Wir haben Ihnen aber bewusst nicht ein Konvolut von Haushaltsanträgen nach dem Motto „Das machen wir im Wege des Vorschaltgesetzes“ vorgelegt, sondern es auf einige wenige, aus meiner Sicht sehr logische und nachvollziehbare Punkte beschränkt.
Das Erste ist,dass wir uns ermächtigen lassen,dass wir die Bundesmittel, die im Konjunkturpaket II des Bundes kommen,überhaupt annehmen dürfen.Ich finde,bei allen Mutmaßungen über das Abstimmungsverhalten der Landesregierung wäre es – wenn die ganze Sache gut wird – einfach gut,dass wir das Geld annehmen dürfen.Das ist in dem Gesetz enthalten.
Das Zweite ist, dass wir die Vorarbeiten für die Umsetzung des Sonderinvestitionsprogrammes durch Einstellung bzw. Übernahme von Personal auf freie Stellen usw. leisten können, denn sonst können wir sicherlich einen Großteil des Programms nicht durchführen. Außerdem brauchen wir – wie besprochen – die Ermächtigung, dass auch private Planungsbüros von uns beauftragt werden
dürfen.Wenn wir die Ermächtigung nicht hätten, könnten wir das ohne Haushalt überhaupt nicht machen.
Weiter haben wir die Ermächtigung dafür, dass wir vorab bereits Bauunterhaltungsmittel insbesondere an Hochschulen herausgeben können. Das wäre der erste Schritt im Jahre 2009, wo schnell einiges an den Universitäten gemacht werden kann.
Wir brauchen eine Ermächtigung, weil uns das im Moment noch nicht, aber auf die Dauer Geld bei der Kreditaufnahme kostet, da wir die Restriktion der Laufzeitbeschränkung auf drei Monate, der wir ohne Haushaltsplan unterliegen, dann nicht mehr haben. Natürlich werden die Kredite auf den Gesamtkreditrahmen, der im Haushaltsplan 2009 enthalten ist, angerechnet. Aber wir können jetzt günstigere Konditionen erreichen, wenn die Laufzeitbeschränkung aufgehoben wird.
Wir können im Moment keine EU-Förderprogramme annehmen.Wir brauchen die Ermächtigung, dass wir sie bekommen.
Schließlich ist es zur Investition in den Bereichen Wohngebäude,Wohnungen,soziale Einrichtungen eine gesetzliche Möglichkeit zur Übernahme von Bürgschaften. Ansonsten würde der soziale Wohnungsbau ernsthaft gefährdet und in den nächsten Monaten deutlich verlangsamt. Ich glaube, darüber muss es keinen Streit geben.
Schließlich: In bestimmten Bereichen kann die Altersteilzeit zu entsprechenden personellen Engpässen führen. Mit der Ermächtigung zur Schaffung von Leerstellen können wir im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2008 Personal einstellen, um Engpässe insbesondere in wichtigen Bereichen bei der Personalversorgung zu vermeiden, die im Gesetz auch definiert sind.
Meine Damen und Herren, so viel zum Gesetz. Noch eine Bemerkung, weil mir eben der Strom abgestellt worden war. Die Breitbandverkabelung ist wichtig. Da sind wir im Wort. Wir machen dort etwas. Aber es wäre dumm, wenn wir im Moment diese Sache aus eigenen Mitteln finanzieren, während gleichzeitig auf Bundesebene mit Telekom und anderen darüber verhandelt wird, die Verkabelung flächendeckend bis Ende 2010 herzustellen. Ich war der Meinung – darauf sollten wir uns gemeinsam einlassen –, dass wir sagen: Lasst die erst einmal bis Frühsommer/ Sommer verhandeln.
Wenn die bis dahin nicht klarkommen, müssen wir erneut darüber reden, weil es völlig unstreitig ist, dass die flächendeckende Breitbandverkabelung in Hessen ein außergewöhnlich wichtiges Thema für die wirtschaftliche und konjunkturelle Entwicklung ist und wir uns dann separat um dieses Thema kümmern. Ich war der Meinung, wenn andere es bezahlen und die flächendeckende Versorgung sicherstellen, dann brauchen wir es nicht zu machen. Aber wir warten nicht eine unbestimmte Zeit, sondern schauen in einigen Monaten und sagen dann,das war es. Dann ist Ende. Ich wollte das nur außer Streit stellen, damit das hier nicht noch ein großes Thema wird. – Vielen Dank.
Der Gesetzentwurf ist eingebracht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Kaufmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
der Kollege Finanzminister hat uns gerade dieses Gesetz als Vorschaltgesetz ein bisschen so dargestellt: Das ist nichts Besonderes; da müssen wir halt ein paar praktische Dinge zusammenfassen.
In Wahrheit zeigt ein genauerer Blick, dass es durchaus nicht unbrisant ist. So ganz unterschwellig kommt das zum Vorschein. Immerhin wird der Landesregierung eine Kreditermächtigung jetzt erst einmal mit rund 3,5 Milliarden c gegeben. Dass die Kassenkredite darauf angerechnet werden, ist klar. Meine Damen und Herren, zu sagen, das alleine sei nur eine Konditionsverbesserung voll im Sinne des Landes, ist vielleicht doch etwas zu gut dargestellt.
Herr Finanzminister, wir haben nämlich noch keine Information – dies sollte man schon wissen –, wie das Jahr 2008 am Ende ausgegangen ist, wie viel tatsächliche Schuldenaufnahme inklusive der Kassenkredite es denn gegeben hat und wo das Wasser an der Halshöhe des Landes steht. Das ist bei der Beurteilung des lockeren Dahingebens seitens des Haushaltsgesetzgebers – wir machen jetzt gerade einmal eine Kreditermächtigung, ohne zu wissen, was an Tilgungsleistung tatsächlich auf uns zukommt – schon einigermaßen gewagt.
Meine Damen und Herren, das macht für mich den zweiten Punkt aus, den ich unterstreichen möchte. Das Gesetz wäre in dieser Form unnötig, wenn Karlheinz Weimar im vergangenen Jahr die Arbeit nicht schlicht verweigert hätte.
Er hat sich, obwohl der Landtag etwas anderes beschlossen hat, schlicht und einfach geweigert, nicht nur gesetzesgemäß, sondern überhaupt den Haushalt 2009 einzubringen. Deswegen haben wir keine präzise Arbeitsgrundlage.
Ich erinnere daran: Bereits am 5. Juni 2008 hat der Landtag entsprechend beschlossen. Es gab dazu diverse Anläufe, auch jede Menge öffentlich ausgetragenen Streit. Nur ist nichts geschehen. Ich denke, das muss man festhalten, wenn man heute ein sogenanntes Vorschaltgesetz noch als besonders eilig darstellt. Es ist letztendlich der Tatsache geschuldet, dass der Finanzminister in der letzten Legislaturperiode einfach seine Arbeit verweigert hat.
Meine Damen und Herren, ein Drittes ist zu diesem Gesetzentwurf anzumerken. Dieses Gesetz soll nicht nur der Erleichterung der vorläufigen Haushaltsführung dienen, sondern es handelt sich um ein klassisches Reparaturgesetz. Das, was derzeit aufgrund der Versäumnisse des Finanzministers fehlt,soll auf die Schnelle repariert werden.
Beispielsweise haben wir gehört, dass die Ernennung der Beauftragten der Landesregierung – sprich der Staatssekretäre – nicht funktionieren kann, weil nicht genügend Stellen vorhanden sind. Darauf könnte man in zwei Richtungen eingehen. Erstens müsste man nicht so viele Staatssekretäre ernennen – das wäre vielleicht auch ein kluger Weg gewesen.
Oder man muss jetzt auf die Schnelle die stellenmäßigen Voraussetzungen schaffen und stellt das Ganze als unbürokratischen Weg eines Vorschaltgesetzes dar.
Verehrter Herr Finanzminister, Sie haben es versucht.Wir haben es gemerkt. An dieser Stelle geht es im Wesentlichen um die Reparatur von Fehlern, die Sie in der vergangenen Legislaturperiode gemacht haben.
Meine Damen und Herren,deswegen nimmt es auch nicht wunder, dass dieser Gesetzentwurf mit dem Konjunkturprogramm relativ wenig zu tun hat. Es geht um die Kredite,die ich schon erwähnt habe,und um die Annahme der EU-Mittel. Auch das wäre durch eine vernünftige Haushaltsplanung erledigt gewesen.Auch die Bürgschaftsfrage würde sich anders darstellen. Im Weiteren geht es um Leerstellen und um Altersteilzeit:alles Dinge,die nicht eines beschleunigten Gesetzgebungsprozesses bedurft hätten, wenn man sie denn im ordnungsgemäßen Verfahren anständig gelöst hätte.
Herr Finanzminister, deswegen ist das, was Sie heute hier vortragen,viel weniger eine Beigabe zum Konjunkturprogramm, aber viel mehr die Notwendigkeit, Fehler der Vergangenheit möglichst auszubügeln.
Meine Damen und Herren,da wird es dann doch etwas ärgerlich. Dieser Gesetzentwurf verstößt in einer Reihe von Punkten gegen als sicher geglaubte Haushaltsgrundsätze, beispielsweise gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität.
Herr Kollege Milde, Ausgabenbeschreibungen müssen konkret sein.Wenn jetzt im Gesetzentwurf Ermächtigungen gegeben werden für „notwendige neue Arbeitsverhältnisse“ –, das kommt beim Baumanagement und in der Straßenbauverwaltung zweimal vor; d. h., Einstellungen ohne Planstellen zu ermöglichen – sowie „erforderliche Vorarbeitskosten“, dann ist das erkennbar der erste Schritt dazu, dass man sagt, die Landesregierung möge so viel Geld ausgeben, wie sie für nötig hält. Das ist die Verabschiedung des Haushaltsgesetzgebers aus seinen Pflichten. Das aber kann nicht wahr sein.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))
Wir wollen uns nicht dem Vorwurf der Obstruktion aussetzen,und das ist auch nicht der Fall.Aber wir wollen wenigstens eine Begrenzung. Denn bei der Diskussion, was „unabdingbare Ausgaben“ oder „notwendige neue Arbeitsverhältnisse“ sind, wissen Sie so gut wie ich, der ich Bürokratie kenne: Das wird beispielsweise eine Straßenbauverwaltung logischerweise ganz anders beurteilen als etwa Sie in Ihrer Fraktion.
Dazu soll von uns jetzt die Ermächtigung ohne eine Grenze gegeben werden. Das können wir nicht mitmachen. Hier gehört zumindest eine klare Begrenzung hinein. Das entspricht auch den notwendigen Haushaltsgrundsätzen.
Herr Dr.Arnold, Sie sind in diesem Bereich nicht völlig ohne Erfahrung:Ist Ihnen eigentlich klar,dass wir mit diesem Vorschaltgesetz auf einmal jahrelang für vernünftig gehaltene Ordnungsregeln im Haushaltsrecht als Schönwetterregeln betrachten und sagen, im Augenblick regnet es, da räumen wir jetzt alle beiseite und machen etwas anderes? Das genau tun Sie nämlich.
Ich sage: Haushaltsrecht darf nicht nach der politischen Wetterlage hin- und hergebogen werden, sondern Haushaltsrecht muss in guten wie in schlechten Zeiten vernünftig funktionieren.
Entweder müssen wir das Haushaltsrecht generell anders anpacken – wenn Sie der Meinung sind, das ist erforderlich; dann aber bitte nicht im Schnellverfahren –, oder aber wir müssen auch unter schwierigen Bedingungen sagen: Das, was das Haushaltsrecht vorsieht, ist einzuhalten.
Gerade bei Haushaltsdingen ist nicht jede Flexibilisierung sinnvoll. Ich kann nur sagen, das ist wie bei Adam Riese: Da muss Genauigkeit vor Schnodderigkeit gehen.
Meine Damen und Herren, heute haben wir schon eine merkwürdige Vorstellung erlebt:Ein Finanzminister,der – häufig von allen kritisiert – im Prinzip die Aufgabe hat,sozusagen den Schatz des Landes,den Fiskus,zu hüten,stellt sich hierher und sagt, in einer Mischung aus Füllhornmentalität und Glücksrittertum ohne Zielgenauigkeit hinsichtlich der Wirksamkeit, Hauptsache, die Kommunen können schnell ausgeben.
Das kann nicht richtig sein – vor allem,wenn dann das Argument kommt: wenn am Ende der Aufschwung schon da ist und wir noch auf unserem Geld sitzen. Dazu kann ich nur sagen: Das wäre nicht schlimm, das wäre optimal, wenn der Aufschwung von alleine käme.Wir alle befürchten nur, das wird nicht passieren. Deswegen sagen wir auch, wir müssen Mittel bereitstellen.
Dagegen hat auch niemand etwas. Aber das, was Sie hier mit dem Instrumentenkasten dieses Vorschaltgesetzes vorschlagen, ist eher ein Fehlbeschlussförderprogramm, als dass es zu vernünftigen Investitionen führen könnte.
Deshalb sagen wir: Wir brauchen eine sorgfältige Beratung.Wir wollen keine Verzögerung.Aber wir können uns die Hektik, die über alles hinweggeht – Hauptsache: Geld raus –, nicht leisten. Das hilft nämlich niemandem. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Dr.Walter Arnold (CDU): Das ist keine Hektik!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass wir mit dem Gesetz zur Erleichterung der vorläufigen Haushaltsführung, das eben hier in erster Lesung eingebracht wurde, das Konjunkturprogramm finanziell ermöglichen.