ist Berichterstatter Herr Kollege Döweling. Ich darf Ihnen zur Berichterstattung das Wort erteilen.

Frau Präsidentin! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses, wie schon gesagt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das reicht! Mehr brauchen wir nicht! – Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Döweling, für die Berichterstattung. – Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Damit kommen wir gleich zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in der zweiten Lesung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus, hervorragend. Dann ist dieser Gesetzentwurf damit angenommen und wird zum Gesetz erhoben.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 21:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – Drucks. 18/1422 zu Drucks. 18/1150 –

Berichterstatterin ist hier Frau Kollegin Dorn, die auch schon da ist. Ich erteile Ihnen zur Berichterstattung das Wort.

Frau Präsidentin! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Drucks. 18/1150: