Frau Präsidentin! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Drucks. 18/1150:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Frau Kollegin Dorn, vielen Dank für die Berichterstattung. – Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen.
Also kommen wir gleich zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in der zweiten Lesung nun die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch hier stimmt das gesamte Haus zu. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.
Dringlicher Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Wahrnehmung der Fürsorgepflicht gegenüber zwangspensionierten Steuerfahndern – Drucks. 18/1560 –
Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Der Text der Anträge liegt vor, auch das Begehren des Antragstellers. Deswegen will ich es allen Beteiligten ein bisschen leichter machen und gleich zu Beginn dazu Stellung nehmen. Ich möchte mit einer Vorbemerkung beginnen.
Es wird immer wieder geschrieben und gesendet, die Finanzverwaltung hätte damals verfügt, bei Überweisungen von weniger als 500.000 DM solle keine Einstufung als steuer- und strafrechtlich verdächtig erfolgen. Meine Damen und Herren, das ist ausdrücklich falsch. Das wurde den Fraktionen so mitgeteilt. Es war Gegenstand des Untersuchungsausschusses und wurde auch der Landespressekonferenz von mir mit Schreiben vom 3. August 2009 unter Darlegung der Gründe mitgeteilt.
Richtig ist: Die Amtsverfügung erging in einer späten Phase der bereits weit fortgeschrittenen Ermittlungen zur Vermeidung der Verjährung von Steuerforderungen.
In den Fällen ermittelter Geldtransfers, auch Stückelungen – das muss ich erläutern, weil bei den örtlichen Finanzämtern, wenn die bei verschiedenen Konten kleinere Beträge überwiesen haben, diese zusammengelaufen sind und man feststellen konnte, in welcher Größenordnung insgesamt auf Konten Geld verschoben worden ist, also auch Stückelungen – erfolgten eine Steuerfestsetzung des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes und eine Prüfung der steuerrechtlichen Relevanz mit Steuerfahndern im jeweiligen Finanzamt.
Soweit strafrechtlich relevante Anhaltspunkte festgestellt wurden, erfolgte eine nachfolgende Bearbeitung. Es wurde daher bei den durch die Amtsverfügung erfassten Fällen weder auf eine Steuerfestsetzung noch auf eine strafrechtliche Bearbeitung verzichtet. Dieses wurde im Untersuchungsausschuss nach Prüfung der Akten und Vernehmung der Zeugen aus der Steuerverwaltung und Staatsanwaltschaft festgestellt. Insoweit möchte ich nochmals auf den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 16/1 verweisen.
Meine Damen und Herren, ich sage das deshalb, weil das ganze Gebilde, das hier gezeichnet wird, darauf basiert, in Hessen habe irgendjemand dafür sorgen wollen, dass nicht alle Fälle, die uns bekannt geworden sind, ordnungsgemäß bearbeitet werden. Meine Damen und Herren, es wurden alle Fälle ordentlich bearbeitet. Die steuerlichen und strafrechtlichen Aspekte wurden ebenfalls bearbeitet – eine große Leistung der Finanzverwaltung bei Tausenden von Fällen. Ich bin unseren Mitarbeitern dafür ausgesprochen dankbar.
Der Streit mit einigen Steuerfahndern ging darum, ob der Rest der Fälle ausschließlich von diesen bearbeitet werden sollte oder das gewählte Verfahren zur Vermeidung von Verjährung angewandt wird. In Hessen wird keine steuerliche Sonderbehandlung von Steuersündern erfolgen – ist nicht erfolgt, wird nicht erfolgen. Das ist bösartiger Unsinn, wenn behauptet wird, wir hätten aus Wirtschaftsförderungsgründen Steuersünder verschont.
Alle großen Fälle bleiben bei der Fahndung. Der verbleibende Rest der kleineren Fälle – das ist wirklich der verbleibende Rest der kleineren Fälle – wurde in den örtlichen Finanzämtern mit Fahndern bearbeitet. Und wenn sich etwas herausgestellt hat, dann ist es wieder zur Fahndung zurückgegangen.
Meine Damen und Herren, in dieser Angelegenheit hatten wir einen Untersuchungsausschuss. Wir, die Ministerien, haben am 15. Juli 2002 und am 31. Juli 2004 ausführlich und erschöpfend umfangreiche Fragenkataloge beantwortet. Diese Antworten müssten eigentlich noch vorliegen. Neue Sachverhalte gibt es dazu nicht.
Danach haben die Mitarbeiter der Finanzverwaltung über Jahre und mit großer Geduld alles versucht, um den Konflikt mit den vier Finanzamtsmitarbeitern einvernehmlich zu regeln. Nach Fehlen im Dienst von zwei Jahren und mehr wurde das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Prüfung der Dienstfähigkeit durchgeführt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle eine Bemerkung machen. Heute hat der Abgeordnete Schmitt unter seinem Namen eine Pressemeldung herausgegeben, in der es unter anderem heißt:
Herr Abg.Schmitt,jetzt kann man sich ja sehr erregen.Ich tue das ausdrücklich nicht. Ist es das wert, dieser kleine politische Vorteil
doch, darum geht es –, dass Sie mit diesen Diktionen die beteiligten Mitarbeiter, und das waren viele, in dieser Art und Weise angehen?
In allen vier Fällen hatte der in die Angelegenheit einbezogene Betriebsarzt dem Dienstvorgesetzten mitgeteilt, dass die Erkrankungen der Bediensteten, die die Grundlage für die krankheitsbedingten Ausfallzeiten waren,im psychischen Bereich liegen. Zwei der vier haben mitgeteilt, dass sie in psychosomatischer und psychotherapeutischer Behandlung in der Klinik waren.
Meine Damen und Herren, es muss doch irgendetwas an dieser Stelle geben, mit dem man beschreiben kann, warum diese Fehlzeiten über diesen langen Zeitraum zustande gekommen sind.
(Günter Rudolph (SPD):Was sagt uns das? – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Sie schon einmal etwas von der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gehört?)
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang gibt es einen weiteren Aspekt. Die Beteiligten sind untersucht worden – Sie kennen den Verfahrensweg. Der OFD wurde mitgeteilt, dass Dienstunfähigkeit vorliegt – kein Gutachten,keine Beschreibung;aber die Betroffenen hatten die Gutachten. Warum hat keiner der Beteiligten dagegen Rechtsmittel eingelegt? Sie waren alle anwaltlich vertreten. Es war doch jederzeit möglich, sich dagegen zu wehren.
Herr Minister, gestatten Sie den freundlichen Hinweis darauf, dass die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit bereits abgelaufen ist.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wird ja immer schlimmer! – Gegenruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU): Unfug!)
Meine Damen und Herren, überlegen Sie es sich einfach. Wissen Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die damit beschäftigt waren – bei der OFD, bei der Finanzverwaltung usw.–,sind über das empört,was im Moment dort gemacht wird: dass es eine riesengroße Verschwörung gegeben haben soll. Die Menschen haben einen Anspruch darauf, so wahrgenommen zu werden, wie sie ihre Arbeit dort machen, nämlich nach Recht und Gesetz.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, alle haben dieses Recht! – Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))
Ihnen wurde alles ausführlich zur Kenntnis gebracht. – Zu den Gutachten kann die Finanzverwaltung nichts sagen, da sie diese nicht erhalten hat.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben die Gutachten nicht erhalten – aber die Mitarbeiter sind schuld, dass sie nicht dagegen protestiert haben? Das wird ja immer schlimmer!)