Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass wir mit dem Gesetz zur Erleichterung der vorläufigen Haushaltsführung, das eben hier in erster Lesung eingebracht wurde, das Konjunkturprogramm finanziell ermöglichen.
Meine Damen und Herren,ich denke,alle hessischen Bürgerinnen und Bürger können froh sein, dass wir hier eine Landesregierung haben, die schneller als alle anderen Landesregierungen in Deutschland gehandelt hat,
Es ist ja nicht so, dass dieser Gesetzentwurf in den letzten drei Tagen irgendwie aus dem Hut gezaubert wurde, sondern dieser Entwurf ist, seit er im Dezember der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, mit den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen worden. In den letzten 14 Tagen, seit diese Landesregierung ins Amt gekommen ist, wurde dieser Entwurf konkret mit der Verwaltung und mit den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen. Er nimmt im Wesentlichen Rücksicht auf die Vorschläge, die von den Kommunalen Spitzenverbänden gekommen sind.
Herr Kollege Kaufmann, insofern brauchen Sie wirklich keine Sorge zu haben, dass hier nicht ordentlich gearbeitet wird.
Lieber Kollege Kaufmann, eines ist mir bei Ihnen schon aufgefallen, bei aller Detailverliebtheit, die ich bei Ihnen oft auch schätze: Ein bisschen kleinlich sind manche Ihrer Vorwürfe schon.
Ich denke, wir sollten ein bisschen mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung haben, was die Ausgestaltung der Programme vor Ort angeht.
Wir sollten auch ein gewisses Vertrauen in die Verwaltungen haben, die über Stellenpläne verfügen, wenn diese jetzt ermächtigt werden, Stellen zu besetzen, beispielsweise in der Straßenbauverwaltung. Dafür gibt es natürlich einen Stellenplan, oder wenn sie ermächtigt wird, im Rahmen des Konjunkturprogramms im Hessischen Baumanagement Verträge abzuschließen, dann wird man sich dort natürlich auch im Rahmen der normalen Haushaltsplanung, die jetzt ansteht, vorsorglich Gedanken machen, damit nichts überschritten wird.
Insofern wird alles durch den Haushalt aufgefangen werden.Sie können sicher sein,die Hausspitze wird dafür sorgen, dass dort kein Schindluder getrieben wird.
Es ist doch klar, dass es schnell gehen muss. Das ist doch gar keine Frage. Ich weiß gar nicht, wie man auf die Idee kommen und sagen kann,es kommt nicht auf vier Wochen an. Möglicherweise kommt es im Moment auf jeden Tag an.
Dafür ist es notwendig,dieses Haushaltsvorschaltgesetz in nächster Zeit im Landtag zu verabschieden. Das wäre dann in der ersten Woche im März, und zwar in zweiter und, wenn es sein muss, in dritter Lesung.
Deswegen finde ich den Vorschlag des Kollegen Dr. Arnold richtig, sich entweder am 27. Februar oder am
2. März, am Montag vor dem Plenum, im Haushaltsausschuss und im Wirtschaftsausschuss zu treffen und die schriftliche Anhörung,die vorher stattfinden sollte,auszuwerten, um den Entwurf sehr schnell zu verabschieden, damit das Konjunkturprogramm umgesetzt werden kann.
Denn eines ist auch klar: Das Geld fließt in vielen Teilen erst später, aber die Planungskosten, die jetzt fällig sind, setzen dieses Haushaltsvorschaltgesetz voraus.
Es gibt darin noch viele andere Dinge – der Kollege Kaufmann und der Kollege Schmitt haben das teilweise angesprochen. Nehmen Sie den § 1, die Kreditaufnahme. Natürlich kann man kritisieren,dass wir Kredite in Höhe von 3 Milliarden c aufnehmen müssen.
Herr Kollege Kaufmann, das sind übrigens Prolongationen alter Darlehen, teilweise noch aus rot-grüner Zeit. Die werden jetzt zu niedrigeren Zinssätzen prolongiert. Der Finanzminister hat darauf hingewiesen:Nach Art.140 der Hessischen Verfassung ist es in der vorläufigen Haushaltsführung lediglich erlaubt, Schatzanweisungen mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten am Geldmarkt aufzunehmen.
Wer sich im Moment ein bisschen mit der Zinsentwicklung beschäftigt, der sieht zwar, dass man am kurzen Ende, nämlich für drei Monate, günstig Geld aufnehmen kann, aber er weiß auch, dass wir in Deutschland Gefahr laufen, dass die Zinsen am Kapitalmarkt langfristig sehr schnell und sehr stark ansteigen. Für die Finanzverwaltung, die übrigens beim Landesschuldenmanagement einen verdammt guten Job macht,ist es möglicherweise notwendig, rechtzeitig in die Lage versetzt zu werden, auch langfristige Darlehen zur Finanzierung des Haushalts aufzunehmen sowie – das steht hier ausdrücklich drin; da haben vielleicht manche Leute Angst, wenn sie den Begriff Derivate hören – den vorhandenen Schuldenstand auch durch Derivate zinsmäßig zu verändern, sodass die Belastung für das Land Hessen niedriger wird.
Meine Damen und Herren, Bürgschaften und Garantien sind auch in Bezug auf Wohngebäude dringend notwendig. Eigentlich müssten hier auch bei den GRÜNEN Jubelstürme ausbrechen, denn dieses Geld wird nicht nur für Neubauten, sondern vor allen Dingen auch für die energetische Sanierung aufgenommen. Es gibt gar keinen Grund, warum darauf bis zu dem Tag, an dem in Hessen ein ordentlicher Haushalt verabschiedet wird, verzichtet werden soll.
Was den § 4, die Leer- bzw. Altersteilzeitstellen angeht, wundere ich mich auch ein bisschen. Sie müssten selbst ein großes Interesse daran haben, dass dies möglichst schnell vonstatten geht. Denn ohne diesen Paragrafen im Vorschaltgesetz werden wir keine Chance haben, in den nächsten fünf Monaten für die Justiz,die Polizei,die Schulen oder für andere Bereiche,für die dies notwendig ist,im Lande Hessen Neueinstellungen vorzunehmen.
Ich denke, dieses ganze Gesetz muss eigentlich im Interesse aller Fraktionen sein. Es darf in solch einer Situation, in der wir uns im Moment in Deutschland befinden, keine kleinen parteipolitischen Rangeleien geben. Es müsste eigentlich bei so einem Thema auch einmal einen Schulterschluss aller Fraktionen zur Bewältigung dieser Herkulesaufgabe geben. Ich bin ausdrücklich dafür dankbar, dass wir hier ein Konzept besprechen können, das so schnell vorgelegt wurde.
Ich bin sehr sicher, dass wir diese Beratungen sehr sorgfältig führen werden.Wir haben zehn Tage lang Zeit,diese Paragrafen zu diskutieren, auf der Grundlage einer schriftlichen Anhörung. Wir können von mir aus auch noch ein paar Fragen an betroffene Spitzenverbände stellen, jedoch nicht mit der Absicht, das Ganze zu verzögern. Ich betone abschließend noch einmal: Schnelligkeit ist hier von ganz besonderer Wichtigkeit. Die Gründlichkeit ist zu keinem Zeitpunkt vernachlässigt worden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Die neue Landesregierung fängt da an, wo die alte ihre Arbeit eingestellt hat. Es handelt sich also um die gleiche Mentalität. Das ist interessant, weil doch die FDP in der Opposition immer davon gesprochen hat, dass man in diesem Land eine andere Haushaltspolitik einführen wolle.
Wenn man sich dieses Vorschaltgesetz ansieht, stellt man ganz klar die Tendenz fest: Es soll Geld ausgegeben werden, ohne dass eine finanzielle Deckung da ist und ohne dass wir wissen, wo wir überhaupt stehen, also ohne Grundlage des finanziellen Status des Landes. Weder der Abschluss von 2008 ist bekannt noch die entscheidenden Eckdaten für das Jahr 2009.
Die Notwendigkeit des Vorschaltgesetzes wird damit begründet, Ausgaben in beachtlicher Höhe – ich sage extra: in beachtlicher Höhe – tätigen zu können. Wenn ich von beachtlicher Höhe rede, dann muss ich hinzufügen, dass wir nicht einmal exakt wissen, welche Mittel wir mit diesem Vorschaltgesetz ausgeben. Wenn wir diesem Vorschaltgesetz zustimmen, dann wissen wir nicht, wie viele Mittel damit freigeschaufelt werden.
Es ist doch interessant, dass in diesem Vorschaltgesetz aus unserer Sicht auch ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags vorliegt. Nach der Geschäftsordnung muss es ein Vorblatt geben, auf dem die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes dargestellt werden.
Herr Milde, Sie sagen, an dieser Geschichte werde schon monatelang sorgfältig gearbeitet. Dann kann ich doch erwarten, dass die Mindestvoraussetzungen für einen Gesetzentwurf eingehalten werden und dass hier dargestellt wird, wie die finanziellen Auswirkungen sind.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass zumindest an dieser Stelle nachzuarbeiten ist. Darauf werden wir bestehen. Auch wir wollen nichts verzögern. Aber wir wollen, dass in diesem Parlament die Grundlagen eingehalten werden, und dies gehört dazu.
Dieses Vorschaltgesetz ist auch notwendig – Herr Kollege Kaufmann hat hierauf hingewiesen –, weil die alte Landesregierung unwillig war, einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2009 vorzulegen. Ich kann es Ihnen an der Stelle nicht ersparen: Wenn Sie in Ihrer Begründung schreiben:
„Infolge der unklaren Mehrheitsverhältnisse während der 17. Legislaturperiode des Hessischen Landtags konnte der Haushaltsplan 2009 nicht rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres verabschiedet werden“, dann ist das abenteuerlich.
Meine Damen und Herren,wir konnten nicht einmal über einen Haushaltsplan beraten, weil Sie sich geweigert haben, einen entsprechenden Haushaltsentwurf vorzulegen.
Dieser erste Satz in der Begründung des Gesetzentwurfs ist schlicht unwahr. Ich hoffe, dass nicht auch anderes in diesem Gesetzentwurf unwahr ist.
Es war ja auch klar – jetzt kommen wir zur Beantwortung der Frage, auf welcher Grundlage wir ein solches Vorschaltgesetz mit beachtlichen finanziellen Auswirkungen beraten –, dass die Informationen, die das Finanzministerium hatte, zurückgehalten werden sollten. Es ist heute durch die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten deutlich geworden,dass die Steuereinnahmen für das Jahr 2009 um etwa 1 Milliarde c gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung sinken werden. Der Ministerpräsident hat in einem Nebensatz angedeutet, dass das Defizit im Jahre 2009 damit auf 2 Milliarden c zuläuft. Dies sind Punkte, die ich auch in der Begründung zum finanziellen Status erwartet hätte und nicht nur in Nebenbemerkungen.
Dass kein Haushaltsentwurf vorgelegt wurde und dass dieses Vorschaltgesetz notwendig ist, hat etwas mit Ihrem Amtsverständnis zu tun, sehr geehrter Herr Finanzminister. Wir haben feststellen müssen – und Herr Dr. Arnold hat dies ganz schmerzlich tun müssen –, dass der Finanzminister nicht amtsmüde, aber manchmal im Amt doch sehr müde ist.
Das täuscht, sagt Herr Dr. Arnold. Das hoffe ich doch sehr, denn sonst hätte es einen Haushaltsentwurf gegeben,und dann wäre ein solches Vorschaltgesetz auch nicht notwendig gewesen.