Protocol of the Session on February 18, 2009

Nichtsdestotrotz ist uns klar, dass bei allen Vorteilen des Programms aufgrund der staatlichen Eingriffe in die Marktgestaltung auch Gefahren und Risiken lauern. Natürlich müssen wir aufpassen, dass durch das Investitionsprogramm keine Überkapazitäten entstehen, sondern dass wirklich nur der krisenbedingte Wirtschaftsrückgang abgefedert wird. Das wird aber durch die zeitliche Befristung sichergestellt.

Meine Damen und Herren, wir befinden uns sicherlich an einer Stelle, an der man immer sagen kann: Man kann noch mehr tun. – Das Stichwort „ÖPNV“ ist hier gefallen. Schauen Sie sich die Koalitionsvereinbarung an. Der ÖPNV wird in der Koalitionsvereinbarung ausdrücklich erwähnt.

Man kann immer noch mehr tun. Wir werden auch noch mehr tun. Wir werden Investitionshemmnisse abbauen. Die FDP wird für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sorgen, sie wird die Steuern und die Abgaben senken. Das ist so, auch wenn Sie das nicht glauben wollen.

Mir ist aber nicht wichtig, was Sie glauben. Mir ist wichtig, was die Wählerinnen und Wähler uns glauben. Die haben uns bei der letzten Landtagswahl ein überzeugendes Mandat aufgrund unserer Glaubwürdigkeit gegeben.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

An dieser Stelle sei nur kurz erwähnt, dass das Steuerkonzept der FDP, das dem Motto folgt: „einfach, niedrig und gerecht“, ein Volumen von 33 Milliarden c hat. Die bisher geschnürten Konjunkturpakete haben eine Höhe von mindestens 60 Milliarden c. Das zeigt, dass eine Reform der deutschen Steuergesetzgebung möglich ist. Es gilt, die Binnennachfrage zu stärken, aber nicht, wie es DIE LINKE, die SPD und Teile des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN fordern, nämlich durch Lohnerhöhungen. Denn am Ende muss man immer die Frage stellen: Was bleibt bei den Menschen von diesen Lohnerhöhungen tatsächlich in der Tasche übrig?

(Zurufe)

Meine Damen und Herren, es ist schön, dass Sie jetzt wieder munter werden. – Es gibt auch Grenzen staatlichen Handelns hinsichtlich des Schuldenmachens. Denn wir haben auch eine Verpflichtung gegenüber den späteren Generationen. FDP und CDU werden mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die globale Wirtschaftskrise in und für Hessen abgefedert werden wird.Wir werden Arbeitsplätze si

chern,einen Interessenausgleich zwischen den Generationen schaffen und die Wertschöpfung in den Regionen stärken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall bei der FDP – Beifall bei Ab- geordneten der CDU)

Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Abg.Dr.Arnold. Er spricht für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Günter Rudolph (SPD): Sie sind fachkundig! Wie wird sich die Landesregierung im Bundesrat verhalten?)

Ich glaube, dass die Beurteilung des deutlichen Konjunkturabschwungs in unserem Land und die Notwendigkeit, die Wachstumskräfte anzufachen und der Binnenkonjunktur zu helfen, hier ausreichend kommentiert wurden. Insofern begrüßt die CDU-Fraktion das vorgesehene Sonderinvestitionsprogramm für Schulen und Hochschulen der Hessischen Landesregierung außerordentlich.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Das will ich an der Stelle doch einmal sagen: Es ist bemerkenswert,dass die Landesregierung etwa vier Wochen nach der Landtagswahl und keine 14 Tage nach der Konstituierung des Landtags mit diesem Gesetzentwurf ein sehr ausgewogenes Programm vorlegt, das bereits weitgehend mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt ist und bei dem die Hoffnung besteht, dass dieses Programm zügig umgesetzt werden wird. Meine Damen und Herren von der Opposition,deswegen muss ich Ihnen deutlich sagen, dass mich das kleinliche Gemeckere über die eine oder andere Sache eigentlich ein bisschen konsterniert hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Eines will ich deutlich sagen: Wir wollen diesen Gesetzentwurf auf hohem Qualitätsniveau diskutieren und auch verabschieden. Aber wir dürfen nicht zulassen, dass wir durch kleinliches Komplizieren der Vorgänge viel mehr Zeit verlieren, als wir überhaupt verlieren dürfen. Wir dürfen das Verfahren nicht so lange betreiben, bis die Krise mittlerweile schon vorbei ist und der Aufschwung wieder kommt, wir aber mit unserem Förderprogramm immer noch nicht so weit sind, dass wir überhaupt etwas in die Wirtschaft einbringen könnten. Das dürfen wir nicht zulassen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Lassen Sie mich etwas zu den Einzelheiten sagen. Herr Kollege Schmitt, ich werde gleich noch auf Ihre Bemerkungen zu sprechen kommen. Ich glaube, es ist bemerkenswert, dass sich die Hessische Landesregierung, also der Ministerpräsident und der Finanzminister, Bereiche ausgesucht haben,in denen in hohem Maß zu erwarten ist, dass es dort Programme und Planungen gibt, die umgesetzt werden können. Wir alle wissen aufgrund unserer kommunalen Erfahrungen, dass es Schulentwicklungspläne gibt und dass die kommunalen Schulträger schon sehr weitreichende Pläne haben, wie sie die Schulen sa

nieren, ertüchtigen, neu bauen oder verändern wollen. Ich bin überzeugt davon, dass diese 1,2 Milliarden c sehr schnell verplant sein und auch konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.

Das gilt, zweitens, auch für die 500 Millionen c für die Hochschulen. Dabei handelt es sich um Mittel aus dem Programm HEUREKA. Diese Maßnahmen werden nun vorgezogen. Sie sind weitgehend geplant. Deshalb ist zu erwarten, dass im Jahr 2009 noch die ersten Spatenstiche erfolgen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Zu der Diskussion hinsichtlich des Breitbandkabels habe ich bei Herrn Minister Weimar noch einmal Informationen eingeholt. Der Bund denkt im Moment intensiv darüber nach, die Verkabelung mit dem Breitband flächendeckend einzuführen. Wir können also erwarten, dass der Bund die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stellt. Falls diese Erwartung nicht zutrifft, werden wir dieses Thema sicherlich noch einmal aufgreifen müssen.

Ich komme zum zweiten Punkt, nämlich zu Ihrer Bemerkung hinsichtlich der Nachhaltigkeit. Wenn Sie den Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung richtig lesen, werden Sie feststellen, dass dort zu Art. 1 vermerkt ist,dass alle Maßnahmen,die in den Schulen durchgeführt werden, die „Neubau-Anforderungen“ der Energieeinsparverordnung 2007 erfüllen müssen. Herr Kollege AlWazir, das ist ein Stück weit Nachhaltigkeit, die Sie zu Recht einfordern.

Das betrifft den ÖPNV. Ich hoffe, dass Sie das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes gelesen haben. In diesem steht ausdrücklich, dass der Bund bei der Förderung der ländlichen Infrastruktur Maßnahmen zum Abwasser und zum öffentlichen Personennahverkehr ausschließt. Von daher sind die Bundesmittel dafür also nicht einsetzbar. Dass wir 200 Millionen c für den Straßenbau vorsehen,ist sicherlich wichtig. Denn die Straßen sind die Adern der Wirtschaft. Es muss auch in Hessen wieder mehr in den Straßenbau investiert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Eines möchte ich noch einmal deutlich sagen. Wir sollten mit der Beratung sehr schnell fortfahren, damit wir zügig in die zweite und dritte Lesung kommen. Ich meine, wir sollten vor der nächsten Plenarsitzungsrunde mit den beiden Ausschüssen zusammenkommen.Das könnte Freitag, der 27. Februar 2009, oder auch Montag, der 2. März 2009, sein. Ich glaube, Letzteres ist der bessere Termin. In der Sitzung der Ausschüsse heute Abend sollten wir eine schriftliche Anhörung der Betroffenen miteinander verabreden. Beispielsweise könnte der Freitag das Enddatum für die Abgabe der Stellungnahmen sein. Zu der nächsten Sitzung am 2. März 2009 könnten wir die Kommunalen Spitzenverbände einladen.Sie könnten uns dann zur Verfügung stehen, damit wir sie befragen und ihre Meinung einholen können. Die meisten Punkte sind abgeklärt.

Die Verteilung nach der Zahl der Schüler ist außerordentlich gerecht. Denken Sie daran, dass mit der Verteilung der 200 Millionen c nach Fläche und Schulen auch für den ländlichen Raum zusätzlich etwas getan wurde.

(Zuruf)

Da gibt es eigentlich bei den Kommunalen Spitzenverbänden und bei den Landkreisen durchaus große Zustimmung. – Auch die Ersatzschulen in privater und kirch

licher Trägerschaft werden entsprechend ihrer Schülerzahl bedient. Ich glaube, das ist sehr gelungen.

Ich möchte an dieser Stelle auch einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums und des Wirtschaftsministeriums ein großes Lob für die exzellente Vorbereitung und die intensiven Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden aussprechen. Es ist schon bemerkenswert,dass mit allen drei Verbänden innerhalb weniger Wochen höchstmögliche Übereinstimmung erzielt wurde.Wir können jetzt dazu übergehen, kleinere Einzelheiten, wie beispielsweise Fragen der Verteilung, zu erörtern, um dann zum Abschluss zu kommen.

Ich glaube, es ist auch bemerkenswert, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass nur sehr wenig Bürokratie zur Anwendung kommen soll. Herr Minister Weimar hat es erwähnt: Es bedarf keines Nachtragshaushalts. Es ist ausdrücklich festgelegt, dass wegen dieser Investitionen keine Erhöhung der Schulumlage stattfinden darf. Es ist auch klar,dass in der Doppik,die jetzt überall in den kommunalen Haushalten Einzug gehalten hat, alle Maßnahmen als Investitionen behandelt werden. Sie werden durch Kredite finanziert.

Meine Damen und Herren der Opposition, diese letzte Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen. Ich habe den Eindruck, dass Sie am liebsten von Wiesbaden aus bestimmen würden, welche Maßnahmen die Kommunen im Einzelnen durchführen sollen.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist völlig falsch! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Herr Arnold, das ist unter Ihrer Würde!)

Das würde Ihrer Einstellung entsprechen. Sie verfügen gern über das Geld anderer Leute.

Ich sage Ihnen eines: Das Schulprogramm und das Landesinvestitionsprogramm sind Darlehensprogramme. Die kommunalen Schulträger und die Kommunen nehmen dieses Geld als Darlehen auf. Was damit gemacht wird, wird auf kommunaler Ebene entschieden. Ich glaube, da können wir unseren Kolleginnen und Kollegen sehr vertrauen.

Was die Bundesmittel anbelangt, wissen Sie, dass der Bund 25 % Kofinanzierung auch von den Kommunen verlangt, bei denen entsprechende Beratung und Beschlussfassung stattfinden. Ich glaube, dadurch, dass bei den Landeskonjunkturförderprogrammen das Land fünf Sechstel der Tilgung über die 30 Jahre übernimmt, ist das ein wesentlicher Beitrag zu den Aufgaben der Kommunen. Dass das Land außerdem im Bundesprogramm bei der Kofinanzierung die Hälfte der Tilgung übernimmt, ist ebenfalls eine wesentliche Erleichterung für die Kommunen. Das, was Minister Weimar gesagt hat – die 16,6 % im Landesprogramm, die 12,5 % im Bundesprogramm –, ist auch für nicht ganz so finanzstarke Gemeinden schulterbar.

Meine Damen und Herren, letzte Bemerkung zu den vorliegenden Anträgen betreffend Konjunkturprogramm des Bundes: Es ist guter Brauch in diesem Hause – ich habe das noch nie anders erlebt –, dass die Landesregierung nicht durch Beschluss des Landtages eine Vorgabe für ihre Beschlussfassung im Bundesrat bekommt.

(Zurufe von der SPD)

Herr Kollege, ein bisschen schneller zum Ende kommen.

Ich glaube, dass es sehr richtig ist, dass wir, was das Abstimmungsverhalten im Bundesrat angeht, deutlich feststellen, dass das in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung gehört. Wir werden den Antrag der SPD deswegen ablehnen und unseren Antrag mit Mehrheit verabschieden, weil wir glauben, es ist eindeutig, wer wofür zuständig ist. Wir vertrauen auf die Beurteilung und Beschlussfassung der Landesregierung. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor.

Meine Damen und Herren, damit ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen in Hessen abgeschlossen, und wir überweisen diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Haushaltsausschuss, federführend, und dem Wirtschaftsausschuss, beteiligt. Zudem überweisen wir die beiden Anträge ebenfalls den beiden Ausschüssen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Erleichterung der vorläufigen Haushaltsführung und zur Investitionssicherung (Vorschaltge- setz 2009) – Drucks. 18/28 –

Redezeit: siebeneinhalb Minuten. Zur Einbringung erteile ich dem Hessischen Minister der Finanzen das Wort. Herr Weimar, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden heute über ein Gesetz zur Erleichterung der vorläufigen Haushaltsführung und zur Investitionssicherung. Wir haben einen Zustand,dass wir im Jahr 2009 noch keinen verabschiedeten Haushalt haben. Nach den Zeitplänen, die schon einmal vorgestellt worden sind,werden wir vor dem Juni auch keinen verabschiedeten Haushalt haben.

Wir haben Ihnen aber bewusst nicht ein Konvolut von Haushaltsanträgen nach dem Motto „Das machen wir im Wege des Vorschaltgesetzes“ vorgelegt, sondern es auf einige wenige, aus meiner Sicht sehr logische und nachvollziehbare Punkte beschränkt.