Sie erzählen draußen den Leuten immer wieder,Sie könnten dieses und jenes Kraftwerk abschalten, das wäre alles eigentlich sofort zu regeln.
In Ihrer Pressemitteilung haben Sie „rein zufällig“ darauf hingewiesen, dass 4.500 MW Leistung ungefähr die Leistung ist, die Biblis und Staudinger auf die Waagschale bringen.Sie haben das in der Presseerklärung immer noch richtig dargestellt. Aber der unbedarfte Leser, der im Thema nicht richtig drin ist, würde sich wahrscheinlich überlegen: 4.500 MW Großkraftwerke, 4.500 MW Windkraft – na ja, wenn wir das hinbekommen haben, könnten wir die großen Kraftwerke abschalten.
Ich hoffe, dass Sie das wissen.Aber ich sage es für alle, die in dem Thema vielleicht nicht so drin sind, weil sie in anderen Ausschüssen tätig sind und andere Schwerpunktthemen haben. Wenn man bei diesen Windkraftanlagen eine durchschnittliche optimale Auslastung von 1.500 Stunden zugrunde legt – was nicht schlecht ist –, dann haben diese 4.500 MW am Ende des Jahres weniger Leistung erbracht als Block 6 Staudinger. Das ist auch die Wahrheit.
Das muss man den Leuten einmal sagen.Es geht nicht nur um die Peakleistung einer Anlage, sondern es geht vor allem darum, wie viel Sonne bei Solaranlagen eingestrahlt wird, wie viel Wind bei den Windrädern weht, um diese Zahlen nebeneinanderzustellen und zumindest den Eindruck zu erwecken, man stellt für 4.500 MW Windkraftanlagen hin und hat dann zwei Großkraftwerke ersetzt. Das ist in keiner Weise in der Realität so. Sie haben das in der Pressemitteilung nicht so dargestellt. Aber ich sage das, nicht dass einer auf die Idee kommt, das wäre so,
denn die Kilowattstunden sind am Ende das, was aus der Steckdose kommt oder als Strom gemessen wird, der aus der Steckdose kommt. Wir brauchen 45 Jahre bei jetziger Ausbaugeschwindigkeit, um diese Leistung erreichen zu können.
Herr Kaufmann, Sie können doch hervorragend rechnen.Wenn ich Ihr Konzept zugrunde lege, dann ist immer wieder eine ganz zentrale Größe das Potenzial der Einsparung. Das ist einer der wichtigsten Bestandteile, damit Sie mit Ihren Berechnungen hinkommen.Sie haben selbst feststellt, dass dies nicht erreicht worden ist, sondern dass die Situation gerade in die andere Richtung geht. Das heißt, Sie müssten Ihr Konzept zumindest um 20 Jahre prolongieren.
Sie können uns Versäumnisse vorwerfen. Aber Sie können nicht behaupten, dass Sie Ihr Konzept bei dieser Datenlage so aufrechterhalten können. Sie müssen es anpassen. Das mag die Schuld der Industrie, der Verbraucher, der Politik sein. Aber so, wie Sie bisher argumentiert haben, können Sie es nicht, weil sich die Größen verändert haben.
Damit komme ich schon ans Ende. Wir haben mehrere Ansätze, wo wir bestimmt in einigen Punkten zueinander finden können. Aber in diesem Punkt und in der Art und Weise, wie Sie versucht haben, das im Landesplanungsgesetz unterzubringen, wird das sehr, sehr schwierig.An der Stelle sind Sie absolut auf dem Holzweg. Sie müssten einfach einmal grundsätzlich Ihre Konzepte überdenken.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf dem Weg der erneuerbaren Energien und nicht dem Holzweg!)
Der Kollege von der CDU hat das hier gesagt, und das ist mir auch in den Sinn gekommen:Wie wollen Sie die 100 % erreichen, wenn ich mir das Landesplanungsgesetz anschaue, das Sie entworfen haben? Am besten alle Großkraftwerke ausschalten. Dann haben Sie 100 % regenerative Energie, aber wahrscheinlich die meisten Leute keinen Strom mehr. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf lautet „Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Viertes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes“. Das ist der Grund, warum ich hier stehe. Sie versuchen, über ein untaugliches Instrument durchaus diskussionswürdige Ziele zu verwirklichen. Sie missbrauchen das Landespla
nungsrecht damit in einer Art und Weise, die nicht der Zielsetzung des Landesplanungsrechts entspricht.
Deswegen will ich mich gar nicht kritisch mit der einen oder anderen umweltpolitischen und klimapolitischen Zielsetzung auseinandersetzen, sondern zu dieser Frage etwas sagen, ob das der richtige Weg ist, diese Ziele zu erreichen. Um das Ergebnis vorweg zu sagen: Nein.
Durch Grundsätze der Raumordnung werden Vorgaben gemacht, wie der Verbrauch von Strom, Wärme und Antriebsenergie wirksam zu reduzieren und der Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien auch in Hessen voranzutreiben ist.
Meine Damen und Herren, durch die Formulierung von Grundsätzen ist so etwas nicht möglich. Wir haben uns in anderem Zusammenhang darüber unterhalten. Ein Grundsatz ist etwas anderes.Was im einzelnen jeweiligen Genehmigungsverfahren ansteht, ob das ein Windpark oder der Bereich der Solarenergie oder was auch immer ist, unterliegt dem Abwägungsprozess. Das heißt, Sie erwecken den Eindruck, über eine Änderung des Landesplanungsgesetzes Energiepolitik betreiben zu können, was der Realität, über das Landesplanungsgesetz so etwas zu verwirklichen, nicht entspricht. Deswegen kann ich nur sagen: Das ist ein relativ unseriöses Täuschungsmanöver, was hier gemacht wird.
Das will ich an einigen Beispielen deutlich machen. Sie sprechen beispielsweise von der Frage, dass die Verkehrsinfrastruktur so aufgebaut werden soll, dass wir bezüglich des Kohlendioxidausstoßes schon bis zum Jahre 2020 gegenüber 1990 eine Reduktion von mindestens 30 % erreichen können.
Meine Damen und Herren, Sie lassen völlig außer Acht, dass das, was hier Grundlage ist, ein Bundesgesetz ist. Die Verkehrsinfrastruktur wird uns nämlich im Wesentlichen durch den Bundesverkehrswegeplan und die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften im Wege der Auftragsverwaltung zur Abwicklung übergeben. Das heißt, Sie können ein solches Ziel – ich streite jetzt nicht über die Werthaltigkeit – überhaupt nicht erreichen.
Um ein weiteres Beispiel zu nennen, für das das Gleiche gilt: Höchst- und Hochspannungsleitungen werden unterirdisch verlegt. – Darüber können wir diskutieren und diskutieren wir auch in einem anderen Zusammenhang. Aber der Bundesgesetzgeber hat abschließend Vorgaben festgelegt. Der Bund hat das Energieleitungsausbaugesetz verabschiedet. Danach regelt sich die Frage, in welchem Umfang unterirdische Verlegung stattfinden kann. Danach regelt sich auch die Frage, inwieweit beispielsweise die Mehrkosten von der Bundesnetzagentur anerkannt werden können.
Meine Damen und Herren, auch da zeigt sich: Sie versuchen, über das Landesplanungsgesetz ein energiepolitisches Ziel zu erreichen. Dieses Ziel können Sie auf diese Art und Weise nicht erreichen.
Um es kurz zusammenfassend zu sagen: Diesen Gesetzentwurf kann man nur so erklären, dass man sich für bestimmte Anliegen verwendet – ohne damit einzugestehen, dass dieser Weg, den Sie gehen, überhaupt nicht der richtige ist. Meine Damen und Herren, das ist ein klassisches Täuschungsmanöver.
Ich sage nicht, dass der Hessische Landesentwicklungsplan nicht in Teilbereichen eine Möglichkeit bietet. Aber in diesem Zusammenhang – wenn es um die Frage der Energiepolitik geht –, wird Frau Kollegin Lautenschläger bis zum Ende dieses Jahres Vorschläge erarbeiten, wie das politische Ziel, 20 % des Endenergiebedarfs durch erneuerbare Energien in Hessen zu decken, erreicht werden kann.
Darüber hinaus werden wir im Zuge der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans auch Überlegungen anstellen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung sowie die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme – die auch bundesweit ein Thema ist – weiter vorangebracht werden können.
Wir werden also über den Landesentwicklungsplan das Instrument nutzen, um diese Ziele weitgehend zu erreichen – aber nur dort, wo auch der Landesentwicklungsplan eindeutig das rechtlich richtige Instrumentarium ist.
Das, was Sie hier versuchen, ist auf diesem Wege nicht zu erreichen. Deswegen kann ich für die Landesregierung nur erklären, dass wir einem solchen Vorhaben in dieser Art und Weise nicht zustimmen können. – Vielen Dank.
Wir überwiesen diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Wirtschaftsausschuss, federführend, und an den Umweltausschuss, beteiligt. – Dem widerspricht niemand, dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes und des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes – Drucks. 18/1063 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in diesem Hause ausführlich über die Wirtschaftskrise gesprochen.Wir haben viele Projekte auf den Weg gebracht, um aus staatlicher Sicht dazu beizutragen, die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen.
Herr Kollege Rudolph, zuletzt haben wir uns heute Vormittag sehr lange mit den Versuchen zur Rettung von Opel beschäftigt. Vor wenigen Stunden erst haben die Vertreter Ihrer Fraktion recht vehement die Position vertreten, dass der Staat sogar mit eigenem Geld eingreifen muss.
Heute stellen wir mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Feiertaggesetzes ein weiteres kleines, sehr kleines Konjunkturpaket vor.
Herr Kollege Rudolph, Sie sind auf Krakeel. Das merke ich. Aber Sie sollten zuhören, damit Sie wissen, worüber Sie sich nachher aufregen können.
Was wir machen, das ist, dass wir uns mit dem liberalen Kompass eben nicht nur um die Großen kümmern, sondern wir haben auch die kleinen Betriebe im Blick und räumen unnötige Hürden ab.