Wir erleben das gerade bei der neuen Regierungskoalition: Da gibt es eine hohe Fluktuation, auch bei den Beamten. Da muss man sicherlich hinschauen, ob Mitarbeiter, die aus Parteien kommen, schon allein deswegen qualifiziert sind oder ob das eine oder andere Qualifizierungsmerkmal – –
Ich kann mich gar nicht daran erinnern, dass das irgendwann bei uns einmal so gewesen sein soll. Das ist schon so lange her.
Herr Bouffier, eines möchte ich durchaus kritisch anmerken. Man sollte Beteiligungsrechte ernst nehmen. Wenn ver.di schreibt, sie seien in der aktuellen Wahlperiode nicht angehört worden, so ist das ein Verstoß gegen die Beteiligungsrechte nach § 110 des Beamtengesetzes. Sie könnten argumentieren, ver.di sei in der vorigen Wahlperiode angehört worden; aber ich finde, das gehört zu einem vernünftigen Umgang miteinander.
Ich weiß, Sie tun sich beim Thema Gewerkschaften eher schwer. Deswegen findet man bei dieser Anpassung jetzt auch nichts zum HPVG – mehr Mitbestimmungsrechte. Auch das hätte man machen können.
Sie haben angekündigt, es kommt eine große Dienstrechtsreform. Da bin ich eher skeptisch. Aus Erfahrung haben Sie ehemalige Politiker aus allen Parteien berufen.
Schauen wir einmal, was dabei herauskommt – ob eine solche Dienstrechtsreform auch dazu führt, dass die Mitarbeiter in der Verwaltung anschließend motiviert sind. Das wollen wir einmal abwarten. Es geht auch darum, wie Sie es mit der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst handhaben – eher stiefväterlich oder -mütterlich, oder wollen Sie, dass Mitarbeiter auch mitdenken und bei der Ausgestaltung etwas sagen dürfen?
Daher glaube ich, wir können bei diesem Gesetzentwurf eine kurze Beratung durchführen. Auf den großen Wurf der Landesregierung Ende des Jahres warten wir noch. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will ebenfalls noch einige Anmerkungen zu diesem Themenkomplex machen. Es ist von den Vorrednern bereits angesprochen worden: Wir beschäftigen uns mit diesem Thema als einem Ausfluss der Föderalismusreform I. Die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern wurden neu geregelt. Der Bund ist für die Statusrechte und -pflichten zuständig, wir als Länder sind für Laufbahn, Besoldung und Versorgung zuständig.
Das, was hier als Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, ist im Prinzip die Anpassung der hessischen Gesetze an das Statusgesetz, das zum 1.April 2009 in Kraft treten soll.
Die Landesregierung schlägt hier vor, die hessischen Regelungen an die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes anzupassen. Parallel dazu – der Kollege Rudolph hat es gerade gesagt – soll eine große Dienstrechtsreform stattfinden. Darauf warten wir mit Spannung.
Ich halte es auch für klug, dass der Innenminister in der Frage der Dienstrechtsreform alle Parteien eingebunden hat. Die Frage wird sein, ob es nachher wirklich der große Wurf wird.Aber wir haben in diesem Bereich Reformbedarf – und dies ist der eigentlich wichtige Bereich, der demnächst ansteht und worauf wir unser Augenmerk lenken sollten.
Jetzt wird die Art und Weise der Anstellung neu geregelt. Der Minister hat es gerade ausgeführt. Der Beamte zur Anstellung wird abgeschafft, ebenso der Eintritt in das Beamtenverhältnis erst ab dem 27. Lebensjahr. Die Beförderung auf Probe wird ermöglicht, die Führungsfunktion auf Probe wird eingeführt. Das ist dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtengesetz in Nordrhein-Westfalen geschuldet. Hiermit wird die hessische Gesetzgebung an diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
Beim Studium der Anhörungsunterlagen der 17. Wahlperiode, die uns die Landesregierung dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat, habe ich gesehen, dass auch einige Vorschläge der Landespersonalkommission noch in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden sind. Insbesondere will ich hier den Wegfall der Deckelung zum Nachteilsausgleich für Beamtinnen und Beamte nennen, die wegen Kindererziehungszeiten,Wehrdienst und anderem einen Ausgleich erhalten sollen. Das halte ich für eine richtige und gute Regelung.
Trotzdem will ich noch einen Satz zu dem sagen, was auch ver.di angesprochen hat. Ich will kurz aus der Stellungnahme von ver.di zitieren und in Richtung der Landesregierung sagen: Vielleicht sollten Sie noch ein Genderprogramm über diesen Gesetzestext laufen lassen.
Generell ist anzumerken, dass trotz der jetzt geplanten durchgehenden Änderung des Hessischen Beamtengesetzes die Landesregierung bei dem rein männlichen Sprachgebrauch des Gesetzes bleiben will. Demgegenüber verwendet das Beamtenstatusgesetz des Bundes durchgehend die Begriffe der Beamtin bzw. des Beamten.
Da wir in Hessen auch Beamtinnen haben, würde ich Ihnen empfehlen, einmal das Genderprogramm über diesen Text laufen zu lassen.
(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Da muss erst Frömmrich kommen, um uns das zu erläutern!)
Ja, ich muss sagen, in dieser Frage habe ich sehr viel von der Kollegin Hölldobler-Heumüller gelernt.
Aber Spaß beiseite. Was den Schnelldurchlauf dieses Gesetzentwurfs angeht, gibt es durchaus auch Kritik derer, die das Recht auf Anhörung haben. Die Unterlagen, die uns zur Verfügung gestellt worden sind, stammen aus der 17. Wahlperiode. Es gab also kein gesondertes Verfahren zum jetzigen Gesetzentwurf.
Gleichwohl erkenne ich an, dass das auch den besonderen Umständen der 17.Wahlperiode geschuldet ist.Deswegen sagen wir, ausnahmsweise werden wir diesem Schnellverfahren zustimmen und es ermöglichen,die Fristen zu wahren, damit das Gesetz zum 1. April 2009 in Kraft treten kann.
Herr Innenminister, daran können Sie erkennen, dass wir objektive Zwänge durchaus anerkennen und dort, wo es notwendig ist, pragmatischen Lösungen gegenüber aufgeschlossen sind.
Das gilt aber nicht – und das geht in Richtung von Herrn Wintermeyer – für alle Gesetzentwürfe und Vorhaben. Denn manchmal muss man sich Zeit dafür nehmen, einen Gesetzentwurf ordentlich zu beraten und Vorschläge aufzunehmen,die von denjenigen kommen,die das Recht auf Anhörung haben. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Axel Wintermeyer (CDU): Wir sind in einer ordentlichen Beratung!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute – das wurde bereits mehrfach gesagt – die erste Lesung des Beamtenrechtsanpassungsgesetzes zu besprechen.Ich gehe davon aus,dass das in erster Linie nachher im Innenausschuss geschehen wird,oder auch bei der zweiten Lesung hier im Plenum.
Wir haben heute nachlesen können, dass dieses Gesetz bereits zum 1. April 2009 in Kraft treten muss, um Nachteile für die Betroffenen, auf die eben hingewiesen wurde, zu vermeiden. Wir wissen, diese Anpassung ist aus zwei Gründen notwendig: zum einen aufgrund der Änderungen, die uns durch die Föderalismusreform I ins Haus stehen. Da gibt es Anpassungsbedarf. Konkret haben wir die Aufgabe, das Hessische Beamtengesetz an das Beamtenstatusgesetz des Bundes anzupassen.
Andererseits haben wir auch zur Kenntnis zu nehmen, dass wir aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 2008 einige Lehren ziehen müssen. Damals
ging es zwar um Gesetze in Nordrhein-Westfalen,aber bei entsprechender Auslegung können und müssen wir davon ausgehen,dass zumindest unser § 19b im bestehenden Gesetzwerk ebenfalls nicht verfassungskonform ist.
Ich möchte an dieser Stelle, und dies auch für die CDUFraktion,sagen,dass wir sehr wohl erfreut feststellen,dass es aufgrund einer interfraktionellen Absprache in der vergangenen Legislaturperiode möglich war, für die Betroffenen Nachteile zu vermeiden,indem man damals das Kabinett mit entsprechenden Kompetenzen ausstattete, die normalerweise nur das Parlament hätte vollziehen können, aufgrund der damals noch bestehenden Gesetzeslage.
Hier geht es jetzt in erster Linie darum, dass die bisherigen Führungsämter auf Zeit in dem § 19b gestrichen und in den § 19a überführt werden. Ich gehe davon aus, dass wir darüber nachher im Ausschuss diskutieren werden. Es ist in diesem Zusammenhang erfreulich, dass es gelingen wird, befürchtete Nachteile aufgrund dieser Gesetzesänderung durch eine abermalige Änderung auszuschließen. Wir werden dies im Ausschuss diskutieren. Wir haben dazu – das darf ich schon ankündigen – einen kleinen Änderungsantrag, der allerdings lediglich redaktionelle Änderungen beinhaltet; und wir gehen ebenfalls wie der eine oder andere Vorredner davon aus, dass wir uns im Ausschuss und später im Plenum einvernehmlich einigen werden. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie meine Vorredner schon dargestellt haben, haben wir hier ein durchaus umfangreiches Änderungswerk verschiedener Beamtengesetze vorliegen, die darauf basieren,dass aufgrund der Föderalismusreform Kompetenzen von Bundesseite auf die Länder übertragen wurden.
Die DGB-Gewerkschaften haben sich, und das ist uns als LINKE wichtig, dagegen ausgesprochen, hier sozusagen in Kleinstaaterei zu verfallen.Was die Besoldung, die Versorgung sowie das materielle Beamtenrecht angeht, wird vorgeschlagen, bei bundeseinheitlichen Regelungen zu bleiben und nicht in Konkurrenz zwischen den einzelnen Bundesländern zu verfallen. Ich denke, es ist nach wie vor wichtig, dies an dieser Stelle noch einmal anzusprechen und zu betonen, auch wenn es sich bei der Gesetzesvorlage nur – das sage ich in Anführungszeichen; das hätte man auch anders machen können – um eine technische Anpassung handelt. Es ist klar, dass die Anpassung unter anderem deshalb notwendig wurde, weil nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auf die schon meine Vorredner hingewiesen haben, die Regelung der Führungspositionen auf Zeit so nicht mehr haltbar war.
Nun habe ich heute Morgen – mit Datum von heute – um 10:09 Uhr per Fax die Stellungnahmen des Anhörungsverfahrens vom August und September letzten Jahres erhalten. Jetzt weiß ich nicht, ob dies nur bei unserer Fraktion der Fall war. Jedenfalls konnte ich sie, wie Sie vorhin treffend festgestellt haben, bis zu diesem Zeitpunkt nicht lesen, da ich mich im Kelsterbacher Wald befunden habe.
(Axel Wintermeyer (CDU): Sie haben sie nicht lesen können, weil Sie Ihren Abgeordnetenpflichten nicht nachkamen und im Kelsterbacher Wald waren!)
Es ist schon sehr interessant, dass uns die Hessische Landesregierung am Tag der Parlamentsberatung – und nicht einen oder zwei Tage vorher – in dieser Art und Weise informiert.